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Fragebogen von der Vers. erhalten, was tun?

Themenstarteram 16. September 2010 um 9:03

Hi,

bin geschädigter eines Verkehrsunfall und habe für den Schaden einen Gutachter und einen Rechtsanwalt beauftragt.

Das Gutachten hat die Vers. noch nicht erhalten und heute kam ein Fragebogen von der gegnerischen Versicherung.

Ich soll Angaben über den Schaden, persönliche Daten wie Beruf, über das Fahrzeug und über meine Versicherung machen.

Was sagt ihr dazu?

Soll ich diesen Fragebogen ausfüllen und zurückschicken oder schreiben, dass die Vers. sich bei meinem Anwalt wenden soll?

Thx.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dermario42

geh zum anwalt und mache den fehler nicht, beantworten darf nur dein anwalt und das wissen die ,was meinste warum die dir ein fragebogen schicken eine unklarheit und du bist verloren glaub mir , lass dich nicht auf die spielchen ein rede mit keinem sie sollen sich immer schön zum anwalt wenden !!!!!!!!!!

Hast Du zu viele Krimis geschaut oder was ist los?

Denk mal darüber nach, dass der Fragebogen unter Umständen ein paar Tage Postlauf hinter sich hat und die Post des Anwalts auch ein  paar Tage braucht, bis sie bei der Versicherung ankommt. Zwischen  Mandatserteilung und Posteingang vergeht oft eine Woche und länger, weil der Anwalt auch nicht nur den einen Fall bearbeitet.

 

Und schwupps haben sich die Briefe überschnitten und das hat nicht das Geringste mit Austricksen zu tun.:rolleyes:

 

Richtig ist, dass der TE den Fragebogen nicht beantworten braucht, wenn ein  RA eingeschhaltet ist.

Der wird dafür bezahlt, die Fagen zu beantworten.

 

 

 

 

 

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Wenn du doch schon einen Anwalt eingeschaltet hast, solltest du am einfachsten bei dem anrufen und fragen, was du mit dem Fragebogen machen sollst.

Themenstarteram 16. September 2010 um 11:06

Ich möchte nicht wegen jeder Kleinigkeit den Anwalt anrufen.

Ich werde den Fragebogen mit meinen Angaben (Name, Adresse, Tel) zurückschicken, ohne die Angaben über den Schaden und Schadenhergang.

Ich verweise die Vers. einfach auf das Gutachten und Unfallprotokoll von der Polizei.

So kann man nichts verkehrt machen denke ich.

Verweise die VS vor allem an deinen Anwalt.

Also ehrlich, ich verstehe deine Frage hier im Forum nicht. Der Anwalt arbeitet doch nicht umsonst - und gerade bei solchen Unstimmigkeiten sollte er nun wirklich dein erster Ansprechpartner sein...

Wozu hast du den Anwalt, wenn du ihn nicht mal was fragen willst?

Dafür ist er da und das Telefonieren wird dir auch nicht extra in Rechnung gestellt. (außer Telefonkosten)

Wenn ein Anwalt involviert ist, sollte man auch jeden Schritt mit ihm absprechen

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

...persönliche Daten wie Beruf...

Mal so ne grundsätzliche Frage: Was geht das die gegnerische Versicherung an? Wollen die ihr Geld wieder reinspülen, indem sie Daten verkaufen?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Wozu hast du den Anwalt, wenn du ihn nicht mal was fragen willst?

Na weil das doch hier immer geraten wird: "Geh unbedingt zum Anwalt!"

Und er ist doch der Geschädigte, da steht ihm doch einer zu. Er will den zwar nicht wirklich belästigen / braucht ihn wahrscheinlich auch nicht wirklich. Aber wenn man das immer hört, dass man den nehmen kann nimmt man ihn halt!

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

...persönliche Daten wie Beruf...

Mal so ne grundsätzliche Frage: Was geht das die gegnerische Versicherung an?

Weil der TE auch ein Gewerbetreibender sein kann, welcher zum Abzug der MwSt berechtigt ist. Dann würde die VS ohne Märchensteuer zahlen!

(das bekommen sie aber nur raus, wenn der TE es ihnen mitteilt!)

Themenstarteram 16. September 2010 um 13:29

Ich habe selbstverständlich angegeben, ob ich Mwst. Ab.b. bin oder nicht und die wollten wissen, ob es ein Leasingsauto ist, das habe ich auch beantwortet, sonst habe ich auf das Gutachten und Polizeiberich verwiesen.

Dass die von mir meine Versicherungsdaten inkl. Vollkasko (unbedingt) haben wollen, finde ich komisch, schließlich bin ich nicht der Verursacher.

Meine Vers.daten habe ich allerdings nicht angegeben.

Entweder ich führe den Schriftwechsel mit der Vers. selbst, oder ich beauftrage einen Anwalt.

Wenn ich einen Anwalt beauftrage, dann aber auch alles über diesen, wie soll er sonst vernünftig arbeiten?

es ist immer wieder erstaunlich, dass leute keine ansprechpartner haben und mit garkeinem plan auf so einfache dinge unbeholfen reagieren. spätestens der anwalt hatte doch ruhe vermitteln müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

So kann man nichts verkehrt machen denke ich.

helfen (!!!und damit die bearbeitung beschleunigen!!!) tust du aber auch nicht wirklich!

Zitat:

Dass die von mir meine Versicherungsdaten inkl. Vollkasko (unbedingt) haben wollen, finde ich komisch

das mag für dich vllt komisch sein.....

hat aber den hintergrund, das in der vergangenheit mehrfach schäden zum einen über die gegn. vers. abgewickelt und bezahlt wurden und zusätzlich nochmal über die eigene kasko.....deswegen wird die gegn. vers. bei deiner kasko nachhören ob du da auch nochmal abkassierst....

 

da du garkeinen peil von dem was du da tust zu haben scheinst.....solltest du, die sache schleunigst deinem anwalt geben und aufhören, dem ins handwerk zu pfuschen.....außer das du für verwirrung sorgst und somit die begleichung deines schadens rauszögerst bringt dir das nämlich garnichts!

So einen Fragebogen faxt, mailt oder steckt man im Vorbeigehen dem Anwalt in den Briefkasten, mit der Bemerkung zur Kenntnis bzw. zur Erledigung. Fertig.

geh zum anwalt und mache den fehler nicht, beantworten darf nur dein anwalt und das wissen die ,was meinste warum die dir ein fragebogen schicken eine unklarheit und du bist verloren glaub mir , lass dich nicht auf die spielchen ein rede mit keinem sie sollen sich immer schön zum anwalt wenden !!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von dermario42

geh zum anwalt und mache den fehler nicht, beantworten darf nur dein anwalt und das wissen die ,was meinste warum die dir ein fragebogen schicken eine unklarheit und du bist verloren glaub mir , lass dich nicht auf die spielchen ein rede mit keinem sie sollen sich immer schön zum anwalt wenden !!!!!!!!!!

Hast Du zu viele Krimis geschaut oder was ist los?

Denk mal darüber nach, dass der Fragebogen unter Umständen ein paar Tage Postlauf hinter sich hat und die Post des Anwalts auch ein  paar Tage braucht, bis sie bei der Versicherung ankommt. Zwischen  Mandatserteilung und Posteingang vergeht oft eine Woche und länger, weil der Anwalt auch nicht nur den einen Fall bearbeitet.

 

Und schwupps haben sich die Briefe überschnitten und das hat nicht das Geringste mit Austricksen zu tun.:rolleyes:

 

Richtig ist, dass der TE den Fragebogen nicht beantworten braucht, wenn ein  RA eingeschhaltet ist.

Der wird dafür bezahlt, die Fagen zu beantworten.

 

 

 

 

 

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