Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
Wenn der Gutachter den Wert korrekt ermittelt hat, dann ist der Wagen zu dem Preis nicht als Gebrauchter förderfähig. Da hat der Händler a) gepennt und b) falsche Hoffnungen geweckt. Ich vermute, dass der Händler aber so clever war, die Förderfähigkeit nicht schriftlich zuzusichern und nach 4 Wochen dürfte inzwischen auch das Widerrufsrecht abgelaufen sein. Von daher dürfte das teures Lehrgeld werden, dass man Verkäufern bei so etwas nicht trauen darf und doch das schriftlich zusichern lassen sollte.
Die 66.780,75 als Grenze sind für mich nachvollziehbar (gerade nachgerechnet).
Dein Anschaffungspreis von 67.000 ist zu hoch.
86.265 mal 80%
Minus
Herstelleranteil (!) für PHEV,
also 1875 Euro. Diesen aber inkl. Mehrwertsteuer, da Bruttopreise, also mit 1,19 multipliziert.
Ergibt 66.780,75 Eur.
Es geht um Gebrauchtwagen-Förderung.
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Ja. Den Wert habe ich auch schon 3x rauf und runter gerechnet und komme auch zu dem Schluss. Daher eben auch die Aussage, dass ich um 220 EUR daran vorbeischramme.
Der Händler zeigte sich eigentlich immer kooperativ und eingangs gab es sogar einen Fehler im Angebot, den man dann korrigiert hatte. Allerdings - und das denke ich - hatte man dann dort übersehen, dass es eben um die 220 EUR nicht aufgeht. So meine Vermutung. Ich unterstelle hier nichts böswilliges!
Daher eben meine Hoffnung da nächste Woche noch etwas erreichen zu können. Ggf. kann das Autohaus hier noch nachbessern? Geht sowas denn überhaupt bei einem nun gültigen Leasingvertrag?
"Teures Lehrgeld" ... ja. Wenn man die Summe alleine sieht. Am Ende war/ist dieses Auto dann trotzdem mit einem sehr guten Leasingfaktor versehen. Selbst, wenn die Prämie entfallen sollte. Insofern wäre es für mich kein Weltuntergang, aber dem Geld trauere ich natürlich schon nach!
Einen gültigen BAFA-Antrag hast du ja wohl noch nicht gestellt? Dann habt ihr ja noch Spielraum.
Man wird halt den aktuellen Gebrauchtwagenwert (aktuellen Restwert) nach unten korrigieren und damit die Leasingkalkulation ändern müssen, damit deine Rate gleich bleibt.
Wie das Autohaus den Restwert intern buchhalterisch behandelt ist dann deren Sache.
Neue Kalkulation, vielleicht sogar neuen gesamten Vertrag und dann sollte das passen.
In gegenseitigem Einvernehmen ist vertragsrechtlich viel möglich (Storno + Neu, Änderungsvertrag, mit oder ohne Rückdatierung oder oder oder).
Zitat:
Abgefragte Felder im Formular:
Neupreis inkl. Sonderausstattung (brutto): 86.265 EUR
Kaufpreis des jungen Gebrauchten (brutto): 67.000 EUR
Ergebnis: Antrag nicht möglich, da der maximale Wert von 66.780,75 EUR überschritten wurde.
Ist das die Rückmeldung zu deinem eingereichten Antrag?
Bei der BAFA hast du genau eine Chance, die Förderung zu beantragen. Nur über den eingereichten Erstantrag wird entschieden. Wer den verbockt hat, hat die Förderung vergeigt. Weitere Anträge zum gleichen Fahrzeug sind dann nichtig. Nur so als Hinweis.
Du kannst dich jetzt aber noch mit dem Händler oder Leasinggeber rumstreiten, dass dieser dir falsche Versprechungen gemacht hat, aber bei der BAFA wäre das dann durch.
Das gilt natürlich nicht, wenn du im Antragsprozess an einer eingebauten Plausibilitätsprüfung hängen gewesen bliebest.
So ist es. Eingereicht wurde bisher noch nichts. Es hängt schlicht bei der Eingabe der Daten.
Der Antrag kann mit den Daten gar nicht abgegeben werden, da er im Plausicheck hängen bleibt.
Ich hoffe einfach mal auf Einlenken des Autohauses.
Zitat:
@leuchtal schrieb am 15. August 2021 um 21:35:12 Uhr:
So ist es. Eingereicht wurde bisher noch nichts. Es hängt schlicht bei der Eingabe der Daten.Der Antrag kann mit den Daten gar nicht abgegeben werden, da er im Plausicheck hängen bleibt.
Ich hoffe einfach mal auf Einlenken des Autohauses.
Ich drücke dir beide Daumen!
Zitat:
@leuchtal schrieb am 15. August 2021 um 21:35:12 Uhr:
So ist es. Eingereicht wurde bisher noch nichts. Es hängt schlicht bei der Eingabe der Daten.Der Antrag kann mit den Daten gar nicht abgegeben werden, da er im Plausicheck hängen bleibt.
Ich hoffe einfach mal auf Einlenken des Autohauses.
Immerhin hat das BAFA hier schon mal einen Check eingebaut, damit man nicht ins offene Messer läuft.
Ich erinnere mich an die Umstellung, nach der man den Antrag erst nach Zulassung (anders als vorher) abgeben durfte, und die Online-Maske hier keinen Plausibilitätscheck hatte. Da sind die Leute reihenweise in die Falle getappt und es gab Ablehnungsbescheide und Widersprüche dagegen bis das BAFA endlich eingelenkt hat und den formal unzulässigen Anträgen unbürokratisch abgeholfen hat.
Zitat:
@GT-I2006 schrieb am 15. August 2021 um 21:40:25 Uhr:
Zitat:
@leuchtal schrieb am 15. August 2021 um 21:35:12 Uhr:
So ist es. Eingereicht wurde bisher noch nichts. Es hängt schlicht bei der Eingabe der Daten.Der Antrag kann mit den Daten gar nicht abgegeben werden, da er im Plausicheck hängen bleibt.
Ich hoffe einfach mal auf Einlenken des Autohauses.
Ich drücke dir beide Daumen!
Vielen Dank!!! 🙂
Ich habe jetzt schon öfters gehört, dass die Rechnung des Autohauses genau passen muss bzw gewisse Parameter und Positionen ausgeführt sein müssen, damit die BAFA Prämie auch ausbezahlt wird.
Wie ist denn das beim Leasing. Muss ich da beim Kaufvertrag/Leasingvertrag schon was genau beachten oder erst bei der Übergabe des Fahrzeuges? Eine "Rechnung" in dem Sinne wie bei einem Kauf bekomme ich ja gar nicht.
Den Leasingvertrag bzw die Bestellung habe ich nämlich jetzt hier und will sie heute oder morgen abschicken. Bevor da noch was geändert werden muss, frage ich lieber vorher nach.
Hallo zusammen,
Rückmeldung zu meinem Fall:
Im Anschaffungspreis wurde die (natürlich) aufpreispflichtige Anschlussgarantie mit eingerechnet. Im DAT Gutachten ist diese nicht inkludiert.
Soweit ich im Netz lesen durfte, ist das auch korrekt und diese "mobilen" Sonderausstattungen sind gesondert zu betrachten.
Was aber mache ich nun, wenn aus der Leasingbestellung nur bei "Sonderausstattung" die Anschlussgarantie erwähnt wird, hier aber ohne Preis UND - und das ist das wichtige - im Feld "Anschaffungspreis" der Brutto-Preis (also inkl. der Anschlussgarantie) geführt wird? Genau dieser "Anschaffungspreis" ist nämlich um die Garantie zu hoch und verhindert aktuell die Förderung bzw. Antragsstellung.
Im Netz heißt es hierzu ganz klar, dass die Anschlussgarantie vom Kaufpreis abzuziehen ist!
Quelle: https://insideevs.de/.../
"Etwaige mobile Sonderausstattungen wie Winterräder, Ladekabel, andere nicht fest verbaute Teile sowie immaterielle "Ausstattungen" wie mögliche Anschlussgarantien dürfen nicht mit in den Kaufpreis des Fahrzeugs, der den Schwellenwert bestimmt, eingerechnet werden."
Kann hier / muss hier der Händler eine Rechnung ausstellen aus der das Splitting "echte" Sonderausstattung und "Anschlussgarantie" hervorgeht? Gibt es hierzu Erfahrungen? Anders kann die BAFA ja schlecht erkennen, wie teuer so eine Garantie ist und wie viel die letztlich im Gesamtpreis ausmacht.
Bei der BAFA hänge ich seit 30 Minuten in der Warteschleife....
Kurze Frage zum Thema Umweltbonus wenn das e-Auto (in meinem Fall ein ID.3) erst in Q1 2022 geliefert wird. Das Ministerium hat ja nochmal bekräftigt im Juli das ganze bis 2025 zu verlängern. Allerdings verstehe das ist noch nicht in ein Gesetz, bzw. Verordnung wirklich geflossen.
Wie geht man damit um, falls es sich doch noch überraschend Änderungen ergeben? Nimmt VW da was in den Kaufvertrag auf?