Fragebogen Für Anspruchsteller
Hallo Zusammen,
Das Auto meines Nachbarn ist früh am Morgen beim vom Eis freikratzen losgerollt und hat meinen Opel Astra K hinten rechts beschädigt. Abschüssige Strasse. Er hat mir einen Zettel ans Auto geklemmt mit Hinweis:" Sorry, mein Auto ist auf deins draufgerollt, musste aber dringend zur Arbeit. Name, Telefonnummer. Kennzeichen, Datum und Uhrzeit."
Ich habe ihn als ich selbst zur Arbeit wollte, direkt angerufen, er hat bestätigt und sich entschuldigt, er käme für die Reparatur natürlich auf, ich solle ggf. Gutachter hinzuziehen.
Wie gesagt, es ist mein Nachbar, bzw der neue Freund meiner Nachbarin.
Das geschah 2 Tage für Heiligabend.
Gesagt getan, Gutachten wurde erstellt, Termin Reparatur in der Werkstatt erfolgt.
Er hat den Schaden auch direkt seiner Versicherung gemeldet.
Jetzt bekam ich Sylvester von seiner Versicherung einen Fragebogen für Anspruchssteller. Ich verstehe aber nicht, was ich da alles ausfüllen soll, insbesondere zu Unfallhergang kann ich ja absolut nix sagen.
Muss ich den Bogen ausfüllen? Und bekommt nicht die gegnerische Versicherung automatisch auch das Gutachten? Ich kann ja nix anderes in den Fragebogen schreiben, was nicht auch im Gutachten steht.
Wäre nett wenn mir jemand da helfen kann.
Gruß
49 Antworten
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 2. Januar 2022 um 15:39:36 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 2. Januar 2022 um 15:29:17 Uhr:
Ja, zu meiner aktiven Zeit gab es Teilungsabkommen. Diese Abkommen waren für den Geschädigten unschädlich, d.h. nicht vertragsbelastend.Ein Teilungsabkommen für diesen Schaden gabs noch nie!
Es gab mal KH/KH und KH/KF Teilungsabkommen.
Aber das ist schon ein paar Jährchen her.
@new-rio-ub du hast aber schon mitbekommen, dass der TE zum Unfallhergang keine eigenen Angaben machen kann und auch eine Unfallskizze nicht auf eigenen Wahrnehmungen beruht?
Der Beitrag von @new-rio-ub sollte auch nur ein Nachweis über unfallfreies copy + paste sein, ohne dabei den Inhalt zu erfassen.
Steht hier im Forum eigentlich gefühlt schon 1.000 mal geschrieben:
Eigener Gutachter, Fachanwalt für Verhehrsrecht,eine Werkstatt Deines Vertrauens und die machen lassen.
(In dem Fragebogen der Versicherung standen für meinen Geschmack zu viele intime Fragen, meine Anwältin hat den auch komplett außen vor gelassen.)
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Zitat:
@tomold schrieb am 2. Januar 2022 um 19:39:16 Uhr:
Steht hier im Forum eigentlich gefühlt schon 1.000 mal geschrieben:Eigener Gutachter, Fachanwalt für Verhehrsrecht,eine Werkstatt Deines Vertrauens und die machen lassen.
(In dem Fragebogen der Versicherung standen für meinen Geschmack zu viele intime Fragen, meine Anwältin hat den auch komplett außen vor gelassen.)
Die Frage des Verdienstes ist nicht intim, sondern bei Personenschäden sinnvoll zur Kontrolle.
Der Arbeitgeber hat in so einem Falle Anspruch auf Lohnfortzahlung und macht diesen in der Regel auch geltend.
Zitat:
@germania47 schrieb am 2. Januar 2022 um 15:49:43 Uhr:
Dann haben mindestens 30 Jahre die Versicherungsgesellschaften, ohne Ahnung zu haben, reguliert.
Stichwort KF / KH.
Du scheinst vom Fach zu sein. 😕
Welches Abkommen soll so einen Schaden, bei dem die Schuld zu 100% beim wegrollenden Auto liegt regeln?
KF? Was soll KF sein?
Kfz Follkasko?
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 3. Januar 2022 um 11:24:42 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 2. Januar 2022 um 15:49:43 Uhr:
Dann haben mindestens 30 Jahre die Versicherungsgesellschaften, ohne Ahnung zu haben, reguliert.
Stichwort KF / KH.
Du scheinst vom Fach zu sein. 😕Welches Abkommen soll so einen Schaden, bei dem die Schuld zu 100% beim wegrollenden Auto liegt regeln?
KF? Was soll KF sein?
Kfz Follkasko?
Ich hoffe, das nachstehende Abkürzungsverzeichnis überfordert dich nicht.
https://link.springer.com/content/pdf/bbm%3A978-3-322-91709-6%2F1.pdf
Das ganze ist trotzdem kein Fall für ein Teilungsabkommen, da hier die Schuldfrage ganz einfach und zu 100% beim Nachbarn liegt.
Hast du überhaupt eine Ahnung, was ein Teilungsabkommen ist? Nein, hast du nicht. Also verkneif dir einfach Kommentare über Dinge, die du nicht verstehst.
Was ich niemals nicht verstehen werde:
Wenn in einem Kfz-Unterforum jemand fragt wie man einen Endschalldämpfer wechselt traut sich niemand aus seinem Loch, der nach dem Generator googelt hat und eine Anleitung postet ohne zu wissen was beides ist.
Und auch keiner der den Endschalldämpfer im Motorraum sucht und irgendwas über Zündkerzen schwurbelt.
Hier im Versicherungsforum ist das anders und die Helden meinen sie gewinnen einen Blumentopf oder irgendwas anderes.
Warum @new-rio-ub und @KaulKalkhoffe ?
@Pfuschwerk
100 % Zustimmung, es ist in der beruflichen Praxis nicht anders. Egal ob VN oder Anspruchsteller, fast jeder Laie ist ein Fachmann.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 3. Januar 2022 um 12:29:21 Uhr:
Was ich niemals nicht verstehen werde:Wenn in einem Kfz-Unterforum jemand fragt wie man einen Endschalldämpfer wechselt traut sich niemand aus seinem Loch, der nach dem Generator googelt hat und eine Anleitung postet ohne zu wissen was beides ist.
Und auch keiner der den Endschalldämpfer im Motorraum sucht und irgendwas über Zündkerzen schwurbelt.
Hier im Versicherungsforum ist das anders und die Helden meinen sie gewinnen einen Blumentopf oder irgendwas anderes.
Warum @new-rio-ub und @KaulKalkhoffe ?
Das sollte an mal die Moderatoren entscheiden lassen.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 3. Januar 2022 um 13:24:56 Uhr:
Zitat:
Hier im Versicherungsforum ist das anders und die Helden meinen sie gewinnen einen Blumentopf oder irgendwas anderes.
Warum @new-rio-ub und @KaulKalkhoffe ?
Das sollte an mal die Moderatoren entscheiden lassen.
Und was sollen die Moderatoren entscheiden?
Das hier teilweise Unsinn gepostet wird?
Zitat:
@fingerhut2 schrieb am 3. Januar 2022 um 11:54:13 Uhr:
Hast du überhaupt eine Ahnung, was ein Teilungsabkommen ist? Nein, hast du nicht. Also verkneif dir einfach Kommentare über Dinge, die du nicht verstehst.
Klär uns doch bitte auf, warum es diese Teilungsabkommen gibt.
Dann wirst du selber feststellen, dass diese nicht dafür gemacht sind, wenn die Schuldfrage eindeutig ist.
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 4. Januar 2022 um 15:55:01 Uhr:
Zitat:
@fingerhut2 schrieb am 3. Januar 2022 um 11:54:13 Uhr:
Hast du überhaupt eine Ahnung, was ein Teilungsabkommen ist? Nein, hast du nicht. Also verkneif dir einfach Kommentare über Dinge, die du nicht verstehst.Klär uns doch bitte auf, warum es diese Teilungsabkommen gibt.
Dann wirst du selber feststellen, dass diese nicht dafür gemacht sind, wenn die Schuldfrage eindeutig ist.
Warum es die gab oder andere aktuell noch gibt und früher gab?
Um die Arbeit zu vereinfachen und sich nicht in jedem Fall über die Haftung zu streiten.
Die Zahlung erfolgt idR bis zu einem Abkommenslimit zu einem Prozentsatz X, ohne dass dabei die Haftung geprüft wird. Aktuell am weitesten verbreitet im Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung und diversen Sozialversicherungsträgern.
Und früher gab des die auch im Verhältnis zwischen den KFZ Haftpflichtversicherungen (KH/KH) und zwischen Haftpflicht und Kasko (KH/KF).
Und da die Haftung bei Teilungsabkommen vollkommen egal ist und auf Vertraglicher Basis gezahlt wurde, betraf das auch genau diese Fälle.
Hier gibt es auch den alten Abkommenstext und Erläuterungen zur Anwendung