Frage zur Berufskraftfahrer Ausbildung
Mein Sohn macht eine Ausbildung bei den Stadtwerken, als Elektriker.
Da deren Transporter Teilweise über 3,5t liegen, könnte er wohl den Führerschein Klasse C machen.
Aber auch wenn es die Stadtwerke sind und er nur auf Baustellenfährt, ist es ja für mich Gewerblich. Also braucht er doch trotzdem noch die Ausbildung als Berufskraftfahrer oder ?
Danke schon mal im Vorraus.
Beste Antwort im Thema
Dann war das kein Berufskraftfahrer. Wie schon erwähnt, ist das ein Lehrberuf.
43 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. September 2020 um 19:29:24 Uhr:
Dann war das kein Berufskraftfahrer. Wie schon erwähnt, ist das ein Lehrberuf.
Doch Offiziell nennt sich das EU-Berufskraftfahrer
Auf der einen Seite sage ich, C allein nutzt einem Privat kaum etwas, warum, wenn er für die Ausübung des Berufes benötigt wird, 30% zubezahlen. Andererseits, wie schon beschrieben, der eigene Wert wird gesteigert, würde ich abwägen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. September 2020 um 19:29:24 Uhr:
Dann war das kein Berufskraftfahrer. Wie schon erwähnt, ist das ein Lehrberuf.
So mancher weiss halt alles besser.
Ich habe mein Berufskraftfahrer im Jahr 1986 erworben.
Er muss halt mal feststellen ob er sich die Fahrschule selber aussuchen kann und was es kosten wird. Lernen muss der das mit dem Programm ziemlich alleine und sollte kein Problem sein das schnell hin zu bringen.
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Zitat:
@beppy schrieb am 6. September 2020 um 20:37:03 Uhr:
Ich habe mein Berufskraftfahrer im Jahr 1986 erworben.
Auf dem Schein steht aber Fortbildung und nicht Lehrgang.?
Als BKF kann man zB auch den Kraftverkehrsmeister machen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. September 2020 um 21:19:15 Uhr:
Als BKF kann man zB auch den Kraftverkehrsmeister machen.
Ja, da hast du recht und dann kannst du zum TÜV oder Dekra und schiebst eine ruhige Kugel.
BAG wäre auch noch eine Alternative .
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 6. September 2020 um 20:03:21 Uhr:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. September 2020 um 19:29:24 Uhr:
Dann war das kein Berufskraftfahrer. Wie schon erwähnt, ist das ein Lehrberuf.Doch Offiziell nennt sich das EU-Berufskraftfahrer
Auf der einen Seite sage ich, C allein nutzt einem Privat kaum etwas, warum, wenn er für die Ausübung des Berufes benötigt wird, 30% zubezahlen. Andererseits, wie schon beschrieben, der eigene Wert wird gesteigert, würde ich abwägen.
Ich will nicht streiten, aber afaik heißt das dann EU-Kraftfahrer, aber nicht Berufskraftfahrer.
Wurde damals wohl eingeführt, damit wenigstens eine gewisse Qualifikation vermittelt wird bezüglich LaSi, Tachograph und so und nicht jeder, der beim Bund den Lappen für Umme mitgenommen hat, plötzlich mit 40-Tonner durch die Gegend pflügt. 😉
Das Gesetz dazu heißt doch schon "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz"
"Die Grundqualifikation kann erworben werden durch
eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb, § 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG
Bestehen einer Prüfung zur Grundqualifikation, § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
die beschleunigte Grundqualifikation, § 4 Abs. 2 BKrFQG"
"Berufskraftfahrer/-in ist in Deutschland und in Österreich die Berufsbezeichnung für qualifizierte Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. In der Schweiz wird der BKF mit Strassentransportfachmann/-frau betitelt.
In den Staaten der Europäischen Union wird als Nachweis der Befähigung des Kraftfahrers in der Regel die harmonisierte Schlüsselzahl 95 (Gemeinschaftscode 95) in den Führerschein eingetragen. In Deutschland ist die berufliche Qualifizierung des Kraftfahrers im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz geregelt.[1]"
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufskraftfahrer
Laut der Aussage bin ich mit 95 im Führerschein also "Berufskraftfahrer"
Dann zitiere ich auch mal daraus:
"Die Berufsausbildung des BKF erfolgt nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) in einem „Ausbildungsrahmenplan“, in einem Speditions- oder Busbetrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre . Es sollen Tätigkeiten und Kenntnisse so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausschöpfung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird. Dazu gehören insbesondere das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren. Es muss ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises geführt werden. Eine Zwischenprüfung zur Prüfung des Ausbildungsstandes soll vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK)[9] erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Nach erfolgreich abgelegter Facharbeiterprüfung erhält der Auszubildende den Facharbeiterbrief. "[...]
Btw: Der Sohn eines guten Freundes hat das gerade hinter sich gebracht. Er hat bei Franke Schwertransporte in Bremen gelernt. 😉
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. September 2020 um 21:34:14 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 6. September 2020 um 20:03:21 Uhr:
Doch Offiziell nennt sich das EU-Berufskraftfahrer
Auf der einen Seite sage ich, C allein nutzt einem Privat kaum etwas, warum, wenn er für die Ausübung des Berufes benötigt wird, 30% zubezahlen. Andererseits, wie schon beschrieben, der eigene Wert wird gesteigert, würde ich abwägen.
Ich will nicht streiten, aber afaik heißt das dann EU-Kraftfahrer, aber nicht Berufskraftfahrer.
Wurde damals wohl eingeführt, damit wenigstens eine gewisse Qualifikation vermittelt wird bezüglich LaSi, Tachograph und so und nicht jeder, der beim Bund den Lappen für Umme mitgenommen hat, plötzlich mit 40-Tonner durch die Gegend pflügt. 😉
Ich bin zwar als Berufskraftfahrer eingestellt worden, aber mehr Lohn hat es auch nicht gegeben.
Ich habe den Schein vom Arbeitsamt aus machen müssen, sonst hätte ich 1 Monat kein Arbeitslosengeld bekommen. Aber die haben jeden Km, den ich mit dem privaten PKW gefahren bin, bezahlt. Gott sei Dank bin ich jetzt Rentner und muß mich nicht dem Sche... Amt rumärgern.
Ah, noch'n Rentner 😁
In meinem letzten Betrieb (ÖBB-Postbus GmbH) galt (natürlich) ein Österreich üblicher Kollektivvertrag.
Und nach diesem KV lag der Stundenlohn eines BKF um nicht einmal 20 Cent über dem eines "einfachen" Buslenkers.
Der Unterschied ist eigentlich nur, dass Du nicht am 2. Tag der Arbeitslosigkeit als Tankstellenkassierer vermittelt werden darfst, wenn Du das nicht ausdrücklich gewollt hast.
Zitat:
@ConvoyBuddy schrieb am 6. September 2020 um 22:50:43 Uhr:
...
Der Unterschied ist eigentlich nur, dass Du nicht am 2. Tag der Arbeitslosigkeit als Tankstellenkassierer vermittelt werden darfst, wenn Du das nicht ausdrücklich gewollt hast.
...das geht aber auch bei einem ohne Lehrausbildung zum Berufskraftfahrer nicht... als Kraftfahrer und damit Depp der Nation kann ich nämlich weder irgendwas zählen noch rechnen 😁😁😁
Zitat:
@ConvoyBuddy schrieb am 06. Sep. 2020 um 22:50:43 Uhr:
Ah, noch'n Rentner ??
Nur alte Säcke hier oder was? 😁
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. September 2020 um 23:47:23 Uhr:
Zitat:
@ConvoyBuddy schrieb am 06. Sep. 2020 um 22:50:43 Uhr:
Ah, noch'n Rentner ??Nur alte Säcke hier oder was? 😁
Nur gut, dass du auch mal alt wirst