Frage zur Abwrackprämie
Hallo liebe Comunity,
Hat jemand von euch schon davon profitiert? Was oder an wen kann man sich wenden, um die Prämie zu beantragen. Mein Autohändler würde sich gerne darum kümmern, aber selbst er als Händler hat keine nötigen Informationen an wen er sich wenden kann. Er hat nur eine Telefonnummer erhalten, die er mir auch gegeben hat. Nur kommt man da nie durch. Auch bei unserem zuständigen Landratsamt - Kfzstelle, haben die weder Info's noch irgendwelche Dokumentation. Im Internet habe ich auch nichts gefunden. Das einzige was im Netz kursiert sind nur Info's was für vorrausetzungen man braucht und ein Verweiß auf die Internetseite www.bafa.de das ist alles.
Würde mich freuen falls jemand helfen könnte. Denn soviel ich weiss sind ca. 1.5 Milliarden bereit zum austeilen und wenn die ausgeschöpft sind, dann ist es vorbei mit der Prämie.
Grüße
Tiguaninlove
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich bin ein Gegner der Abwrackprämie. Es ist in meinen Augn für die Umwelt besser, wenn Autos möglichst lange verwendet werden. Ich fuhr bis vor 5 Jahren einen alten Audi80. Habe ihn mit 330000km wegen Rost auf den Schrott gefahren. Bei den 250000km die ich damit gefahren bin hatte ich einen Durchschnittsverbrauch von unter 8 Litern. Mein nächstes Auto wird jetzt 20 Jare alt, ist vollverzinkt (wieder Audi80) und hat erst 150000km drauf. Den könnte ich mit etwas Glück noch viele Jahre fahren. Der Verbrauch liegt ebenfalls im Schnitt unter 8 Liter, dazu zahle ich nur 132 € Steuer im Jahr. Aber der Tiguan gefällt mir und da ich ab und zu mit Wohnwagen unterwegs bin kommt schon manchmal dr Wunsch nach einem kräftigen Diesel auf. Auf dem Gebrauchtmarkt könnte ich vielleicht noch 1000 € bekommen. Da liegt es ja nahe, mich zu trennen und diese unsinnige Geldverschwendung des Staats für mich zu nutzen. Ich bin dann einer der wenigen, die wirklich ein sehr altes Auto verschrotten und dafür etwas deutsches teures kaufen. Trotzdem Wahnsinn, so ein gut funktionierendes Auto zu verschrotten anstatt dass jemand anderes es noch viele Jahe nutzen könnte.
Gruss, Martin
94 Antworten
Die Abwrackprämie wäre IMHO bei der momentanen wirtschaftlichen Situation der Automobilindustrie noch nicht notwendig gewesen und ist wohl eher auf Druck der Lobbyisten in Berlin entstanden. Anstatt die Preise dem Markt anzupassen und damit die Umsätze zu halten, schicken die Hersteller lieber ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit.... Über die Methode, Profite zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln...
Hallo,
ich bekomme leider keine Abwrackprämie, die Prämie bekomen du die, welche ihr Auto nach dem 15.01.09 bestellt haben. Ich habe im Oktober 2008 bestellt. Somit bekomme ich nix. Obwohl ich natürlich dieses Jahr den Kaufpreis bezahlen darf.
Auto ist ja noch nicht mal geliefert worden.
Für mich wäre die Prämie klasse gewesen, da mein alter Golf nun mittlerweile 15 Jahre als ist.
Was kann man da tun. Hilft ein ändern des Kaufvertrages da was.
Zitat:
Original geschrieben von Leguan1
Hallo,
ich bekomme leider keine Abwrackprämie, die Prämie bekomen du die, welche ihr Auto nach dem 15.01.09 bestellt haben. Ich habe im Oktober 2008 bestellt. Somit bekomme ich nix. Obwohl ich natürlich dieses Jahr den Kaufpreis bezahlen darf.
Auto ist ja noch nicht mal geliefert worden.
Für mich wäre die Prämie klasse gewesen, da mein alter Golf nun mittlerweile 15 Jahre als ist.
Was kann man da tun. Hilft ein ändern des Kaufvertrages da was.
Sprich mit deinem 🙂 vielleicht lässt sich ja was machen mit dem Datum der Bestellung. Falls nich schau mal ob du vielleicht eine kleine "für dich günstige" Anderung bei er Bestellung machen kannst z.B. Teppich etc. dann müsste ja eine Vertragsänderung passieren und da sollte dann auch ein neues Datums stehen 😉
Habe letzte Woche Leder nachbestellt. Mal sehen was da dann kommt.
Ähnliche Themen
Hallo Leguan 1, woher stammt Deine Information, dass niemand die Prämie bekommt, der das Fahrzeug zum Beispiel im Februar 2008 bestellt hat ?
Habe mich auch über diese Prämie informiert und dieses Detail noch nirgends gelesen.
Für mich zählt eigentlich in diesem Fall der Abschluss des Kaufes, das wäre mit Zahlung und Erhalt der Rechnung. Die datiert dann am 28.01.2009. Siehe auch die Möglichkeit zum Kauf eines Jahreswagens.
Meinen Tiguan habe ich bereits im Februar 2008 bestellt und werde ihn am 31.01.2009 in WOB abholen. Die EZ ist am 29.01.2009.
Habe noch eine sogenannte Schrottschüssel aus dem Jahr 1993. Diese wird die Voraussetzung am 03.04.2009 erfüllen und dann ein Jahr auf mich zugelassen sein.
Darum folgende Frage:
Muss das Neufahrzeug nach der Verschrottung des alten Fahrzeuges zugelassen werden oder kann es auch vorher zugelassen werden ?
Gibt es vielleicht eine Frist zwischen Verschrottung und Neuzulassung oder umgekehrt ?
Grüße Billy
Zitat:
Original geschrieben von Billy1211
Hallo Leguan 1, woher stammt Deine Information, dass niemand die Prämie bekommt, der das Fahrzeug zum Beispiel im Februar 2008 bestellt hat ?Habe mich auch über diese Prämie informiert und dieses Detail noch nirgends gelesen.
Für mich zählt eigentlich in diesem Fall der Abschluss des Kaufes, das wäre mit Zahlung und Erhalt der Rechnung. Die datiert dann am 28.01.2009. Siehe auch die Möglichkeit zum Kauf eines Jahreswagens.
Meinen Tiguan habe ich bereits im Februar 2008 bestellt und werde ihn am 31.01.2009 in WOB abholen. Die EZ ist am 29.01.2009.
Hallo Billy,
diese Info habe ich von meinem Händler bekommen. Nur ob der genau bescheid weiß, daß weiß ich natürlich nicht. Also wo kann man sich denn da jetzt genau hin wenden um ne genaue Info zu bekommen wer jetzt die Prämie bekommt.
Reicht es wenn ich dieses Jahr das Fahrzeug erst bekomme und auch bezahle. Oder ist wirklich das Datum des Kaufvertrages Bindend.
Hallo Leguan, anbei ein Auszug aus der Homepage vom ADAC.
Umweltprämie: Die Details
Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Umweltprämie erfolgte am 14.01.2009. Endgültig verabschiedet ist sie damit freilich noch nicht. Vorgesehen ist zumindest, dass sie ab diesem Zeitpunkt rückwirkend in Kraft treten soll. An den bislang aus Berlin bekannt gewordenen Details kann sich noch einiges ändern – wir geben hier den Stand wider:
Bislang sind folgende Eckpunkte bekannt:
*
Die Aktion läuft im Zeitraum 14.01.2009 bis 31.12.2009
*
Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro pro Förderung
*
Sie gilt nur für private Autohalter
*
Altfahrzeughalter und Käufer des Neu- oder Jahreswagens müssen identisch sein
*
Voraussetzung ist, dass das Altfahrzeug vor dem 14.01.2000 erstmalig zugelassen worden war, also mindestens 9 Jahre alt ist und für mindestens ein Jahr auf den Halter in Deutschland zugelassen war
*
Das alte Fahrzeug muss verschrottet werden. Dazu ist im Original ein Verwertungsnachweis aus dem Zeitraum von 14.01.2009 bis 31.12.2009 eines anerkannten Demontagebetriebes nach der Altfahrzeugverordnung vorzulegen. Zusätzlich ist eine verbindliche Erklärung des Betreibers des Demontagebetriebs, dass die Restkarosse einer Shredderanlage zugeführt wird, erforderlich.
*
Gleichzeitig muss ein Neu- oder Jahreswagen mit Abgasstandard Euro 4 (oder besser) erworben (oder geleast) und wieder auf den Namen des Halters des stillgelegten Pkw zugelassen werden (beginnend ab 14.01.2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens bzw. für Kauf und Zulassung des Jahreswagens)
*
Es muss sich um einen Pkw handeln, der die Voraussetzungen der Klasse M1 nach Anlage XXIX der StVZO erfüllt, d.h. es sind hierbei für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz erfasst.Darunter fallen aber auch Wohnmobile jeglicher Größe. Nutzfahrzeuge (auch Kleintransporter) gehören nicht in die Klasse "M1" und werden demzufolge auch nicht berücksichtigt
*
Als Neufahrzeug gilt hier ein Auto, das erstmals und in Deutschland zugelassen wird und das mindestens die Abgas-Norm Euro 4 Norm erfüllt, als Jahreswagen (im Sinne der Regierungsverlautbarung) ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war und ebenfalls mindestens die Euro 4 erfüllt
*
Als Jahreswagen (ebenfalls mindestens Euro 4) gilt ein Pkw, der – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen war
*
Antragsberechtigter der Umweltprämie ist der Erwerber des Neufahrzeugs, er kann auch seinen Händler mit der Beantragung beauftragen. Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, Telefon 06196/908470, www.bafa.de) eingereicht werden. Das entsprechende Formular kann dort ab Ende Januar angefordert bzw. heruntergeladen werden.
*
Die insgesamt vorgesehene Fördersumme ist auf 1,5 Mrd. Euro begrenzt. Die Mittel werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge ausgegeben, bis diese Gesamtsumme aufgebraucht ist
Weitere Einzelheiten bzw. Detailfragen lassen sich erst nach Erlass der endgültigen Verordnung beantworten.
Das beantwortet leider nicht die Fragen der User hier. Also nochmal ganz konkret:
1. Zählt das Datum auf dem Kaufvertrag, der Fahrzeugübernahme oder Erstzulassung?
2. Wird die Prämie gezahlt, wenn man beispielsweise im Februar seinen Neuwagen zulässt, den Alten aber erst im September verschrottet? (Viele haben hier eine alte Karre für die Übergangszeit bis der Tiguan da ist, sind aber noch kein Jahr Halter. Die 1-jährige Haltezeit würde aber dieses Jahr irgendwann erfüllt werden.)
3. Muss der Halter auch die Person sein, die auf dem Kaufvertrag steht?
Wäre gut, wenn jemand diese 3 Fragen konkret beantworten würde, da das noch unklar ist und viele hier betrifft.
Ciao AudiV6
Zitat:
Original geschrieben von audiv6
Das beantwortet leider nicht die Fragen der User hier. Also nochmal ganz konkret:
(...)
3. Muss der Halter auch die Person sein, die auf dem Kaufvertrag steht?
(...)
Definitiv!
😉
So definitiv ist das gar nicht. Im Gesetzentwurf steht, dass der Halter des Neuwagens laut Fahrzeugbrief und der Halter des "Abwrackautos" identisch sein müssen. Also könnte der Käufer eines Neuwagens den Wagen auch auf eine andere Person der Familie zulassen, der ein altes Auto hat und es gerade verschrotten will.
Zitat:
1. Zählt das Datum auf dem Kaufvertrag, der Fahrzeugübernahme oder Erstzulassung?
2. Wird die Prämie gezahlt, wenn man beispielsweise im Februar seinen Neuwagen zulässt, den Alten aber erst im September verschrottet? (Viele haben hier eine alte Karre für die Übergangszeit bis der Tiguan da ist, sind aber noch kein Jahr Halter. Die 1-jährige Haltezeit würde aber dieses Jahr irgendwann erfüllt werden.)
3. Muss der Halter auch die Person sein, die auf dem Kaufvertrag steht?
Entscheidend ist:
zu 1: das Datum der Erst / bzw. Neuzulassung
zu 2: die Verschrottung muß vor bzw. Zeitgleich mit der
Erst / Neuzulassung erfolgen
zu 3: der Halter des alten Kfz, muß auch der Halter des neuen Kfz`s sein.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von h26hummele
Entscheidend ist:Zitat:
1. Zählt das Datum auf dem Kaufvertrag, der Fahrzeugübernahme oder Erstzulassung?
2. Wird die Prämie gezahlt, wenn man beispielsweise im Februar seinen Neuwagen zulässt, den Alten aber erst im September verschrottet? (Viele haben hier eine alte Karre für die Übergangszeit bis der Tiguan da ist, sind aber noch kein Jahr Halter. Die 1-jährige Haltezeit würde aber dieses Jahr irgendwann erfüllt werden.)
3. Muss der Halter auch die Person sein, die auf dem Kaufvertrag steht?
zu 1: das Datum der Erst / bzw. Neuzulassung
zu 2: die Verschrottung muß vor bzw. Zeitgleich mit der
Erst / Neuzulassung erfolgen
zu 3: der Halter des alten Kfz, muß auch der Halter des neuen Kfz`s sein.Klaus
Hallo,
deine Antwort zu Punkt 1 kann nicht korrekt sein. Denn dann würde ich die Prämie ja bekommen. Doch ich krieg sie nicht.
Es zählt das Datum der Unterschrift auf dem Kaufvertrag. Nicht der Tag der Zulassung oder der Fahrzeugübergabe.
zu 1: entscheident ist nicht das Datum wenn der Kaufvertrag unterschrieben wurde,
sondern das Datum des Kaufvertragsabschlußes, und als Nachweis dient dann
die Neue Zulassung. Bei einem Neukauf 2009 sprich Unterschrift unter einen
Kaufvertrag rechnet der Händler die Prämie von der Kaufsumme schon weg,
das Geld erhält der Händler aber erst wenn die Kriterien für die Prämie
erfüllt sind. Der Käufer muß sich gegenüber dem Händler verpflichten, und das
gilt ab 2009 sofern er die Prämie nicht bekommt, das er die 2500€ dann
nachzahlen muß.
Beachtet bitte den Link:
Zitat:
Original geschrieben von h26hummele
zu 1: entscheident ist nicht das Datum wenn der Kaufvertrag unterschrieben wurde,
sondern das Datum des Kaufvertragsabschlußes, und als Nachweis dient dann
die Neue Zulassung. Bei einem Neukauf 2009 sprich Unterschrift unter einen
Kaufvertrag rechnet der Händler die Prämie von der Kaufsumme schon weg,
das Geld erhält der Händler aber erst wenn die Kriterien für die Prämie
erfüllt sind. Der Käufer muß sich gegenüber dem Händler verpflichten, und das
gilt ab 2009 sofern er die Prämie nicht bekommt, das er die 2500€ dann
nachzahlen muß.
Oha, ich habe meinen Tiguan im Oktober 2008 bestellt und da natürlich auch gleich den Kaufvertrag unterschrieben.
Geliefert wird mein Auto so Anfang März 2009. Ergo wird es da natürlich auch erst zugelassen.
Was ich jetzt gerne wissen möchte, bekomme ich jetzt die Prämie oder nicht. Mein Händler sagt ganz klar "nein" ich bekomme sie nicht. Da im Oktober 2008 gekauft. Die Prämie wird nur ausgezahlt an Käufer welche nach dem 15.01.09 gekauft haben.
Soweit mein Händler. Hat der jetzt keine Ahnung oder will er einfach nicht.