Frage zur StVO und deren Durchsetzung

Moin zusammen,

angenommen jemand möchte keinen Fahrerlaubnis machen und kommt darum nicht mit der StvO in unmittelbaren Kontakt. Sie gilt ja für alle Teilnehmer egal wie sie sich fortbewegen.

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe, oder ?

121 Antworten

@SuedschwedeV70 deshalb gibt es ja Smileys, z.B. das Ampelfrauchen, mal steht sie mal geht sie.
Man kann das alles auch testen: z.B. bei rot rüber gehen wenn die Hoheitlichen Kräfte es sehen.
Also Unwissenheit schützt nicht vor Strafverfolgung.
Gilt auch für Radfahrer.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Dezember 2023 um 22:56:41 Uhr:


Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Fußgängern ist genauso wie Fahrzeugführer in der BKatV geregelt.

Bitte beachte, was von mir zitiert worden ist, und in dem Zitat ging es um das Wegnehmen der Schuhe und

das

ist nicht gesetzlich geregelt. Oder?

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 3. Dezember 2023 um 08:59:12 Uhr:


Warum gibt es die Betriebshaftung / Teilschuld bei PKW ?

Möglicherweise wegen der Motorisierung, bzw., erheblich stärkeren Motorisierung und der damit verbundenen stärkeren Fremdschäden im Falle eines Unfalles? Immerhin ist ja, jedenfalls rein privat, niemand gesetzlich verpflichtet, ein motorisiertes Fahrzeug zu fahren? Hinzukommt, daß die Dimensionen eines motorisierten Fahrzeuges im Regelfall größer sind, als die Dimensionen eines nichtmotorisierten Fahrzeuges und die individuellen Fähigkeiten, die Dimension des eigenen motorisierten Fahrzeuges stets richtig einzuschätzen, sind sicherlich bei jedem Fahrzeugführer, jeder Fahrzeugführerin unterschiedlich ausgeprägt? Risiko und Folgen dadurch, die Dimensionen des eigenen Fahrzeuges im Falle des Unfalles falsch eingeschätzt zu haben, sollten nicht einem anderen aufgebürdet werden.

Mein Verständnis vom Betriebsgefahr und -Haftung ist, dass vom Betreiben einer Maschine (des PKW) grundsätzlich eine unvermeidbare Gefahr ausgeht. Beispielsweise, weil es Situationen gibt, in denen ein Unfall gemäß Stand der Technik nicht vermeidbar ist.

Dem Betrieb des Autos wird, auch bei aller Sorgfalt, grundsätzlich eine unvermeidbare Gefahr beigemessen. Für diese kann ein ein Unfallgegner nicht die Verantwortung zugewiesen werden. Deswegen müssen Fahrer für die möglichen Schäden durch die Benutzung ihres Fahrzeugs mithaften.

Soll heißen: wer Auto fährt geht ein Risiko ein, für das er haftet.

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Zitat:

@Wauhoo schrieb am 2. Dezember 2023 um 16:14:41 Uhr:



Zitat:

@790830 schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:03:18 Uhr:


Bei groben Verstößen könnte man ihm z. B. die Schuhe wegnehmen 😁
Nö, da nicht gesetzlich geregelt. (Sowohl StGB als auch OWiG enthalten die klare sinngemäße Aussage, daß "keine Strafe ohne Gesetz, daß diese Strafe für diese Regelübertretung vorsieht"😉.

Und, im Übrigen, bleiben dann immer noch die Erfordernisse der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit einzuhalten.

Du kannst nicht einem Verkehrsteilnehmer, (m/w/d), ein Verhalten als als verwerflich vorwerfen und bei dem anderen Verkehrsteilnehmer (m/w/d), das gleiche Verhalten als ok behandeln; jedenfalls nicht in einem Staat des Rechts.

Ich glaube du irrst dich, lies lieber nochmal nach 😉

Ich mach das immer so, dass ich einem Fußgänger, der die Regeln massiv verletzt, die Schuhe wegnehme.
Erst heute wieder - einer ist innerorts 30 km/h zu schnell gelaufen - ZACK, Schuhe weg 😁

...

Eigentlich dachte ich, dass deutlich erkennbar war, dass mein Beitrag vom 2.12. 14:03 Uhr ironisch gemeint war.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. Dezember 2023 um 17:10:54 Uhr:



Zitat:

@790830 schrieb am 02. Dez. 2023 um 14:3:18 Uhr:


Bei groben Verstößen könnte man ihm z. B. die Schuhe wegnehmen ??

Schnürsenkel zusammenbinden.

... ich dachte wie werden festgeklebt.

der kleine OT Ausflug mit ein paar Späßchen war ja ganz amüsant und da hat ja keiner was gegen, aber das braucht man doch heute nicht nochmal ausgraben.😉

§18 STVO ist auch noch da:
(9) 1Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten. 2Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 3. Dezember 2023 um 09:43:07 Uhr:



Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 3. Dezember 2023 um 09:30:35 Uhr:


Genau das ist es Uwe, grad wenn Du vorsichtig fährst und trotzdem kommt es zu gefährlichen Situationen bei denen man keine Chance hat das zu verhindern.

Das verstehe ich jetzt nicht. Bitte erläutere das, vielleicht an einem Bespiel.

Gruß

Uwe

Lieferwagen parkt halb auf Bürgersteig und eine Person mit Fahrad fährt ebenfalls in meine Richtung auf dem Bürgersteig ( ob mit Fahradweg weiß ich grad nicht ) kurz vor dem Lieferwagen und kurz vor mir fährt derjenige plötzlich auf die Fahrbahn. Zum Glück ist nichts passiert.
Auf meine Frage an die Person ob er leicht bescheuert ist kam die Antwort Ich hätte schließlich ausweichen müssen / können.

Ebenfalls Person auf Fahrad auf Bürgersteig mit Fahradweg in meine Richtung und der Zebrastreifen wird ohne zu schauen überquert, Ich war zum Glück Bremsbereit da diese Situation leider häufig vorkommt und Zebrastreifen nun mal halt besonders sind.

Und an diesen beiden Bsp. frag Ich mich wie sieht die Schuldfrage bzw. Haftung aus bei der Erwachsenen bis älteren Person bei der man vorrausetzen kann in Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein und eben erkenbar Jugendlichen.

Man macht alles richtig und kann den Unfall nicht verhindern.
So wie Ich es verstanden habe ist man eh immer beteiligt mit " schwächeren " Teilnehmern, egal wie sie sich fortbewegen.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 4. Dezember 2023 um 07:16:44 Uhr:


Erwachsenen bis älteren Person bei der man vorrausetzen kann in Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein und eben erkenbar Jugendlichen.

Wie Du selbst schon gesehen hast, kannst Du gar nichts voraussetzen. Nicht einmal, dass ein Lieferwagen korrekt geparkt wird von dem Profi, der ihn fährt. Solche Situationen, die Du da beschrieben hast, überraschen einen erfahrenen Fahrer in keiner Weise mehr. Da sind Fehler bereits absehbar und Unfälle, die aus solchen Situationen entstehen könnten, verhindere ich täglich zu Dutzenden.

@SuedschwedeV70

Diese jetzt genannten Beispiele habe aber nichts mit deinem Abbiegebeispiel zu tun, auf das sich meine Frage bezog.

Gruß

Uwe

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