Fragebogen der Versicherung
Moin,
hab mal ne Frage. Ich stand an einer roten Ampel und mir ist da jemand hinten reingefahren. Heute kommt der Fragebogen der Versicherung vom Unfallgegner. Was soll ich da bei folgender Frage ankreuzen:
"Soll der Schaden endgültig nach Kostenvoranschlag/Sachverständigengutachten abgerechnet werden? ja/nein"
Ich hab von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag über 776 Euro. Was ist wenn das letztendlich teurer wird? Dann schieß ich mir doch selbst ins Knie wenn ich hier ja ankreuze oder nicht? Wie verhalte ich mich da am Besten?
34 Antworten
am besten lässt du den hinteren Stoßfänger zwecks genauer Schadendiagnose demontieren. Dann hast du Gewissheit was wirklich alles beschädigt ist. Danach kannst du entscheiden, wie du abrechnen möchtest.
Sollten sich hier weitere Schäden offenbaren, wäre es angebracht ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Du hast dann unter Umständen noch einen Anspruch auf eine merkantile Wertminderung. Und die kann dir ein Kfz-Sachverständiger dann ermitteln und im Gutachten ausweisen.
Bedenke aber, dass bei der Abrechnung auf Gutachten- oder KVA- Basis die MwSt. nicht bezahlt wird.
Du bist Geschädigter???
Ab zum Gutachter und Dein Anwalt für Verkehrsrecht soll das für Dich machen.
danke für die antworten. also ich bin der geschädigte ja.
und das einzige was ich will, das mein fahrzeug wieder in den ursprungszusatand zurückversetzt wird, ohne dass es mich was kostet (von nerven und der rennerei mal abgesehen).
dass man nicht mal die mwst bekommt ist ja ein starkes stück. kann man das nicht irgendwie so anstellen, dass meine werkstatt mit der versicherung des gegners abrechnet?
extra noch zum anwalt, ich weiß nicht. gehts nicht auch ohne?
wenns muss wär ich aber zumindest rechtschutzversichert.
ja werd ich also schonmal nicht ankreuzen.
Du kannst in der Werkstatt eine RKÜ Reparaturkosten- Übernahme-Bestätigung unterschreiben, dann Rechnet die Werkstatt mit der Versicherung direkt ab und du musst nicht in Vorkasse treten. Gegen Rechnung wird auch die MwSt. erstattet.
Aber denke trotzdem daran: Stellt sich während der Reparatur eine Weiterung ein und die Sache wird teurer, dann schalte einen KFZ- Sachverständigen ein. Erfahrungsgemäß werden aus 700 Euro mal eben schnell 1700 Euro.
Wenn du das berücksichtigt, kann dir eigentlich nicht mehr viel passieren
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Zitat:
Original geschrieben von a6avant42
Du bist Geschädigter???
Dein Anwalt für Verkehrsrecht soll das für Dich machen.
Und was soll der Anwalt da gleich wieder??? Unnötige Kosten verursachen??
Das Kreuz einfach weglassen, den Wagen in die Werkstatt geben, und die soll dann direkt mit dem Versicherer abrechnen!
Ob das nun 700 oder 1.700 € werden ist dem Geschädigten letztendlich doch egal! Wenn der Versicherer die Kostenübernahme zusagt zahlt die auch, und mit der Unterschrift in der Werkstatt, daß dei die Abwicklung übernehmen sollen, kann die sich dann das Geld vom Versicherer holen!
In wieviel Prozent der Schadensfälle gibt´s überhaupt Probleme? 1% ? 5%? Und was ist mit den restlichen Schadensfällen? Die werden doch problemlos abgewickelt!
Also nicht gleich in Panik verfallen, den Bogen ausfüllen, das Kreuz weglassen, dann die Werkstatt alles Weitere machen lassen.
Sollten wirklich Probleme auftauchen kann man immernoch einen Anwalt hinzuziehen....
Gruß, Jens
@Bad Hunter hat zumindest dahingehend Recht, nicht unter allen Umständen braucht man als Geschädigter stets einen RA und einen SV.
Es kocht halt jeder so sein Süppchen - muss er ja auch 😉
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
In wieviel Prozent der Schadensfälle gibt´s überhaupt Probleme? 1% ? 5%? Und was ist mit den restlichen Schadensfällen? Die werden doch problemlos abgewickelt!
Also nicht gleich in Panik verfallen, den Bogen ausfüllen, das Kreuz weglassen, dann die Werkstatt alles Weitere machen lassen.
Sollten wirklich Probleme auftauchen kann man immernoch einen Anwalt hinzuziehen....Gruß, Jens
Das sehe ich genauso, doch leider reicht manchen Stimmungmachern eine Fehler- bzw. Streitquote von 1% (was bei einem großen Versicherer eben mal ein Paar hundert Fälle pro Jahr sein können) aus, um pauschal zu urteilen und die Branche zu verteufeln. Das ganze führt dann letzenendes zu noch mehr Streit und Ärger.
Muss jeder selbst wissen. Dem Geschädigten kann man in keinem Fall Vorwürfe machen, der sollte im Idealfall von der Regulierung garnichts mitbekommen und mit dem Ergebnis zufrieden sein 🙂
Zitat Wuge:
"Das sehe ich genauso, doch leider reicht manchen Stimmungmachern eine Fehler- bzw. Streitquote von 1% (was bei einem großen Versicherer eben mal ein Paar hundert Fälle pro Jahr sein können) aus, um pauschal zu urteilen und die Branche zu verteufeln."
Und wieviele Geschädigte wissen gar nicht daß sie nach den Maßstäben des geltenden Schadensrechtes übervorteilt wurden?
Bzw sie geben klein bei um wenigstens schnell einen Teil des entstandenen Schadens reguliert zu bekommen.
Themen wie Mehrwertsteuerabzug bei Totalschäden, Stundenverrechnungssätze, Minderwert, usw.usw.
wurden hier bereits ausgiebig anhand von Beispielen aus dem Leben geschildert.
Wobei es immer wieder ganz bestimmte Versicherer sind die hier gehäuft negativ auffallen.
Jetzt sage keiner, das würde nicht sytematisch betrieben.
Im Übrigen ist eine Fehlerquote von 1% in anderen Branchen bereits zuviel.
Man stelle sich vor von 100 Blinddarmoperationen geht eine schief.
😁
@Derian
Nimm sofort kontakt zu einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auf und lass diesen alles weitere machen. Die Kosten des Rechtsanwalt muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen.
Aus persöhnlicher Erfahrung kann ich die sagen das mindestens 50%- 80% der Geschädigten, nicht das bekommen, was ihnen nach Rechtsprechung und Gesetzgebung zustehen würde.
Schickst du eine KVA ein verlangt die Versicherung Bilder und kürzt mit oder ohne die Einschaltung eines Versicherungsgutachters deine Reparaturkosten runter.
Ein falsches Wort im Unfallbericht und du bekommst eine Teilschuld.
Nimm deine verbrieften Rechte wahr.
Mfg
G.o.
Echt??? Es gibt Versciherungen die Kürzungen vornehmen??? Habe gehört, dass man auch nur die Kosten einer "Billigwerkstatt" erstattet bekommt???
Ach das Leben ist grausam ohne RA. :-)
[Original geschrieben von gutachteronline
"Aus persöhnlicher Erfahrung kann ich die sagen das mindestens 50%- 80% der Geschädigten, nicht das bekommen, was ihnen nach Rechtsprechung und Gesetzgebung zustehen würde."
von denen, für die du die Gutachten geschrieben hast, oder von denen die du nie zu Gesicht bekommen hast?
Worauf begründet sich denn hier deine Erfahrung?