Frage zur Eintragung von Sportluftfilter

Opel Astra G

Hallo habe mir eine k&n Sportluftfilter mit Teilegutachten geholt.Lässt man den denn nach 19,3 oder paragraph 21 eintragen?.Mfg Astragangsta

26 Antworten

hab ich auch gehört das man nicht mehr einfach stillgelegt werden kann wurde wohl geändert eben wie das mitm sportluftfilter 3 punkten und 50 euro jetz nur noch mängelkarte und verwarnungsgeld kommt.

§19 StVZO (Wurde geändert zum 1.6.2008 !!
Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

Absatz 3:
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

Punkt 4:

für diese Teile

1.

die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
2.

der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird

Und wann ein bestimmtes Teil genau eingebaut wurde
oder wie lange man genau Zeit haben MUSS
dieses Teile einem TÜV Prüfer im eingebauten Zustand vorzuzeigen wird wohl kaum im ermessen eines einfachen Verkehrspolizisten liegen...

ja, von Stillegung hab ich auch nicht geredet, aber die Aussage ein Teilegutachten reicht finde ich trotzdem falsch!

dem Threadbeginner ham se die Karre ja auch nicht stillgelegt, somit stand das nie zur Diskussion.

aber ne Mängelkarte kassiert man trotzdem und genau das zeigt mir das ein Teilgutachten eben nicht ausreicht!

die Frage wohl eher für was sollte ein TÜV Teilegutachten NICHT ausreichen?

für ne einfache Verkehrskontrolle auf jeden Fall...

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Zitat:

Original geschrieben von -=TbMoD=-


die Frage wohl eher für was sollte ein TÜV Teilegutachten NICHT ausreichen?

für ne einfache Verkehrskontrolle auf jeden Fall...

Na anscheinend ja nicht oder stehst du drauf ne Mängelkarte zu kassieren?

Ich finds immer schön wenns ich nichts bezahlen muss und keinen Ärger hab.

Jo so sehe ich das auch tbmod naja aber werd wohl mein verwarnungsgeld zahlen müssen so ist der staat meiner meinung nach nunmal zockt ab wo er kann.

Warum sich überhaupt auf öffentliche Straßen begeben?

Oder willst du es etwa drauf "ankommen" lassen?

So ein Diskussion is doch unfug

wenn man es genau nimmt
begeht im ach so tollem bürokraten Deutschland tagtäglich jemand eine Straftat...

Ach mann, jetzt verdreh doch nicht immer die Fakten!

Von mir aus, wer mit nichteingetragenen Teilen erwischt wird entgeht der Zwangsstilllegung wenn er ein Teilegutachten zu dem Betreffenden Teil vorweisen kann und das Teil dem zweck entsprechend verbaut ist.

In diesem Thread ging es aber darum dass:

Jemand mit nichteingetragenen Teilen + Teilegutachten eine Mängelkarte + Strafe bekommen hat!
Und deine Aussage war das das nicht i.o ist und er sich beschweren soll, weiter unten im Thread schreibst dann dass ein Teilegutachten einen davor bewahrt sein Fahrzeug Stillgelegt zu bekommen. Das war hier aber nie Thema und Fakt ist, wenn man seine Sachen eingetragen hat ist man in 99% aller Kontrollen auf der sicheren Seite. Es gibt weder Ärger, noch Mängelkarte, noch Zwangsstilllegung usw.

Um zur eigentlichen Frage zurückzukommen, damit hier auch mal was sinnvolles geschrieben wird:

Dumm gelaufen, aber rein rechtlich gesehen hast nichts in der Hand.

Verbuchs unter Lehrgeld und kümmer dich nächstes mal um eine Zeitnahe Abnahme.
Das es ärgerlich ist seh ich ein aber wenns immer so durchgehn würde dann würde demnächst jeder sein Zeugs nur noch nach Aufforderung durch die Polizei eintragen und so funktionierts halt nunmal nicht.

Gruß, Martin

Jo Martin da hast du wohl recht einfach ma pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von hinkes


Ach mann, jetzt verdreh doch nicht immer die Fakten!

Von mir aus, wer mit nichteingetragenen Teilen erwischt wird entgeht der Zwangsstilllegung wenn er ein Teilegutachten zu dem Betreffenden Teil vorweisen kann und das Teil dem zweck entsprechend verbaut ist.

In diesem Thread ging es aber darum dass:

Jemand mit nichteingetragenen Teilen + Teilegutachten eine Mängelkarte + Strafe bekommen hat!
Und deine Aussage war das das nicht i.o ist und er sich beschweren soll, weiter unten im Thread schreibst dann dass ein Teilegutachten einen davor bewahrt sein Fahrzeug Stillgelegt zu bekommen. Das war hier aber nie Thema und Fakt ist, wenn man seine Sachen eingetragen hat ist man in 99% aller Kontrollen auf der sicheren Seite. Es gibt weder Ärger, noch Mängelkarte, noch Zwangsstilllegung usw.

Um zur eigentlichen Frage zurückzukommen, damit hier auch mal was sinnvolles geschrieben wird:

Dumm gelaufen, aber rein rechtlich gesehen hast nichts in der Hand.

Verbuchs unter Lehrgeld und kümmer dich nächstes mal um eine Zeitnahe Abnahme.
Das es ärgerlich ist seh ich ein aber wenns immer so durchgehn würde dann würde demnächst jeder sein Zeugs nur noch nach Aufforderung durch die Polizei eintragen und so funktionierts halt nunmal nicht.

Gruß, Martin

Hallo Martin, @All,

also wegen einem nicht eingetragenen Luftfilter wird kein auto zwangs stillgelegt. Da müssen schon dickere Hämmer kommen.

Ein Luftfilter ist ein Teil das Drehmoment und Leistung relevant ist. Somit auch Typprüfpflichtig. Ein Teilegutachten ist ein Gutachten über ein Teil. Das bedeutet aber nicht daß es für die Strasse zu gelassen ist.

Der Hersteller, in diesem Fall für den Luftfilter, läßt bei der Typprüfstelle des TÜV ein Prüfbericht erstellen. Dadrin steht der Hersteller, für welchen Motor es ist, ob die Leistung beeinflußt wird und die Geräuschentwicklung. Dieser Bericht geht ans KBA nach Flensburg. Dort wird ein Gutachten (kein Teilgutachten) erstellt, und bekommt eine EG-Betriebserlaubnis. Mit diesem Gutachten/Betriebserlaubnis, das bei jedem verkauftem Teil dabei sein muß kann man es in den Fahrzeugbrief eintragen lassen. Sobald kein Gutachten dabei ist, und es wird am auto verbaut ist es illegal.

Gruß Reinhard

Abend zusammen,
Ich bin zwar neu im Forum und das hier ist mein erstes Beitrag aber ich hoffe ihr hilft mir trozdem weiter.

Dieses Thema hat mich deswegen sehr Interessiert weil ich mir Heute auch einen Luftfilter eingebaut habe. Ein Teil Gutachten liegt bei. Und da drin ist auch mein Opel Astra coupe eingetragen. NUR!!!

Oben in der Ecke steht das der Gutachten vom Tüv-Östereich stammt.
Würde es das Tüv hier in Deutschland Akzeptieren ??

Gruß
H.K

Zitat:

Original geschrieben von TYI-Bluetone


Abend zusammen,
Ich bin zwar neu im Forum und das hier ist mein erstes Beitrag aber ich hoffe ihr hilft mir trozdem weiter.

Dieses Thema hat mich deswegen sehr Interessiert weil ich mir Heute auch einen Luftfilter eingebaut habe. Ein Teil Gutachten liegt bei. Und da drin ist auch mein Opel Astra coupe eingetragen. NUR!!!

Oben in der Ecke steht das der Gutachten vom Tüv-Östereich stammt.
Würde es das Tüv hier in Deutschland Akzeptieren ??

Gruß
H.K

Hallo, H. K.

da Österreich zur EG gehört, wird das Gutachten vom deutschen TÜV akzeptiert.

Gruß Reinhard

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