Frage zum Unfall

Mercedes E-Klasse W210

Hallo Gemeinde,
gerade beim Heimweg hat mich ein Mercedes E Klasse
von Jüngere Generation, von hinten angefahren. Wie
schlimm es ist, könnt ihr aus folgenden Bildern sehen.
Meine Frage lautet: Wo wäre es mir von Vorteil den
Unfall zu Begutachten, bei einem Freiwerkstatt oder
beim Freundlichen? Wen ich es bei Freundlichen
begutachten lasse bin ich verpflichtet das Auto auch da zu
reparieren lassen?

Gruß Antarho

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+2
Beste Antwort im Thema

Fahr ruhig zu Mercedes, wenn du schuldlos bist und lass das da abwickeln!

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Zitat:

@Robbn schrieb am 19. November 2015 um 12:40:00 Uhr:


10500€ Schaden (meiner auf dem Bild) 😉

Die Seitenwad muss neu eingeschweißt werden....
Muss man sehen, am besten nen DEKRA Gutachter...

Ich setz meinen grad selbst in Stand 😉

Ich will es auch selbst machen.

10500€ hat bei dir DEKRA gerechnet?

Ja, wenn die Reparatur dann woanders stattfindet-sonst nicht.

Wenn Deine NL keinen Gutachter holen will, hast Du drei Möglichkeiten.

1. Du gehst wo anders hin (die Werkstatt regelt das mit der Versicherung)

2. Du kontaktierst die gegnerische Versicherung direkt und die sollen ihr OK geben, dass Du z. B. zur Dekra gehst (also kein hauseigener GA des VRs)

3. Du übergibst die Sache einem Anwalt. Der ist für Dich kostenneutral, wenn der Unfallgegner zu 100% Schuld ist.

Da es sich hier nicht um einen Bagatellschaden handelt, hast Du Anspruch auf einen GA.

Doch hat geklappt, Sitze grad im Palast
und warte auf Gutachter. Der Meister
hat gesagt das Schaden ist zu hoch und
hat den Gutachter angerufen, der soll kommen.

20151119-155556
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Gut, sonst hätte ich dir auf jeden Fall zum Gutachter geraten.
So wie das ausschaut wollen die den Auftrag an Land ziehen. Nach dem Gutachten hast keine Verpflichtung der Niederlassung gegenüber.
Dann kannst entscheiden... Je nach dem wie es ausfällt.

Du musst auch kein Gutachten der Gegnerischen Versicherung akzeptieren. Wenn da einwirtschaftlicher Totalschaden bei raus kommen sollte lässt du dir die Summe auszahlen und sucht dir einen Muckler der dir das günstig fertig macht.

Im Zweifelsfall Rechtsschutz.
Bin kein Fan von vielen Versicherungen aber Verkehrsrechtschutz ist sinnvoll. Das erspart Ärger.

Hallo zusammen,

bekommt "ANTARHO" jetzt auch noch ein glänzendes Geschäft in Aussicht gestellt?

@ ANTARHO: Wie hoch ist der mittlere Angebotspreis bei mobile.de für dein Auto, um in etwa die Größenordnung für den zu erwartenden Restwert in Erfahrung zu bringen?

(Mercedes, Modell, Baujahr, Km-Stand, niedrigstes + höchstes Angebot : 2 = ?)

Hast du mit dem Gutachter über deine Zielsetzung (z. B. Totalschaden vermeiden, Reparaturwürdigkeit anstreben) gesprochen und hast du ihm dir evt. vorliegende Restwert erhöhende Dokumente, wie z. B. Rechnungen für Ersatzteile, Wartung, Reparaturen, neue Reifen, neue Windschutzscheibe, vorsorgliche Instandhaltungen usw. übergeben?

LG, Walter

Hi!
ja, die Rede ist von Totalschaden. Am Montag soll
alle Rechnungen und Krankenhausbrief (meine Frau würde verletzt) an Gutachter übergeben
werden.
Es handelt um W210er Bj. 2000 E200er X kein Rost
223432tkm
Gute Idee von Reparaturbedürftigkeit, Danke.

Wen kein Rost dann würde ich auf jeden Fall reparieren, definitiv!
Mehr Geld kann man nicht verdienen, wen der Rest vom Fahrzeug funktioniert ??

Hallo zusammen,

bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert zzgl. Wertminderung übersteigen, wird der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) ersetzt und nicht die ermittelten Reparaturkosten.

Der Wiederbeschaffungswert wird bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, üblicherweise auf dem Privatmarkt zu Preisen ermittelt, die keine Mehrwertsteuer enthalten, weil solche Fahrzeuge vom rechtschaffenden Fahrzeughandel nicht an Privat verkauft werden.

Das Unfallauto wird in eine Restwertbörse eingestellt und das Höchstgebot aus mindestens 3 Geboten wird für den Restwert ermittelt.

Wenn der Wiederbeschaffungswert zzgl. Wertminderung etwa 2.650 € beträgt, der Restwert bei womöglich >300 € liegt und nach dieser Beispielrechnung <= 2.350 € ausgezahlt werden und ANTARHO sein Auto nicht in Eigenregie reparieren kann, bleibt nach meiner Auffassung kein verdienter € übrig.

Bei Inanspruchnahme der 130%-Regel dürfen die Reparaturkosten zzgl. einer evt. Wertminderung nicht höher sein als 130% des Wiederbeschaffungswertes, gemäß o. a. Beispiel 3.445 €.

Es gibt also gute Gründe, das Ergebnis des Gutachters nicht stillschweigend zu erwarten. 😉

LG, Walter

Also mein E430 hat laut Liste einen Wert von 5300€ vor dem Unfall gehabt, 230tkm Prins VSI, neues Fahrwerk, teure Räder etcetc....
Der Gutachter hat den Restwert auf 600 gedrückt, damit ich direkt genug ausgezahlt bekomme um anzufangen...

Die 5300€ wurden Maßgeblich durch die Gasanlage erreicht, ohne diese wären es trotz 7000€ Wert auf dem Privatmarkt nur 4400€ gewesen....

nach Gesundschreibung des Fahrzeugs bekommst du den Restwert ausgezahlt.
Außerdem musst du eine Ausfallentschädigung erhalten, wenn du keinen Leihwagen nimmst....

Da bin ich mal gespannt ob du tatsächlich den Daimler-Benz Stundenverrechnungssatz von der Versicherung des Verursachers erstattest bekommst.

Bei mir haben die Abzüge gemacht weil das Auto nicht Mercedes Benz scheckheftgepflegt war und somit auch woanders günstiger repariert werden kann.

Eine gängige Praxis der Versicherungen.

Da geb ich Wolkenkater recht

Yep, ist üblich. Nur wenn er nachweislich bei Benz gewartet und repariert wurde bekommst den Stundensatz verrechnet.

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