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Frage zur Mobilitätsgarantie

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)
Themenstarteram 9. August 2018 um 11:33

Hallo,

habe eine Frage zur sog. Mobilitätsgarantie. Kann jemand präzise sagen, was alles unter die Garantie fällt? Da ich im September ins Ausland verreise, habe ich mal nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. dem vollständigen Leistungsumfang im Netz gesucht. Aber wen wundert´s - nichts, nothing, nada - wie bei VW üblich! Der Kunde könnte ja einen Informationsvorsprung bekommen!;) Hat jemand die AGB´s der Mobilitätsgarantie im Besitz? Wäre für - bitte nur sachdienliche Hinweise - sehr dankbar.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Heißt Du nur so oder bist du einer?

Hier versuchen andere Personen Dir zu helfen, doch ohne maulen kommt nichts zurück.

Und wenn Du dir mal das verlinkte PDF anschauen würdest, würdest Du feststellen das dort eigentlich alles steht was geleistet wird und im welchem Umfang.

27 weitere Antworten
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27 Antworten
Themenstarteram 10. August 2018 um 9:13

Ja, vielen Dank.

Diese Info hatte ich bereits vor meinem Posting. Aber es ist eine "Broschüre" - und es sind eben keine AGB´s. Dieser Unterschied ist eben nicht allen bekannt!

Thema geschlossen!

Zitat:

@Buschfreak schrieb am 10. August 2018 um 11:05:18 Uhr:

Glaube Du hast dir das PDF (wenn Du weißt was das ist, eine FIN war Dir ja bis vor kurzem auch unbekannt) immer noch nicht angesehen.

Weil es manche ja auch überfordern kann einen Link zu suchen gebe ich Dir hier nochmal einen direkten Link zu dem Dokument.

PDF

Themenstarteram 10. August 2018 um 9:28

Nee, ist schon gut - Das Thema ist eh beendet!

Aber ich diskutiere eben nicht gerne mit D....... - denn sie ziehen mich auf ihr Niveau herab - und schlagen mich dort mit Erfahrung. ;)

Zitat:

@-prh schrieb am 10. August 2018 um 11:11:03 Uhr:

Nicht streiten - schön spielen!

Themenstarteram 10. August 2018 um 9:32

Ja, vielen Dank für den Tip

Zitat:

@vstrom650 schrieb am 10. August 2018 um 09:59:02 Uhr:

Noch ein Tip von mir, allerdings aus 2015. Ob das heute noch so gilt, weiß ich nicht: Es macht einen Unterschied, ob man die Werkstatt noch aus eigener Kraft erreicht oder abgeschleppt wird!

Nach einem Getriebeschaden am Pfingstsamstag auf der Autobahn bin ich im Notlaufprogramm zur Werkstatt „geschlichen“. Dadurch hatte ich keinen Anspruch mehr auf einen Leihwagen, sondern nur noch auf eine Busfahrkarte zum nächsten Bahnhof.

Nachdem am Dienstag feststand, dass die Reparatur länger als 3 Tage dauern würde (Getriebetausch), lebte der Anspruch auf den Leihwagen für die Dauer der Reparatur wieder auf.

Zitat:

@horstlink schrieb am 10. August 2018 um 11:13:17 Uhr:

Ja, vielen Dank.

Diese Info hatte ich bereits vor meinem Posting. Aber es ist eine "Broschüre" - und es sind eben keine AGB´s. Dieser Unterschied ist eben nicht allen bekannt!

Hey, du hast vergessen, neben dem obsoleten Plural-S auch noch den Deppenapostroph fett zu drucken! Teufel auch!

Sorry, aber das musste jetzt noch raus.

Zur MOB Garantie hatte ich auch mal eine nette Erfahrung. Zuerst Mal völlig richtig, dass man in die Werkstatt geschleppt werden muss. Auch wenn man 500m davon entfernt steht. Ich hatte allerdings 2013 mal eine Panne. Es war 22 Uhr. Ich rief die VW Hotline an und die vermittelten mich dann an einen VW Betrieb. Als die dann hörten, wo ich stehe, sagte der Mitarbeiter vom Autohaus, dass es ihm zu weit weg ist und die mich nicht abholen. Und das tolle daran war, dass dann ein Subunternehmer vom ADAC anbot, mir zu helfen. Der machte dann alles kaputt und ich durfte mir dann einen Leihwagen nehmen (den Plus Schutzbrief hatte ich da noch nicht). Kostete dann für 6 Tage ca. 360 Euro. Meine Anschlussgarantie lehnte die Erstattung ab, da es nicht bei VW gemacht wurde. Ich sagte dann nur, wie soll ich denn um inzwischen 2 Uhr nachts nach Hause kommen? Die blieben weiter stur. Mein damaliger VW Händler schaffte es dann nach 1,5 Jahren, dass VW mir den Mietwagen zahlt und die nächste grosse Inspektion übernommen wird. Seitdem war mir die MOB Garantie nicht mehr wichtig.

Ok, seit März 2018 hab ich die MOB wieder, da ich mir den 7er FL gekauft hatte. Ich hatte mich damals genau auf den Internethinweis von VW berufen, dass die 24 Std und 7 Tage die Woche helfen. Nur wenn das AH den Service verweigert, was sollte man da machen? War eine blöde Erfahrung. Ich hoffe, dass sowas nicht nochmal passiert.

So ähnliche Erfahrungen kenne ich auch...seitdem bin ich wieder Mitglied

in einem großem Automobilclub...das klappt im Pannenfall

reibungslos. Ich mache mir nicht die Nerven kaputt, da pfeife ich auf

die paar Mark für den lumpigen Jahresbeitrag.

Zitat:

@abarthstilo schrieb am 12. August 2018 um 10:34:25 Uhr:

So ähnliche Erfahrungen kenne ich auch...seitdem bin ich wieder Mitglied

in einem großem Automobilclub...das klappt im Pannenfall

reibungslos. Ich mache mir nicht die Nerven kaputt, da pfeife ich auf

die paar Mark für den lumpigen Jahresbeitrag.

Das blöde an der Sache war, dass der ja im Auftrag des ADACs tätig war. Da kam dann erst Mal eine grosse Beschwerde und dann wurde er langsam handzahm. Denn wegen sowas hätte der seine Zulassung verlieren können. Am besten ist es, wenn man vom ADAC Hilfe bekommt und der dann auch direkt vom ADAC ist. Wenn dann ein Van mit Münchner Kennzeichen kommt, kann man schon etwas ruhiger sein. Soll nicht heissen, dass die Subunternehmer alle schlecht sind, aber der Typ damals hatte echt den Vogel abgeschossen. Ich bin auch immer noch im ADAC. Man soll ja nicht wegen einem Mal alles schlecht machen. Aber auch wegen der MOB Garantie hatte bei diesem Fall alles weniger optimal geklappt.

Ich hätte ja sofort wieder bei VW angerufen, glaube nicht das der Händler sich weigern darf.

Zitat:

@zaluskoski schrieb am 12. August 2018 um 11:30:20 Uhr:

Ich hätte ja sofort wieder bei VW angerufen, glaube nicht das der Händler sich weigern darf.

Was meinst Du was ich dann am nächsten Tag gemacht habe. Nur da war das Auto schon in der Reparatur. Und das war dann von mir zu Hause 400km entfernt. Also einfach hinfahren und das vor Ort regeln ging nicht. Habe dann aber meinem Händler Druck gemacht. Immer wieder angefragt und dann dauerte es sehr lang und VW zeigte sich kulant. Aber ich war stinksauer, dass die mich haben stehen gelassen.

Warum erst am nächsten Tag, die müssen sich kümmern, entweder dem Händler in den A.... treten oder einen anderen ranholen.

Bei VW hab ich das zwar noch nicht gehabt, aber bei DB hat alles einwandfrei geklappt, bei einem Schutzbrief über die Versicherung übrigens sehr günstig, selbst in Ungarn innerhalb 1std. Hilfe vor Ort.

Das ganze war dann am Ende bereits 2 Uhr Nachts. Und ich musste ja weiter. Und telefonisch sagten die am nächsten Tag, dass es geprüft wird. Hatte mir nicht weitergeholfen. Auch dass die MOB aussagt, dass die 24 Std. am Tag helfen. Dazu kam dann auch noch, dass in der Ecke sehr bescheidener Empfang war. Kaum hattest jemand dran, brach das Netz zusammen. Letztendlich sagte der von VW von der Hotline, dass er mir heute nichts mehr veranlassen kann. Somit musste ich ja zwangsweise was Anderes machen.

Bin also einfach mal stehen gelassen worden. Hatte ich vorher auch noch nie, aber das war dann damals eine Höllennacht.

Verständlich.

Themenstarteram 13. August 2018 um 16:34

Ja, vielen Dank für die Schilderung Deiner Erlebnisse - ist ja kaum zu glauben. Und das ist genau der Punkt - würde es die AGB´s der Mobilitätsgarantie frei verfügbar im Netz geben, hättest Du das alles vorher gewusst. Denn dort müssen die Klauseln haarklein genannt werden. Aber das ist bei VW das zweitbest gehütete Geheimnis, gleich nach dem Rezept für Coca Cola! Stattdessen gibt es ja nur die üblichen und sehr ungenau gehaltenen Absichtserklärungen bezüglich der Garantie, um dem Kunden ja nicht zuviel zu verraten.

Aber dennoch hat die Schilderung Deiner Odyssee auch etwas Gutes. Nun sollten auch die vor Polemik strotzenden Selbstdarsteller zu diesem Thema - TUXITUX, BUSCHFREAK und HEIMINMAX - etwas über die Nützlichkeit von AGB´s gelernt haben! :D

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 12. August 2018 um 10:17:27 Uhr:

Zur MOB Garantie hatte ich auch mal eine nette Erfahrung. Zuerst Mal völlig richtig, dass man in die Werkstatt geschleppt werden muss. Auch wenn man 500m davon entfernt steht. Ich hatte allerdings 2013 mal eine Panne. Es war 22 Uhr. Ich rief die VW Hotline an und die vermittelten mich dann an einen VW Betrieb. Als die dann hörten, wo ich stehe, sagte der Mitarbeiter vom Autohaus, dass es ihm zu weit weg ist und die mich nicht abholen. Und das tolle daran war, dass dann ein Subunternehmer vom ADAC anbot, mir zu helfen. Der machte dann alles kaputt und ich durfte mir dann einen Leihwagen nehmen (den Plus Schutzbrief hatte ich da noch nicht). Kostete dann für 6 Tage ca. 360 Euro. Meine Anschlussgarantie lehnte die Erstattung ab, da es nicht bei VW gemacht wurde. Ich sagte dann nur, wie soll ich denn um inzwischen 2 Uhr nachts nach Hause kommen? Die blieben weiter stur. Mein damaliger VW Händler schaffte es dann nach 1,5 Jahren, dass VW mir den Mietwagen zahlt und die nächste grosse Inspektion übernommen wird. Seitdem war mir die MOB Garantie nicht mehr wichtig.

Ok, seit März 2018 hab ich die MOB wieder, da ich mir den 7er FL gekauft hatte. Ich hatte mich damals genau auf den Internethinweis von VW berufen, dass die 24 Std und 7 Tage die Woche helfen. Nur wenn das AH den Service verweigert, was sollte man da machen? War eine blöde Erfahrung. Ich hoffe, dass sowas nicht nochmal passiert.

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