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Fragebogen für Kfz-Schäden von gegnerischer Versicherung erhalten

Themenstarteram 8. Mai 2016 um 22:03

Hallo zusammen,

kurze Vorgeschichte:

mein Auto war geparkt und mir hat jemand den Außenspiegel beschädigt, selber die Polizei gerufen (oder evtl. waren die zufällig am Ort) und den Unfall aufgenommen inkl. Skizze.

Unfallverursacher hat mir auch eine Nachricht an die Windschutzscheibe fest gemacht, "Sorry hab deinen Außenspiegel erwischt" mit Name und Handynummer.

Habe das Ganze erst nach einigen Tagen gesehen weil ich nicht jeden Tag Auto fahre und dem Gegner mitgeteilt dass ich zum ATU fahre zwecks Kostenvoranschlag.

War noch bei der Polizeit weil ich mich dort melden sollte, war aber dann wohl ein bürokratischer Fehler von der Polizeibeamtin weil mir vor Ort mitgeteilt wurde dass ein persönliches Vorsprechen nicht nötig sei.

Habe dann den Kostenvoranschlag an den Gegner geschickt, reibungsloser Telefon- und Mailkontakt mit der Person inkl. der Nachricht dass das Ganze nun bei der gegnerischen Versicherung vorliegt.

Nun erhielt ich eine Nachricht der gegnerischen Versicherung mit der Bitte einen Fragebogen für KFZ-Schäden auszufüllen.

Da ich keinerlei Erfahrung mit sowas habe frage ich mich ob das eine korrekte Vorgehensweise der Versicherung ist und ob ich rechtlich was falsch machen könnte wenn ich das jetzt ausfülle.

Wollte den Bericht der Polizei kopieren und zusammen mit dem leeren Fragebogen und kurzem Mailtext zurück schicken.

Wir sprechen hier über Gesamtkosten lt. ATU von ca. 150€

Wo mir vor Jahren bei meinem ersten Unfall jemand hinten drauf gefahren ist wurden mir ohne Fragenbogen o.ä. ca. 650€ von der damaligen gegnerischen Versicherung überwiesen für die Heckstoßstange.

Aktuelle gegnerische Versicherung ist der ADAC, evtl. hilft das weiter.

Vielen lieben Dank für kommende Antworten :)

EDIT

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2016 um 12:07

Zitat:

@HelmutWenz schrieb am 9. Mai 2016 um 12:33:54 Uhr:

Im Übrigen finde ich die Bezeichnung "Anspruchssteller" zum Kotzen, da diese unterschwellig suggeriert, man wolle die Versicherung betrügen.

Handelt sich in deinem Fall dann wohl eher um Autosuggestion :) so viel Fantasie muss man auch erstmal haben...

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Ist ganz normal. Mach es so wie von Dir beschrieben.

Themenstarteram 8. Mai 2016 um 22:25

Pardon, gerade gesehen dass ich nicht erwähnt habe den Fragebogen leer zu lassen. Wäre das dann in Zusammenhang mit dem Polizeibericht trotzdem die richtige Vorgehensweise?

Hatte vor einen Text à la "Bitte entnehmen Sie alle notwendigen Informationen für den Fragebogen dem beiliegenden Polizeibericht" zu verfassen.

Warum überträgst du nicht einfach die Angaben? Da wird dir schon nichts zum Nachteil ausgelegt werden.

Was ist das denn für ein Fragebogen?

Das was man weiß kann man ja dort drauf schreiben. Die erwarten keinen Roman sondern Stichpunkte. Du sollst den Schaden auch nicht bewerten, dafür kannst du den KVA einreichen.

Ich hoffe dass dir klar ist, dass du bei fiktiver Abrechnung weniger bekommst, als bei Reparatur.

Wozu also Kostenvoranschlag und nicht Reparaturrechnung als Abrechnungsgrundlage.

am 9. Mai 2016 um 7:12

Zitat:

@CarDriverCGN schrieb am 9. Mai 2016 um 00:25:06 Uhr:

Pardon, gerade gesehen dass ich nicht erwähnt habe den Fragebogen leer zu lassen. Wäre das dann in Zusammenhang mit dem Polizeibericht trotzdem die richtige Vorgehensweise?

Hatte vor einen Text à la "Bitte entnehmen Sie alle notwendigen Informationen für den Fragebogen dem beiliegenden Polizeibericht" zu verfassen.

Das kannst Du so machen. Der Hinweis, lieber gleich die Rechnung der Reparatur einzureichen, ist richtig. Der Betrag ist ja äußerst überschaubar.

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 8:34

@Oetteken + berlin-paul

Weil ich nicht sicher war ob die Versicherung das übernimmt, war mir doch zu risikoreich das Ganze sofort reparieren zu lassen. Wie gesagt, habe leider gar keine Erfahrung mit sowas und sammle auch durch eure Posts immer mehr an Erfahrung. :)

@querys

Anbei der Fragebogen in Form von 2 Bildern, wird wohl eine allgemeine Vorlage sein.

Hier ein Auszug des Schreibens:

"[...]wir melden uns bei Ihnen als Versicherer unseres Kunden mit dem Anliegen, etwaige

Schadenersatzansprüche zu klären.

Zur abschließenden Klärung fehlen noch einige Informationen und Unterlagen, die wir angefordert haben.

Sobald diese vorliegen, setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung.

Zur Beschleunigung der Schadenbearbeitung bitten wir Sie, den beigefügten Fragebogen "Kfz-Schäden"

auszufüllen und unterschrieben zurückzuschicken.[...]"

Klingt für mich nach euren Posts und näherem Betrachten nach einem standardisierten Vorgang von Versicherungen.

Werde den Fragebogen soweit ausfüllen wie ich kann und alles was ich nicht zu 100% korrekt beantworten kann leer lassen.

Genau das solltest du machen.

Das ist ein ganz normaler "Fragebogen für Anspruchsteller"

Was du nicht weißt, lässt du offen.

Ohne die Rücksendung würdest du die Regulierung nur unötig in die Länge ziehen.

Genau so isses ;)

Ich würde den Fragebogen schon deshalb nicht ausfüllen, weil nach meiner Erhahrung mit Versicherern einem im Zweifelsfall daraus ein Strick gedreht wird.

 

Im Übrigen finde ich die Bezeichnung "Anspruchssteller" zum Kotzen, da diese unterschwellig suggeriert, man wolle die Versicherung betrügen.

 

Die korrekte Bezeichnung wäre " Fragebogen für Geschädigte". Im Übrigen sollte bei jeder Frage erst einmal stehen, welche Konsequenzen die Beantwortung bzw. Nichtbeantwortung der Frage hat.

 

Für diese Art Fragebogen benötigt man bedauerlicherweise schon einen Anwalt.

Selbstverständlich kann man sich anwaltlich beraten lassen, weil dadurch ggf. entstehende Kosten bei der geringen Schadenhöhe aber nicht erstattungsfähig sind, wäre das eine ziemliche Dummheit.

Ansonsten muss man immer und überall seine Ansprüche geltend machen und nachweisen.

Ich kann überhaupt nichts hinterhältiges an dem Fragebogen erkennen und würde den schnellsten ausfüllen und absenden.

Die gesetzlichen Anwaltskosten sind immer erstattungsfähig. Ob der Gegner erstattungspflichtig ist, hängt von dessen Verschuldensgrad am Unfall ab. Hier also völlig unproblematisch.

Zitat:

@HelmutWenz schrieb am 9. Mai 2016 um 12:33:54 Uhr:

Ich würde den Fragebogen schon deshalb nicht ausfüllen, weil nach meiner Erhahrung mit Versicherern einem im Zweifelsfall daraus ein Strick gedreht wird.

Im Übrigen finde ich die Bezeichnung "Anspruchssteller" zum Kotzen, da diese unterschwellig suggeriert, man wolle die Versicherung betrügen.

Die korrekte Bezeichnung wäre " Fragebogen für Geschädigte". Im Übrigen sollte bei jeder Frage erst einmal stehen, welche Konsequenzen die Beantwortung bzw. Nichtbeantwortung der Frage hat.

Für diese Art Fragebogen benötigt man bedauerlicherweise schon einen Anwalt.

Aus Sicht der Sachbearbeiter ist der Fragebogen zwingend für die Regulierung notwendig (die wollen ja ihre Akten bei einer Revision sauber halten).

Ohne unterschriebenen Fragebogen = keine Regulierung.

Wenn man zu den einzelnen Fragen keine Angaben machen kann, dann bleiben sie eben offen. Ein Hinweis, dass man zum Zeitpunkt des Schadens nicht vor Ort war ist dann das Mindeste. Auch die Kontonr zwecks Regulierung plus Unterschrift und Datum sollte schon sein.

am 9. Mai 2016 um 12:07

Zitat:

@HelmutWenz schrieb am 9. Mai 2016 um 12:33:54 Uhr:

Im Übrigen finde ich die Bezeichnung "Anspruchssteller" zum Kotzen, da diese unterschwellig suggeriert, man wolle die Versicherung betrügen.

Handelt sich in deinem Fall dann wohl eher um Autosuggestion :) so viel Fantasie muss man auch erstmal haben...

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