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Auffahrunfall: wieviel zahlt die Vers.?

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 13:19

Also erstmal Sorry wenn das Thema hier schin behandelt wurde.

Frage:

Ist die Versicherung berechtigt von sich aus einen eigenen Prüfbericht zu erstellen und diesen dann abzurechenen?

Fall:

Ich steh an Kreuzung, der andere fährt hinten drauf. Soweit, sogut, er hat Schuld.

KVA machen lassen, Rechnung/AH sagt Summe "X" (unter 2.000 Teuros). Zur gegnerischen Vers. geschickt. Die zieht neben der Umsatzsteur (das dürfen Sie auch, wenn der Nachweis einer tatsächlich zustandegekommenen Reperatur fehlt) auch noch eine weitere Summe "Y" ab.

Begründung:

Hätte ich die Reperatur bei einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt machen lassen, wäre ein niedriger Betrag > Summe = X - Y herausgekommen. Also ziehen sie als "Strafe" die differenz einfach ab.

Und jetzt die Experten unter euch: Kann ich dagegen Wiederspruch o.ä. einlegen und so die volle Summe erstattet bekommen?

thx schon jetzt für Eure Antworten!

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12 Antworten
am 25. Juni 2008 um 13:23

Moin,

wenn Du Dich schon entschuldigt hast.... Hast DU die Suche schon bemüht?

Das Thema mit den Abzügen ist hier immer wieder aktuell....

Die Kurzfassung: Nein das dürfen Sie eigentlich nicht, tun es aber.... deswegen wird hier im Normalfall angeraten einen Anwalt und ggf einen Gutchter, selbst gewählt, zu beauftragen der (die) Deine Interessen vertritt (vertreten)...

Gruss

Marcus

hallo,

ich kann Dir nur diese Tips geben:

1. lasse einen Gutachter Deinen Schaden besichtigen und eine umfassende Schadenfeststellung treffen.

2. schalte einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein und lasse diesen den Schaden mit der gegnerischen Versicherung abwickeln.

Alles, was Du jetzt im Alleingang versuchst, wird nicht zielführend sein.

Gruss HCING

am 25. Juni 2008 um 13:24

Moin,

YES, ich war 2 Sekunden schneller als der Fachmann.... :D:D:D

Gruss

Marcus

Nachtrag:

bei dem Gutachter meinte ich natürlich, dass Du einen geeigneten Sachverständigen selbst wählen und beauftragen sollst. Damit Dir kein Auswahlverschulden bei der Wahl des Sachverständigen vorgehalten werden kann, wähle immer einen öffentlich und bestellten Sachverständigen aus.

Die Kosten für dieses Gutachten und auch für den Anwalt muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Gruss HCING

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 14:34

Danke für Eure Tipps und Kommentare!

Also ohne Gutachter geht gar nix? Das ist natürlich wieder ein Mehraufwand, kostet Zeit und Zeit ist Geld. Da muß man erst rechnen, ob der Aufwand lohnt...

am 25. Juni 2008 um 14:38

Moin,

warum muss man da rechnen? Du musst das doch nicht bezahlen... Zumindest nicht wenn die Schuldfrage eindeutig ist und Du nicht schuld....

Gruss

Marcus

am 25. Juni 2008 um 14:47

@TE

Das solltest du vielleicht vorab mal lesen:

 

www.motor-talk.de/.../...achen-aus-dem-gutachten-kuerzen-t1876526.html

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 14:49

Ja, klar, der andere ist sculd, sonnst hätte Seine Versicherung wohl kaum in die Zahlung eingewilligt?! :confused:

 

Ich les mal...

am 26. Juni 2008 um 7:40

wie isn das, stellt die versicherung des unfallverursachers den gutachter? das ist doch dann eigentlich totaler schwachsinn, liegt ja in deren interesse so wenig wie möglich zu zahlen. nun ists bei mir n totalschaden, ich schätze dass mein auto noch 400 euro wert ist... das wird mir weder für ne reparatur noch für n neues auto reichen (ach..). ich hoffe jetzt noch auf nen batzen schmerzensgeld wegen schleudertrauma. hat jmd ne ahnung, nen tipp, ne idee? auto bei nem privatmenschen ausbeulen lassen (sofern das geht)? und mit wieviel schmerzendgeld kann man da rechnen, hat jmd ne ahnung?

die verzweifelte und totunglückliche rosi

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 13:24

Also ich denke bei nem Wert von grade mal 400 Euronen wird das wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden sein... Da stellt die Versicherung den Zeitwert fest (vermutlich dann auch nicht viel mehr als 400) und Dein Wagen wird in den Schrott gehen, die zahlen meistens noch ein bißchen was (bei mir waren das damals 150€ für nen geschrotteten Golf II).

Bei nem Schleudertrauma wird, soviel ich weiß, längst nicht mehr das an Schmerzensgeld gezahlt, was früher üblich war. Die müssen eben auch sparen ;)

am 26. Juni 2008 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von rosi_leo

wie isn das, stellt die versicherung des unfallverursachers den gutachter? das ist doch dann eigentlich totaler schwachsinn, liegt ja in deren interesse so wenig wie möglich zu zahlen. nun ists bei mir n totalschaden, ich schätze dass mein auto noch 400 euro wert ist... das wird mir weder für ne reparatur noch für n neues auto reichen (ach..). ich hoffe jetzt noch auf nen batzen schmerzensgeld wegen schleudertrauma. hat jmd ne ahnung, nen tipp, ne idee? auto bei nem privatmenschen ausbeulen lassen (sofern das geht)? und mit wieviel schmerzendgeld kann man da rechnen, hat jmd ne ahnung?

die verzweifelte und totunglückliche rosi

Moin,

nicht die gegnerische Versicherung stellt den Gutachter/ Sachverständigen sondern Du kannst, wenn Du den Unfall nicht verschuldet hast, einen Gutachter beauftragen. In Deinem Fall, da ja offensichtlich ein Personenschaden mit dazukommt würde ich auf jeden fall auch einen Anwalt hinzuziehen der Deine Interessen vertritt.

Und nebenbei bewmerkt.... Wenn Du den Wert deines Autos mit 400 € bezifferst... muss das noch lange nicht hinkommen.... Der SAchverständige wird Dir da verlässliche Zahlen nennen können.

Gruss

Marcus

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 17:32

Also, von mir aus kann das Thema geclosed werden...

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