Fragen an die Polizei

Hier im Forum sind ja auch Polizisten vertreten. Ich habe mir daher gedacht ein Threat zu machen, wo man die Polizei Sachen fragen kann.

Frage an die Herr Polizisten: Wärt ihr dabei? Müssen nicht immer Antworten mit entsprechenden Gesetzenartikel sein, sondern einfach mal ein Ansatz, an dem man anknüpfen kann.

Ich wäre aber froh, wenn nicht ständig dazwischen geschrieben wird, damits übersichtlich bleibt, schliesslich kann es uns allen mal behilflich sein.

Beste Antwort im Thema

Kann die Polizei eigentlich "Verbrechen gegen den guten Geschmack" ahnden? 😁

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Ich habe einen Gesellenbrief als Schlosser. Sowas in der Art mache ich auch Ich würde es als Maschinist mit Nebentätigkeiten beschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer


Das hat eher was damit zu tun, dass ich für meine Arbeit bezahlt werde und nicht dafür das ich mir diese Geschichten anhöre. Ich wäre sonst eher Sozialarbeiter geworden und nicht das was ich eben gerade mache.

Vorher hast Du aber von Umgehen der "Aussprache" vor der Arbeit gesprochen. Ist auch wumpe. Ist ja Dein Ding

Ich hatte beschrieben das mich Probleme von Kollegen nicht interessieren. Um diese Art der Unterhaltung zu unterbinden habe ich gesagt das ich nur 1 oder 2 min vor Arbeitsbeginn erscheine. Ich weiß nicht wo Dein Problem ist, ich mag diese Unterhaltungen nicht. Deswegen gehe ich ihnen aus dem Weg.

Ich habe kein Problem. Vor allem mit Dir nicht. Das weisst Du! Ich habe die Sorgen, dass Du diesen Fred wieder kaputt machst. Aber da scheinst Du jetzt ja auf einem besseren Wege zu sein!

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Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer


Ich hatte beschrieben das mich Probleme von Kollegen nicht interessieren. Um diese Art der Unterhaltung zu unterbinden habe ich gesagt das ich nur 1 oder 2 min vor Arbeitsbeginn erscheine. Ich weiß nicht wo Dein Problem ist, ich mag diese Unterhaltungen nicht. Deswegen gehe ich ihnen aus dem Weg.

Die Frage ist nur, was bringt das für diesen Thread? Hier gehts um Fragen an Polizisten, und deren Antworten dann. Nicht mehr und nicht weniger.

Ausländer zahlen hier nicht mehr. Eher weniger sogar. Kleines Beispiel von heute Nacht:

Italiener gerät in Alkoholkontrolle und bläst am Evidential 7110 mehr als 0,25 mg/l. Sicherheitsleistung in Höhe von 270 EUR musste er "abdrücken". Ein Deutscher hätte einen Bußgeldbescheid von mindestens 272,51 EUR bekommen 🙂

In der Schweiz sind ja Geschwindigkeitsüberschreitungen von 35 km/h und mehr eine Straftat, soviel ich weiß. Und in der Schweiz gibt es ja auch den Tatbestand des "Das Ansehen der Schweiz im Ausland beschädigt" oder so ähnlich. Finde ich gut 😁

Ähm ja, Doppelpost... Bitte löschen.

30Sekunden auf dem Hinweg verplemmpert, 30 Sekunden auf dem Heimweg verplemmpert macht bei 230 Arbeitstagen im Jahr 115 Minuten. Mal 45 Arbeitsjahre (realistisch eher 50 oder mehr): =5175 Minuten (5750) = 86,25 Stunden (95,83).

Und rohe Eier transportiere ich jedesmal sicher wenn ich sie vom Supermarkt nach hause kutschiere.

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK


Italiener gerät in Alkoholkontrolle und bläst am Evidential 7110 mehr als 0,25 mg/l. Sicherheitsleistung in Höhe von 270 EUR musste er "abdrücken". Ein Deutscher hätte einen Bußgeldbescheid von mindestens 272,51 EUR bekommen 🙂

Nach Adam Riese rd. 1,- € pro 0,1 mg/l gespart ...

Hätt´er sich tot gesoffen, wär´s umsonst gewesen ...

Sag´ noch einer, seit Einführung des Euro sei alles teurer geworden ...

😁😉

Zur Abwechselung habe ich zwei Fragen an die Polizei hier im Forum.

Vor längerer Zeit fuhr ich auf einer 2- spurigen BAB auf der Überholspur. Vor mir fuhr -auch auf der Überholspur- ein Pkw mit einem Anhänger, obgleich hier Überholverbot für LKW und PKW mit Anhänger bestand.

Auf der rechten Spur fuhr eine endlose LKW- Kolonne. Der PKW mit dem Anhänger blinkte rechts und wollte offenbar einscheren.
Das gelang ihm aber nicht, da die LKW so dicht aufeinander auffuhren, daß keine genügend große Lücke entstand.

So blieb dem PKW mit dem Anhänger nichts anderes übrig, als die gesamte LKW- Kolonne ( vielleicht 10 LKW ) zu überholen.

Nun die Fragen: 1.)Wird das Überholen der 10 LKW 1 mal, oder 10 mal gewertet? 2.) Haben die LKW- Fahrer den Pkw- Fahrer genötigt?

Viele

Grüße

quali

Gelöscht, da doppelt gepostet

quali

Zitat:

Original geschrieben von quali



Zitat:

Original geschrieben von DarthTK


Sobald die Polizei Kenntnis einer Straftat erlangt (was bei Radfahrern ab 1,6 Promille gegeben ist), MUSS sie was machen. .....

Hallo,

aus dem Beitrag von invisible_ghost... : " Der 48-jährige war mit seinem Rad am Vormittag in der Turnhallenstrasse unterwegs ", geht nicht hervor, ob das Rad geschoben oder gefahren wurde.

Mit dem angegebenen Alkoholgehalt kann nach meiner Ansicht kein Radfahrer mehr fahren. Und wenn er fährt bringt er sich und andere in Gefahr.

Ein Großteil der Radfahrer bringt sogar in nüchternem Zustand durch verkehrswidriges Verhalten andere Verkehrsteilnemer.

Viele Grüße

quali

Du weißt gar nicht, was ich schon alles gesehen habe 😁

@ quali:

Im Strafrecht muss man für eine Straftat drei Voraussetzungen erfüllen:

Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Wenn eines dieser Elemente fehlt, dann ist das Vorliegen einer Straftat nicht gegeben. Als Rechtfertigungsgründe kennt jeder z.B. Notwehr/-hilfe, rechtfertigender Notstand, u.a.

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das ähnlich. Nur spricht man hier von "Vorwerfbarkeit". D.h., es muss dem Betroffenen vorzuwerfen sein, wenn es eine OWi begangen hat.

Wenn der Fall - so wie Du ihn schilderst - zeugenschaftlich (!) belegt werden kann, dann fehlt es m.E. an der Vorwerfbarkeit und er wird nicht belangt.

Zitat:

Du weißt gar nicht, was ich schon alles gesehen habe 😁

Frag mich. Der ungefähre Durchschnitts-Promillewert bei Radfahrern liegt bei über 2,00 o/oo. Und dabei sind die meistens noch "gut drauf"!

Golf GT: Bleib locker. Wenn dir der Thread nicht passt, dann lies hier nicht mit und erledigt. Ob das, was hier steht wirklich alles einen Sinn ergibt lass ich mal im Raum stehen. Sinnfrei Posts gibts immer wieder. Besonders deine, da sie nichts zum Thema beisteuern.

I think you're not happy enough!

Betr. Bussen: Ich habe mal im Fernsehen einen Bericht gesehen, wo Ausländische Fahrer rausgenommen wurden und so wie ich das verstanden habe, musste alle mehr zahlen als die Deutschen.
Aber auch wenn ich in deutschland das Dopplete bezahle ist das immer noch weniger als das, was ich in der Schweiz bezahlen würde. Stimmt schon, die Schweizer schaden sich selbst mit den hohen Bussen. Aber wie so oft gehts halt nur um das liebe Geld. Darum hat die Stadt Zürich auch 82 Blitzer. Und die Rosengartenstrasse ist berühmt berüchtigt für die vielen Blitzer. Das ist auch die Umsatzstärkste Strasse in der ganzen Schweiz.

Ausländer bezahlen defintiv nicht mehr, als Deutsche. Das kann einem nur so vorkommen, weil Ausländer hier eine sogenannte Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese wird aus dem vorgesehenen Bußgeld für bestimmte Tatbestände (gibt es Tabellen für) plus Bearbeitungsgebühr berechnet.

Ausländer haben sogar noch einen Vorteil: Ihnen kann kein Fahrverbot auferlegt werden. Anders ist es bei Straftaten; dann wird ihnen auch für Deutschland ein national beschränktes Fahrverbot eingetragen.

Es gibt allerdings auch Ordnungswidrigkeiten, die allein durch Ausländer in Deutschland begangen werden können. Werden deutsche und EU-Bürger bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten "ertappt", so werden diese wegen Verstoßes gegen das EU-Fahrpersonalrecht (da gibt es diverse Verordnungen und Gesetze) belangt. Bei nicht EU-Bürgern werden diese Verstöße nach dem AETR begangen.

Ob diese Verstöße nun höher sanktioniert sind, als solche nach den EU-Regeln, kann ich leider nicht sagen. Da müsste ich nachgucken!

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