Fragen an die Polizei

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Nalge


weiter vorne fährt einer mit ca. 100km/h auf der linken Spur und will nicht auf dei Seite.

sowas ist eigentlich mehr oder weniger üblich.......

genauso das leute in der rettungsgasse 10m vor dem feuerwehrauto das mit blaulicht/frontblitzer/warnblinkanlage sowie elektrischem martinshorn und fiamm-fanfare fährt einfach mal in die rettungsgasse reinziehen um schneller nach vorne zu kommen.....wäre auch nciht das erste mal, das ich sowas erlebe....

Zitat:

Original geschrieben von F213


Die Gesetze machen nicht die Herren Wachtmeister (von denen dürfte es aber glaube ich nicht mehr so viele geben) sondern Juristen.

Ich weiß ja nicht, für welches Land diese Regelung gilt.....aber in Deutschland gilt sie nicht!

Zitat:

Original geschrieben von winjen66



Zitat:

Original geschrieben von F213


Die Gesetze machen nicht die Herren Wachtmeister (von denen dürfte es aber glaube ich nicht mehr so viele geben) sondern Juristen.
Ich weiß ja nicht, für welches Land diese Regelung gilt.....aber in Deutschland gilt sie nicht!

Nun winjen.

Der Wachtmeister ist, zumindest in Hessen, eine aussterbende Rasse, da nur noch in den gehobenen Dienst eingestellt wird.

Und dann sind es Kommissare 😉

Zitat:

Original geschrieben von F213



Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Ich weiß ja nicht, für welches Land diese Regelung gilt.....aber in Deutschland gilt sie nicht!

Nun winjen.

Der Wachtmeister ist, zumindest in Hessen, eine aussterbende Rasse, da nur noch in den gehobenen Dienst eingestellt wird.

Und dann sind es Kommissare 😉

Winjen meint auch das Gesetze nicht von Juristen gemacht werden 😉

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Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Rechtstheoretisch mag das wohl sein. Die AUfschrift "Polizei" ebenso wie das Blaulicht.

In der Realität fährt aber jeder zweite seine Karre den Bordstein rauf, wenn du mit Blaulicht ankommst.

Die Aufschrift Polizei ist verboten. Nur Polizeifahrzeugen vorbehalten. Dazu gabs auch schonmal ne ellenlange Diskussion.

Weil: Kann zu Verwechslung mit echter Polizei führen, bzw ist dazu geeignet.
Ebenso übrigens das Blaulicht.

Und zu sagen, wer nur mit Blaulicht fährt, hat keine Wegerechte, ist zwar rein theoretisch richtig, aber fern ab jeglicher Realität.
Denn nach aussen suggeriert das sehr wohl "ich bin die Polizei bzw. Amtsträger, der Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und muss hier durch"

Allerdings hast du recht, wenn du sagst, das entscheidet nicht die polizei.
Anzeige wird evtl. gefertigt und dann halt eingestellt, wenn der staatsanwalt das anders sieht.

Und ich weiß sehr wohl, wer, wie wann und was darf und was er dazu anschalten muss oder auch nicht.
Aber auch das ist ein anderes thema.

Nun zipfeklatscher, wenn Du weißt wann, wie und wer was anschalten muß, dann müßte Dir klar sein, daß es weder realitätsfern noch theoretisch richtig sondern absolut nötig ist.

Wegerecht bzw. Sonderrechte gem. § 35 StVO sind nur mit Blaulicht und Martinshorn möglich.

Hierzu 2 Urteile:

Gericht: KAMMERGERICHT-BERLIN
Entscheidung, AZ: Urteil, 12 U 123/04
Verkündungsdatum: 25.04.2005
Rechtsgebiete: StVO, StVG, BGB, GG, ZPO
Leitsatz: Soweit ein Sonderrechtsfahrer nach § 35 Abs. 1 StVO von den Vorschriften der StVO befreit ist, ist er dennoch nach § 35 Abs. 8 StVO nicht vom allgemeinen Gebot der Rücksichtnahme auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung entbunden; vielmehr ist die ihm obliegende Sorgfaltspflicht um so größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht. Ein Fußgänger, der eine der beiden - durch einen breiten Mittelstreifen mit parkenden Fahrzeugen getrennten - Richtungsfahrbahnen einer großen Straße überschreitet, ist grundsätzlich nur verpflichtet, in die Richtung zu blicken, aus der - wie bei einer Einbahnstraße - Fahrzeuge zu erwarten sind; er muss auch nicht mit einem Sonderrechtsfahrzeug rechnen, das nur mit blauem Blinklicht - ohne Horn - eine Richtungsfahrbahn entgegen der Fahrtrichtung befährt.

Gericht: KAMMERGERICHT-BERLIN
Entscheidung, AZ: Urteil, 12 U 145/05
Verkündungsdatum: 15.01.2007
Rechtsgebiete: StVO
Leitsatz: Soweit ein Sonderrechtsfahrer nach § 35 Abs. 1 StVO von den Vorschriften der StVO befreit ist, ist er dennoch nach § 35 Abs. 8 StVO nicht vom allgemeinen Gebot der Rücksichtnahme auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung entbunden; vielmehr ist die ihm obliegende Sorgfaltspflicht um so größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht. Fährt hinter einem Polizeifahrzeug, welches Blinklicht und Einsatzhorn eingeschaltete hatte, ein weiterer Polizeiwagen allein mit blauem Blinklicht - ohne Signalhorn - auf der Gegenfahrbahn mit etwa 72 km/h in einen Kreuzungsbereich ein und will er dabei einen wegen Umspringen des Ampellichts auf grün nach links anfahrenden Linkabbieger überholen, so kann im Falle der Kollision mit dem Linksabbieger, der die zweite Rückschau unterlassen hat, ein Schadensteilung 50:50 angemessen sein.

Quelle: http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/stvo/35-abs-8/

Wenn ich meine, nachts um 03.00 Uhr die Krawallschachtel auszulassen und nur mit Blaulicht zu fahren, weil ich die Nachbarn nicht aufwecken will, dann muß ich im Ernstfall die Konsequenzen tragen.

Verwechslungsgefahr könnte zwar bestehen. Aber die StVZO verbietet nicht das Bekleben eines Autos mit dem Wort Polizei sondern schreibt vor, daß spezielle Rundumkennleuchten nur von entsprechenden Behörden verwendet dürfen.

Aber ich lasse mich gern eines anderen belehren, wenn in einem der vorangegangenen Diskussionen Urteile o. ä. genannt werden.

Treffer @ ThePilot:

Es gibt eben in Deutschland eine - Gott sei Dank - verfassungsrechtliche garantierte Gewaltenteilung. Ich spare es mir, diesen Unterschied den "Willentlich Unwissenden" zu erklären. Und dass es kaum noch Wachtmeister gibt, weiß ich sehr wohl - Lach!

Typisch deutsch.

Was ist mit Platz machen wenn ein Polizeiauto mit Warnblinklicht und/oder Blaulicht kommt? Einfach Augen auf und der Polizei platz machen. Und nicht erst überlegen ob die das jetzt dürfen oder nicht, ob man da jetzt rechts ran fahren soll oder nicht.
So oft wird das ja nicht passieren.....Und die 5 Sekunden die man später kommt. Könnte eurer Arsch sein den die gerade versuchen zu retten. Wie die das machen ist derren Sache. Das wird schon stimmen, die machen das öfter....

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul


Das wird schon stimmen, die machen das öfter....

Danke Paul.....total geiler Beitrag!!!

Nun ja, recht hat er aber, wenn er sagt, dass der normale Vertkehrsteilnehmer grundsätzlich immer sofort Platz machen sollte, bevor er erstmal rechtlich prüft, obder Inanspruchnehemer der Sonder/Wegerechte dies überhaupt rechtmäßig tut.
Und das ist ja eigentlich der Knackpunkt.

Der Verkehrsteilnehmer sieht im Rückspiegel auf der Autobahn Blaulicht und evtl. intermitierendes Fernlicht oder was auch immer.

Zu hören ist da nix.

Was macht der vernünftige Mensch?
Rechts rüber. Wohl kaum so lange warten, bis der Streifenwagen auf Hörweite (bei 200 km/h wohl unter 10 Metern) heran ist.

Mit Gerichtsurteilen kann ich leider nicht dienen, hab aber auch leider keinen Drang, danach zu suchen.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Was macht der vernünftige Mensch?
Rechts rüber. Wohl kaum so lange warten, bis der Streifenwagen auf Hörweite (bei 200 km/h wohl unter 10 Metern) heran ist.

Wenn es nur mehr vernünftige Menschen gäbe . . .

Aber es ist gut so, daß nicht jeder mit Blaulicht fahren kann, es macht schon Sinn, daß das Blaulicht der Pol., Feuerw., Krankenw., THW usw. vorbehalten sind.

Da sollte eigentlich jeder Führerscheinbesitzer wissen, wie hier zu reagieren ist. Die Betonung liegt auf sollte 🙂

mfg. Matt

Da sind wir uns mal völlig einig Zipfelklatscher 😉
 
Manche Menschen würden evtl. gar nicht so schlecht fahren .. wenn sie nicht ständig mit den Kommas im Regeltext beschäftigt wären.... (?)
 
Meine bescheidene Sicht ist die, dass dieses blaue Lichterl zwar durchaus eine ganz schreckliche *fg* Missbrauchstat sein kann, zu gar nichts berechtigt und ich mal so richtig Recht haben kann *sfg* - aber durchaus auch jeder Blitz ein Stockwerk eines Hauses, ein Schlag in irgendjemands Anlitz oder dass es sogar die Minuten eines Menschenlebens runterzählen könnte. Und da ist mir dann doch völlig wurscht...  ob evtl. möglicherweise oder auch nicht... ob einer doch nur eine Pizza warm aufs Revier bringen will... oder was Recht und Ordnung so sagen - mein Verstand und meine Menschlichkeit sagen mir: Mach Platz.. und zwar hopp.
Mir bricht nämlich keiner aus der Krone, ich spuck auch keine Galle wegen des evtl. Unrechts... aber ich weis nicht was ich empfinden würde, wenn es eben doch um was gegangen wäre und ich Recht gemeint zu haben - und davon gehe ich dann einfach mal aus, kann ja nichts schaden.
Locker bleiben... ein bisserl Anarchie... schadet nie 😁
 

Man bedenke auch die Fälle in denen ich das Martinshorn nicht anmachen kann, aber trotzdem die Sonderrechte in Anspruch nehme und diesbezüglich gerne hätte, dass Freie Bahn geschaffen wird, auch wenn ich nur Blaulicht anhabe. Zwar muss der VT keine schaffen, da ich kein Horn anhabe, aber er muss sich nicht wundern, wenn ich ihn vielleicht entwas schneller überhole oder aufblende, dass er endlich auf die Seite oder Platz schaffen soll.

Das sind vor allem Bankalarme oder Raubüberfälle bei denen der Täter vielleicht nicht hören soll, in welcher Straße die Streife sich gerade befindet. Eine ggf. schnellere Anfahrt und die hieraus resultierende Nutzung der Sonderrechte (Mißachtung rote Ampel, Geschwindigkeit usw.) habe ich deswegen trotzdem.

Auch mal hierüber nachdenken.

Auch gibt es nicht nur grünen oder blauen Einsatzfahrzeuge. Man bedenke mal was für Einsatzlagen ggf. SEK, MEK oder sonstige Einheiten gerade haben, die in zivil mit Blaulicht über die Landstraße oder die Innenstadt donnern. Nicht selten liest man weder was in der Zeitung darüber, noch kriegt das die "reguläre" Dienststelle mit. Nicht erst einmal erlebt. Rieseneinsatz von MEK und hinterher wusste keiner was da überhaupt war.

Zitat:

Original geschrieben von neo49


Man bedenke auch die Fälle in denen ich das Martinshorn nicht anmachen kann, aber trotzdem die Sonderrechte in Anspruch nehme und diesbezüglich gerne hätte, dass Freie Bahn geschaffen wird, auch wenn ich nur Blaulicht anhabe. Zwar muss der VT keine schaffen, da ich kein Horn anhabe, aber er muss sich nicht wundern, wenn ich ihn vielleicht entwas schneller überhole oder aufblende, dass er endlich auf die Seite oder Platz schaffen soll.

Das sind vor allem Bankalarme oder Raubüberfälle bei denen der Täter vielleicht nicht hören soll, in welcher Straße die Streife sich gerade befindet. Eine ggf. schnellere Anfahrt und die hieraus resultierende Nutzung der Sonderrechte (Mißachtung rote Ampel, Geschwindigkeit usw.) habe ich deswegen trotzdem.

Auch mal hierüber nachdenken.

Auch gibt es nicht nur grünen oder blauen Einsatzfahrzeuge. Man bedenke mal was für Einsatzlagen ggf. SEK, MEK oder sonstige Einheiten gerade haben, die in zivil mit Blaulicht über die Landstraße oder die Innenstadt donnern. Nicht selten liest man weder was in der Zeitung darüber, noch kriegt das die "reguläre" Dienststelle mit. Nicht erst einmal erlebt. Rieseneinsatz von MEK und hinterher wusste keiner was da überhaupt war.

So habe ich es ja auch bereits geschrieben, was ich ja auch durchaus nachvollziehen kann.

Ich habe auch kein Problem damit einem Einsatzfahrzeug, welches nur mit Blaulicht fährt, Platz zu machen. Ich weiß aus eigener Erfahrung wie es ist, wenn man trotz Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn bekommt. Und gerade dies zeigt mir, daß Blaulicht allein nicht das Optimum sein kann.

Aber die Ausgangslage war: Warum wird das mißbräuchliche Benutzen eines Blaulichts nur mit 20,- € Bußgeld geahndet.

Und wenn man versucht zu erklären warum das so ist, dann muß man halt in die Gesetze schauen.

Drehen wir den Spieß doch mal um:

Einsatzfahrt nur mit Blaulicht und der Vordermann macht keinen Platz. Anzeige. Was für ein Bußgeld wird er wohl bekommen ? 0,- €

Dasselbe mit Martinshorn. Bußgeld i. H. v. 20,- € fällig.

Und hier muß man auch die "Kommas" mitlesen.

Einem Einsatzfahrzeug das blaues Blinklicht ZUSAMMEN mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen (Bußgeldkatalog Nr. 135).

Jetzt kann man sich darüber streiten, ob 20,- € eine ausreichende Bestrafung darstellt.

Aber auch hier geht der Gesetzgeber davon aus, daß jedem VT klar ist, daß höchste Eile geboten ist und daher Platz macht. Solange das funktioniert wird das Bußgeld auch nicht erhöht.

In einem anderen Fall hat der Gesetzgeber erkannt, daß das Bußgeld nicht ausreicht. Behinderung von Einsatzfahrzeugen durch Falschparken. Wenn z. B. die Feuerwehr Hamburg extra kleinere Fahrzeuge anschafft und sie trotz Falschparker nicht durchkommt, dann reichen anscheinend 20,- € Bußgeld nicht mehr. Also sind künftig 40,- € und 1 Punkt fällig.

Sollten nun immer mehr Privatpersonen auf die Idee kommen Blaulichter zu verwenden, dann bin ich mir sicher, daß das Bußgeld auch erhöht wird.

@tec-doc
Aber manchen Menschen würde es auch nicht schaden ab und zu mal ein wenig zu lesen bzw. ihr Wissen mal aufzufrischen.
Wenn ich nämlich einen Beitrag auf Pro 7 in der Sendung Galileo sehe (vorgestern), daß ein Berufskraftfahrer (Taxifahrer) in einer theoretischen Prüfung 37 !!! Fehlerpunkte macht und obwohl er als Linksabbieger den Gegenverkehr (in diesem Fall ein Fahrradfahrer) nicht durchfahren läßt, dann muß man sich fragen wie er Taxi fährt.
Das hat man in der folgenden Fahrprobe gesehen. Kein Schulterblick, Blinker nicht gesetzt ...
Und dann die Aussage, daß er das vor 20 Jahren so nicht gelernt hat. Na ja.

Ich habe mal diesen Link zum Nachlesen hinterlegt. Damit die rechtlichen Voraussetzungen nochmals klar werden. 20.- Euro bei "nicht-freie-Bahn-schaffen" erachte ich selbstredend auch als zu gering!

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Ich habe mal diesen Link zum Nachlesen hinterlegt. Damit die rechtlichen Voraussetzungen nochmals klar werden. 20.- Euro bei "nicht-freie-Bahn-schaffen" erachte ich selbstredend auch als zu gering!

Allerdings es ja auch kaum verfolgbar. Oder schreibst du es auf ner Einsatzfahrt auf, wer wann wo dir nicht den Weg frei gemacht hat... Leider würde auch ein höheres Bußgeld da nichts dran ändern.

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