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Frage zur StVO und deren Durchsetzung

Themenstarteram 2. Dezember 2023 um 8:19

Moin zusammen,

angenommen jemand möchte keinen Fahrerlaubnis machen und kommt darum nicht mit der StvO in unmittelbaren Kontakt. Sie gilt ja für alle Teilnehmer egal wie sie sich fortbewegen.

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe, oder ?

 

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121 Antworten

Zitat:

@Melosine schrieb am 2. Dezember 2023 um 17:35:22 Uhr:

Das wird aber nicht durch die StVo geregelt.

Ich würde sie mal lesen, dürfte das ein oder andere Aha-Erlebnis bringen ;)

Zitat:

@Melosine schrieb am 2. Dezember 2023 um 17:27:18 Uhr:

Als Fußgänger unterliegt man nicht der StVo.

Wo steht das, z.B. dass Fußgänger den für sie extra geschaffenen §25 nicht beachten müssen, weil Fußgänger der StVO nicht unterliegen?

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. Dezember 2023 um 17:53:02 Uhr:

Zitat:

@Melosine schrieb am 2. Dezember 2023 um 17:27:18 Uhr:

Als Fußgänger unterliegt man nicht der StVo.

Wo steht das, z.B. dass Fußgänger den für sie extra geschaffenen §25 nicht beachten müssen, weil Fußgänger der StVO nicht unterliegen?

 

Gruß

Uwe

Asche auf mein Haupt. Ich muss allerdings gestehen, dass ich zwar die Verkehrsregeln (mehr oder weniger), aber keinen einzigen Paragraphen der StVo kenne.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 02. Dez. 2023 um 16:14:41 Uhr:

Nö, da nicht gesetzlich geregelt. (Sowohl StGB als auch OWiG enthalten die klare sinngemäße Aussage, daß "keine Strafe ohne Gesetz, daß diese Strafe für diese Regelübertretung vorsieht").

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Fußgängern ist genauso wie Fahrzeugführer in der BKatV geregelt.

 

Beispiel:

Beim zu Fuß gehen rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt - 5€

 

Zitat:

@JoergFB schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:36:03 Uhr:

... Radfahrer ignorieren leider besonders gerne die Vorschriften.

@JoergFB

Dieser pauschal unsinnige Einwurf durfte hier natürlich nicht fehlen, oder...

:o

Zitat:

@reox schrieb am 2. Dezember 2023 um 23:18:07 Uhr:

 

@JoergFB

Dieser pauschal unsinnige Einwurf durfte hier natürlich nicht fehlen, oder...

:o

Dann fahr mal im Rhein/Maingebiet oder gar Frankfurt: rote Ampel, Radwege, rechts vor links, werden von den meisten ignoriert.

Ich habe dieses Jahr min. 4-5 Radgruppen fast über den Haufen gefahren weil sie mir die Vorfahrt genommen haben oder einfach abgebogen und das noch mit kleinen Kindern im Schlepp. Omas & Opas die einfach in die Hauptstr. von rechts einfahren, so daß die gar keine andere Möglichkeit bleibt, als auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Rennradfahrer die meinen für Millionen top ausgebaute Radwege nicht benutzen zu müssen und dafür lieber auf den Bundesstraßen auch andere gefährden.

Nur als Kraftfahrer bist du wg. der Gefährdungshaftung der Dumme.

Da ist also nix pauschal oder gar unsinnig. Alles regelmäßig und vielfach erlebt.

Zitat:

@Melosine schrieb am 2. Dezember 2023 um 17:35:22 Uhr:

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Das wird aber nicht durch die StVo geregelt.

Aber sicher doch. Rote Ampeln werden auch über die StVO geregelt und gelten für alle § 37 Abs. 2 StVO

Zitat:

@JoergFB schrieb am 3. Dezember 2023 um 07:55:31 Uhr:

Rhein/Maingebiet oder gar Frankfurt: rote Ampel, Radwege, rechts vor links, werden von den meisten ignoriert.

Dann sei mal schön froh, dass die das mit Fahrrädern tun. Bei uns wird das von den Leuten nämlich mit Autos getan.

Na wenn Autos Radwege ignorieren und auf Bundesstraßen fahren ist das schon mal ein guter Anfang bei euch.

Themenstarteram 3. Dezember 2023 um 7:59

Danke für Meinungen bisher.

Mir ging es um das Verstehen der Haftung / Anteil der Schuld Auto vs. andere Teilnehmer zb. Fußgänger / Fahrad etc.

Habe es leider häufig erlebt das der Zebrastreifen im Kreisverkehr überfahren wird ohne abzusteigen und das war mehr als knapp, und das trotz umsichtigen fahren im Kreisverkehr.

Ich will kein Bashing zwischen den Gruppen, dafür der Aufreger Thread !!!

Warum gibt es die Betriebshaftung / Teilschuld bei PKW ?

Äh, wenn es ein dem Kreisverkehr begleitender Radweg ist, so hat der Radfahrer gegenüber dem aus dem Kreisel abbiegenden Fahrzeug Vorrang. Kann sein, dass sich das ändert, wenn da ein Zebratreifen ist. Gleiches gilt, wenn der Radfahrer ein Vorfahrtachten-Schild hat.

Da aber der Normalfall ist, dass der Autofahrer nachrangig ist, ist es ihm doch in Fleisch und Blut übergegangen, beim Abbiegen abzusichern, dass kein Radfahrer angefahren kommt. Somit schaut dein „umsichtiger Autofahrer“ auch, wenn dort ein Fußgängerüberweg ist, und von dem Radfahrer-Vorfahrtachten-Schild weiß er ja nicht einmal was. Insofern dürfe es auch dann nicht zu einer kritischen Situation kommen, wenn der Radfahrer eigentlich warten müsste.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 3. Dezember 2023 um 8:30

Genau das ist es Uwe, grad wenn Du vorsichtig fährst und trotzdem kommt es zu gefährlichen Situationen bei denen man keine Chance hat das zu verhindern.

Gruß Michael

Zitat:

@pido schrieb am 3. Dezember 2023 um 08:42:26 Uhr:

Na wenn Autos Radwege ignorieren und auf Bundesstraßen fahren ist das schon mal ein guter Anfang bei euch.

Auf den Radwegen wird halt geparkt.

ich bitte darum sich streng an der Frage zu orientieren. Ein zweiter Aufreger-Thread wird hier ganz bestimmt nicht laufen, versprochen! ;)

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 3. Dezember 2023 um 09:30:35 Uhr:

Genau das ist es Uwe, grad wenn Du vorsichtig fährst und trotzdem kommt es zu gefährlichen Situationen bei denen man keine Chance hat das zu verhindern.

Das verstehe ich jetzt nicht. Bitte erläutere das, vielleicht an einem Bespiel.

 

Gruß

Uwe

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