Frage zur MPU bei FS ersterteilung! HILFE!!!
Hallo liebe Motor-Talk Freunde.
Ich wusste jetzt nicht in welches Forum ich mein Problem schreiben sollte, deswegen hier.
Folgende Story:
Ich bin 26 und habe jetzt endlich mal meinen Führerschein angefangen.
Ich habe alle Theoriestunden und Fahrstunden gemacht. Dann meine Papiere bei der Führerscheinstelle eingereicht und habe jetzt 4 Wochen gewartet. Nach dem ich da versucht habe 1 - 1 1/2 Wochen jemanden telefonisch zu erreichen, bin ich heute mal hin gefahren um nach zu fragen wie es aussieht.
Ich habe dann zu hören bekommen, dass ich eine Eintragung von 2008 habe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. (2,3 promille auf dem Fahrrad).
Jetzt wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich eine MPU machen muss. Bevor ich eine Führerschein erteilung bekomme.
Ist das Rechtens? Gibt es da keine Verjährung? Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder die MPU machen?
Ich wurde 2008 auch zu einer Geldstrafe wegen dem Delikt verdonnert die ich Bezahlt habe.
Seid dem habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen.
Zumindest nicht unter alkohol Einfluss.
Ich hatte ja nie einen FS und wusste ja auch nicht die Rechtslage oder auflagen wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad...
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!?
Beste Grüsse Jay
Beste Antwort im Thema
•0,3 Promille: man beginnt, die Wirkung des Alkohols zu spüren
•0,5 Promille: deutliches Wärmegefühl, Anheiterung
•0,8 Promille: deutlich eingeschränkte Reaktionsfähigkeit
•1,0 Promille: Konzentrations- und Koordinationsschwierigkeiten, Beeinträchtigung der Muskelkontrolle und des Gleichgewichts, erste Sprachstörungen
•1,5 Promille: starke Betrunkenheit
•2,0 Promille: unkontrolliertes Torkeln, Vollrausch, Erbrechen
•2,5 Promille: ab hier besteht Lebensgefahr
•3,0 Promille: man kann sich nicht mehr aufrecht halten, verliert das Bewusstsein
•4,0 Promille: tödliche Dosis
Wer mit 2,3 noch auf dem Fahrrad unterwegs ist, dem wird mit Recht ein dauerhafter Alkoholmissbrauch unterstellt. Ein ungeübter Trinker wälzt sich bei so einer BAK bereits im eigenen Mageninhalt.
Ich halte es für richtig, dass dann die Hürde zur Erlangung einer Fahrerlaubnis sehr hoch liegt, immerhin ist Alkohol auf Platz zwei unter den Unfallursachen.
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...
Eine MPU bekommt man nicht "aufgedrückt". Die Teilnahme ist stets freiwillig und niemand kann dazu gezwungen werden.
...
Wo siehst du da einen Zwang durch "Aufdrücken"? 😕
Obwohl ich dem TE schon geantwortet habe, muß ich mal auf deinen paradoxen Beitrag eingehen.
Wenn der TE die Ausstellung eines Führerscheins beantragt und ein Gericht oder eine Behörde aus bestimmten Gründen (2,3 o/oo) vor Ausstellung eine MPU verlangt, ist das eine "MUSS"- und keine "KANN"-Bestimmung. Er ist von Amts wegen zur Teilnahme an einer MPU "verpflichtet/gezwungen". Ohne (erfolgreich abgeschlossene) MPU kein Führerschein. Wo siehst du da eine Freiwilligkeit?
Klar, er kann" freiwillig" auf die vorzeitige Ausstellung des Führerschein verzichten und die Verjährungszeit abwarten - nicht aber auf die MPU, wenn er ihn vorher haben möchte.
Wenn ich dir sage "Dönerteller kostet 5 €", dann sind die 5 € natürlich auch ein Muß - also wenn ich deiner Logik gerade folge.
Insofern ist alles im Leben ein Muß.
Aber andersrum wird eher ein Schuh draus. Man muß die MPU nicht machen - nur kriegt man dann eben keine Fahrerlaubnis.
Ob man in dem Fall des nicht machen wollens den Antrag zurückziehen sollte, nicht daß da Fristen (neu) anlaufen - würde ich mich noch beraten lassen.
Aber nicht hier im Forum.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wenn ich dir sage "Dönerteller kostet 5 €", dann sind die 5 € natürlich auch ein Muß - also wenn ich deiner Logik gerade folge.Insofern ist alles im Leben ein Muß.
Aber andersrum wird eher ein Schuh draus. Man muß die MPU nicht machen - nur kriegt man dann eben keine Fahrerlaubnis.
Ob man in dem Fall des nicht machen wollens den Antrag zurückziehen sollte, nicht daß da Fristen (neu) anlaufen - würde ich mich noch beraten lassen.
Aber nicht hier im Forum.
Bist du Ostfriese und hast niemanden, der dir vorlesen kann?
Der TE hat seine Fahrschule absolviert und nach Führerscheinantrag den Bescheid erhalten, daß in seinem Fall eine MPU erforderlich ist.
Er hat gefragt, ob die Aufforderung zur MPU rechtens ist.
Ist rechtens, aufgrund seiner Vorgeschichte! Wenn er den Lappen haben will, muß er hin! Hat nichts mit Freiwilligkeit zu tun, bestenfalls mit der Entscheidungsfreiheit den Lappen jetzt mit erfolgreicher MPU, oder später, nach Ablauf der Verjährungsfrist zu erhalten. Etwas anderes habe ich nicht geschrieben.
Er hat gefragt, ob es eine Verjährungsfrist gibt.
Gibt es! 15 Jahre, auch das habe ich geschrieben.
Diese Informationen sind keine Beratung, sondern Feststellungen.
Geraten habe ich ihm, wenn er die MPU machen möchte, sich entsprechend vorzubereiten. Es gibt ausreichend Infomationsmaterial und auch Seminare, ein Anwalt wird ihm vor dem Hintergrund (2,3 o/oo) wenig helfen können.
Wenn er die MPU nicht machen und die Verjährungsfrist abwarten möchte, ist allerdings zu klären, wie sich ein zurückgezogener Führerscheinantrag auf die Fahrschulprüfung auswirkt und ob diese über einige Jährchen noch ihre Gültigkeit behält - habe ich jetzt nicht recherchiert.
Du solltest lieber einen Döner verspeisen, als dummes Zeug schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Matchpoint
Geraten habe ich ihm, wenn er die MPU machen möchte, sich entsprechend vorzubereiten. Es gibt ausreichend Infomationsmaterial und auch Seminare, ein Anwalt wird ihm vor dem Hintergrund (2,3 o/oo) wenig helfen können.
Richtig, wenn die Behörde Kenntnis von der Trunkenheitsfahrt mit 2,3‰ bekommt müssen Sie zwingend eine MPU anordnen, da können Sie nichts machen.
Deswegen stellt man den Antrag auch in der Regel beim Beginn der Ausbildung und nicht erst kurz vor der Prüfung damit solche Überraschungen nicht zuviel Geld kostet.
Das Zurückziehen des Antrags kostet Ihn ein paar Euros die Er von der bezahlten Gebühr nicht zurückbekommt aber sonst hat es keine negativen Folgen, ausser das Er das Geld für die Fahrschule in den Sand gesetzt hat wenn Er nicht zügig weitermachen kann da auch die bisherige Ausbildung irgendwann nicht mehr anerkannt wird und Er wieder bei Null beginnt.
Er kann auch den Antrag ruhen lassen und die MPU nach gründlicher Vorbereitung probieren und nur wenn Er durchrasselt den Antrag zurückziehen, dann beginnt die Verjährungsfrist nicht von Neuem. Oder Er wartet bis 2023, dann kann Er den Schein ohne MPU machen.
Wie auch immer, 2,3‰ ist eine Hausnummer. Jemand der nur gelegendlich mal etwas Alk trinkt wird bestenfalls auf gut die Hälfte kommen bis er schläft oder ins Porzellan lacht. Und wenn man bei dem Pegel überhaupt noch aufs Rad steigen kann und auch noch fahren wäre Er eine medizinische Ausnahme wenn man nicht regelmässig trainiert hat und ab und an auf mindestens diesen pegel kommen.
Wie auch immer, entweder sich vorbereiten und die MPU machen oder warten bis die Sache verjährt ist. Als teure und sinnlose Alternative könnte man die MPU machen, durchrasseln und dann gegen die MPU an sich gerichtlich vorgehen, aber Verwaltungsgerichte urteilen da sehr einheitlich pro Führerscheinstellen wenn nicht grobe Fehler in der Anordnung zu finden sind und dann hat man immer noch das Problem einer negativen MPU die eine Nichteignung bestätigt. Ergo ist dieser Weg ein Eigentor.
Also bleibt nur Saufen einstellen, sich vorbereiten und die MPU absolvieren. Bei Radlern tendenziell einfacher als bei Autofahrern, aber ohne eingeständis das man einen problematischen Umgang mit Alk hat wird es nicht klappen.
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Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
...
Also bleibt nur Saufen einstellen, sich vorbereiten und die MPU absolvieren. Bei Radlern tendenziell einfacher als bei Autofahrern, aber ohne Eingeständnis das man einen problematischen Umgang mit Alk hat wird es nicht klappen.
Was dein angeführtes Eingeständnis anbelangt sehe ich hier zwingenden Handlungsbedarf in Sachen Vorbereitung auf die MPU. Wenn er einen problematischen Umgang mit Alkohol eingestehen soll (weiß nicht ob das sinnvoll oder nötig ist), kann ich mir gut vorstellen, dass er einen erfolgreichen Entzug nachweisen muß. Der TE muß sich unbedingt umfangreich informieren, sonst kann der Test, so er ihn anstrebt, durch eine unbedachte Äusserung schnell in die Hose gehen.
Ich denke es sind 10 Jahre. Also 2018 könnte man vermutlich ohne MPU durchkommen.
TE hatte noch nie eine Fahrerlaubnis also sollten diese Anlaufbremsen nicht greifen.
Was wohl zu vermeiden wäre, wäre ein Verbot zum Führen von Fahrrädern (gibt es inzwischen durchaus...) und eine negative oder keine MPU abzugeben.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ich denke es sind 10 Jahre. Also 2018 könnte man vermutlich ohne MPU durchkommen.
TE hatte noch nie eine Fahrerlaubnis also sollten diese Anlaufbremsen nicht greifen.Was wohl zu vermeiden wäre, wäre ein Verbot zum Führen von Fahrrädern (gibt es inzwischen durchaus...) und eine negative oder keine MPU abzugeben.
Richtig ist, dass der TE noch keine Fahrerlaubnis hatte - wie er schreibt. Ob dieser Umstand die Startverzögerung für die Tilgung ausschließt, habe ich bisher nicht nachlesen können. Da ich kein Jurist bin, muß ich auf Ausführungen im Net zurückgreifen und stütze mich mit meiner Aussage u. a. auf folgenden Beitrag (Zitat):
Wichtig ist, wann die 10-jährige Tilgungsfrist zu laufen beginnt. Gem. § 29 Abs. 5 StVG beginnt diese erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch nach fünf Jahren.
Folglich wird der Eintrag erst nach 15 Jahren aus dem Verkehrszentralregister gelöscht.
Die Gesetzeslage hat sich in diesem Punkt am 01.01.1999 geändert. Davor gab es die o. g. 5 Jahre nicht. Auch bestand damals die Möglichkeit, dass der Eintrag bereits nach 5 Jahren aus dem Verkehrszentralregister gelöscht wurde. In der Führerscheinakte sind die Taten aber 10 Jahre gespeichert und verwertbar. Ist in der Führerscheinakte der Eintrag noch vorhanden, kommt die o.g. 5-Jahresfrist wieder hinzu, wonach dann erst wieder nach 15 Jahren ohne MPU eine Fahrerlaubnis erteilt wird.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass sich der TE ausführlich informiert und vorbereitet, wenn er die MPU angehen möchte. Wünsche ihm ggf. viel Erfolg.
Zitat:
Original geschrieben von Matchpoint
Richtig ist, dass der TE noch keine Fahrerlaubnis hatte - wie er schreibt. Ob dieser Umstand die Startverzögerung für die Tilgung ausschließt, habe ich bisher nicht nachlesen können.
Guxxtu:
Zitat:
(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.
da dies hier nicht vorliegt, gibt es auch keine Anlaufhemmung und die Sache ist nach 10 Jahren zu tilgen.
Man könnte sich den § raussuchen. Wir haben doch alle Internet, man muß die Gesetze nicht kaufen oder in der Bibliothek nachlesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.htmlZitat:
(5) Bei der
Versagung oder Entziehung
der Fahrerlaubnis
wegen mangelnder Eignung,
der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder
bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis
beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.
Das liest sich etwas anders als das pauschale frei interpretierende Zitat.
Aber auch ich kann das nicht zu 100 % sagen.
Nur wäre ich eben vorsichtig damit was ich da tue.
Vor allem vor dem Hintergrund, daß die Frist vielleicht neu beginnt wenn ich einfach nix mache.
Edit:
@Kai:
Danke, ich denke wir denken das gleiche 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
...
da dies hier nicht vorliegt, gibt es auch keine Anlaufhemmung und die Sache ist nach 10 Jahren zu tilgen.Zitat:
(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.
O.K., dann gehen wir mal davon aus, dass der TE nach 10-jähriger Frist ohne MPU davon kommt. Heißt, noch 4 Jahre warten oder in den sauren Apfel beißen und antreten 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eben. Unter der Voraussetzung, daß man das Alkoholproblem in den Griff bekommen hat, sollte die MPU mit sorgsamer Vorbereitung auch keine unüberwindliche Hürde darstellen.
Weil man mal besoffen Fahrrad gefahren ist hat man ein Alkoholproblem? 2,3 pro. hab ich bestimmt auch schon n paar Mal geschafft und Alkohol trink ich nur auf Partys.
Man man man... irgendwann wird man die Leute noch wegen Waldfrevels verknacken weil sie an nen Baum gepinkelt haben...
Zitat:
Original geschrieben von Gurkengraeber
Weil man mal besoffen Fahrrad gefahren ist hat man ein Alkoholproblem? 2,3 pro. hab ich bestimmt auch schon n paar Mal geschafft und Alkohol trink ich nur auf Partys.
Täusch Dich mal nicht. In meinen wilden Jahren (um die 20 Jahre alt) war ich wirklich kräftig dabei mit dem Alkohol. Da gab es mal in der Disko kostenlos Promilletests. Gefühlt habe ich mich raketendicht, der Test ergab 1,7 0/00. Geschätzt hätte ich selber im Bereich von 2,5...
In der Zeit bin ich aber auch berallert Fahrrad gefahren. Ging auch nicht immer gut, einmal wollte ich mit Schwung zwischen PKW und Anhänger durchfahren. Hat nicht so gut funktioniert...
Aber -und das kann ich hier guten Gewissens schreiben- ein Kraftfahrzeug habe ich noch niemals mit mehr als 2 Bier intus auch nur 1 Meter bewegt. Mittlerweile liegt meine persönliche Toleranzgrenze bei 0!
Dann solltest du aufpassen.
Solltest du Ausfallerscheinungen zeigen ist die Grenze sowohl bei Kraftfahrzeug als auch bei nicht motorisiertem Fahrzeug (dazu gehört Fahrrad) 0,3 ‰.
Und bei 1,6 ‰ ist bei beidem die MPU gebucht.
Die darf auch noch X Jahre (Urteile gibt es mindestens bis 7 Jahre) nach der Trunkenheitsfahrt angeordnet werden.
Du müßtest - sofern du eine Fahrerlaubnis hast also 15 Jahre zittern und hoffen, daß die nichts erfahren - und wenn sie nichts erfahren darf nie jemand in die Akte schauen/in Flensburg was anfordern. Du darfst nie noch eine andere Fahrerlaubnis z. B. Motorrad wollen (so kommen sie oft darauf), du darfst nie über X Punkte kommen (so kommen sie auch oft drauf). Aber heutzutage kommen sie normal ganz von selber drauf.
Evtl. hast du auch ein Problem mit Alkohol (kein Alkoholproblem) oder ein tiefgreifenderes Problem. Das solltest du aber mit einem Fachmann/frau besprechen.
Und zwar bevor sie dich erwischen.
Denn dann ist es amtlich, daß du ein Problem hast. Im Gegensatz zum Rest der keins hat oder noch nie erwischt wurde. 😉
Und Vorsicht, haben sie dich und du gibst die MPU nicht ab kann es sein, daß sie dir verbieten Fahrrad zu fahren. 😁
Das ist seit einiger Zeit bei einigen Stellen in Mode, Fahrrad fahren verbieten wenn man die MPU nicht abgibt.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Aber -und das kann ich hier guten Gewissens schreiben- ein Kraftfahrzeug habe ich noch niemals mit mehr als 2 Bier intus auch nur 1 Meter bewegt. Mittlerweile liegt meine persönliche Toleranzgrenze bei 0!
Das mach ich auch nicht. Aber das einem eine besoffene Fahrt auf nem Drahtesel so lange nachgetragen wird ist schon n starkes Stück.
Irgendwann kommt bestimmt mal einer auf die Idee nachzuprüfen wieviele Kinderwagen schon von Fahrradfahrern gerammt wurden weil sie "zu schnell" unterwegs waren... und Zack! werden Tachos bei Fahrrädern Pflicht und man darf nur noch 10 km/h fahren. 😁
es ist eine Straftat. Auch mit dem Fahrrad. Ab 1,6 %o ganz sicher, bei Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel Schlangenlinien oder Unfall auch schon ab 0,3%o