Frage zur Abwrackprämie

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo liebe Comunity,

Hat jemand von euch schon davon profitiert? Was oder an wen kann man sich wenden, um die Prämie zu beantragen. Mein Autohändler würde sich gerne darum kümmern, aber selbst er als Händler hat keine nötigen Informationen an wen er sich wenden kann. Er hat nur eine Telefonnummer erhalten, die er mir auch gegeben hat. Nur kommt man da nie durch. Auch bei unserem zuständigen Landratsamt - Kfzstelle, haben die weder Info's noch irgendwelche Dokumentation. Im Internet habe ich auch nichts gefunden. Das einzige was im Netz kursiert sind nur Info's was für vorrausetzungen man braucht und ein Verweiß auf die Internetseite www.bafa.de das ist alles.

Würde mich freuen falls jemand helfen könnte. Denn soviel ich weiss sind ca. 1.5 Milliarden bereit zum austeilen und wenn die ausgeschöpft sind, dann ist es vorbei mit der Prämie.

Grüße
Tiguaninlove

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich bin ein Gegner der Abwrackprämie. Es ist in meinen Augn für die Umwelt besser, wenn Autos möglichst lange verwendet werden. Ich fuhr bis vor 5 Jahren einen alten Audi80. Habe ihn mit 330000km wegen Rost auf den Schrott gefahren. Bei den 250000km die ich damit gefahren bin hatte ich einen Durchschnittsverbrauch von unter 8 Litern. Mein nächstes Auto wird jetzt 20 Jare alt, ist vollverzinkt (wieder Audi80) und hat erst 150000km drauf. Den könnte ich mit etwas Glück noch viele Jahre fahren. Der Verbrauch liegt ebenfalls im Schnitt unter 8 Liter, dazu zahle ich nur 132 € Steuer im Jahr. Aber der Tiguan gefällt mir und da ich ab und zu mit Wohnwagen unterwegs bin kommt schon manchmal dr Wunsch nach einem kräftigen Diesel auf. Auf dem Gebrauchtmarkt könnte ich vielleicht noch 1000 € bekommen. Da liegt es ja nahe, mich zu trennen und diese unsinnige Geldverschwendung des Staats für mich zu nutzen. Ich bin dann einer der wenigen, die wirklich ein sehr altes Auto verschrotten und dafür etwas deutsches teures kaufen. Trotzdem Wahnsinn, so ein gut funktionierendes Auto zu verschrotten anstatt dass jemand anderes es noch viele Jahe nutzen könnte.
Gruss, Martin

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Meiner Meinung nach steht Dir die Prämie zu Leguan1. Antrag ausfüllen, Abwrack- Bescheinigung und Rechnung!! beifügen und klar ist die Sache.

Nur nicht vom Händler verrückt machen lassen. Die wollen "neue" Kunden für die Abwrackprämie, was eigentlich Blödsinn ist, denn der Händler kann soviele Prämien vermitteln wie er kann, soweit die 600.000 Fälle noch nicht voll sind.

Zitat:

Original geschrieben von Tigi 202


Meiner Meinung nach steht Dir die Prämie zu Leguan1. Antrag ausfüllen, Abwrack- Bescheinigung und Rechnung!! beifügen und klar ist die Sache.

Nur nicht vom Händler verrückt machen lassen. Die wollen "neue" Kunden für die Abwrackprämie, was eigentlich Blödsinn ist, denn der Händler kann soviele Prämien vermitteln wie er kann, soweit die 600.000 Fälle noch nicht voll sind.

Ok, sehe ich auch so. Doch vor der Verschrottung meines Altfahrzeuges möchte ich das schon ganz ganz genau wissen :-))

Denn sonst verkauf ich es lieber.

...kann ich gut verstehen!

Anbei der Auszug vom Bundesamt:

Anträge können in Kürze ausschließlich auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die Antragsformulare müssen die Originalunterschriften von Antragsteller/in tragen. Folgende Nachweise und Unterlagen müssen beigefügt werden:

* Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde,
* Verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs auf dem Antragsformular, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeugverordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird,
* Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
* Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
* Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs,
* Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werks¬angehörige zugelassen war.

Anträge, für die nicht das vorgeschriebene Antragsformular verwendet wurde, die nicht die Originalunterschriften tragen oder die erforderlichen Nachweise bzw. Unterlagen nicht enthalten, werden nicht bearbeitet und zurück gesandt. Anträge können nicht per Fax oder Email gestellt werden.

Das Antragsformular steht in Kürze auf den Internetseiten www.bafa.de und www.bmwi.de/go/umweltpraemie zum Download bereit.

Der Antrag kann in diesem Fall nur vom Neuwagenkäufer und Verschrotter gestellt werden, da diverse Unterlagen beigelegt werden müssen und die Originalunterschriften auf dem Antrag sein müssen.

Hier wird auch von der Rechnung gesprochen und nicht vom Kaufvertrag. Nach meiner Meinung wird die Rechnung ausgestellt wenn das Fahrzeug bezahlt wird. Bei mir ist das am Donnerstag, denn an diesem Tag zahle ich meinen Tiguan und hole den Brief.

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Zitat:

Original geschrieben von Billy1211


Hier wird auch von der Rechnung gesprochen und nicht vom Kaufvertrag. Nach meiner Meinung wird die Rechnung ausgestellt wenn das Fahrzeug bezahlt wird.

Sollten nicht ursprünglich Leasingfahrzeuge ebenfalls prämienbegünstigt sein? Wie wird es da mit der Rechnung geregelt?

Hallo Drahkke,

siehe Auszug:

* Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs,

Gruß Billy

Wo steht denn genau, dass das Altfahrzeug vor oder gleichzeitig mit der EZ des Neuen verschrottet werden muss? Wo steht genau, dass man die Prämie nicht bekommt, wenn man ein Neufahrzeug im März zulässt und das Alte erst im September verschrottet? Ich kann keinen Hinweis zur Zeitspanne finden.

Ist natürlich logisch, dass ich den Antrag dann erst im September stellen kann.

Für mich ist es auch noch etwas unklar mit der Abwrackprämie, da ich meinen neuen Ende November bestellt habe, aber er erst am Freitag ausgeliefert wird bzw am Montag angemeldet wurde. Ich hab die Hotline, die auf der BAFA.de Seite stand mal angerufen und bin komischerweise sogar durchgekommen. Die Nette Frau meinte das ich Anspruch habe, da ich ja bisher nur die "verbindliche Bestellung" unterschrieben habe und noch kein Geld geflossen sei. Somit haben scheinbar alle Neuwagenbesteller die ihr Auto nach dem 14.01.09 bekommen/ bekommen haben Glück. Aber irgendwie bereitet mir das dennoch Bauchschmerzen. Ich möchte nicht einfach mein Altauto verschrotten wenn ich vielleicht noch 1000 euro dafür bekommen würde. Schwierige Sache wenn solche Fragen auf Offiziellen Seiten nicht klar beantwortet sind.

Zitat:

Original geschrieben von Arubablauer SB


Für mich ist es auch noch etwas unklar mit der Abwrackprämie, da ich meinen neuen Ende November bestellt habe, aber er erst am Freitag ausgeliefert wird bzw am Montag angemeldet wurde. Ich hab die Hotline, die auf der BAFA.de Seite stand mal angerufen und bin komischerweise sogar durchgekommen. Die Nette Frau meinte das ich Anspruch habe, da ich ja bisher nur die "verbindliche Bestellung" unterschrieben habe und noch kein Geld geflossen sei. Somit haben scheinbar alle Neuwagenbesteller die ihr Auto nach dem 14.01.09 bekommen/ bekommen haben Glück. Aber irgendwie bereitet mir das dennoch Bauchschmerzen. Ich möchte nicht einfach mein Altauto verschrotten wenn ich vielleicht noch 1000 euro dafür bekommen würde. Schwierige Sache wenn solche Fragen auf Offiziellen Seiten nicht klar beantwortet sind.

Hallo,

das würde ja bedeuten ich bekomme die Prämie doch. Das wäre ja klasse wenn das stimmt. Bei der Hotline bin ich leider nicht durchgekommen. Ganzen Tag nur das Band.

Meines Erachtens müsste die Dame von der BAFA das Richtige gesagt haben, denn als ich mich für den Tiguan entschieden habe, hat mir der 🙂 nur ein Formular für eine verbindliche Bestellung zum Unterschreiben vorgelegt und kein Kaufvertrag. Ich bin der Meinung, daß das Datum der Rechnungslegung entscheidend ist.

Tig09

genau sowas hab ich auch unterschrieben und dann noch eine Auftragsbestätigung erhalten. Mehr nicht, ich muss morgen meinen Abholschein abholen und er macht mir die Rechnung fertig. Da sieht man ja dann was drauf steht. Dann kann ich euch nochmal bescheid geben. Aber wie aktuell bin ich nach mehrmaligen Auf und Ab doch recht zuversichtlich das ich auch mal was vom Staat geschenkt bekomme 🙂

Da mir bisher niemand (auch nicht die Behörden selber) eine Antwort geben konnte, hier nochmal meine Frage:

Wieviel Zeit darf zwischen Zulassung des Neuwagens und Verschrottung des Altwagens liegen?

Bitte mit Quellenangabe. Das dürfte einige hier interessieren...

Danke.

Andere Frage:

Was passiert wenn das Geld all ist? Woher weis man das?
Ich seh schon die ersten Leute dem Geld hinterherrennen.

Neues Auto gekauft und dann heißt es, der Antrag wurde 12 Stunden zu spät eingereicht, das
Geld ist alle......

Denn genauen Zeitpunkt kann doch keiner sagen!
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Gruß
THomas

Zitat:

Original geschrieben von Thomas-D


Andere Frage:

Was passiert wenn das Geld all ist? Woher weis man das?
Ich seh schon die ersten Leute dem Geld hinterherrennen.

Neues Auto gekauft und dann heißt es, der Antrag wurde 12 Stunden zu spät eingereicht, das
Geld ist alle......

Gruß
THomas

Wenn das Geld alle ist, passiert nichts mehr. Das Geld reicht nur für 600000 Anträge.

Wer zuerst kommt ......      Info aus den Medien

Klaus

Das finde ich auch absolut Geil, denn vor dem Antrag kommt natürlich das verschrotten. Somit entfällt eventuelles verkaufen, wenn auch nur für en 1000er, doch den hätte man dann auf alle Fälle sicher gehabt 😁
Also entweder vielleicht die 2500 oder sicheres Geld auf dem Gebrauchtmarkt. Was tun ?
Also ich riskiere es.

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