Fragen an die Polizei

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁

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@Hannibal:

Ich denke aber auch, dass Dir laufen mal gut tun wird. Denn in der Probezeit soviel Verstöße zu begehen zeigt einfach, dass Du derzeit noch nicht die charakterliche Eignung für eine Fahrerlaubnis hast!

Mahlzeit!

Ich hab mir mal den Spass gemacht und den ganzen Thread durchgelesen...
Liest sich fast wie ein gutes Buch 😁

Nun zu meiner Frage:
Ich habe mal gehört (ja ich weiss...), dass eine allgemeine Verkehrkontrolle immer eine Kontrolle mehrerer Verkehrsteilnehmer in einer bestimmten Zeitspanne und an einem bestimmten Ort ist....
Zum Beispiel, die Kontrolle in der Nähe einer Diskothek, wo viele Besucher derselbigen angehalten und auf Drogendelikte hin kontrolliert werden.... An einem Samstagabend und in der Nähe ist ne Bundesstrasse wo nachts viele Unfälle passieren aufgrund von Drogenkonsum.... So was in der Art.....

Jedoch bekomme ich auch die Ansage "Guten Abend. Allgemeine Verkehrskontrolle. Fahrzeugpapiere und......(bla bla)" auch wenn ich ganz alleine von einem Streifenwagen angehalten werde, der hinter mir (oder vor mir, is ja egal) fuhr....

Is das eine "allgemeine" Verkehrskontrolle? Ein einzelner Verkehrsteilnehmer kann ja schlecht eine "Allgemeinheit" darstellen....

Ich hab auch gehört (schon wieder 🙄) dass eine Kontrolle, die so angekündigt wird und bei der eine Owi oder Straftat aufgenommen wird, dann wegen falscher Verfahrensdurchführung (oder -ankündigung) nicht vor Gericht Bestand hätte...

Hört sich vll. bissl sehr nach Kümmelspalterei an (Diese Formulierung scheint ja beliebt zu sein 😛) aber es interessiert mich schon.....

Würde mich freuen, eine oder mehrere Antworten zu bekommen.....

Grüßerei.... Micha.

§36 StVO Absatz (5)

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Eine Verkehrskontrolle ist (meist) verdachtsunabhängig. Stellt man schon vornherein eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat fest gelten die Regelungen des Owig und/oder der StPO.

Nun es zwingt keiner den Angehaltenen eine Aussage zu machen. Papiere geben, Sani Kasten Warndreieck und fertig ist die Kiste. Wenn man Zeit hat kann man auch den Alkohol und Drogentest vor Ort ablehnen, dann wird er bei begründenden Verdacht eben bei einem fachkundigen Arzt gemacht. Sollte sich dann aber rausstellen das der Verdacht unbegründet gewesen ist, kommen Kosten auf das Amt zu.

Autofahrer sind auch nicht verpflichtet mit der Polizei zusammen zu arbeiten, es ist ihren Weisungen zu befolgen und mehr nicht. In aller Regel sollte das ganze bei keinem ersichtlichen Grund nicht mehr als 10min dauern.

Gerade bei den aktuellen Winterreifen, diese sind nun nicht mehr im FS eingetragen, nun da kann der Autofahrer auch nix machen, war eine Beschluss der EU die ums Verecken in Landesrecht umgesetzt werden musste. Ich habe die COC Bescheinigung bei mir den Rest kann der Beamte selber lesen wenn er mag.

Keine Erklärung, keine Diskussion wenn Ihm das so nicht gefällt soll er sich bei der EU beschweren.

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Hat zwar nichts mit der Frage zu tun gehabt, aber ich hab mich schon gefragt, wann er hier wieder auftaucht.

Gut, dass 98% der Autofahrer (keine empirische Untersuchung, nur so vom Gefühl her) bei einer Kontrolle freundlich und auch zuvorkommend sind wenn man es zu ihnen ist. Klar, dass permanente Querulanten anders angefasst werden. Wie es in den Wald hineinruft, so kommt es wieder raus. Und das gute daran ist sogar, dass es uns das Gesetz ermöglicht. Keiner verpflichtet mich, dass ich unbedingt nach dem Verbandskasten nachfrage. Allerdings darf ich dann bei abgelaufenem Verbandskasten und entsprechendem Verhalten den Betroffenen eine Mitteilung über Fahrzeugmängel mitgeben. Was wiederum für den Betroffenen bedeutet, dass er entweder bei einer Polizeidienststelle vorstellig werden muss, oder den Weg zum Briefkasten gehen darf.

Auch die gehört zur allgemeinen Verkehrskontrolle. Das allgemeine bezieht sich aber nicht auf die Allgemeinheit, sondern auf das allgemeine in Sachen Verkehr.

Bei RTL kommt grad die SuperNanny, das Kind muss auch immer gegen alles sein was die Mutter sagt... auch wenn es dazu seine Meinung in 20minuten 4-mal um 180° wechseln muss... Weiß jetzt auch nicht wie ich drauf komme das zu erzählen...

Mahlzeit den Herren in Grün,

folgende Fragen: in letzter Zeit häufen sich bei uns die sog. "allgemeinen Verkehrskontrollen", ist ja auch bald Weihnachten😁. Selbige werden immer mit Alkohol/ Drogentest durchgeführt. Da ich grundsätzlich mit 0,0 fahre nervt das langsam, zumal die abenteuerlichsten Begründungen aufgeführt werden. In der Regel läuft das so ab: Frage Alkohol getrunken, verneint, trotzdem Test gemacht mit der Begründung, es würde nach Alkohol riechen. Test natürlich negativ, dann heisst es wahlweise: es könnte ihr After Shave sein, der Beifahrer, vielleicht einer den ich vorher mitgenommen habe und manchmal auch der Scheibenreiniger welche den "Alkoholgeruch" verursachen; also allesamt abstruse Konstrukte. Jetzt meine Fragen: Kann man einen solchen Test ablehnen? Kann ich zur Blutentnahme gezwungen werden? Muss mich der Schutzmann nach einem negativen Bluttest wieder zu meinem Auto bringen? Wäre über ein paar kompetente Antworten dankbar.

mfg

invisible_ghost

Schon an dieser Stelle irrt der gute Beamte. Einen abgelaufenen Verbandskasten gibt es nicht! Der kann 30 Jahre alt sein die STVZO schreibt vor das ich einen solchen bei haben muss. Wie alt der Trödel im dem Kasten ist schreibt die STVZO nicht vor. Deswegen habe ich gesagt, "keine Diskussion mit diesem Beamten"

Dein ungünstiger Satz "Klar, dass permanente Querulanten anders angefasst werden. Wie es in den Wald hineinruft, so kommt es wieder raus. Und das gute daran ist sogar, dass es uns das Gesetz ermöglicht"

Ich würde mit Dir gar nicht reden. Das muss ich auch nicht, Deinen Wünschen, in dem Fall, Weisungen komme ich nach und dann fahre ich weiter.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Bei RTL kommt grad die SuperNanny, das Kind muss auch immer gegen alles sein was die Mutter sagt... auch wenn es dazu seine Meinung in 20minuten 4-mal um 180° wechseln muss... Weiß jetzt auch nicht wie ich drauf komme das zu erzählen...

Kann man ja mal drüber nachdenken. Weil Du pinkelst immer ein wenn es etwas spannender wird? Oder aber Du rennst weg? Sind nur Möglichkeiten die zu überlegen sind.

@invisible_ghost: Die Begründungen würde ich denen auch nicht abkaufen, mir wäre es lieber das die Polizei bei sowas ehrlich sagt was Sache ist. Wie oft wirst du den kontrolliert? Ich bin schon länger nicht mehr kontrolliert worden!

Schon interessant, wie gut sich ein Österreicher hier mit der StVO und der StVZO auskennt. Das Internet macht es ja möglich sich als alles mögliche darzustellen.

Ich habe übrigens nie einen abgelaufenen Verbandskasten verwarnt. Habe ich auch nicht geschrieben. Aber bei vielen alten fehlt z. B. die Rettungsdecke. Von daher ist eine Mitteilung über Fahrzeugmängel völlig gerechtfertigt. Eine Verwarnung nicht. Aber von der hab ich nichts gesagt.

Wenn ein Polizist meint, er riecht Alkohol kann er seine weiteren Maßnahmen darauf stützen. Allerdings muss er sie auch rechtfertigen, notfalls dann auch vor Gericht. Ein Atemalkoholtest oder die Urinabgabe ist rein freiwillig. Allerdings erkennt bei Drogenkonsum der geübte Beamte diesen schon an anderen Faktoren, so dass eine Urinprobe faktisch nichts bringt. Sie ist halt nur ein weiteres Indiz. Aber da genauer einzusteigen wäre zu langatmig hier. Sollte eine Blutentnahme angeordnet werden, kann die auch mittels unmittelbaren Zwang (Gewalt) durchgesetzt werden. Sollte die Blutprobe nichts ergeben sind es Polizeikosten.

Darf ich eigentlich mit einem ehemaligen Polizeiauto aus den USA hier fahren? Also Sirene und Lightbar vorhanden, aber deaktiviert....

@DarthTK: Wahrscheinlich kommt das Wissen über die StVO und StVZO bei manchem User von Wikipedia...😉

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Darf ich eigentlich mit einem ehemaligen Polizeiauto aus den USA hier fahren? Also Sirene und Lightbar vorhanden, aber deaktiviert....

Puh, gute Frage. Da solche Blaulichter bei uns nicht vorhanden sind.... Am besten fragst du da mal beim TÜV nach. Nach den neuen EU-Richtlinien, was an Fahrzeugen dran sein darf und was nicht, hab ichs eh' aufgegeben, das bei getunten Kisten noch großartig nachzuforschen. Meine Aufmerksamkeit gilt mittlerweile mehr den Lkw's samt Sozialvorschriften und Gefahrgut (da bin ich aber erst gaaaaaanz am Anfang)

Ok werd ich mal machen... was würdest du in einer Kontrolle machen wenn du solch ein Fahrzeug vor dir hast?

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Ok werd ich mal machen... was würdest du in einer Kontrolle machen wenn du solch ein Fahrzeug vor dir hast?

Erstmal Augen machen und die Kinnlade runterklappen lassen 🙂 Und dann würde ich erstmal den Fahrzeugschein verlangen. Um sowas anzumelden musst eh' vorher zum TÜV.

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