Fragen an die Polizei

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁

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Richtig !

Zitat:

eine Ablenkung ist definitiv vorhanden

Eine

Ablenkung, aber wohl kaum

die

ultimative Ablenkung. Es ist eine Ablenkung unter vielen, wie den oben genannten wie rauchen, essen, cd-wechseln, Gespräche usw.usw.

Warum wird aber gerade diese eine Ablenkung bestraft ? Warum ist es egal ob man Automatik fährt oder nicht ? Warum dann nicht auch Rauchen verbieten, Autos ohne CD-Wechsler oder gar Musikanlage mit Festplatte vorschreiben ? (Alternativ eben Radioverbot im Auto --> lenkt ja auch ab)

Zitat:

Kleiner Einwand zum Telefonieren: Fahrt mal ca. 30 Min. eine Strecke ohne Beifahrer und denkt danach darüber nach, was ihr alles gesehen und erlebt habt. Macht das gleiche mal mit einem Beifahrer, mit dem ihr euch ständig unterhaltet und überlegt, an was ihr euch dann noch so erinnern könnt.

😕 An was soll ich mich hinterher erinnern ? Wann ich Spurwechsel gemacht habe ? Wann ich geblinkt habe ? Gerade auf täglich zu fahrenden Strecken stellt sich Routine ein (Egal ob mit oder ohne Beifahrer) die nicht unbedingt positiv ist.

Sorry, aber das kann/will ich nicht einsehen.

Zitat:

Original geschrieben von citius


Telefonieren am Steuer
Also um das mal zusammenzufassen:

Abgesehen davon, dass mir unter manchen Umständen wohl die Versicherung einen Strick wegen Fahrlässigkeit drehen kann, darf ich rechtlich gesehen im Auto:

- Mein Brötchen auspacken und Essen
- Trinken
- Einen Gegenstand aus dem Beifahrerfußraum holen
- Rauchen (Dabei stets die Kippe in der Hand)
- Das Navigationsgerät bedienen.
- Im Bordcomputer rumspielen.
- Die CD wechseln
- mit Mitfahrern reden
- .......
--> alles Sachen, wo kein Polizist was gegen sagen dürfte, wenn er mich so sähe.

Einspruch!

-> Besondere Pflichten des Fahrzeugführers.

Darf man nämlich (eigentlich) nicht!

Beispiel: Ich zeigte einen Lkw-Fahrer an, der während der Fahrt seinen Yoghurt aß. Ich bin eigentlich nicht kleinlich, hier musste das aber sein. Schlenkerte dazu und bemerkte uns nicht.
Auch verboten: Ladepapiere während der Fahrt lesen. Oder auch die Straßenkarte.

Schon xmal gemacht, immer mit Erfolg.

Klar, solange er keinen Einspruch einlegt, werden manche sagen, aber der Tatbestand meint genau das.

@zipfelklatscher
Macht ja grundsätzlich auch Sinn.
Und daher, finde ich, sollte man das schon allein deswegen auf ein (manchmal notwendiges) Minimun reduzieren, schon allein damit man im Falle des Falles auch von der Versicherung nicht in die Pflicht genommen wird.

Wohlgemerkt: Reduzieren, nicht immer alles zwanghaft verbieten

Deswegen möchte ich (Handyrechnung zwischen 15 - 20 Euro monatlich inkl. Grundgebühr) aber bitteschön die paar Minuten, die ich manchmal im Auto telefonieren muß nicht noch befürchten müssen dafür abgezockt zu werden.
Zugegebenermaßen sinkt mit der Dauer der Gesprächsminuten ja auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein grüner Mensch daran Anstoß findet

Das man fürs telefonieren am Steuer abgezockt wird, auch wenn man nicht den kleinsten Fahrfehler begangen hat ist ja wohl ein Unterschied zu dem Lasterfahrer, der Joghurt aß und deswegen schlingerte.

Im Übrigen sollte man die "Pflichten des Kraftfahrzeugführers" aber auch nicht so eng fassen, dass Sie Gespräche und alltägliche Sachen wie CD-wechseln, Sender wechseln, Radiohören etc. ausschließen, bzw. man schon bei diesen Dingen als fahrlässig gilt.

Ist und bleibt ja in diesem Fall eine EInzelfallentscheidung, da kein konkretes Handeln gefordert bzw. bebußt wird.

Aber recht hast du natürlich.

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der vergleich beifahrer/telefonieren hinkt allerdings aus einem kleinen grund:

der beifahrer reagiert auch auf den verkehr, weil er ihn ebenfalls sieht und bei einer kritischen situation würde er aufhören zu reden oder aber den fahrer warnen - das tut jemand am telefon nicht, der labert einfach weiter. daher ist da schon ein gewisser unterschied vorhanden.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


der vergleich beifahrer/telefonieren hinkt allerdings aus einem kleinen grund:

der beifahrer reagiert auch auf den verkehr, weil er ihn ebenfalls sieht und bei einer kritischen situation würde er aufhören zu reden oder aber den fahrer warnen - das tut jemand am telefon nicht, der labert einfach weiter. daher ist da schon ein gewisser unterschied vorhanden.

Das muss ja auch nicht weiter diskutiert werden. Es war kein Vergleich, sondern nur ein Einwand, was man von der Fahrt noch aktiv mitbekommt, außer die Routine.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


der vergleich beifahrer/telefonieren hinkt allerdings aus einem kleinen grund:

der beifahrer reagiert auch auf den verkehr, weil er ihn ebenfalls sieht und bei einer kritischen situation würde er aufhören zu reden oder aber den fahrer warnen - das tut jemand am telefon nicht, der labert einfach weiter. daher ist da schon ein gewisser unterschied vorhanden.

Also bei manch einer Beifahrerin wünschte ich mir, dass diese nicht so sehr auf den Verkehr achten würden. Ist schon nervig, wenn da ständig ein "Vorsicht","Pass auf" oder "der bremst" kommt.

Speziell die ersten beiden Einwände nerven. Man denkt, man hätte etwas übersehen und sucht nach der nicht vorhandenen Gefahr. Dass schon längst erkannte und harmlose Situationen gemeint sind, ist einem erfahrenen Kraftfahrer erst mal unklar.

Ansonsten würde ich sagen, ich merke mir auch kaum irgendwelche Schilder, selbst wenn ich nicht durch irgendwelche Kleinikeiten abgelenkt werde. Wozu auch. Ich erkenne sie, reagiere drauf und schon hat sichs damit erledigt. Ich muss doch nicht meine Festplatte damit zumüllen, dass ich noch weiß was genau alles passiert ist. Erlennen, reagieren und dann vergessen wenn es eine Standartsituation war.

Ich hab mal eine Frage zu den Winterreifen:

Mein AUto fährt laut Schein 196km/h und ich habe Winterreifen drauf mit dem Speedindex H (210km/H) muss ich trotzdem diesen Aufkleber im Sichtfeld befestigen? Was kostet es ihn nicht zu haben?

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Ich hab mal eine Frage zu den Winterreifen:

Mein AUto fährt laut Schein 196km/h und ich habe Winterreifen drauf mit dem Speedindex H (210km/H) muss ich trotzdem diesen Aufkleber im Sichtfeld befestigen? Was kostet es ihn nicht zu haben?

Ist zwar unsinnig. Aber du musst das reinkleben. Allerdings kostet es nur 5 EUR, wenn es nicht drin hast. Und ich habe es selbst nocht NIE verwarnt, geschweige denn davon gehört, dass es einer verwarnt hätte.

Steht in der StVZO drin.

Edit: Bin mir allerdings jetzt nicht sicher. Finde dazu nichts im Web und meinen eigenen BGK (in dem wesentlich mehr drin steht 🙂) habe ich grad nicht zur Hand. Ich schau mal nach und werde es morgen nochmal hier reinschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Mein AUto fährt laut Schein 196km/h und ich habe Winterreifen drauf mit dem Speedindex H (210km/H) muss ich trotzdem diesen Aufkleber im Sichtfeld befestigen? Was kostet es ihn nicht zu haben?

Nein, Du mußt ihn nicht aufkleben.

😕

Dann müsste man ja auch bei Sommerreifen den Aufkleber haben. Wichtig ist meines Wissens nach, welcher Speedindex im Schein steht. Bei meinem Dicken ist V=240 gefordert, meine Sommerreifen haben V, die Winterreifen "nur" H. Der Wagen ist mit 203 eingetragen. Da ich aber mit H den V-Index unterschreite müsste ich auch kleben, nicht aber wegen der eingetragenen Geschwindigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


...Bei meinem Dicken ist V=240 gefordert, meine Sommerreifen haben V, die Winterreifen "nur" H. Der Wagen ist mit 203 eingetragen. Da ich aber mit H den V-Index unterschreite müsste ich auch kleben, nicht aber wegen der eingetragenen Geschwindigkeit.

§36 (1) S. 3 StVZO:

"Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch

die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs

liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."

V max. des Fz. müsste also eigentlich ausschlaggebend sein. In Deinem Fall also:
V max 203 km/h < H-Reifen (bis 210 km/h) => Aufkleber nicht m.E. nicht nötig (ohne Gewähr!!)

Gruß
Fox74

Ohne Gewähr...

😁

Das müsste ich acuh angeben. Mir ist gerade wieder die Quelle meines Wissens eingefallen. Leider nicht sehr zuverlässig, war nämlich ATU.

Da fällt mir doch gerade ein...
bringt es eigentlich etwas, wenn man jemanden Anzeigt, von dem man nur das Kennzeichen kennt, die Automarke und den Fahrzeugtyp, man aber vergessen hat sich die Uhrzeit zu notieren und auf welchem Autobahnabschnitt der Vorfall war?

Ich hatte nähmlich am Wochenende einen völlig eigenartigen Vorfall der bis zur Gefährdung ausartete. Nummernschild wurde notiert. Zuhause viel mir dann ein, dass ich weder BAB-Kilometer noch Uhrzeit notiert hatte.

Zitat:

Original geschrieben von patti106



bringt es eigentlich etwas, wenn man jemanden Anzeigt, von dem man nur das Kennzeichen kennt, die Automarke und den Fahrzeugtyp, man aber vergessen hat sich die Uhrzeit zu notieren und auf welchem Autobahnabschnitt der Vorfall war?

Anzeigen kannst Du alles und jeden. Nur ist es im Wesentlichen eine Frage der Beweisführung. Und dazu zählt Tatzeit und -ort mit Sicherheit. Das geht aus wie das Hornberger Schießen!

Gibt es eigentliche eine Grundlage, ab wieviel km/h geblitzt werden darf/soll/kann/muss?
Oder dürfte man theoretisch nach abzug der toleranz ab +1km/h geblitzt werden?
 
Hintergrund ist der, dass ich vor 3 wochen in einer 50er-Zone geblitzt wurde....mit 56km/h...da war ich schon arg erstaunt...denn unter "rasen" fällt das ja nun nicht wirklich...hab zwar brav bezahlt, aber verwundert hat´s mich dennoch.

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