Fragebogen der Versicherung
Moin,
hab mal ne Frage. Ich stand an einer roten Ampel und mir ist da jemand hinten reingefahren. Heute kommt der Fragebogen der Versicherung vom Unfallgegner. Was soll ich da bei folgender Frage ankreuzen:
"Soll der Schaden endgültig nach Kostenvoranschlag/Sachverständigengutachten abgerechnet werden? ja/nein"
Ich hab von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag über 776 Euro. Was ist wenn das letztendlich teurer wird? Dann schieß ich mir doch selbst ins Knie wenn ich hier ja ankreuze oder nicht? Wie verhalte ich mich da am Besten?
34 Antworten
Gib das Ding wie von dellenzahler beschrieben in deine Werksatt (kostenübernahme vorher zusichern lassen) dann wir der tatsächliche Schaden aus problemlos bezahlt. Leihwagen und Pauschale nicht vergessen :-)
Ich hatte selbst mehrere schadensfälle bei einem der von dem gutachter verteufelten Unternehmen, die haben immer gazahlt was sie sollten.
Solange Du nicht fiktiv abrechnest gibt sowieso eher selten Probleme.
Stichwort: Control Expert
ARD- Ratgeber Recht - Verärgert - Autofahrer erleben bei Bagatellunfällen oft böse Überraschungen (12/2006)
ARD,plusminus: "Restwertbörsen (06.07.2004). Wie Autoversicherer ihre Kunden mit fiktiven Angeboten austricksen. ... Der Geschädigte - zwischen DEKRA und Versicherung."
ARD, Ratgeber Recht: "Totalschaden - Mwst-Abzug rechtens? (15.06.2003) ."
Video der ARD, plusminus vom 06.02.2007: "Entschädigung, Schwerer Kampf für Unfallopfer!
Bayerisches Fernsehen. Der "HUK"-Wahnsinn (Zeitspiegel vom 31. Januar 2007) ... Und wer den Schaden hat, der darf sich auf das Hickhack mit der Versicherung freuen!
Heile heile Welt der Schadensregulierung.
Das ist nicht war und das wisst ihr, denn das ist ja bereits 15 Jahr her.
Grüße
G.o.
Hier wird mal wieder aus der Mücke ein Elefant gemacht.
Eigentlich ist die Frage die der TE gestellt hat ja schon zu seiner Zufriedenheit beantwortet.
Hauptsache ich gebe noch mal meinen Senf dazu...
Auch wenn es unangebracht ist. 🙄
@all
Natürlich gibt es hier im Forum auch Gutachter die vorwiegend von Versicherungsaufträgen leben.
Denen ist es nur Recht, wenn ihr ohne Anwalt und nur durch Kostenvoranschlag mit der Versicherung abrechnet.
Dann kommen sie nämlich zum Zuge. 😉
Mfg
G.o.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Gib das Ding wie von dellenzahler beschrieben in deine Werksatt (kostenübernahme vorher zusichern lassen) dann wir der tatsächliche Schaden aus problemlos bezahlt. Leihwagen und Pauschale nicht vergessen :-)
Ich hatte selbst mehrere schadensfälle bei einem der von dem gutachter verteufelten Unternehmen, die haben immer gazahlt was sie sollten.Solange Du nicht fiktiv abrechnest gibt sowieso eher selten Probleme.
Aber gibt es dann doch mal das seltene Problem, steht ihr ohne Beweissicherung da. Ein KVA bzw. eine Rechnung ist nicht beweissichernd.
Mfg
G.o.
Sollte ein umfassende Beratung hier im Forum nicht vom Worstcase ausgehen?
Ist es nicht so, dass sich jeder Geschädigter eines Gutachters und eines Anwaltes bedienen darf?
Mfg
G.o.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Mfg
G.o.
Kann den nicht mal jemand hier entfernen?
:-/
Das ist doch alles reine Stimmungsmache was der hier von sich gibt....
Ich weiß ja woher das kommt:
http://www.motor-talk.de/beitrag13f1655708s.phpZitat:
Vielleicht machen die Gesellschaften das unterschiedlich, ich kenne es nur so:
7 Jahre wird die SF-Klasse voll erhalten, danach geht es von Jahr zu Jahr eine Stufe höher!
Gruß, Jens (Versicheurngsfachmann..)
Keine Angst Jens das wird bald geschehen.
Ich habe schon zwei Verwarnungen durch die Versicherunglobby erhalten und habe Androhung demnächst ohne Begründung rauszufliegen.
Allerdings weiß ich in diesem Thread nicht was ich so schlimmes getan habe, ist die Wahrheit wirklich ein Grund jemanden auszuscließen?
Trotz dem war es eine schöne Zeit hier und ich habe viel gelernt.
So long
G.o.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
@all
Natürlich gibt es hier im Forum auch Gutachter die vorwiegend von Versicherungsaufträgen leben.
Denen ist es nur Recht, wenn ihr ohne Anwalt und nur durch Kostenvoranschlag mit der Versicherung abrechnet.
Dann kommen sie nämlich zum Zuge. 😉
Mfg
G.o.
Wie wäre es denn Mal- nur ein einziges mal- wenn du deine Vorhalte auch mal konkret Belegen würdest. Du kannst einfach nur Trommeln und andere Leute boshaft angehen. Und wenn du hier rausfliegst, dann hast du es dir selber zuzuschreiben.
Was hat der ganze Scheiß den du hier ablässt denn noch mit dem Thema zu tun?
Muss es erst wieder soweit kommen das der Mod ein Machtwort spricht?
Ich kann dich einfach nicht verstehen. Du lernst es einfach nicht mehr.
@ Gutachteronline
Laß Dich nicht provozieren und greif andere nicht persönlich an.
Es gibt nicht wenige, die sich freuen würden, wenn Du Ihnen einen Vorwand lieferst um Dich aus dem Forum zu verweisen.
Dem aufmerksamen Leser entgeht es nicht, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Niemand schreitet ein, wenn Versicherungsleute ihr Schadensmanagement, Kaskoverträge mit Werkstattbindung oder Restwertbörsen anpreisen und die Leute für dumm verkaufen.
Wenn man aber zu einer komplexen Thematik etwas Hintergrundwissen beisteuern will, ist das OT und der Thread wird geschlossen.
Ich kann Deinen Groll verstehen, erst letzte Woche ist mir ein Schandpapier eines "Schadenshelfer-Kollegen", auf den Schreibtisch geflattert,
der sich die Einsparziele seiner Auftraggebenden Versicherung
1:1 ins Gutachten diktieren ließ.
Deshalb: immer schön locker bleiben.
Geschrieben von Dellenzähler
am besten lässt du den hinteren Stoßfänger zwecks genauer Schadendiagnose demontieren. Dann hast du Gewissheit was wirklich alles beschädigt ist. Danach kannst du entscheiden, wie du abrechnen möchtest.
Sollten sich hier weitere Schäden offenbaren, wäre es angebracht ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Du hast dann unter Umständen noch einen Anspruch auf eine merkantile Wertminderung. Und die kann dir ein Kfz-Sachverständiger dann ermitteln und im Gutachten ausweisen.
Bedenke aber, dass bei der Abrechnung auf Gutachten- oder KVA- Basis die MwSt. nicht bezahlt wird.
Da hab ich dem TE geraten.
1.
Was ist daran falsch
2.
Warum muss G.o. hier Groll haben den man verstehen muss und persönlich werden?
3.
Wieso wird gerade in diesem Thread mit zweierlei Mass gemessen?
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von runabout
(...)Niemand schreitet ein, wenn Versicherungsleute ihr Schadensmanagement, Kaskoverträge mit Werkstattbindung oder Restwertbörsen anpreisen und die Leute für dumm verkaufen.
(...)
Beispiel? Sonst ein absolut haltloser (und unsinniger) Vorwurf.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Zitat runabout: Und wieviele Geschädigte wissen gar nicht daß sie nach den Maßstäben des geltenden Schadensrechtes übervorteilt wurden?
Nur weil jemand seine Ansprüche nicht beziffert und einige Versicherer die Kohle nicht freiwillig mit dem Füllhorn ausschütten, gibt das Niemanden das Recht, über alle (!) Versicherer ständig negativ herzuziehen.
Mich hat bis heute noch kein Finanzbeamter angerufen und mich nachdrücklich daraufhingewiesen, was ich noch alles in meiner Steuererklärung angeben kann.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Mich hat bis heute noch kein Finanzbeamter angerufen und mich nachdrücklich daraufhingewiesen, was ich noch alles in meiner Steuererklärung angeben kann.
Und?
Findest du das befriedigend?
😁😁
BTT