Frage zur anhängelast meines W210er MOPFs
hallo ...
ich werde mir demnächst einen 3meter langen tieflader anhänger kaufen ... mit einem maximalen gesamtgewicht von 2000kg ....
mein mopf hat eine maximale anhängelast von 1900kg ... darf ich den anhänger damit fahren ??? ( wenn er beladen nur 1900kg wiegt is doch kein problem oder ? )
lg 😉
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von autogitarrist
ich kenn mich langsam nicht mehr aus ...darf ich jetzt ( mit BE führerschein ) den 2000kg anhänger ziehen wenn mein mopf eine anhängelast von 1900kg hat oder nicht ????
lg 😉
kommt drauf an ob dein Anhänger 2000 ZULÄSSIGES Gewicht oder TATSÄCHLICHES Gewicht hat.
Das ZULÄSSIGE Gew. des Anhängers ist für die Anhängelast des Zugfahrzeugs völlig wurscht ob der dann 2000 oder 5000 Kg ZULÄSSIGES Gew. hat.
Maßgebend ist, das am Hacken nur 1900 KG dranhängen und dabei zählt das Leergewicht des Anhängers plus Zuladung, eben das Gesamtgewicht.
Und fahren, darfst du mit BE, wobei "E" wichtig ist, jeden PKW Anhänger solange (soschwer) es das Zugfahrzeug zulässt, wohingegen mit nur "B" bei 750 Kg schluß ist.
Gruß Jürgen
Hallo,
ja, du darfst. Das "tatsächliche" Gesamtgewicht/Gesamtmasse in kg deines Anhängers
sollte nur nicht den Wert der technisch zulässigen Anhängelast gebremst in kg,
der in der Zulassungsbescheinigung des jeweils ziehenden Kfz. eingetragen ist,
überschreiten.
Viele Grüsse aus dem Bergischen Land. Walter
P.S. Jürgen2255 hatte seine Antwort schon fertig, als ich noch beim Schreiben war.
Hallo zusammen,
mir ist aufgefallen, in den mir zugänglichen MB-Unterlagen sind keine Angaben
über "Gesamtzuggewichte" bei einer jeweiligen Steigfähigkeit von ... z.B. 10%
vermerkt.
Der 220 CDI hat ein Leergewicht von (min.) 1.590 kg, eine Nutzlast von 500 kg,
ein zGG von 2.090 kg, eine Anhängelast gebremst von 1.900 kg, also wäre
ein Gesamtzuggewicht i.H.v. 3.990 kg notwendig, wenn autogitarrist mit seinem
Gespann voll beladen unterwegs sein möchte. In der Regel sind aber die
Gesamtzuggewichte etwas geringer als die Summe aus zGG und max. Anhängelast.
Verfügt jemand über Angaben zu den Gesamtzuggewichten der einzelnen Modelle
der Baureihe W210? Dies würde mich auch interessieren, weil an meinem 200er
eine AHK nachträglich angebracht wurde.
Stichwort Motorkühlung: Wenn ich mich richtig erinnere, ist nur bei einer werksseitig
verbauten AHK auch die Motorkühlung (Kühlwasser/Motoröl) auf ein max. mögliches Gesamtzuggewicht ausgelegt. Könnte deshalb das Gesamtzuggewicht bei einer
nachgerüsteten AHK noch geringer ausfallen?
Wird bei werkseitig ausgerüsteten Fahrzeugen mit ATG und AHK evt. auch das ATF
im ATG wirkungsvoller gekühlt?
Viele Grüsse aus dem Bergischen Land. 0 Grad. Nebel. Neuschneehöhe ca. 2 cm. Walter
P.S. In meinem Kfz.-Brief ist über die Höhe des Gesamtzuggewichts auch nichts
vermerkt. Eine nachträglich angebrachte AHK muss nicht mehr eingetragen werden.
Solange kein Zuggesamtgewicht angegeben ist, gilt zGG Zugfahrzeug und zGG Anhänger = zulässiges Zuggesamtgewicht.
ingo
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Hallo Ingo,
Danke für deine Info.
Viele Grüsse aus dem Bergischen Land. Die ersten Sonnenstrahlen vertreiben den Nebel.Walter
@ WalterE200-97
Ref. Kühlung bei werkseitig verbauter AHK.
Ich habe die AHK ab Werk im meinem Kombi drin. ( Mopf )
Dadurch ergab sich nach meinem Kenntnisstand folgendes:
Kühler = größere Kühlfläche
Kühlerventilator 600 W statt 400 W Leistung
ATG wird gekühlt über eine Rohrschlange
Motorölmenge = keine Änderung
AHK Überwachung:
PDC hinten wird abgeschaltet beim Stellung R bzw. wird erst garnicht eingeschaltet.
Ausfall Blinker am Hänger = höhere Blinkfrequenz
Ausfall Stand und / oder Bremslicht am Hänger = Meldung im KI
so long und schönen Sonntag
Michael
Hallo zusammen,
hallo Michael,
Danke für deine interessanten Technik-Hinweise.
Schade ist nur, in der MB-Betriebsanleitung, meine datiert v. 20.03.1996,
wird kein Wort davon erwähnt. Also läuft der darüber nicht informierte
Amateur Gefahr, im Anhängerbetrieb bei einer nachgerüsteten AHK, voller
Auslastung und widrigen Umständen seinen Motor und/oder ATG zu ruinieren.
Bekanntlich wurde der W210 im Vergleich zum W124 rund 30% kostengünstiger
produziert ... ich möchte aber hier nicht zum MB-Bedenkenträger werden 😉
Viele Grüsse aus dem Bergischen Land. Walter
Zitat:
Original geschrieben von autogitarrist
ich kenn mich langsam nicht mehr aus ...darf ich jetzt ( mit BE führerschein ) den 2000kg anhänger ziehen wenn mein mopf eine anhängelast von 1900kg hat oder nicht ????
lg 😉
Dein Hänger darf die zwei Tonnen auch wiegen. 😉
Weil:
1900 kg Anhängelast erlaubt
+ 85 kg Stützlast
=1985 kg erlaubtes Hängergewicht.
Und wegen 15 kg wird Dich niemand bestrafen/aufhalten/erschießen/in Regress nehmen. 🙂 🙂 😉
Zitat:
Original geschrieben von WalterE200-97
Hallo zusammen,
hallo Michael,Danke für deine interessanten Technik-Hinweise.
Schade ist nur, in der MB-Betriebsanleitung, meine datiert v. 20.03.1996,
wird kein Wort davon erwähnt. Also läuft der darüber nicht informierte
Amateur Gefahr, im Anhängerbetrieb bei einer nachgerüsteten AHK, voller
Auslastung und widrigen Umständen seinen Motor und/oder ATG zu ruinieren.
Bekanntlich wurde der W210 im Vergleich zum W124 rund 30% kostengünstiger
produziert ... ich möchte aber hier nicht zum MB-Bedenkenträger werden 😉Viele Grüsse aus dem Bergischen Land. Walter
Wenn die Nachrüstung einer AHK bei MB erfolgt, sind laut WIS nur beim E 300 TURBODIESEL mit Klimaanlage oder Klimatisierungsautomatk folgende zusätzliche Einbauten notwendig:
Getriebeölkühler mit Gebläsemotor und ein Gebläsemotor für die Motorölkühlung.
Sollte eine Standheizung eingebaut sein, so ist sie in den Motorraum zu verlegen.
Bei Unterlassung dieser Maßnahmen, erlöschen Garantie- und Kulanzansprüche.
Das lässt für mich den Umkehrschluß zu, das alle anderen Fahrzeuge, ohne diese Maßnahmen, problemlos mit einer nachgerüsteten AHK betrieben werden können.
Hallo,
mir hat eine Automatikgetriebe Werkstatt empfohlen im Anhängerbetrieb unbedingt die Automatik manuell im 4 . Gang zu lassen und nicht auf D. Sonst besteht Gefahr die Lamellenkupplungen zu verbrennen, da zuviel Schlupf im 5. Gang , bzw. D.
Wer einen neueren Pkw Führerschein besitzt darf nicht unbedingt die max. Anhängelast des Fahrzeuges ziehen. Wieviel er anhängen darf richtet sich nach dem Eigengewicht des Zugfahrzeugs und des Gesamtgewicht des Gespanns. Kenne aber die Formel dieser Berechnung jetzt nicht genau. Vielleicht weis jemand etwas genaueres dazu. Grüße Thomas.
**EDIT**: Habe was gefunden und angehängt, das heist mit Führerschein B darf man mit einem schweren Auto mehr ziehen als mit einem leichteren. Solche komplizierten Reglungen gibts wohl nur in diesem schönen Land hier😉
Hallo zusammen,
hallo franoj001, oparudi und thomas e230t,
besten Dank für eure informativen Antworten.
Wie war das eigentlich noch mal vor 30 Jahren ... ?
Für PKW's gab es die Führerscheinklasse 3,
Golf 1 und 200 D hatten 50 und 60 PS, funktionierten mechanisch,
der Turbo steckte in den Kinderschuhen, werden in 30 Jahren
die heutigen Fahrzeuge mit all der komplizierten Elektronik und den
Turboladern zur Schadstoffreduzierung genauso aus dem Strassenbild
verschwunden sein?
Wenn es dann den knapp gewordenen Kraftstoff nur noch teuer
in Apotheken zu kaufen gibt, werden dann die Autos wieder kleiner und
leichter, um mit den neuen Energien sparsamer betrieben zu werden?
Wird es dann noch nötig oder möglich sein, 2 t-Anhänger mit einem PKW
zu ziehen? Zumindest wird die Bürokratie neue Regeln aufgestellt haben...
Aber vielleicht gehört dieses gar nicht hier hin ... 🙂
Viele Grüsse aus dem Bergischen Land. 4 Grad. Freundliche Wolkenlücken. Walter