Frage zum Thema Verjährung eines "geblitzt werdens"

Mahlzeit.

Garnicht lange um den heissen Brei geredet: Ich war Februar dieses Jahres mit dem Fahrzeug meiner Mutter auf der A2 unterwegs, hatte es eilig und hab weil ich gedanklich woanders war die 100er Schilder bei der Bielefelder Talbrücke übersehen. Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...

Nun war die Lage hier erstmal ganz lustig, ich wohnte zu der Zeit wieder Zuhause, war aber noch in meiner alten WG gemeldet. Meine Ma hat natürlich "dicht gehalten" sodass ich vorerst nicht identifiziert wurde, ist ja ihr gutes Recht. Das war so im März. Im April kam nochmal irgendein Brief (KEIN Bußgeldbescheid) in dem sie mich zwar identifiziert hatten, aber von meiner Mutter jetzt wissen wollten wo ich denn nun wohne da ich in der WG augenscheinlich nicht mehr wohnte. Ich will jetzt keine mögliche Straftat öffentlich machen aber sagen wir einfach mal sie wusste es nicht da ich wieder ausgezogen bin. Jedoch bin ich immernoch nicht in meiner neuen Wohnung gemeldet. Die Frage warum darf sich jeder selbst beantworten da ich dies ebenfalls nicht schreiben kann/darf.

Fakt ist: Weder in meiner alten WG, noch bei meiner Mutter oder bei mir in meiner neuen Wohnung ist seit dem April noch "irgendwas" zu dem Thema gekommen. Die Verjährungsfrist beträgt afaik 3 Monate, und wird in diesem Sinne durch so ziemlich jedes Zucken von denen als "Unterbrechungshandlung" wieder zurückgesetzt. Das letzte "Zucken" von denen ist jetzt aber so ziemlich 3,5-4 Monate her. Es gibt zwar diesen Punkt der die Verjährung auf 6 Monate anhebt, der greift aber afaik auch erst nach Erlass des Bußgeldbescheides. Für mich heisst das in logischer Konsequenz dass das Verfahren damit verjährt ist und ich "aus dem Schneider" bin.

Die Frage lautet eigentlich relativ simpel: Was kann jetzt noch auf mich zukommen? Nachdem ich demnächst endlich wieder richtig gemeldet bin, könnte es passieren dass ich dann wieder Post von denen bekomme? Und falls ja wie kann ich dagegen vorgehen?

Danke schonmal im vorraus
TK

PS: Ich hoffe ich hab jetzt den richtigen Bereich erwischt, sonst wärs nett wenn sich da ein Mod drum kümmern könnte. Dankeschön 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Wenn man die Karte grad ma 2 Monate hat kennt man noch nicht soviele Ecken. Fakt ist dass ich alleine durch den Schreck schon genug draus gelernt habe. Ich bin seitdem aufmerksamer unterwegs, rege mich erst ab bevor ich mich in ne Karre setze und hab mir seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen, nichtmal n Parkticket.

Ist natürlich ne krasse Leistung 😉

Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Es ist bereits ein Bußgeld über knapp 80€ dort eingeflattert weil ich immernoch falsch gemeldet bin.

Wenn du weißt, dass ein Bußgeld eingegangen ist. Dann ist ja offensichtlich auch beim Richtigen angekommen. Und es ist piepegal wo du nächtigst, dort wo du gemeldet bist, bekommst du deine Post auch hin.

Kannst es vor Gericht ja mal versuchen mit der Ausrede: "Den Brief habe ich gelesen, aber da ich nicht an der Versandanschrift nächtige, gilt das nicht für mich! Sie hätten ja auch locker rausfinden können, wo ich mich derzeit aufhalte."

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Preisfrage was machst du denn wenn hinter der Kuppe ein Stau ist und du mit 200 km/h dort ankommst? Die Rechtskurve ist noch unübersichtlicher als FR Hannover.

Ich würde dann bremsen. Würde wohl jeder machen😉

Zitat:

Original geschrieben von W 8993



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Preisfrage was machst du denn wenn hinter der Kuppe ein Stau ist und du mit 200 km/h dort ankommst? Die Rechtskurve ist noch unübersichtlicher als FR Hannover.
Ich würde dann bremsen. Würde wohl jeder machen😉

Ja sicher, nur aufgrund der eingeschränkten Sichtweite wegen der Kurve+ Bergkuppe wird dir deine Vollbremsung nicht mehr viel nützen, der Anhalteweg bei 200 km/h liegt bei  1/4 Kilometer nur so weit kann man die Stelle direkt an der Kuppe nicht überblicken.

9.0 m/s² Bremsverzögerung
83.3 m Reaktionsweg 
171.5 m  Bremsweg 
254.8 m Anhalteweg

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ich frage mich nur wie er die Kurve hinter der Bergkuppe bei 170 km/h genommen hat, oder wurde erst Bergab beschleunigt ?

Liegt vielleicht an der Automarke:

Doku

Bei 3:46 findest Du die Erklärung. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Preisfrage was machst du denn wenn hinter der Kuppe ein Stau ist und du mit 200 km/h dort ankommst? Die Rechtskurve ist noch unübersichtlicher als FR Hannover.

Ok. Ich will mal näher darauf eingehen...🙂

Es ist nicht mein Standardtempo da. Früher bin ich wohl öfters so da lang gefahren. Da galt bergab aber noch keine 130 und da wollte ich meinen alten Passat ab und zu ausfahren. Inzwischen ist mein Standardtempo 120.

Wenn hinter der Bergkuppe ein Stau ist, so würden die vor mir fahrenden Autos auf der Bergkuppe mit hoher Wahrscheinlichkeit bremsen. Das würde ich ein paar 100m vor mir schon wahrnehmen und dann meine Geschwindikeit reduzieren.

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Zitat:

Original geschrieben von TKtheONE


Mahlzeit.

Garnicht lange um den heissen Brei geredet: Ich war Februar dieses Jahres mit dem Fahrzeug meiner Mutter auf der A2 unterwegs, hatte es eilig und hab weil ich gedanklich woanders war die 100er Schilder bei der Bielefelder Talbrücke übersehen. Das Ende vom Lied: 61 KmH drüber laut Anhörungsbogen. Ja ich weiss dass ich selbst Schuld bin, und ich habe seitdem meine Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht. Aber darum solls nicht gehen. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und kanns mir nicht leisten abzugeben...

Mehrere Beiträge haben die Darstellung des TE ganz schön zerpflücken können. Wer beim Fahren sich gedanklich dermaßen woanders befindet und die wiederholten TL-Schilder samt Ergänzungen übersieht - das ist für mich einfach nicht glaubhaft. Vielleicht huschen ja auch die Schilder bei Tempo 170 derart an einem vorbei, dass man sie nicht mehr wahrnimmt😁😁

Mit dieser bislang praktizierten Vogel-Strauß-Technik wird die sowieso schon kritische Situation doch nur noch verschlimmert. Wie kann man nur hoffen, dass es der Behörde zu dumm wird und die Ermittlungen eingestellt werden🙄 In der Erwartung des Kommenden hätte ich schon längst einen RA (Fachanwalt) zu Rate gezogen, der sicherlich einen Weg aus dieser verfahrenen Situation weiss.

Will der TE denn weiter wie ein Illegaler in D leben?🙄

Zitat:

Original geschrieben von W 8993


Wenn hinter der Bergkuppe ein Stau ist, so würden die vor mir fahrenden Autos auf der Bergkuppe mit hoher Wahrscheinlichkeit bremsen. Das würde ich ein paar 100m vor mir schon wahrnehmen und dann meine Geschwindikeit reduzieren.

Würde, hätte, könnte, wäre, vielleicht... es kann immer viel passieren und ein routinierter Fahrer sollte eigentlich nicht mit 200 Sachen über eine Kuppe mit Kurve ins Unbekannte fahren.

Allerdings hätte ich an dieser Stelle in Fahrtrichtung DO die 130 schon deutlich vor der Kurve aufgestellt. Was die sich dabei gedacht haben, kann ich auch nicht so wirklich nachvollziehen.
Zumal es mir schon öfters passiert ist, dass ich hinter der Kuppe auch mit 160 deutlich in die Eisen gehen musste und vorher noch nichts von Bremslichtern zu sehen war.

Wenn ich mich recht erinnere, ist auch das LKW-Überholverbot nach der Kurve wieder aufgehoben, also sammeln sich schnell alle PKW auf der linken Spur, wenn 1 KM weiter vorne ein LKW zum Überholen auf die Mitte zieht.

Die durchgezogene Linie dort nach der Auffahrt interessiert leider auch die wenigsten.
Liegt vielleicht wirklich daran, dass es BI nicht gibt. 😁

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ich frage mich nur wie er die Kurve hinter der Bergkuppe bei 170 km/h genommen hat, oder wurde erst Bergab beschleunigt ?
Liegt vielleicht an der Automarke: Doku

Bei 3:46 findest Du die Erklärung. 😉

Tja die beiden Tattoträger halten sich doch nur an die Werbeversprechen 😉

Technik die begeistert 😁

http://www.youtube.com/watch?v=Xk5oZPOAXwk

Zitat:

Original geschrieben von W 8993



Ok. Ich will mal näher darauf eingehen...🙂
Es ist nicht mein Standardtempo da. Früher bin ich wohl öfters so da lang gefahren. Da galt bergab aber noch keine 130 und da wollte ich meinen alten Passat ab und zu ausfahren. Inzwischen ist mein Standardtempo 120.

Wenn hinter der Bergkuppe ein Stau ist, so würden die vor mir fahrenden Autos auf der Bergkuppe mit hoher Wahrscheinlichkeit bremsen. Das würde ich ein paar 100m vor mir schon wahrnehmen und dann meine Geschwindikeit reduzieren.

Auch wenn du als erster zu einer Unfallstelle kommst ???

Du verstößt mit 200 km'/h an der besagten Stelle aber gegen das Sichtfahrgebot, es könnte  direkt hinter der Kuppe ein Pkw quer stehen , ein Baum dort liegen, Ein Lkw Reifen ect pp.

Fahren auf Sicht - das Sichtfahrgebot

"Das Sichtfahrgebot verlangt, dass man stets nur so schnell fährt, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten."

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Würde, hätte, könnte, wäre, vielleicht... es kann immer viel passieren und ein routinierter Fahrer sollte eigentlich nicht mit 200 Sachen über eine Kuppe mit Kurve ins Unbekannte fahren.

Seh ich genauso! Hab inzwischen ja auch mehr Routine als früher🙂

Hatte schon die Befürchtung, dass meine Aussage auf die Goldwaage gelegt wird. Wenn man hier im V+S-Forum nicht alle Würde, Hätte, Könnte, Wäre, vielleicht Fälle ausschließt, wird man oft an den Pranger gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Auch wenn du als erster zu einer Unfallstelle kommst ???

Tut mir Leid. Habe nicht alle Würde, Hätte, Könnte, Wäre, vielleicht Fälle ausgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Du verstößt mit 200 km'/h an der besagten Stelle aber gegen das Sichtfahrgebot, es könnte  direkt hinter der Kuppe ein Pkw quer stehen , ein Baum dort liegen, Ein Lkw Reifen ect pp.

Fahren auf Sicht - das Sichtfahrgebot

"Das Sichtfahrgebot verlangt, dass man stets nur so schnell fährt, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten."

Das würde aber ein Heulen (vermutlich auch Stau und Unfälle) geben, wenn einige an der Stelle immer auf 80 oder so runterbremsen.

Zitat:

Original geschrieben von W 8993



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Auch wenn du als erster zu einer Unfallstelle kommst ???
Tut mir Leid. Habe nicht alle Würde, Hätte, Könnte, Wäre, vielleicht Fälle ausgeschlossen.

Genau deshalb wollte ich dich dadurch nur sensibilisieren, und erreicht habe ich das du dir zumindest gedanken machst weil der "Hätte, Wäre Könnte" Fall eintreten kann.

In ein paar Jahren kommt so eine Scheiß Situation, wo du an meine Worte denkst und  du genau richtig handelst......

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Genau deshalb wollte ich dich dadurch nur sensibilisieren, und erreicht habe ich das du dir zumindest gedanken machst weil der "Hätte, Wäre Könnte" Fall eintreten kann.

In ein paar Jahren kommt so eine Scheiß Situation, wo du an meine Worte denkst und  du genau richtig handelst......

Danke für die Fürsorge🙂 (Ist durchaus ernstgemeint. Falls es nicht so rüberkommen sollte)

Ich weiß, dass alles mögliche passieren kann. Und mir ist das auch beim Fahren bewusst.
Aber wenn man hier im V+S nicht erwähnt, dass die Aussagen nicht auf alle Hätte, Wäre, Könnte-Fälle zurtreffen, dann wird davon ausgegangen, dass Der Schreiber es für 100% der Verkehrssituationen für angemessen hält. Ich glaube, ich muss mir mal eine Signatur ausdenken, die es für immer richtig stellt🙂

Ist schon witzig und fast Tradition spätestens auf der 2. Seite total vom Eingangsthema abzuweichen. Warum wird für sowas nicht gleich ein eigenes Thema aufgemacht? *kopp schüttel*
Auf der 1. Seite ist die Frage des TE eigentlich bereits beantwortet.
Da ich gerade erst umgezogen bin MIT Ummeldung und mal 3 Jahre woanders gewohnt habe OHNE Ummeldung, weiß ich so'n bisschen wo es lang geht.
So hat mir mal eine Mitarbeiterin vom Meldeamt gesagt, wenn ich wo wohne OHNE gemeldet zu sein, gehen amtliche Schreiben (und hier reden wir von einem SEHR amtlichen Schreiben) an die aktuelle Meldeadresse. Bin ich da aber nicht körperlich anwesend um das amtliche Schreiben entgegen zu nehmen, könnte das teuer werden. Dann werden Nachforschungen angestellt (kostenpflichtig, natürlich) um quasi von Amts wegen festzustellen Wo mein Haus wohnt. Je nach dem wie lange ich an dem Ort OHNE Anmeldung wohne, fällt das Bussgeld aus.

Im vorliegenden Fall könnte ich mir vorstellen, da ja mit einem erheblichen Bussgeld zu rechnen ist plus Fahrverbot, dass nun quasi per Amtswegen der aktuelle Wohnort des Fahrers ermittelt wird. Auch wenn Mama nicht sagt, wer gefahren ist, wird die Behörde sich damit nicht zufrieden geben. Ging es hier um einen Parkverstoß, ok.
Zwar bin ich kein Anwalt, könnte mir aber vorstellen, dass das Delikt schon im Bereich einer Straftat liegt.
Kurz, ich würde nicht auf Verjährung hoffen, die Zeit aber dazu nutzen mir einen fähigen Anwalt für VERKEHRSRECHT(!) suchen. Ok, WIE fähig der ist, kann man vorher leider nicht wissen und auf Empfehlung würde ich schon mal keinen Anwalt besuchen. Nun werden vielleicht wieder einige Zusammenbrechen, wenn ich schreibe, genug einschlägige Erfahrung mit Anwälten in unterschiedlichen Bereichen gemacht zu haben. Ein mal ist der Anwalt während des Gespräches sogar eingeschlafen, es lag aber nicht an mir!
Gerade hat eine Bekannte ihre Wohnung auf anraten eines Anwaltes fristlos(!) gekündigt und steht nun ohne Wohnung da, weil sie sofort raus muß. Der Wasserschaden nach dem letzten Unwetter muß saniert werden.

Zurück zum Thema, natürlich kann man versuchen das ganze auszusitzen, wenn man die Nerven dazu hat. Schlimmer kanns ja schon nicht mehr kommen. Könnte nur in der Bemessung der Strafe ungünstig ausgehen, anstelle Bussgeld doch Fahrverbot, weil man bewusst die Zustellung des Bussgeldbescheides verzögert hat.
Und, noch mal, bei der Höhe der zu erwartenden Strafe ist der Besuch bei einem Anwalt für Verkehrsrecht ein MUSS! Wenn dann doch nix kommt, Glück gehabt. Nur glaube ich nicht an Wunder ... Trotzdem VIEL GLÜCK!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ist schon witzig und fast Tradition spätestens auf der 2. Seite total vom Eingangsthema abzuweichen. Warum wird für sowas nicht gleich ein eigenes Thema aufgemacht? *kopp schüttel*

Damit Leute wie Du dich darüber echauffieren können. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ist schon witzig und fast Tradition spätestens auf der 2. Seite total vom Eingangsthema abzuweichen. Warum wird für sowas nicht gleich ein eigenes Thema aufgemacht? *kopp schüttel*
Damit Leute wie Du dich darüber echauffieren können. 🙂

Sonst hätten wir immer nur Themen mit einer Seite.

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