Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie

Hallo zusammen!

Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.

Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:

"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...

Weiss hier jemand mehr?

VG, vobbe

Beste Antwort im Thema

Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.

Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.

Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...

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Das ist super, das wird schon.

Ich bin mir auch sicher, dass deine Situation mit dem Gebrauchtfahrzeug auch anderen helfen kann.

Das mit den Gebrauchtfahrzeugen (vor allem PHEV) wird wahrscheinlich immer mehr kommen, je mehr Vorführer oder Werkswägen auf dem Markt landen.

Zitat:

@Xentres schrieb am 19. August 2021 um 22:03:54 Uhr:


Das ist super, das wird schon.

Ich bin mir auch sicher, dass deine Situation mit dem Gebrauchtfahrzeug auch anderen helfen kann.

Das mit den Gebrauchtfahrzeugen (vor allem PHEV) wird wahrscheinlich immer mehr kommen, je mehr Vorführer oder Werkswägen auf dem Markt landen.

Das hoffe ich! So ganz einfach war / ist das dann nämlich doch nicht gewesen.

Übrigens... mir ist jetzt auch noch ein Fehler im Gutachten aufgefallen, der das Ganze mit "Anschlussgarantie korrigieren, etc." hätte verhindern können.

Es wurde im Gutachten eine 300 EUR teure Zusatzausstattung nicht gezogen, was folglich den ehemaligen Anschaffungspreis auch um diese 300 EUR reduziert hat und eigentlich jetzt erhöhen würde!

Wäre dieser Fehler im Gutachten nicht passiert, hätte ich die Unterlagen - so wie sie vorliegen - einfach einreichen können, da es eben keine Schwellenwertüberschreitung gab. Das auch trotz Anschlussgarantie in den Anschaffungskosten!

Gerade eben habe ich das korrigierte Gutachten erhalten.... Für die Einreichung ist es nun zu spät, da ja schon gestern Abend getätigt.

Naja. Ich hoffe dennoch, dass mit meinen Erklärungen und den Unterlagen das für den Bearbeiter klar ersichtlich ist und es zur Zuwendung kommt.

Und falls es doch zu Rückfragen kommt, würde ich mir wünschen, das BAFA frägt aktiv nach und lehnt nicht einfach ab, so wie man das im Netz öfters lesen konnte.

@leuchtal : halte uns bitte auf dem laufenden!
Ich drücke dir jedenfalls beide Daumen!

Wir wollen uns einen Cupra Born holen.

Wenn ich den mit Ausstattung vollpacke, dann kommt der schnell auf über 40.000 Euro.
Brutto vor allem.

Soviel ich jetzt gelesen habe, zählt aber der Nettopreis.

Beim Nettopreis stellt sich aber auch die Frage, ob hier nur der Grundpreis vom Auto gemeint ist, oder der Nettolistenpreis? Also mit Ausstattung?

Welchen Wert muss ich hier beachten?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welcher Nettopreis ist Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung?' überführt.]

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Nettogrundpreis laut BAFA-Liste des gelisteten Modells.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welcher Nettopreis ist Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung?' überführt.]

Beim Cupra Born zählt dieser Eintrag:
527 SEAT CUPRA Born 150 kW (204 PS) 62 kWh 31277,31

https://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...

Wenn du einen nimmst mit 150 kW 62 kWh => dann zählen 31.277.31 netto. Völlig egal, wie weit du den mit Sonderausstattung packst.

Wenn du einen nimmst, der nicht die Kombination 150 kW und 62 kWh hat => gibt es aktuell gar nix, weil es dann keinen passenden Eintrag auf der BAFA-Liste gibt.

Es ist zu erwarten, dass VW aber über die Zeit noch weitere Einträge für den Cupra Born hinzufügen wird, wenn es neue Motor-Batterie-Kombinationen gibt.

Ist doch easy.

Wie @Grasoman schon geschrieben hat:

Wenn es das Modell auf die Bafa-Liste geschafft hat, dann ist es egal, wie weit man es persönlich ausstattet.

Perfekt. Dann ist das ja einfacher, als ich gedacht habe.

Es ist so lange einfach, wie auf der BAFA-Liste für das Modell, was von Interesse ist (hier den Cupra Born), nur genau 1 Zeile gelistet ist. Oder alle Zeilen in die gleiche Klasse passen (unter 40.000 EUR netto oder drüber). Wenn es mehrere Einträge gibt, muss man den zutreffenden Eintrag finden.

Hallo Community,

Ich habe im Juli einen A3 45 TFSI e privat gekauft und möchte nun einen Antrag beim BAFA für die Umweltprämie in Höhe von 4.500€ stellen.

Mich verunsichert, dass auf der BAFA-Seite steht, dass ab dem 01.06.2021 keine Rechnungskorrekturen mehr möglich sind. Deshalb lege ich bei der Antragstellung ein besonderes Augenmerk auf die Rechnung.

Gestern habe ich von meinem Händler eine „Rechnung“ bekommen, die laut ihm für die Antragsstellung ausreichend sein müsste (s. Anhang).
In der Rechnung gehen auch die vom BAFA geforderten Angaben hervor wie (s. im Anhang gelb markiert):
- Nettolistenpreis des Basismodells
- korrekte Bezeichnung des Modells
- Herstelleranteil Umweltbonus (netto)

Mich irritiert nur, dass auf der Rechnung nicht eindeutig hervorgeht, dass es eine Rechnung ist. In der Kopfzeile des Dokuments steht ja „Fahrzeugdaten“ und nicht „Rechnung“. Bspw. fehlen mir auf diesem Dokument Angaben wie:
- Rechnungsdatum
- Datum der Leistungserbringung / Abholung
- vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- Endsumme, sprich Rabatt. Ich habe natürlich weniger bezahlt, als der Bruttopreis von knapp 55.5k EUR

Müssen diese zusätzliche Angaben für eine korrekte Antragsstellung dort nicht auch mit rein? Bzw. hat schon jemand Erfahrungen gemacht, was in der Rechnung für die Genehmigung des Antrags alles zwingend mit drin stehen muss?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!

Viele Grüße Audi_e

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Eine richtige Rechnung hast du nicht bekommen? Oder wurde das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert?

Antragstellung ist ja eh erst mit Zulassung möglich.

Eine richtige Rechnung sollte ja alles enthalten, wie du schon richtig schreibst - also auch alle Rabatte, Herstelleranteil, etc.

Das Auto habe ich Mitte Juli in Neckarsulm abgeholt 🙂

Ich habe von Audi auch eine richtige Rechnung bekommen, jedoch ist auf dieser Rechnung weder der Basis-Nettolistenpreis des Fahrzeugs, noch der Umweltbonus des Herstellers als Betrag ausgewiesen. Und genau diese beiden Dinge benötigt ja das BAFA für eine Genehmigung des Antrags (wie ich das verstanden habe).
Der einzige Betrag, der auf der richtigen Rechnung ausgewiesen ist, ist der Gesamtbetrag, den ich abzüglich aller Rabatte für das Fahrzeug bezahlt habe. Ich denke, wenn ich nur diese Rechnung einreichen würde, würde das zu einer Ablehnung des BAFA-Antrags führen.

Der Basis-Nettolistenpreis muss nicht angegeben sein, den kennt das BAFA selbst, sonst landet das Fahrzeug gar nicht auf deren Liste der förderfähigen Fahrzeuge.

Das BAFA will vor allem eine korrekte und verständliche (Basis-)Modellbezeichnung, um zu erkennen, dass es sich um ein Fahrzeug gemäß dem bei ihnen gelisteten Modell handelt.

Ich würde mal nachfragen, ob die Rechnung nicht entsprechend präzisiert/ergänzt werden könnte mit allen Posten. An der Supermarkt-Kasse steht ja auf dem Bon auch nicht nur der Gesamtbetrag.

Ansonsten wäre ein Vermerk auf der Rechnung wie "Kaufpreis gemäß beiliegendem Fahrzeugdatenblatt" schön, dann könnte man die Rechnung + das Fahrzeugdatenblatt gemeinsam als ein PDF hochladen und es wäre - meine ich - wieder stimmig.

Das passt aber natürlich hier auch nicht, denn das Fahrzeugdatenblatt weist ja abseits des Herstelleranteils keinen weiteren Rabatt aus, so dass die Beträge zwischen Rechnung und Fahrzeugdatenblatt nicht zusammenpassen werden.

Seltsames Gebaren und irgendwie unnötig kompliziert.

Angesichts des neuen "Rechnungskorrekturverbots" beim BAFA würde ich da nochmal nachfühlen, ob man die etwas dürftige Rechnung nicht ergänzen könnte - ein Geheimnis sind ja die Rabatte und Posten sowieso nicht.

PS: Das BAFA hat das Verbot der Rechnungskorrektur sicher nicht umsonst eingeführt. Die haben einfach keinen Bock mehr, dass die Leute manchmal zig Versuche brauchen, um eine transparente, verständliche Rechnung hochzuladen.

Normalerweise ist doch auf der Rechnung der Listenpreis und auch der Rabatt angegeben. Solange der Rabatt mindestens so hoch ist wie der Herstelleranteil reicht das für Die Bafa.

Bei mir war es so, dass vom Bruttolistenpreis zum Einen der Herstelleranteil abgezogen wurde und in einer weiteren Position der Händlerrabatt. Das hatte die Bafa problemlos akzeptiert.

Vielen Dank für die schnellen und nützlichen Antworten!

Ich werde mich morgen nochmals mit meinem Händler in Verbindung setzen und ihn bitten, dass er die Rechnung um die Positionen mit den entsprechenden Beträgen ergänzt, die das BAFA benötigt.

Verstehe nicht, wie mein Autohaus eine so dürftige Rechnung ausstellen kann, bei der nur der zu überweisende Gesamtbetrag gelistet ist.

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