Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
BAFA-Förderung für EU-Neuwagen geht. Aber nur, wenn das Auto im EU-Herkunftsland noch keine vergleichbare Förderung bekommen hat.
Ich habe heute eine Info von unserem Leasinggeber (Leasing über den Arbeitgeber) gehört, dass derzeit überlegt wird, den Leasingfirmen nicht mehr die Innovationsprämie auszuzahlen. Der Kunde (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) muss sich dann selbst um die Auszahlung der Prämie beim BAFA kümmern, so dass der Leasinggeber nur den Herstelleranteil in der Monatsrate verrechnet, nicht aber den Bundesanteil.
Ist euch hierzu etwas bekannt?
Nachteilig wäre dies insofern, als dass die Leasingrate damit deutlich steigt und somit die firmeninternen Grenzen (inkludierte Rate, geldwerter Vorteil, ggf. Grenzen für Gehaltsverzicht etc.) überschritten werden könnten. Und wie dann die Auszahlung des BAFA berücksichtigt wird, weiß auch (noch) niemand, geht das an den Arbeitgeber, der dies dann mit dem Gehalt auszahlt (zu versteuern? Monatlich aufgeteilt?), oder geht das vom BAFA direkt auf mein privates Konto?
Mein Chef verrechnet die Bafa Prämie in die Kosten die das Fahrzeug im Leasingzeitraum kostet um dann die nötige Gehaltserhöhung / Gehaltsverzicht zu berechnen.
Du darfst den BAFA Anteil beim zu versteuernden Preis nicht abziehen.
Steuern zahlst du ja schon nur 0,25% respektive 0,5% für ein e-KFZ
Letztendlich gibt es relevante 3 Geschäftsbeziehungen:
- Arbeitnehmer - Arbeitgeber
- Arbeitgeber - BAFA
- Arbeitnehmer - Finanzamt
Wie der Gehaltsverzicht gestaltet wird, das kann zwischen AN und AG frei gestaltet werden. Ob und wie ihr die BAFA Zahlungen einbezieht bleibt euch überlassen.
Ob der Käufer, also der AG, eine Leasingsonderzahlung über den BAFA Betrag vereinbart und diesen erst zahlt und dann von der BAFA zurück erhält oder ohne Sonderzahlung zu höheren raten least und den BAFA betrag einsteckendes, ist dem AG überlassen.
Die Versteuerung des GWV ist vom Bruttolistenpreis abhängig, nicht von der Leasingrate (ausser bei der Fahrtenbuchregelung).
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In meinem Fall spielt es schon eine Rolle, weil ich an der Deckelung des GWV bin.
Beispiel: Auto für 80 TEUR, 40 km Entfernung zum Arbeitsplatz, PHEV (0,5% Versteuerung):
400 EUR Privatnutzung (0,5% von 80 TEUR)
480 EUR Weg zur Arbeit (0,015% x 80 TEUR x 40 km)
= 880 EUR GWV
tatsächliche Leasingrate mit BAFA: 450 EUR (BAFA einkalkuliert in die Monatsrate)
tatsächliche Leasingrate ohne BAFA: 600 EUR (BAFA als Einmalzahlung nicht in der Monatsrate enthalten)
Somit greift in beiden Fällen die Deckelung des GWV auf die IST-Kosten. Nur leider muss ich bei der BAFA-Einmalzahlung eben 600 EUR GWV versteuern, anstatt 450 EUR zu versteuern inkl. BAFA-Umlage auf die Monatsrate.
Das sind rund 75 EUR Mehrkosten pro Monat (mal rund 50% Steuern und Abgaben gerechnet).
Sinnvoll wäre es, wenn der Arbeitgeber wie bei Käsespätzle die BAFA-Zahlung monatlich von meiner zu zahlenden Leasingrate abzieht und ich so wieder auf 450 EUR komme, die ich zu versteuern hätte. Muss ich wohl mit meinem AG auskaspern...
Letztlich geht es mir ja aber um die Fragestellung, ob jemand auch was davon gehört hat, dass das BAFA die Prämie nicht mehr an Leasinggesellschaften auszahlen will, sondern nur noch an den Leasingnehmer...?
Bei der Kostendeckung werden Leasingsonderzahlungen auch berücksichtigt und verteilt. letztendlich ist das also wieder egal.
Wer so viel Kohle hat, dass das irgendwie einen Unterschied macht, sollte doch dann auch den Steuerberater zahlen können, der dir gern den ganzen Krempel noch optimiert.
Zitat:
Letztlich geht es mir ja aber um die Fragestellung, ob jemand auch was davon gehört hat, dass das BAFA die Prämie nicht mehr an Leasinggesellschaften auszahlen will, sondern nur noch an den Leasingnehmer...?
Die Anwort auf die Frage steht schon indirekt auf der BAFA-Seite:
"Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften, Vereine auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt."
Also Antragsteller ist damit schon mal nicht der Leasinggeber.
Und dann gibt's drei Fälle und dafür auch drei Seiten beim BAFA:
1) für Anträge vor 18.02
Da ist noch so eine Abtretungserklärung verlinkt "Abtretungserklärung der Ansprüche an den Bundesanteil am Umweltbonus beim gewerblichen Leasing und des Zuschusses zum AVAS (sofern beantragt)"
2) bis 07.07. und 3) aktuell: - da gibt's einige Formulare unter Muster-Unterlagen
Leasing - Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, BMW, Mercedes-Benz, Smart
Und dann für die Fälle Privatkunde und Gewerbekunde.
Für den Rest muss man sich wohl getrennt schlau machen. :-)
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 23. Juli 2020 um 14:54:25 Uhr:
Bei der Kostendeckung werden Leasingsonderzahlungen auch berücksichtigt und verteilt. letztendlich ist das also wieder egal.
Ja, das habe ich mir zwischenzeitlich auch überlegt - sofern der AG die BAFA-Prämie einstreicht, taucht diese in der Jahresendabrechnung auf und senkt wiederum die IST-Kosten und die Deckelung wird nachträglich in der Jahresabrechnung angepasst. Nur wenn ich als Fahrer die Prämie einstreiche, geht's nicht. Dann müsste ich einen Netto-Gehaltsverzicht in Höhe der BAFA-Prämie verhandeln.
Ich habe gerade erfahren, dass auch unsere zweite Leasinggesellschaft am gleichen Thema arbeitet und es bei uns im Konzern dazu schon Gespräche und Überlegungen gibt, wenn dieser Fall tatsächlich eintreten sollte. Das klingt eher langfristig... Monate statt Wochen...
Aber es scheint was dran zu sein, auch wenn sich dazu sonst keinerlei Informationen im Netz finden.
Richtig, der Leasingnehmer ist antragsberechtigt.
Meistens läuft das so, dass der Leasingnehmer eine Leasingsonderzahlung in höher der Subvention leistet, wodurch sich die Leasingrate verringert. Diese Sonderzahlung erhält er dann von der BAFA zurück. Damit finanziert der Leasingnehmer den Betrag bis zu Bewilligung selbst vor.
Es gab aber auch Autohäuser, die sich die Berechtigung haben abtreten lassen und das selbst übernommen haben. Für den Leasingnehmer ändert sich aber nichts, außer dass er nicht Zwischenfinanzieren muss. Die Leasingraten sind identisch.
Ja, im Privat- und Gewerbeleasingbereich ist das inzwischen Standard. Im Flottenkundensegment sind Sonderzahlungen ja eher die Ausnahme und auch bei uns im Konzern m.W. nicht vorgesehen. Aber eine probate Lösung wäre dies, um die Leasingrate wieder zu senken. Dem Leasinggeber ist ja egal, ob er die Sonderzahlung direkt vom BAFA oder vom Leasingnehmer (Arbeitgeber) bezieht.
Interessant ist die von Grasoman beschriebene Staffelung nach Datum, das war mir noch nicht aufgefallen. Das spricht in der Tat dafür, dass eine Abtretung der BAFA-Prämie an die Leasinggesellschaften nicht mehr gewollt ist.
Zitat:
Dem Leasinggeber ist ja egal, ob er die Sonderzahlung direkt vom BAFA oder vom Leasingnehmer (Arbeitgeber) bezieht.
Ganz sicher ist dem das aus Cashflow-Aspekten nicht egal. Vom Leasingnehmer hat er die 4500 - 6000 Flocken upfront. Bei der BAFA kann es locker 6 Monate dauern (Mindesthaltedauer bis man BAFA-prämienberechtigt ist), bis da was überwiesen wird.
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 23. Juli 2020 um 16:11:26 Uhr:
Interessant ist die von Grasoman beschriebene Staffelung nach Datum, das war mir noch nicht aufgefallen. Das spricht in der Tat dafür, dass eine Abtretung der BAFA-Prämie an die Leasinggesellschaften nicht mehr gewollt ist.
Es ist nicht nur nicht gewollt, es geht schlichtweg nicht mehr.
https://fms.bafa.de/BafaFrame/fem
Man kann eine Vollmacht für die Abwicklung erteilen, aber der Antragsteller ist der Leasingnehmer und gleichzeitig der Zahlungsempfänger.
Leasinggesellschaften die diesen Betrag noch als Sonderzahlung einrechnen schreiben im Kleingedruckten dass die Sonderzahlung zunächst durch den Leasingnehmer zu leisten ist und dieser sich den Betrag von der BAFA mittels Antrag zurückholen muss.
Bei uns gab es früher auch keine Leasingsonderzahlung. Zur Vergleichbarkeit der Raten von geförderten und nicht geförderten PKW leisten wir die Förderung zunächst als Sonderzahlung, die wir uns dann von der BAFA holen. Aber es stimmt. Das kann dauern. Alternativ kann man natürlich auch ohne Sonderzahlung leasen und die BAFA Förderung auf die Monate verteilen und abziehen, um Vergleichbarkeit zu erhalten.
Keine Antwort, aber eine weitere Frage:
Ich habe das Forum überflogen aber noch keine Antwort auf meinen (sicherlich auch nicht seltenen Fall) gefunden.
Wie ist eure Einschätzung:
e Golf bestellt am 18.12.19 bestellt, am 06.01. schriftl. Auftragsbestätigung, also alte Förderung über 2000.- Euro vom Händler und vom BaFa.
Schriftlich vom BaFa am 06.03. das nicht die 4000.- sondern nur die 2000.- Euro gezahlt werden, da der Hersteller nicht die erhöten Fördersätze zahlt.
Fahrzeug noch nicht geliefert (September kommt er...)
Jetzt die neue Regelung, nach der, wenn ich die Seite richtig lese, die 2000.- Euro alte Prämie plus 3000.- Euro neue Prämie kriege???
Was denkt Ihr?
Oder hat jemand sichere Kenntnis das VW mit der erhöhten Förderung bei meinem e Golf nachzieht???
Freue mich über eure Antworten...
Danke!!!