Frage zur Wertminderung bei Leasingrückgabe bei Unfall (Eigenverschulden)

Seat Ateca KH

Hallo zusammen,

ich gebe meinen Ateca demnächst zurück. War die 3 Jahre sehr zufrieden mit dem Auto, und hat, wenn überhaupt, minimalste Gebrauchsspuren, hatte aber dieses Jahr einen Vollkaskoschaden an der Front (rechts). Meine Vollkasko hat den "Apothekerpreis" für die Reparatur durch die Seat-Werkstatt akzeptiert und eine Vertragswerkstatt vom Versicherer wollte ich nicht nehmen, da ich freie Werkstattwahl hatte und ich mich bei der Rückgabe nicht mit der Argumentation des Leasinggebers (VW-Bank) rumschlagen möchte, ob denn alles nach Seat-Richtlinien repariert wurde. Zur Info: Es musste kein Blechteil getauscht oder lackiert werden. Kaputt waren eine Felge, ein Reifen, Plastik-Innenkotflügel Radhaus rechts, Stoßfänger, rechter Scheinwerfer und Kleinkram wie Parksensor zum Beispiel. Kosten insgesamt: Knapp 7.000,-- Euro. Für die Felge und den Reifen waren schon allein über 1.200,-- Euro fällig. Dann natürlich auch Fahrzeugverbringung, Vermessung, Einstellung Radar......... so hat sich alles aufsummiert. Der Scheinwerfer wurde getauscht, da er ein kleines Krätzerchen am Übergang zur Stoßstange hatte. Muss ja laut Seat alles seine Richtigkeit nach Seat-Richtlinien haben.

Nun meine Frage: Nach welchem Berechnungsmodell berechnet denn Seat die Wertminderung bei Rückgabe des Fahrzeugs. Und nein, meine GAP zahlt nicht, eine GAP zahlt nur bei Totalschaden. Die Wertminderung zahlt bei Eigenverschulden und wenn kein Totalschaden vorliegt der Leasingnehmer selbst.

Hat da von euch jemand schon Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank schon mal vorab

schleicher1001

7 Antworten

Hallo schleicher1001,

ich habe das gleiche Problem, hatte einen Schaden in Höhe von 5.150 €. Mein Seat Vertrahshändler sagte das die VW Leasing mir 10% als Wertminderung in Rechnung stellt.

Bitte gib mir doch Bescheid, wie es bei Dir abgewickelt wurde.

MfG smartigirl3456

Idee, erstmal dürfte die Wertminderung gering sein und mir wurde gesagt sowas regelt die Leasing mit deiner Versicherung.

Das verstehe ich jetzt nicht ganz, wenn deine Vollkasko doch den Schaden komplett nach dem Kostenvoranschlag der SEAT-Werkstatt übernommen hat dann wurde doch alles nach den Vorgaben gemacht, dass kann der Leasinggeber ja nicht anzweifeln!.....Oder hast du etwa eine Werkstatt gefunden die nicht 7000 € für die Reparatur haben wollte? Natürlich wird man wenn du einen Schaden angibst von dir die Rechnung über die Reparatur sehen wollen, sehr wahrscheinlich ist die bei einer Seat-Vertragswerkstatt auch in der Reparatur-/Wartungshistorie Online einsehbar! Danach wird dann die Wertminderung berechnet.....

Bei Leasingrückgabe bewertet ein Gutachter den Zustand des Ateca nebst Mängeln und reicht seine Einschätzung an die VW-Leasing weiter. Da wird dann auch die eventuelle Wertminderung vermerkt sein.

Gottseidank war ich bei meinem Ateca nicht Schuld am Auffahrunfall am Heck und so musste die gegnerische Versicherung die gutachterlich festgestellte Wertminderung von 250 € zahlen.

Dafür wurde die Unfallreparatur in der Vertragswerkstatt so schlampig ausgeführt, dass das sogar zwei Gutachtern aufgefallen war und ich die entsprechende Wertminderung bei der damaligen Werkstatt geltend machen musste. Freundlicherweise haben die nicht rumgezuckt und die beinahe 500 € zügig beglichen.

VW-Leasing hält sich in solchen Punkten übrigens freundlich raus und erklärt, dass sie ja nicht Kunde der Werkstatt waren.

Zitat:
@dr.seuchenvogel schrieb am 31. Juli 2025 um 17:21:44 Uhr:
Idee, erstmal dürfte die Wertminderung gering sein und mir wurde gesagt sowas regelt die Leasing mit deiner Versicherung.

Ich bin bei der Fahrzeugrückgabe anwesend, wenn der Gutachter das Fahrzeug begutachtet. Bin gespannt was als Wertminderung im Gutachten steht. Und nein, das regelt nicht die Leasing mit der Versicherung. Weder bei Eigenverschulden noch bei Fremdverschulden. Das ist immer Angelegenheit vom Leasingnehmer, zumindest bei eigener Versicherung. Wenn Fremdverschulden vorliegt, dann berechnet der Gutachter (von der Versicherung oder ein frei gewählter, was ich empfehlen würde) die Wertminderung und der Leasingnehmer muss die Wertminderung dann an die Leasing überweisen, nachdem er diese von der Versicherung erhalten hat. So hat es mir die Leasing mitgeteilt. Habe den Unfall der Leasing gemeldet und die haben dann ein allgemeines Schreiben geschickt, in welchem beide Fälle (Eigen- und Fremdverschulden) erläutert sind. Vor ein paar Jahren haben die Leasinggesellschaften bei Fremdverschulden doppelt abgerechnet. Zuerst wurde die Wertminderung von der Versicherung kassiert und bei der Rückgabe kam dann nochmals eine Wertminderung vom Abschlussgutachten drauf. Das wurde aber mittlerweile gerichtlich korrigiert. Es gibt nur noch einmal ein Wertminderung. Was man nicht alles gerichtlich klären muss, kaum zu glauben. Probleme kann es dann nur noch geben, wenn die Leasing mit der Wertminderung aus dem ersten Gutachten nicht einverstanden ist.

Melde mich nach der Rückgabe des Fahrzeugs wieder wie berechnet wurde. Ich bin auch der Meinung, dass die Wertminderung bei meinem Fahrzeug gering sein müsste, da ja kein Blechteil betroffen war und Seat selbst repariert hat. Anders sehe ich es bei einem Heckschaden, wenn Blechteile ausgebeult werden müssen oder sogar ersetzt.

Viele Grüße

schleicher1001

Zitat:
@RedPoloBeats schrieb am 31. Juli 2025 um 21:17:54 Uhr:
Bei Leasingrückgabe bewertet ein Gutachter den Zustand des Ateca nebst Mängeln und reicht seine Einschätzung an die VW-Leasing weiter. Da wird dann auch die eventuelle Wertminderung vermerkt sein.
Gottseidank war ich bei meinem Ateca nicht Schuld am Auffahrunfall am Heck und so musste die gegnerische Versicherung die gutachterlich festgestellte Wertminderung von 250 € zahlen.

Darf ich fragen wie hoch die Schadensumme am Heck war?

Viele Grüße

schleicher1001

Zitat:
@schleicher1001 schrieb am 1. August 2025 um 10:24:07 Uhr:
Darf ich fragen wie hoch die Schadensumme am Heck war?
Viele Grüße
schleicher1001

Darfst du. Die Reparaturkosten betrugen ca. 6.600 €.

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