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Frage zur Berufskraftfahrer Ausbildung

Themenstarteram 6. September 2020 um 8:37

Mein Sohn macht eine Ausbildung bei den Stadtwerken, als Elektriker.

Da deren Transporter Teilweise über 3,5t liegen, könnte er wohl den Führerschein Klasse C machen.

Aber auch wenn es die Stadtwerke sind und er nur auf Baustellenfährt, ist es ja für mich Gewerblich. Also braucht er doch trotzdem noch die Ausbildung als Berufskraftfahrer oder ?

Danke schon mal im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Dann war das kein Berufskraftfahrer. Wie schon erwähnt, ist das ein Lehrberuf.

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Nein,

Das sollte unter "Handwerkerregelung" fallen, da fahren ja nicht die Haupttätigkeit ist.

"Handwerkerregelung" ist die Befreiung von den Aufzeichnungspflichten der Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten... und hat mit der Frage des TE nichts zu tun.

In diesem Fall handelt es sich um eine Ausnahme des Berufskraftfahrerqualifiaktionsgesetzes gem. §1 Absatz 2 Nr. 5

Zitat:

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

1. deutsche Staatsangehörige sind,

2. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind, oder

3. Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz beschäftigt oder eingesetzt werden,

soweit sie die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist; für andere Fahrten als Beförderungen gelten Bestimmungen dieses Gesetzes nur, soweit eine Vorschrift dies ausdrücklich so bestimmt.

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen mit

1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,

2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,

3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,

4. Kraftfahrzeugen, die

a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,

b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oder

c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt,

6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb einer Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,

7. Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.

Ich denke die Berufskraftfahrer-Ausbildung ist freiwillig.

Schaden kann es nicht, 4 Wochen die der Kurs dauert, lernt man viel dazu.

Hallo @Matze135 , zu klären wäre,wie ich denke, Wer den Führerschein

bezahlen soll. Dieser wäre für die richtige Variante verantwortlich. Dies

vorweg. Wenn Dein Sohn C für sich selber machen möchte, sollte die

Fahrschule die genauen Regeln nennen können.

(Mit Verlaub, wenn Dein Sohn C nicht braucht und privat kein großes

Wohnmobil fahren möchte, würde ich eher davon abraten. Denn allein mit C,

darf Er noch keine Anhänger ziehen. Als Beruf muß man schon davon

träumen, sonst ist das mit einem Fuß im Gefängnis und mit dem Anderen

im Krankenhaus oder Grab. ) Ein Elektriker dagegen ist was Solides.........

Themenstarteram 6. September 2020 um 10:59

@Raver2014

Arbeitgeber hat es ihn Vorgeschlagen und mein Sohn soll 30% den Führerscheines selber Zahlen.

Privat braucht er das Ding nicht.

Wie Gesagt ist nur für die Firmen Transporter und dann haben die halt noch Fahrzeuge für die Wartung der Strassenlaternen mit einem Korb dran.

@beppy

4 Wochen ? Dachte das ist ne Richtige Ausbildung von 3 Jahren ?

Man muß unterscheinden zwischen

1. nur Führerschein C bzw. CE (mit Anhänger) mit der eingeschränkten Nutzung gem. der Ausnahmen von §1 Absatz 2 BKrFQG,

2. Führerschein C/CE + Grundqualifikation (140 Stunden) + Prüfung bei der IHK

und

 

3. einer richtigen / mehrjährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer.

Führerschein C/CE + Grundqualifikation mit Prüfung bei der IHK reichen für den gewerblichen Güterverkehr aus, damit kannste z.B. auch in jeder üblichen Spedition anfangen, die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist im Prinzip Quatsch... die braucht kein Mensch.

Den C -bzw. ich würde versuchen vielleicht sogar an CE zu kommen- mit einer eigenen Zuzahlung von 30% würde ich vermutlich mitnehmen... mit z.B. bisher nur B haste damit in zukunft keine Probleme mehr, wenn es um etwas größere Fahrzeuge oder -wenn CE möglich wäre- Anhänger geht.

Bei C bzw. CE muß man aber auf dem Schirm haben, dass der zukünftig alle 5 Jahre verlängert werden muß um nicht zu verfallen... d.h. alle 5 Jahre ärztliche + augeärztliche Untersuchung am besten bei einem Arbeitsmediziner (Kosten aktuell ca. 125,-€), sowie Gebühren von ca. 50-100,-€ bei der Führerscheinstelle und Kosten von ca. 45,-€ für ne Fahrerkarte (falls zur Bedienung von Tachographen benötigt).

Für die CE-Variante für den gewerblichen Güterverkehr -also CE mit 140 Stunden Grundqualifiaktion mit Schlüsselzashl 95- kommen zur Verlängerung nochmal 5 x 7 Stunden Weiterqualifizierung hinzu... das sind heutzutage nochmal (mir bekannter günstigster Anbieter) 5 x 75,-€ + 35 Stunden geopferte Freizeit... bei DEKRA, TÜV oder Bauakademie Feuchtwangen etc. liegt der Preis bei 5 x 105,-€.

Wobei die zusätzlich erteilten Führerscheinklassen z.B. Klasse T (land- oder forstwirtschaftlich eingesetzte Zugmaschinen) nicht mehr verfallen.

Hallo@Matze135 , wenn Die Firma das möchte und 70%

der Kosten übernimmt, würde ich an seiner Stelle zuschlagen

und Klasse C für 30% der Kosten machen.

( Die Zuzahlung Deines Sohnes ist bestimmt dem Kündigungs-

faktor zu verdanken. "Andere werden das umsonst bekommen

haben und danach gekündigt haben) Dann kehrt sich mein

erster Kommentar teilweise um. Egal was die Zukunft bringt,

ein Führerschein hat noch nie geschadet. Besonders für 30%.....

Guten Tag

Mal ne Frage aus der Schweiz:

Was bedeutet bei Euch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer?

Ist das die Fahrprüfung für C oder CE?

- Also bei uns benötigt es dazu

die Prüfung für Kategorie C und CE (LKWs über 12 Tonnen) oder C1 / C1E (LKW über 3,5 bis 12 Tonnen)

Gewerbliche Fahrten das CZV

(ob es das CZV benötigt für "Staatsbetriebe" kann ich hier nicht sofort beantworten, würde aber sagen, dass bei uns auch Staatsbetriebe wie Stadtwerke das CZV benötigen für das Führen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen)

aber eine Ausbildung zum LKWfahrer benötigt es nicht.

...du kannst in Deutschland eine ganz normale mehrjährige Ausbildung zum LKW-Fahrer machen, wie man sie z.B. auch zum Schreiner, Elektriker, Kfz-Mechaniker, Mechatroniker, Baumaschinenmechaniker, Landmaschinenmechaniker, Maurer, Betonbauer, Zimmermann, Dachdecker, Metzger, Bäcker, Bürokaufmann,... usw. usw. -eine vollständige Auflistung findet man z.B. hier (klick)- machen kann.

Allerdings ist diese Ausbildung bzw. dieser Gesellenbrief vollkommen wertlos, da jemand der dagegen nur einen CE-Führerschein + Grundqualifiaktion hat auf dem Arbeitsmarkt vollkommen zu den gleichen Bedingungen (Lohn) eingestellt wird - i.d.Regel wird nicht einmal nach der Ausbildung gefragt, sondern nur nach "CE 95".

Einen Vorteil hat die Ausbildung evtl. für die ausbildende Spedition, weil sie zur Ausbildungvergütung erst nen billigen Hiwi für die Drecksarbeit aufm Hof und später ne Zeit lang nen billigen Fahrer haben.

Spöttisch heißt es hier bei uns... LKW-Fahrer, das sind die Deppen der Nation und ein ausgebildeter LKW-Fahrer, der war / ist sogar so doof, dass er das schwarz auf weiß als Gesellenbrief braucht / gebraucht hat.

Daher rate ich niemandem zu einer Ausbildung zum LKW-Fahrer... wenn einer fahren will, dann soll er erstmal eine vernünftige Ausbildung in einem anderen Beruf machen, damit er eine entsprechende Grundlage & Wiederausstiegschance hat und damit unabhängig ist.

Um im gewerbliche Güterverkehr zu fahren reicht der CE + Grundqualifikation von 140 Stunden + ein paar Wochen Anlernzeit bei einer Spedition.

Zitat:

@Matze135 schrieb am 6. September 2020 um 12:59:00 Uhr:

@Raver2014

Arbeitgeber hat es ihn Vorgeschlagen und mein Sohn soll 30% den Führerscheines selber Zahlen.

Privat braucht er das Ding nicht.

Wie Gesagt ist nur für die Firmen Transporter und dann haben die halt noch Fahrzeuge für die Wartung der Strassenlaternen mit einem Korb dran.

@beppy

4 Wochen ? Dachte das ist ne Richtige Ausbildung von 3 Jahren ?

Also bei uns hat der Lehrgang zum Berufskraftfahrer 4 Wochen gedauert.

Ist schon ein bischen länger her und da war der GGVS- Schein gleich dabei.

Dann war das kein Berufskraftfahrer. Wie schon erwähnt, ist das ein Lehrberuf.

Bei dem Angebot auf jeden Fall machen, und dann als CE. Ist nach der Ausbildung auch ein Trumpf übernommen zu werden. Gibt in so einem Betrieb mehr Einsatzmöglichkeiten und Freiheiten.

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