Frage zum Unfall

Mercedes E-Klasse W210

Hallo Gemeinde,
gerade beim Heimweg hat mich ein Mercedes E Klasse
von Jüngere Generation, von hinten angefahren. Wie
schlimm es ist, könnt ihr aus folgenden Bildern sehen.
Meine Frage lautet: Wo wäre es mir von Vorteil den
Unfall zu Begutachten, bei einem Freiwerkstatt oder
beim Freundlichen? Wen ich es bei Freundlichen
begutachten lasse bin ich verpflichtet das Auto auch da zu
reparieren lassen?

Gruß Antarho

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+2
Beste Antwort im Thema

Fahr ruhig zu Mercedes, wenn du schuldlos bist und lass das da abwickeln!

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Aber es wird doch bestimmt ein wirtschaftlicher oder meint ihr nicht?

Vermutlich ja, wenn die Reparaturkosten auch in der günstigsteren Werkstatt der Wert auch übersteigen, bekommst genau das selbe.

Zitat:

@ANTARHO schrieb am 21. November 2015 um 12:18:23 Uhr:


[...]
(meine Frau wurde verletzt)
[...]

@ANTARHO: Wie geht es deiner Frau?

LG, Walter

Danke, schon besser. Das Auto ist Wirtschaftliche
Totalschaden. Warte wie gegnerische Versicherung
reagiert.

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Ich wünsche ihr eine baldige Genesung.

Dein geschildertes Unfallgeschehen lässt mich in manchen Situationen auch bangen und fürchten. Über viele Jahre hat man seinen fahrbaren Untersatz mit Kosten und Pflege über die Runden gebracht und nun beschert ein Unfall nichts als Ärger und Sorgen.

Wenn dein Auto reparaturwürdig ist, musst du dich nicht auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis einlassen, wenn das Auto sach- und fachgerecht repariert wird und der Rechnungsbetrag über den tatsächlichen Aufwand abweichend vom Gutachten nicht 130% des Wiederbeschaffungswertes übersteigt. Aus diesem Grunde ist in einem solchen Fall ein Gutachten mit Stundenverrechnungssätzen in der Höhe einer markengebundenen Werkstatt nicht hilfreich, sondern nachteilig.

Falls die Instandsetzung fachgerecht und nach den Vorgaben des Gutachters vollumfänglich vorgenommen wird, darfst du dein Auto auch in Eigenregie in Stand setzen, du musst es nicht in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Das Reparaturergebnis muss allerdings einer gutachterlichen Nachprüfung standhalten.

Lässt sich allerdings mit den Reparaturkostenbelegen ein Reparaturaufwand jenseits der 130%-Regel nachweisen, so wird die gegnerische Versicherung nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzen.

LG, Walter

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