Frage zur StVO und deren Durchsetzung

Moin zusammen,

angenommen jemand möchte keinen Fahrerlaubnis machen und kommt darum nicht mit der StvO in unmittelbaren Kontakt. Sie gilt ja für alle Teilnehmer egal wie sie sich fortbewegen.

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe, oder ?

121 Antworten

dass Radfahrer auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang haben sofern sie nicht absteigen wissen längst nicht alle. Da muss man automatisch mit rechnen.

Selbst wenn sie es wissen, machen es viele trotzdem nicht. Das berechtigt aber nicht, auf die Vorfahrt zu beharren.
Prinzipiell kann ich nicht mal damit rechnen, dass sich Autofahrer an die StVO halten. Wie soll ich dann vorraussetzen, dass sich Fussgänger und Fahrradfahrer daran halten.

Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen?
Hab ich ja noch nie gesehen!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Dezember 2023 um 08:54:23 Uhr:


Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen?

Nein. Sie habe nur keinen Vorrang am Zebrastreifen, wenn sie ihn fahrend überqueren. Geschoben aber schon.

Ähnliche Themen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Dezember 2023 um 08:54:23 Uhr:


Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen?
Hab ich ja noch nie gesehen!

Es geht auch keine Welt unter wenn sie es nicht machen ... aber zumindest sollten sie zuvor anhalten, den Latschen auf den Boden und abwarten ob sie das "Wegerecht" bekommen. Auch ein Fußgänger hat nicht ohne halt und gucken den Zebrastreifen zu betreten.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 3. Dezember 2023 um 09:19:31 Uhr:


, und von dem Radfahrer-Vorfahrtachten-Schild weiß er ja nicht einmal was. Insofern dürfe es auch dann nicht zu einer kritischen Situation kommen, wenn der Radfahrer eigentlich warten müsste.

Das ist so ein Beispiel wo es leider nicht reicht die StVO zu kennen und selbst Gerichte Regeln sehr unterschiedlich auslegen.

Das hirnrissige Vorfahrt-Achten bei Radfahrern ist so ein Beispiel. Das Verhältnis Rechtsabbieger (egal ob Kreisverkehr rausfahren oder normale Straße) zu Radfahrer der straßenbegleitend fährt ist nach StVO gar keine Frage der Vorfahrt, kann also per se gar nicht durch ein Vorfahrt-Achten Schild geändert werden. So Urteilen z.B. auch fast alle Verwaltungsgerichte und die Schilder verschwinden wieder. Auch viele kleine Gerichte sehen das so, nur leider hat das OLG Hamm da eine vorsichtig ausgedrückt merkwürdige Urteilsbegründung geliefert die überhaupt nicht zum Streitfall passt und das alles über den Haufen geworfen. Mal gucken was da noch bei zukünftigen Entscheidungen kommt ...

Oder das Thema wann ist der Radweg straßenbegleitend und damit Vorfahrt berechtigt? Da hat sich in der Rechtsprechung leider häufig diese 5m-Regel durchgesetzt wenn man Radfahrer unterordnen möchte. Das ist eine Regel die es aber so auch nicht in der StVO gibt sondern eigentlich fälschlicherweise aus den Verwaltungsvorschriften abgeleitet wurde. Nur muss sich ein Verkehrsteilnehmer an die StVO und nicht an die VwV halten. Komischerweise gilt die gleiche Regel an beampelten Kreuzungen auf einmal nicht mehr, sonst dürften die meisten Radwege gar nicht mit den Autofahrern gleichzeitig grün bekommen.

Das ist in den letzten 10 Jahren in D nicht besser geworden mit seltsamen Verkehrsführungen und Beschilderungen die es so in der StVO nicht gibt und wo erst Gerichte - und das oft nicht einmal einheitlich - klären müssen welche Verkehrsregeln gelten. Und welcher Verkehrsteilnehmer liest regelmäßig Urteile zu vekrehrsrechtlichen Fragen?

Also ganz so einfach ist das Thema StVO und Durchsetzung in der Praxis leider nicht.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 4. Dezember 2023 um 07:16:44 Uhr:



Lieferwagen parkt halb auf Bürgersteig und eine Person mit Fahrad fährt ebenfalls in meine Richtung auf dem Bürgersteig ( ob mit Fahradweg weiß ich grad nicht ) kurz vor dem Lieferwagen und kurz vor mir fährt derjenige plötzlich auf die Fahrbahn. Zum Glück ist nichts passiert.

Hm. Da sollte die Frage nach dem Durchsetzen der StVO aber an der "Ursünde", dem falsch geparkten Lieferwagen, ansetzen. An dem hast Du nichts auszusetzen, nur an dem Radfahrer, der darauf (vielleicht rücksichtslos) reagiert hat?

Ich würde mir hier im Ort auch ein härteres Durchsetzen wünschen. Z.B. bei den Drecks-Gehweg-Parkern. Oder bei den Schilderlegasthenikern, die ihre Brut direkt vor die Tür des Kindergartens karren, dort direkt vor dem Halteverbotsschild stehen bleiben, aussteigen und ihr Kind nach innen geleiten.

Oder meine Lieblinge, die auf ein nicht vorhandenes Gewohnheitsrecht pochen und über Wirtschaftswege abkürzen, so dass man mit Hund, Kindern oder beim Joggen aufpassen muss nicht unter die Räder zu kommen. Manchmal darf man sich auch noch anpöbeln lassen, wenn man z.B. mit dem Kinderwagen nicht schnell genug Platz macht oder sich weigert, in den Matsch neben dem für Kraftfahrzeuge (außer Landwirtschaft) gesperrten Wirtschaftsweg auszuweichen.

Jeder, der mit den Fehlern der anderen rechnet, weil er weiß, daß er selber nicht fehlerfrei ist, wird sein Verhalten ohne großes Geschrei anpassen. Oder?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 4. Dezember 2023 um 16:25:16 Uhr:


Jeder, der mit den Fehlern der anderen rechnet, weil er weiß, daß er selber nicht fehlerfrei ist, wird sein Verhalten ohne großes Geschrei anpassen. Oder?

In Deutschland? Einem Land mit 99% überdurchschnittlich guten Autofahrern? Niemals 😁

Ähnliche Themen