Fragen an die Polizei
Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.
Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.
Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.
Beste Antwort im Thema
Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁
1598 Antworten
Stimmt, allerdings sind die Lightbars auf einer Art Dachträger montiert, das muss ich wohl nicht eintragen lassen? Zumindest sagt es das Internet. Mich fasziniert sowas sehr und ich hab durch zufall gesehen das diese Karren gar nichtmal so teuer sind...
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Schon interessant, wie gut sich ein Österreicher hier mit der StVO und der StVZO auskennt. Das Internet macht es ja möglich sich als alles mögliche darzustellen.Ich habe übrigens nie einen abgelaufenen Verbandskasten verwarnt. Habe ich auch nicht geschrieben. Aber bei vielen alten fehlt z. B. die Rettungsdecke. Von daher ist eine Mitteilung über Fahrzeugmängel völlig gerechtfertigt. Eine Verwarnung nicht. Aber von der hab ich nichts gesagt.
Wenn ein Polizist meint, er riecht Alkohol kann er seine weiteren Maßnahmen darauf stützen. Allerdings muss er sie auch rechtfertigen, notfalls dann auch vor Gericht. Ein Atemalkoholtest oder die Urinabgabe ist rein freiwillig. Allerdings erkennt bei Drogenkonsum der geübte Beamte diesen schon an anderen Faktoren, so dass eine Urinprobe faktisch nichts bringt. Sie ist halt nur ein weiteres Indiz. Aber da genauer einzusteigen wäre zu langatmig hier. Sollte eine Blutentnahme angeordnet werden, kann die auch mittels unmittelbaren Zwang (Gewalt) durchgesetzt werden. Sollte die Blutprobe nichts ergeben sind es Polizeikosten.
Ich habe eher die Möglichkeit benutzt die deutsche STVO und STVZO zu lesen. Ist mir klar das Dir Wissen in der Form nicht gefällt. Könnte ja sein das ich wiedermal aufzeige das Beamte Sachen machen die gar nicht Rechens sind. Du hast doch erst im vorlaufendem Beitrag getönt das ein Sani Kasten abgelaufen nicht dabei zu seien hat. Wieder ein versuchter Betrug am Volk! Du sagst nicht das der Kasten dabei zu sein hat und nur Inhalt XYZ zu haben muss und wenn er noch so alt ist.
Ich werde diese Unterhaltung jetzt auch mal an die Auto Bild schicken, geht mir sowas von den Strich das Beamte nur Käse hier verbreiten.
Mahlzeit Darth, Mahlzeit Pilot
@Pilot:
Da dieses Theater wirklich nervt, zähle ich seit 1.11. mit. Stand bis jetzt: 18 Kontrollen, Rekord am 13.11. mit 4 Kontrollen innnerhalb von 3 Stunden, darunter zweimal dieselbe Streifenwagenbesatzung.
@DarthTK:
erstmal danke, aber:
Was heisst denn nun Freiwillig? Wenn ich "nein" sage muss ich doch eh mit zur Blutentnahme, oder sehe ich das falsch?
Und werde ich nun wieder zu meinem Auto gebracht oder kann ich zusehen wie ich dorthinkomme?
mfg
invisible_ghost
18 ist schon heftg viel... hast du ein getuntes Auto oder fährst auffällig? Ich bin in meinem ganzen Leben nicht so oft kontrolliert wurde.
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Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Was heisst denn nun Freiwillig? Wenn ich "nein" sage muss ich doch eh mit zur Blutentnahme, oder sehe ich das falsch?Und werde ich nun wieder zu meinem Auto gebracht oder kann ich zusehen wie ich dorthinkomme?
mfg
invisible_ghost
Freiwillig heißt wirklich freiwillig. Wenn du nein sagst, musst du das nicht machen. Allerdings spricht im Normalfall ja nichts dagegen. Wenn man aber ständig so oft kontrolliert wird, nervts schon. Kann es nachvollziehen. Allerdings steht es auch niemand auf der Stirn geschrieben, wie oft er schon kontrolliert wurde. Wenn es zu einer Blutentnahme gekommen ist, ist nach der Blutentnahem die polizeiliche Maßnahme meist beendet. In diesem Fall darf leider allein schon aus versicherungsrechtlichen Gründen ein Betroffener/Beschuldigter nicht mehr im Dienstwagen mitgenommen werden.
Tut es der Polizist doch, kann er z. B. bei einem Unfall in Regress genommen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hurt_Hunter
Ich werde diese Unterhaltung jetzt auch mal an die Auto Bild schicken, geht mir sowas von den Strich das Beamte nur Käse hier verbreiten.
Das mach mal......das Niveau dieser Zeitung kommt Deinem Intellekt gleich!!!
Jetzt wird er dir gleich wieder Beleidigung unterstellen, weil er nicht in der Lage ist es rhetorisch zu verstehen... Ich glaub mit *ignore* kommen wir am weitesten.
Im Übrigen muss das mitgeführte Erste-Hilfe-Material der DIN 13164 entsprechen. Tut es das nicht, dann ist es eine VOWi - und somit bußgeldbewährt........nur eben so nebenbei. Soll nicht heissen, dass das auch verwarnt wird.
Gilt nur als Tipp für den allwissenden Ösi!
Wahrscheinlich hast Du Recht. Aber das ist ein latentes Problem von Menschen, die unter Mikox, oder eher profilneurotischen Defekten leiden.......
War jetzt kein persönlicher Angriff, sondern eine allgemeingültige Behauptung..........falls sich jemand angesprochen fühlt, dann bitte ich schon jetzt um Entschuldigung
Ist doch sein Problem, dein Post lässt viel Interpretationsspielraum in Bezug auf die AutoBild. Ich würde es nicht als Beleidigung sehen, aber vielleicht kann ich es auch rehtorisch verstehen...
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Im Übrigen muss das mitgeführte Erste-Hilfe-Material der DIN 13164 entsprechen. Tut es das nicht, dann ist es eine VOWi - und somit bußgeldbewährt........nur eben so nebenbei. Soll nicht heissen, dass das auch verwarnt wird.Gilt nur als Tipp für den allwissenden Ösi!
So langsam geht MIR euer überhebliches Getue auf die Nerven...ich habe ja wirklich ein sehr gutes Verhältnis zur Polizei, aber ihr wisst offensichtlich auch nicht alles. Und dann so aufzutreten, macht die ganze Geschichte nicht glaubwürdiger...Das mit der Verwarnungsgeschichte wurde bereits öfters geklärt, der schlaue User findet entsprechende Stellen...nur so viel, die DIN 13164 bestimmt lediglich den Inhalt, das hat NICHTS mit der Haltbarkeit zu tun, um die es vorher ging...
Und nur mal nebenbei, das verlinkte Inhaltsverzeichnis ist falsch...WENN schon so groß rumtönen, dann wissen womit und mit aktuellen Belegen...
Ich finde, ihr könntet so langsam mal nen Gang zurückschalten...den Grundgedanken des Threads in allen Ehren, war gut gemeint. Aber so langsam rückt ihr euch selber in ein immer schlechteres Licht...
So langsam wird es wieder spannend hier und wir sind wieder dabei:
wie man in den Wald ruft, so kommt es auch raus!
Ich kenne keinen (und mit Sicherheit KEINEN!) Beamten, der jemals ein Verwarngeld wegen des abgelaufenen Haltbarkeitsdatums des Verbandkastens (ja, der heisst tatsächlich so - und nicht Verbandskasten! Ist ja auch keine Bratswurst!) erhoben hat.
Nur weil in diesem Thread unheimlich viele Auto-Bild-, ADAC-Motorwelt, und ich weiß nicht von noch welchen absolut inkompetenten Zeitschriftenlesern unterwegs sind, kommt es überhaupt zu einem Streitgespräch wegen etwas, was es nicht gibt.
Ist doch alles Blödsinn. Wir könnten jetzt zig Seiten hier löschen und kommen am Anfang an. Ich kann als Polizeibeamter sehr wohl - wenn mir ein arrogant, großkotziges und besserwisseriges Arschloch gegenüber sitzt - alles an einem Pkw kontrollieren. Und dann lass ich mir zur Not eben auch die Anti-Aids-Handschuhe zeigen!
Aber Leute: das will doch keiner und es tut doch nicht Not. Verdammte Querulanten. So wie einige hier auftreten, tun sie es auch bei einer VK - erfahren, dass sie letztenendes den Kürzeren ziehen, sind vergrellt und sitzen dann wieder hier und regen sich noch mehr auf. Weil alle Bullen doof sind.
Verletzte Eitelkeit!!!
Man dreht sich dann im Kreis!!!
Nichts für ungut - munter bleiben!
Abgelaufenes Verbandsmaterial ist in Österreich laut Gesetz/Verordnung kein Verbandsmaterial mehr, in Deutschland dürfte es ähnlich sein. Damit ist der Verbandskasten nichtmehr komplett.
Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Seite ist es doch nur Sinvoll einen aktuellen Verbandskasten dabei zu haben, im Zweifelsfall kann es um Menschenleben gehen! Ein abgelaufener Verbandskasten ist besser als keiner, die Sachen werden nicht unsteril dadurch oder verlieren direkt ihre Funktion. Ich hatte in meinem Golf einen Verbandskasten von 1988, da konnte man die Mullbinden nicht mehr ausrollen...
@Tecci6N: Die Überheblichkeit kommt wohl daher das ein gewisser VerletzungsJäger aus Wien IMMER gegen die Aussagen meckern muss, oft ohne das er dabei was zu sagen hätte. Sonst wurde allen in diesem Fred kompetent und freundlich geholfen!
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Abgelaufenes Verbandsmaterial ist in Österreich laut Gesetz/Verordnung kein Verbandsmaterial mehr, in Deutschland dürfte es ähnlich sein. Damit ist der Verbandskasten nichtmehr komplett.
Nein. Die DIN 13164 verweist auf weitere Normen, in denen aber NICHTS zur Haltbarkeit steht. Anderes ergibt sich z.B. aus dem MedizinProdukteGesetz (MPG), das im Strassenverkehr aber keine Rolle spielt und dort auch nicht mit Buße bewehrt ist. Komplett ist der Verbandkasten dann, wenn alles drin ist. Ende.
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Seite ist es doch nur Sinvoll einen aktuellen Verbandskasten dabei zu haben, im Zweifelsfall kann es um Menschenleben gehen! Ein abgelaufener Verbandskasten ist besser als keiner, die Sachen werden nicht unsteril dadurch oder verlieren direkt ihre Funktion. Ich hatte in meinem Golf einen Verbandskasten von 1988, da konnte man die Mullbinden nicht mehr ausrollen...
Da mag ich dir zwar recht geben und ich plädiere selber aufgrund meiner Tätigkeit für aktuelle Verbandkästen. Ergibt aber immer noch keine Notwendigkeit, einen anderen Diskutanten derart anzugehen...
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
@Tecci6N: Die Überheblichkeit kommt wohl daher das ein gewisser VerletzungsJäger aus Wien IMMER gegen die Aussagen meckern muss, oft ohne das er dabei was zu sagen hätte. Sonst wurde allen in diesem Fred kompetent und freundlich geholfen!
Mag vielleicht nicht ganz korrekt sein und stösst wohl auch sauer auf, nur sollte man sich (und ich persönlich finde GERADE als Polizist) die Souveränität erhalten, mit solchen Provokationen anders umzugehen...ob man in einer Kontrolle das Gegenüber als Arschloch bezeichnen wird, halte ich für sehr zweifelhaft, warum also hier mit diesem Begriff auftauchen...??
Wenn ich ein solches Arschloch wäre, dann würde ich einen Polizisten JEDESMAL reinreiten bei ner Kontrolle und der Bemängelung, ich hätte keinen Verbandkasten dabei...es geht nämlich auch anders...und noch ganz zum Schluss und nur als Erwähnung: der korrekte Terminus lautet "Infektionsschutzhandschuhe" oder auch "Untersuchungshandschuhe"...😉
Gruß Tecci