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Bis wie vel kg darf ich ein Wohnwagen ziehen mit FS Klasse B?

Themenstarteram 20. Juli 2016 um 20:43

Hallo

ich hab leider nur den Klasse B Führerschein. Normal darf man ja mit Klasse B Pkws bis 3,5 T Gesammtgewicht fahren. Anhänger sind ja bis 750 kg mit 1er Achse auch kein Problem. (Natürlich wieder unter Beachtung der 3,5 T). So habe ich es aus der Fahrschule im Jahre 2006 noch in Erinnerung.

Jetzt bin ich mir aber etwas unicher was Wohnwagen ziehen angehtmit Klasse B. Es gibt doch die Regel das der Hänger immer weniger wiegen muss wie das Zugfahrzeug und nur 1 Achse hben darf Die 3,5 T aus PKW und Hänger nicht überschritten werden um noch mit Klasse B fahren zu dürfen. Ist das richtig? Sobald der Hänger mehr wiegt als das KFZ oder er Doppelachse hat ist BE nötig bzw BE96.

Ich würde gern ein Wohnwagen ziehen bis max 1200 kg. Mein Nissn wiegt leer 1320kg und zulässige Gesammtmasse 1700 kg. Damit dürfte doch den Wohnwagen mit 1000 KG Leergewicht bzw 1200 KG Gesammtgewicht fahren. Ich hab j die 3,5 T nicht überstritten und far nur mit 1 Achse, und der Hänger wiegt weniger als das KFZ.

PS: Hab 3 Fahrschulen gefragt. Eine sagt ich brauche BE bzw B96 sobald ich mehr als 750KG habe. Und die anderen zwei sagen mir das was ich hier geschrieben habe. Also B wäre noch ausreichend solange Hänger weniger wiegt wie das KFZ, und nur 1 Achse. Und natürlich alles unter 3,5 T.

Hoffe ihr könnt mich aufklären.

mfg

Beste Antwort im Thema

Fahrerlaubnisrechtlich darfst Du mit Klasse B jeden Anhänger bis 750 kg ziehen.

Oder einen Anhänger über 750 kg wobei die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigen darf.

Bei einem Fahrzeug mit 1700 kg zgM darfst Du einen Anhänger mit einer zgM bis 1.800 kg ziehen (Fahrerlaubnisrechtlich).

Nachzulesen in der FeV §6 zu Klasse B:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Anzahl der Achsen spielt zudem keine Rolle.

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Fahrerlaubnisrechtlich darfst Du mit Klasse B jeden Anhänger bis 750 kg ziehen.

Oder einen Anhänger über 750 kg wobei die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigen darf.

Bei einem Fahrzeug mit 1700 kg zgM darfst Du einen Anhänger mit einer zgM bis 1.800 kg ziehen (Fahrerlaubnisrechtlich).

Nachzulesen in der FeV §6 zu Klasse B:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Anzahl der Achsen spielt zudem keine Rolle.

Fahrerlaubnis der Klasse "B"

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und

gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

 

oder auch hier nachzulesen:

https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

 

 

 

am 20. Juli 2016 um 20:58

Tja, das Dilemma mit den Führerscheinkategorien. Da blickt heute doch kaum noch einer durch und ständig wird was neues definiert und geändert.

Da kann es durchaus sein das eine Fahrschule die keine Hänger ausbildet es nicht genau wissen.

Aber wie immer frage ich mich, es gibt doch garantiert eine offizielle Seite wo man das nachlesen kann. Da hättest du weitaus schneller und verlässlicher eine Antwort bekommen.

Schau mal was ich als Schweizer gefunden habe, nach 5 Sekunden suchen: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

Schon traurig, dass die befragten Fahrlehrer unterrichten und keine Ahnung haben.

am 20. Juli 2016 um 21:12

Lieber PeterBH, nenne mir doch bitte deinen Beruf und deinen Arbeitsplatz. Ich bin mir 100% sicher das obwohl ich nicht vom gleichen Fach bin und nicht in der gleichen Firma Arbeite, keine 5 Minuten brauche um dir eine Frage zu stellen die du nicht beantworten kannst.

Das aus diversen Gründen, hauptsächlich vermutlich weil du diese info zum ausüben deines Berufes nicht kennst.

Bevor man also über andere urteilt, sollte man erstmal darüber nachdenken was man da äussert

 

Ach und noch ein paar Sätze die absolut genial sind und nicht von mir stammen:

- Mut zur Lücke

- Blamiere dich täglich

- Es ist nicht wichtig zu wissen wie die Antwort ist, sondern wo man sie bekommt

Themenstarteram 20. Juli 2016 um 21:16

Also kurz und knapp: Es geht ohne Probleme? Die 3,5 Tonnen dürfen nicht überschritten werden ist ja logisch. Aber der Hänger darf nicht mehr wegen als der PKW?

Zitat:

@Fiesta-Jens schrieb am 20. Juli 2016 um 23:16:52 Uhr:

Aber der Hänger darf nicht mehr wegen als der PKW?

Fahrerlaubnisrechtlich darfst Du einen Hänger bis 3.500kg zgM von Fahrzeug und Hänger fahren, in deinem Fall 1.800 kg zgM der Hänger und 1.700 kg zgM Fahrzeug = 3.500 kg.

Was Du zulassungsrechtlich an das Fahrzeug anhängen darfst ist eine andere Sache und steht in deiner ZB Teil I, dort ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers ausschlaggebend.

Zitat:

@Fiesta-Jens schrieb am 20. Juli 2016 um 23:16:52 Uhr:

Also kurz und knapp: Es geht ohne Probleme? Die 3,5 Tonnen dürfen nicht überschritten werden ist ja logisch. Aber der Hänger darf nicht mehr wegen als der PKW?

Da war noch was von wegen zulässige Gesamtmasse des Hängers nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs... :rolleyes:

Das hast du also richtig in Erinnerung, aber gilt wohl nicht mehr, s. oben. :)

Hier die alte FeV von 2005:

http://web.archive.org/.../gesamt.pdf

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 20. Juli 2016 um 23:12:43 Uhr:

Lieber PeterBH, nenne mir doch bitte deinen Beruf und deinen Arbeitsplatz. Ich bin mir 100% sicher das obwohl ich nicht vom gleichen Fach bin und nicht in der gleichen Firma Arbeite, keine 5 Minuten brauche um dir eine Frage zu stellen die du nicht beantworten kannst.

Das aus diversen Gründen, hauptsächlich vermutlich weil du diese info zum ausüben deines Berufes nicht kennst.

Bevor man also über andere urteilt, sollte man erstmal darüber nachdenken was man da äussert

 

Ach und noch ein paar Sätze die absolut genial sind und nicht von mir stammen:

- Mut zur Lücke

- Blamiere dich täglich

- Es ist nicht wichtig zu wissen wie die Antwort ist, sondern wo man sie bekommt

Da stimme ich dir sogar zu. Aber wird die gefragte Info nicht zur Berufsausübung eines Fahrlehrer benötigt? Und wäre es (so handhaben ich es in meinem Beruf) dann nicht besser, seine Unkenntnis zuzugeben, sich ggfls. selbst zu erkundigen (hat bei dir 5 sec. gedauert), als falsch zu antworten?

Zitat:

@Fiesta-Jens schrieb am 20. Juli 2016 um 23:16:52 Uhr:

Also kurz und knapp: Es geht ohne Probleme? Die 3,5 Tonnen dürfen nicht überschritten werden ist ja logisch. Aber der Hänger darf nicht mehr wegen als der PKW?

Die 3,5 t dürfen nicht überschritten werden, wenn der Anhänger über 750kg zGm hat. Bei 750 und weniger darf das Gesamtgespann max. 4,25 t zulässige Gesamtmasse haben.

Zitat:

@Fiesta-Jens schrieb am 20. Juli 2016 um 22:43:49 Uhr:

... Anhänger sind ja bis 750 kg mit 1er Achse auch kein Problem. ...

... Ich würde gern ein Wohnwagen ziehen bis max 1200 kg. Mein Nissn wiegt leer 1320kg und zulässige Gesammtmasse 1700 kg. Damit dürfte doch den Wohnwagen mit 1000 KG Leergewicht bzw 1200 KG Gesammtgewicht fahren. Ich hab j die 3,5 T nicht überstritten und far nur mit 1 Achse, und der Hänger wiegt weniger als das KFZ. ...

:rolleyes:

Wohnwagen = Anhänger

Frage beantwortet?

Gruß Metalhead

am 21. Juli 2016 um 6:57

Zitat:

@Fiesta-Jens schrieb am 20. Juli 2016 um 23:16:52 Uhr:

Also kurz und knapp: Es geht ohne Probleme? Die 3,5 Tonnen dürfen nicht überschritten werden ist ja logisch. Aber der Hänger darf nicht mehr wegen als der PKW?

Dass die zGM des Anhängers nicht höher sein darf als das Leergewicht (nicht die zGM!) des Pkw, war früher mal. Mit der Neuregelung ist das weggefallen.

Zitat:

Führungsberechtigung für Anhänger

Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt.

Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.

Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an.

Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Quelle

am 21. Juli 2016 um 8:05

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Juli 2016 um 00:58:42 Uhr:

 

Da stimme ich dir sogar zu. Aber wird die gefragte Info nicht zur Berufsausübung eines Fahrlehrer benötigt? Und wäre es (so handhaben ich es in meinem Beruf) dann nicht besser, seine Unkenntnis zuzugeben, sich ggfls. selbst zu erkundigen (hat bei dir 5 sec. gedauert), als falsch zu antworten?

Nein sie gehört nicht zur Ausbildung (in der Schweiz zumindest - und ich nehme an in Deutschland auch nicht).

Und was die Unkenntnis angeht, du hast keine Arbeitskollegen oder sonstige Kollegen die mit ihren Unwissen prahlen? Solche gibt es nämlich an jeder Ecke und wenn jemand zugibt das er etwas nicht weis, das wäre ja eine schwäche - oh Hilfe.

Ach ja, dieses Forum hier ist auch voll von diesen unwissenden, die auch noch auf Wiki verlinken, wo andere unwissende schreiben. Aber wenn man sie auf den Fehler anspricht, würde es doch keiner zugeben.

Da habe ich mal einen ganz genialen Satz gelesen: "Wenn du jemand auf einen Fehler ansprichst, wird der dumme sich beschweren, ja sogar über dich herziehen. Der kluge hingegen bedankt sich"

Themenstarteram 21. Juli 2016 um 9:42

ok gut hab es glaub jetzt verstanden. Hängergespann und KFZ dürfen die 3,5 Tonnen zulässige Gesammtmasse nicht überteigen. Falls er Hänger mehr wiegt wie das KFZ ist nun egal? Das soll mir recht sein. Im Fahrzeugschein steht ja was das Auto gebremst max. ziehen darf. Dies gilt natürlich strengstens zu beachten.

Zur einfachen Prüfung reicht es ja dann das zuässige Gesammtgewicht (Hänger mit Ladung ) mit dem zulässigen Gesammtgewicht (leergewicht PKW inkl. Zuladung von Personen und Gepäck) vom PKW zu addieren.

In dem Falll 1200kg Wohnwagen maximal beladen + 1700 kg PKW voll beladen macht unterm Strich 2,9 Tonnen. Also alles kein Prblem.

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