Frage zur MPU bei FS ersterteilung! HILFE!!!

Hallo liebe Motor-Talk Freunde.

Ich wusste jetzt nicht in welches Forum ich mein Problem schreiben sollte, deswegen hier.

Folgende Story:

Ich bin 26 und habe jetzt endlich mal meinen Führerschein angefangen.
Ich habe alle Theoriestunden und Fahrstunden gemacht. Dann meine Papiere bei der Führerscheinstelle eingereicht und habe jetzt 4 Wochen gewartet. Nach dem ich da versucht habe 1 - 1 1/2 Wochen jemanden telefonisch zu erreichen, bin ich heute mal hin gefahren um nach zu fragen wie es aussieht.
Ich habe dann zu hören bekommen, dass ich eine Eintragung von 2008 habe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. (2,3 promille auf dem Fahrrad).

Jetzt wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich eine MPU machen muss. Bevor ich eine Führerschein erteilung bekomme.

Ist das Rechtens? Gibt es da keine Verjährung? Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder die MPU machen?

Ich wurde 2008 auch zu einer Geldstrafe wegen dem Delikt verdonnert die ich Bezahlt habe.
Seid dem habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen.
Zumindest nicht unter alkohol Einfluss.

Ich hatte ja nie einen FS und wusste ja auch nicht die Rechtslage oder auflagen wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad...

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!?

Beste Grüsse Jay

Beste Antwort im Thema

•0,3 Promille: man beginnt, die Wirkung des Alkohols zu spüren
•0,5 Promille: deutliches Wärmegefühl, Anheiterung
•0,8 Promille: deutlich eingeschränkte Reaktionsfähigkeit
•1,0 Promille: Konzentrations- und Koordinationsschwierigkeiten, Beeinträchtigung der Muskelkontrolle und des Gleichgewichts, erste Sprachstörungen
•1,5 Promille: starke Betrunkenheit
•2,0 Promille: unkontrolliertes Torkeln, Vollrausch, Erbrechen
•2,5 Promille: ab hier besteht Lebensgefahr
•3,0 Promille: man kann sich nicht mehr aufrecht halten, verliert das Bewusstsein
•4,0 Promille: tödliche Dosis

Wer mit 2,3 noch auf dem Fahrrad unterwegs ist, dem wird mit Recht ein dauerhafter Alkoholmissbrauch unterstellt. Ein ungeübter Trinker wälzt sich bei so einer BAK bereits im eigenen Mageninhalt.

Ich halte es für richtig, dass dann die Hürde zur Erlangung einer Fahrerlaubnis sehr hoch liegt, immerhin ist Alkohol auf Platz zwei unter den Unfallursachen.

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Bitte nicht wieder Alkoholmißbrauch, Alkoholgewöhnung und Alkoholsucht locker in einen Topf werfen. Da sind erhebliche Unterschiede.

Wenn mir jemand mit 2,3 Promille eine Breitseite gibt ist es mir, mit Verlaub egal, ob der Fahrzeugführer Alkoholmissbrauch betrieben hat, ein Pegeltrinker ist oder ob er alkoholkrank ist.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Für 2,3 Promille braucht es Training. Und zwar häufiger in diesen hohen Bereichen. Das heißt dann zwangsläufig auch negative Folgen: Kater, Blackout, Kontrollverluste, Kosten.

Bist Du Dir sicher dass "Training" eine Grundvoraussetzung für solch einen Promille-Zustand ist?

Und was bitte ist schlimm daran in gewissen Zeitabständen einen über den Durst zu trinken?
Ich denke, hier werden zwei Dinge vermischt, die es seperat zu beurteilen gilt.

Nur weil jmd. sich am WE "die Birne wegballert" und dafür auch seine Konsequenzen in Form von Kater, Geld etc. zu tragen hat, heißt es doch noch lange nicht, dass dieser Mensch verantwortungslos agiert und sich "gezwunger maßen" in diesem Zustand in`s Auto setzt.

Das Feiern und Trinken sollte ja wohl doch noch eine persönliche eigenmächtige Entscheidung bleiben, ohne dass man einem daraus einen Strick zieht.
(die Sache mit dem radfahren ist da wohl sehr unglücklich gelaufen)

Wichtig und eben entscheident ist doch, ob jmd. das trinken mit dem KFZ-bewegen vereinbart......."mehr" nicht.

Also dieses "so einfach ist es eben doch nicht." wäre schon anderweitig zu betrachten als in Deinem Sinne.....

PS: Ich habe mich auch schon mal betrunken mit dem Rad auf die Schnauze gelegt und wurde von der Polizei aufgesammelt. War natürlich nicht die beste Aktion, doch es gab da keinen Eintrag oder sonstiges....worüber ich heute sehr froh bin.
Es gab auch eine Autofahrt in ländlicher Region, bei dieser ich betrunken war........also wirklich eine scheiß Sache meinerseits.
Und am nächsten Tag wurde mir dies bewusst.....ich habe mir an den Kopf gefasst wie man sowas machen konnte, und habe mich in eine selbst-Erklärung gestellt. Dabei fiel mir dann auf, dass es unverantwortlich war (unabhängig von irgendwelchen dahergeholten "Problem") und ich mir sagte: Nein, das darfst Du nicht wieder machen. ich hatte Glück dass nix passiert ist....und ich bin froh darüber.

Ab diesem Tag hat sich mein Alkoholkonsum nicht verändert, nur gehe ich verantwortungsvoller damit um und weise mich selbst zurecht.
Es wird/ist ja auch unwahrscheinlich schnell zum Standard.....0,0 = Auto fahren

Im Endeffekt möchte ich damit sagen, dass solche Gedanken nicht erzwungen werden können.
Sie kommen von selbst, wenn denn..........wenn nicht, dann ganz klar harte Konsequenzen (der TE konnte es jedoch gar nicht unter Beweis stellen, dass er im Bewusstsein mit dem KFZ entsprechend weiß was Sache ist und sich verantwortungsvoll verhält).

Und solche Gedanken könnte man besser hervor rufen, wenn man bei Antritt des Führerscheins mitgeteilt bekommt, dass da etwas war und dies auch registriert ist. Nur muss man nicht gleich, wie in dem Fall des TE hier, eine MPU "aufgedrückt" bekommen.

Mensch bleiben und Mensch bleiben...... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Bitte nicht wieder Alkoholmißbrauch, Alkoholgewöhnung und Alkoholsucht locker in einen Topf werfen.

Diese Unterschiede und die Wege des Probanden, damit umzugehen, werden ja im Detail bei der MPU geklärt bzw. sollten auch schon im Vorbereitskurs ein Thema sein.

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Zitat:

Original geschrieben von Tequila009


Nur muss man nicht gleich, wie in dem Fall des TE hier, eine MPU "aufgedrückt" bekommen.

Ich wundere mich immer wieder, wie weit verbreitet dieser Irrtum noch ist.

Eine MPU bekommt man nicht "aufgedrückt". Die Teilnahme ist stets freiwillig und niemand kann dazu gezwungen werden.

Der Proband möchte bei seiner Vorgeschichte (sanktionierte Trunkenheitsfahrt) eine Fahrerlaubnis erwerben und bei der Fahrerlaubnisbehörde bestehen Zweifel daran, ob er angesichts der Vorgeschichte körperlich und charakterlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.

Man möchte ihm aber trotz der Zweifel den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht verweigern und bietet ihm daher an, die bestehenden Zweifel durch eine positive MPU auszuräumen.

Wo siehst du da einen Zwang durch "Aufdrücken"? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Weil man jahrelanges Training braucht, um sich bei einer solchen BAK noch auf dem Rad halten zu können.

Hast Du mal einen Selbstversuch durchgeführt? Oder woher behauptest Du dies zu wissen?

Warum muss man Jahre lang "trainiert" haben?

Völliger Blödsinn........

Und es ist auch wieder typisch dass einzelne Dinge miteinander in Verbindung gebracht werden.

Trinken = 2,3 Promille = längerer Konsum = "Gelegenheits-Trinker" = Alkoholmissbrauch = Alkoholiker (im besten Fall) 🙄 🙄 🙄

Einige Leute sollten sich mal das Wort "Missbrauch" näher zu Gemüte ziehen......damit man auch in der Lage ist, etwas zu differenzieren.....
Konsum ist nicht gleich Missbrauch, auch wenn der Konsum stärker ist als einige andere vertragen.

In meinen Augen gibt es hier zu 70-80% nur noch selbstgerechte Aussagen.
Der Sinn für eine neutrale Beurteilung ist nahezu völlig abhanden gekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eine MPU bekommt man nicht "aufgedrückt". Die Teilnahme ist stets freiwillig und niemand kann dazu gezwungen werden.
.........
Wo siehst du da einen Zwang durch "Aufdrücken"? 😕

Antwort:

Zitat:

Original geschrieben von Jay-Hannover


Jetzt wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich eine MPU machen muss. Bevor ich eine Führerschein erteilung bekomme.

Also wenn man schon argumentieren will, sollte man auch genauer lesen..........doch dies ist hier anscheinend eine Hochgabe..... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Tequila009



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Weil man jahrelanges Training braucht, um sich bei einer solchen BAK noch auf dem Rad halten zu können.
Hast Du mal einen Selbstversuch durchgeführt? Oder woher behauptest Du dies zu wissen?
Warum muss man Jahre lang "trainiert" haben?

Das ist bereits seit Jahren anerkannter medizinischer Wissensstand, den du in einschlägigen Fachpublikationen nachlesen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Jay-Hannover


Jetzt wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich eine MPU machen muss. Bevor ich eine Führerschein erteilung bekomme.

Hier unterliegt doch der TE dem gleichen Gedankenfehler, den ich gerade aufgeklärt habe.

Er möchte die Fahrerlaubnis, obwohl an der Eignung wegen des Eintrags berechtigte Zweifel bestehen. Die Fahrerlaubnisbehörde zeigt ihm einen Weg, wie er die Zweifel ausräumen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das ist bereits seit Jahren anerkannter medizinischer Wissensstand, den du in einschlägigen Fachpublikationen nachlesen kannst.

Ja Mensch, dann auf auf zu den Wissensständen....... 😁

# Kaffee entzieht dem Körper Wasser
# Kaffee hat keinerlei Einwirkung auf den Wasserverlust im Körper

# Eier erhöhen die Cholesterinwerte
# Eier haben keinen Einfluss auf den Cholesterinspiegel

# Kanabis hinterlässt keine Hirnschäden
# Kanabis kann bleibende Hirnschädigungen verursachen

# etc. pp

Alles anerkannte medizinische Wissensstände.......nur halt zu unterschiedlichen Zeiten.
"einschlägigen Fachpublikationen".....soll ich jetzt lachen? 😛

Wenn in denen die Existenz der Bilderberger bestritten wird, dann glaubst Du das auch?

Aber gut, ich habe hier soweit meine Meinung und gewisse Tatsachen geäußert, was leider dazu führte, dass es abwägig wurde.
Also denn.....bin raus aus diesem Thread.......irgendwann wird es einfach zu viel gegen die Blindheit gegenan zu kämpfen.
Pickt euch die Sachen raus die ihr sehen wollt und gut........und ich wünsche den gewissen Leuten mal einschlägige Selbsterfahrungen. 😁

Für einen Alkoholiker ist es wirklich sehr schwer, sich die eigene Krankheit selbst einzugestehen. Es wird ihm auch von seiner Umwelt auch dadurch sehr schwer gemacht, daß Alkohol (neben Nikotin) eine gesellschaftlich anerkannte Droge ist und in Folge dessen von der Umwelt auf dem Drogenmißbrauch basierende Ausfallerscheinungen bis zu einem gewissen, teilweise recht hohen Grad toleriert werden.

Auf Grund dieser Umstände glaubt der Alkoholkranke, seine Sucht kontrollieren zu können, was aber mit zunehmender Gewöhnung immer mehr in Selbstbetrug ausartet, bis jeglicher Bezug zur Realität verloren geht.

Vielen Suchtkranken erschließt sich diese Selbsterkenntnis leider erst, wenn der körperliche Verfall so weit fortgeschritten ist, daß er kaum noch reversibel ist.

Daß die Fahrerlaubnisbehörden bei entsprechender Vorgeschichte hier Nachweise erbracht haben möchten, daß der Anwärter seine Krankheit im Griff hat, ist angesichts dieser Realität mehr als verständlich.

Immerhin geht es darum, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Zitat:

Original geschrieben von Tequila009


Aber gut, ich habe hier soweit meine Meinung und gewisse Tatsachen geäußert, was leider dazu führte, dass es abwägig wurde.
Also denn.....bin raus aus diesem Thread.......irgendwann wird es einfach zu viel gegen die Blindheit gegenan zu kämpfen.

Ja, wenn man Tequila schon als Nick führt. Hauptsache, Du weißt Bescheid.

Tatsächlich ist es längst wissenschaftlich erwiesen, dass die Zusammenhänge eben anders sind. Alkohol ist eine bewußtseinsverändernde Droge. Das Konzept der MPU ist wissenschaftlich fundiert. Die Gutachter sind geschulte Psychologen.

Mißbrauch ist übrigens ebenfalls ein von der Wissenschaft genau definierter Begriff und hat mit den Motiven und den Folgen, weniger mit Trinkmenge zu tun. Und Mißbrauch ist keine Sucht.

Dem TE scheinen die hier aufgeführten Aspekte zumindest seine Fragestellung beantwortet zu haben; jedenfalls hat er bis jetzt keine weitere Frage betreffend seines speziellen Falles gestellt. Das ist doch schon mal als (Teil-)Erfolg zu werten.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Dem TE scheinen die hier aufgeführten Aspekte zumindest seine Fragestellung beantwortet zu haben; jedenfalls hat er bis jetzt keine weitere Frage betreffend seines speziellen Falles gestellt. Das ist doch schon mal als (Teil-)Erfolg zu werten.

Moin Drahkke,

liegt vielleicht daran das er seit der Themenerstellung nicht mehr online war 😉

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Jay-Hannover


Hallo liebe Motor-Talk Freunde.
...
Jetzt wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich eine MPU machen muss. Bevor ich eine Führerschein erteilung bekomme.
...
Ist das Rechtens? Gibt es da keine Verjährung? Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder die MPU machen?
...
Beste Grüsse Jay

Kannst du alles ohne Probleme im Net erfahren:

Sind Gerichte oder Fahrerlaubnisbehörden aufgrund schwerwiegender Auffälligkeiten oder Regelverstöße im Straßenverkehr zu erheblichen Zweifeln an der Eignung eines Kraftfahrers gelangt, werden MPU angeordnet.

Gemäß § 24a StVG werden Veranlassungen aufgrund Anzeichen für Alkoholmissbrauch, Teilnahme am Straßenverkehr (auch Fahrrad *) unter Alkoholeinfluss oder das Führen eines KFZ im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr vorgenommen.

*Die Entscheidung fällt die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Eignungszweifel wären wohl wegen Alkoholabhängigkeit oder -mißbrauchs beim Führen eines Rades mit ca. 2 Promille begründbar.

Sofern eine MPU angeordnet wird, ist sie Pflicht!

Eine andere Möglichkeit bietet die MPU Verjährung, allerdings bekommt man dann erst in ca. 15 Jahren (5 Jahre Verjährungsfrist + 10 Jahre Verjährung) den Führerschein (wieder) ohne eine MPU absolvieren zu müssen.

Willst du die Pappe vorher haben, heißt es antreten. Eine entsprechende Vorbereitung halte ich dann für sinnvoll.

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