Frage zur SAFE Verriegelung

VW Touareg 2 (7P /7PH)

Kann mir das jemand mit Zeit und Nerven einmal kurz erklären?
Habe Keyless Go mit Safe Sicherung. Und permanent beide Kindersicherungen hinten drin...
Was bedeutet diese Meldung und was bedeutet die Taste in der Fahrertür?

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema

Mit der Taste in der Fahrertür schaltest du die Kindersicherung ein bzw. aus. Ist die Kindersicherung eingeschaltet, kannst du die Tür nur von außen öffnen und die Fensterheber hinten sind außer Funktion.
Bei Keyless Go mit Safe Sicherung solltest du die Türen nach dem Abschließen von innen nicht mehr auf bekommen. Setz dich mal rein und lass von außen jemand die Tür abschließen. Warte einen Moment und versuche dann das Öffnen von innen.

Gruß
Peter

Anm.: Antwort ist aus dem Gedächtnis gegeben, nicht aus der Bedienungsanleitung.

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Nur für die Kid's hier, die im Kindergartenalter:
Bedienungsanleitung S. 56:
Innenraumüberwachung und Abschleppschutz ausschalten
Taste (in der Tür) drücken, in der Taste leuchtet eine gelbe Kontrollleuchte so lange auf, bis das Fahrzeug verriegelt wird.
Alle Türen und die Heckklappe schließen.
Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel verriegeln. Die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz sind bis zum nächsten Verriegeln des Fahrzeuges ausgeschaltet.
Zweimaliges Betätigen der Taste (abschließen) im Fahrzeugschlüssel.
Zweimaliges Betätigen der Sensorfläche im Türgriff.

Vielleicht kommt jemand mit dieser "einfachen" Beschreibung klar.

Zum Selbstversuch fehlt mir z.Zt. die 2. Person und die Kinder schlafen schon.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Juli 2015 um 21:30:04 Uhr:


Zweimaliges Betätigen der Taste (abschließen) im Fahrzeugschlüssel.
Zweimaliges Betätigen der Sensorfläche im Türgriff.

Sorry Peter, aber ohne Beweise zählt das nicht. Seite 56 kopieren und beglaubigen lassen, dann hier hochladen.😁

Zitat:

@dolofan schrieb am 30. Juli 2015 um 09:55:58 Uhr:


Genau so wie beim T-Rex. Also keine Range-Besonderheit.😎

Moin,

geht genauso so! Machen wir bei unserem Touareg nur auf diese Art. @knolfi Du wirst es nicht glauben, aber beim Cayenne funktioniert das auch so 😁

Grüße
Ex-Polofahrer

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Juli 2015 um 21:30:04 Uhr:


Nur für die Kid's hier, die im Kindergartenalter:
Bedienungsanleitung S. 56:
Innenraumüberwachung und Abschleppschutz ausschalten
Taste (in der Tür) drücken, in der Taste leuchtet eine gelbe Kontrollleuchte so lange auf, bis das Fahrzeug verriegelt wird.
Alle Türen und die Heckklappe schließen.
Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel verriegeln. Die Innenraumüberwachung und der Abschleppschutz sind bis zum nächsten Verriegeln des Fahrzeuges ausgeschaltet.

So kenne ich das.

Zitat:

@dolofan schrieb am 30. Juli 2015 um 22:08:03 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Juli 2015 um 21:30:04 Uhr:


Zweimaliges Betätigen der Taste (abschließen) im Fahrzeugschlüssel.
Zweimaliges Betätigen der Sensorfläche im Türgriff.
Sorry Peter, aber ohne Beweise zählt das nicht. Seite 56 kopieren und beglaubigen lassen, dann hier hochladen.😁

An wen darf ich die Kostenrechnung für die notarielle Beglaubigung schicken? Und wird sie auch bezahlt? Und nur am Rande bemerkt, die notarielle Beglaubigung eines Dokumentes, welches dann hochgeladen wird, ist nichts wert. Nur die original beglaubigte Kopie zählt im Rechtsverkehr.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Juli 2015 um 09:38:11 Uhr:


An wen darf ich die Kostenrechnung für die notarielle Beglaubigung schicken? Und wird sie auch bezahlt? Und nur am Rande bemerkt, die notarielle Beglaubigung eines Dokumentes, welches dann hochgeladen wird, ist nichts wert. Nur die original beglaubigte Kopie zählt im Rechtsverkehr.

Moin,

ich hätte ja die notarielle Beurkundung vorgezogen, da der Unterzeichnende den Inhalt auch verstanden haben muss 😁

Grüße
Ex-Polofahrer

Zitat:

@Ex-Polofahrer schrieb am 31. Juli 2015 um 09:46:42 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Juli 2015 um 09:38:11 Uhr:


An wen darf ich die Kostenrechnung für die notarielle Beglaubigung schicken? Und wird sie auch bezahlt? Und nur am Rande bemerkt, die notarielle Beglaubigung eines Dokumentes, welches dann hochgeladen wird, ist nichts wert. Nur die original beglaubigte Kopie zählt im Rechtsverkehr.
Moin,

ich hätte ja die notarielle Beurkundung vorgezogen, da der Unterzeichnende den Inhalt auch verstanden haben muss 😁

Grüße
Ex-Polofahrer

Ach @Polo, geh du lieber mal wieder ins Q7 4M-Forum und klopp dich weiter mit dem Stefan... 😁 😁

BTW: wenn du bashen willst, dann geh doch mal ins BMW-Forum: dort wird der 7'er jetzt mit quattro-Turbo angeboten. 😰 😁

BTT: die Aktivierung der Innenraumüberwachung ist immer aktiv, sobald das Fahrzeug verriegelt wird. Höchstens wird diese durch Doppeldrücken wieder deaktiviert. Das ist ähnlich zum RR, aber nicht gleich. 😉

Zitat:

@knolfi schrieb am 31. Juli 2015 um 10:01:49 Uhr:



BTW: wenn du bashen willst, dann geh doch mal ins BMW-Forum: dort wird der 7'er jetzt mit quattro-Turbo angeboten. 😰 😁

Moin,

schon längst erledigt 😁 Ist vielleicht Dein nächstes Fahrzeug ein Quattro-Turbo ?

Grüße
Ex-Polofahrer

Zitat:

@Ex-Polofahrer schrieb am 31. Juli 2015 um 10:10:14 Uhr:



Zitat:

@knolfi schrieb am 31. Juli 2015 um 10:01:49 Uhr:



BTW: wenn du bashen willst, dann geh doch mal ins BMW-Forum: dort wird der 7'er jetzt mit quattro-Turbo angeboten. 😰 😁
Moin,

schon längst erledigt 😁 Ist vielleicht Dein nächstes Fahrzeug ein Quattro-Turbo ?

Grüße
Ex-Polofahrer

Turbo vlt....aber mit V8 😉

Zitat:

@Ex-Polofahrer schrieb am 31. Juli 2015 um 09:46:42 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Juli 2015 um 09:38:11 Uhr:


An wen darf ich die Kostenrechnung für die notarielle Beglaubigung schicken? Und wird sie auch bezahlt? Und nur am Rande bemerkt, die notarielle Beglaubigung eines Dokumentes, welches dann hochgeladen wird, ist nichts wert. Nur die original beglaubigte Kopie zählt im Rechtsverkehr.
Moin,

ich hätte ja die notarielle Beurkundung vorgezogen, da der Unterzeichnende den Inhalt auch verstanden haben muss 😁

Grüße
Ex-Polofahrer

Und wie bitte soll ein Notar eine Fotokopie beurkunden? Und was hat "Beurkunden" mit "Inhalt verstehen" zu tun?

Gruß

Peter

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Juli 2015 um 12:05:40 Uhr:



Und wie bitte soll ein Notar eine Fotokopie beurkunden? Und was hat "Beurkunden" mit "Inhalt verstehen" zu tun?
Gruß
Peter

Moin,

ein Notar beglaubigt eine Unterschrift (die unterschreibende Person wurde identifiziert) und beurkundet ein Dokument (vollständiges Vorlesen und Vergewissern, dass der Inhalt vom Unterschreibenden verstanden wurde). Mein Kommentar war übrigens bitterernst von mir gemeint 😉

Grüße
Ex-Polofahrer

Statt "Dokument" schreib "Erklärungen", dann passt es. Somit kann der Notar die Fotokopie nicht beurkunden, sondern nur die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original beglaubigen.

"Sind noch Fragen oder haben Sie alles verstanden?" "Ja, alles klar" - denn niemand möchte als dumm gelten. Mir ist schon nach dem Verlesen, Erklären und Unterschreiben eines Kaufvertrages der Spruch des Käufers untergekommen "dann müssen wir ja jetzt noch einen Termin vereinbaren, wann wir den Kaufvertrag machen können".
Eine andere Käuferin zerrte mich vor die Hamburger Schlichtungsstelle, ich hätte ohne sie zu fragen einfach das Kaufobjekt geändert. Weder sie noch ihr Anwalt verstanden, dass sie diese Änderungen selbst vor einem Notar abgesegnet hatte.

So weit zum Thema "verstanden" wurde.

Gruß
Peter

P.S.: Das Leben ist so ernst, und jetzt kommst du auch noch mit "bitterernst" - was kommt als nächstes? Todernst? Spass muss sein, sprach Frankenstein.

Jetzt bin ich wieder durcheinander und probiere es morgen aus :-)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Juli 2015 um 16:22:27 Uhr:


Statt "Dokument" schreib "Erklärungen", dann passt es. Somit kann der Notar die Fotokopie nicht beurkunden, sondern nur die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original beglaubigen.

"Sind noch Fragen oder haben Sie alles verstanden?" "Ja, alles klar" - denn niemand möchte als dumm gelten. Mir ist schon nach dem Verlesen, Erklären und Unterschreiben eines Kaufvertrages der Spruch des Käufers untergekommen "dann müssen wir ja jetzt noch einen Termin vereinbaren, wann wir den Kaufvertrag machen können".
Eine andere Käuferin zerrte mich vor die Hamburger Schlichtungsstelle, ich hätte ohne sie zu fragen einfach das Kaufobjekt geändert. Weder sie noch ihr Anwalt verstanden, dass sie diese Änderungen selbst vor einem Notar abgesegnet hatte.

So weit zum Thema "verstanden" wurde.

Gruß
Peter

P.S.: Das Leben ist so ernst, und jetzt kommst du auch noch mit "bitterernst" - was kommt als nächstes? Todernst? Spass muss sein, sprach Frankenstein.

Schoenes Zitat Peter 🙂

Als Biologe geb ich mal meinen Senf dazu, mir ist langweiling hier in SFO.
Der Mensch hoert und sieht nur was er hoeren und sehen will.
Lediglich der Geruchssinn geht direkt und ohne jegliche Manipulation ins Gehirn, deswegen wird uns speiuebel wenn es z.B. verfault riecht ohne dass wir dies verhindern koennten.

Hoeren und Sehen jedoch werden vom Gehirn aufbereitet und manipuliert.
Und diese Manipulation basiert auf Erfahrenem.

Das ist kann durchaus sinnvoll sein zur Gefahrenabwehr fuehrt aber halt dazu, dass jemand wie du treffend erläuterst, u.U. genau das Gegenteil oder nur Teile wahrnimmt dessen was tatsaechlich kommuniziert wurde.

Genau dieser Effekt wird ja staendig im Marketing angewandt und zwar sehr subtil.
Ein huebsches Neugeborenes oder ein strahlendes Laecheln einer jungen Frau, dazu die passende Musik und schon kommt die gesprochene Botschaft ganz anders in der Grosshirnrinde an.

N.B. Naechste Woche wenn ich zurueck bin kommen neue Endrohre an den V8, wenn sie den passen.

Moin,

wenn ich "bitterernst" mit einem " 😉 " verwende, ist das ironisch gemeint. Das meine ich wirklich todernst 😁

Grüße
Ex-Polofahrer

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