Frage zum Rotlichtverstoß

Audi A6 C6/4F

War heute leider passiert, knapp vor der Linie hat das Licht in Rot gewechselt, bin weiter gefahren dann ist der Blitz angegangen. Laut Bußgeldkatalog wenn länger als 1 Sekunde.... dann 200 euro 1 Monat Fahrverboten. Wie berechnet man diese Sekunde? Ich war in dem Moment 30 kmh unterwegs, dies entspricht 8,33 Meter, so viel hatte ich nicht, war es höchstens nur 0,5 Meter. Oder war es nicht für mich, konnte ich nicht genau beobachten war alles schnell gelaufen, und den Blitz habe ich von der rechten Blickwinkel gemerkt, da ich auf der Linksabbiegerspur war.

Beste Antwort im Thema

Es bringt nichts jetzt darüber zu spekulieren. Warte einfach den Bußgeldbescheid ab.

20 weitere Antworten
20 Antworten

@all

Auch wenn euch Rotlichtverstöße von über einer Sekunde fristgemäß vorgeworfen werden sollten, ist noch nicht alles zu spät. Wer eine Verkehrsrechtsschutz hat, eventuell sogar eine ohne oder nur mit einer geringen SB, der sollte einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen sobald der Bescheid kommt. Solltet ihr auf den Führerschein angewiesen sein und keine großen Voreintragungen in Flensburg haben, so gibt es immer eine gute Chance das Fahrverbot abzuwenden. Ist aber immer eine Sache der genauen Umstände und des Einzelfalles.

Zum einen gibt es schon im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Möglichkeit, dass die Straßenverkehrsbehörde bei entsprechend guter Argumentation vom Regelfahrverbot absieht und stattdessen das Bußgeld angemessen erhöht. Wenn das nicht klappt hat man auch noch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Chance, dass der zuständige Amtsrichter milde walten lässt und statt Fahrverbot eine höhere Geldbuße ausurteilt.

Also erstmal nicht das Wochenende verderben lassen. Gibt noch viele Möglichkeiten bis es tatsächlich zu einem Fahrverbot kommen könnte.

Gruß
Patrick

Die Möglichkeiten zur Erhöhung des Bußgeldes unter Wegfall des Fahrverbotes wurden inzwischen dtl. eingeschränkt, da sich einfach zu viele "freikauften". Übliche Argumentation heutzutage: Nahezu jeder Deutsche hat 5-6Wochen Urlaub im Jahr, da kann selbst ein Aussendienstler problemlos das FV überbrücken.

Die Bilder von den Ampelblitzern waren übrigens schon 2001 ganz hervorragend, da kann ich mir nicht vorstellen, das man heute noch mit "Ich wars Nicht" Sprüchen durchkommt.

Zitat:

Original geschrieben von stelen


Die Möglichkeiten zur Erhöhung des Bußgeldes unter Wegfall des Fahrverbotes wurden inzwischen dtl. eingeschränkt, da sich einfach zu viele "freikauften". Übliche Argumentation heutzutage: Nahezu jeder Deutsche hat 5-6Wochen Urlaub im Jahr, da kann selbst ein Aussendienstler problemlos das FV überbrücken.

Die Bilder von den Ampelblitzern waren übrigens schon 2001 ganz hervorragend, da kann ich mir nicht vorstellen, das man heute noch mit "Ich wars Nicht" Sprüchen durchkommt.

Das kann ich so pauschal und aus der persönlichen Erfahrung nicht bestätigen. Allerdings bearbeite ich als Anwalt auch nicht so viele OWi Sachen selber, sondern das macht mein Fachanwaltskollege im Büro nebenan. Ich bin auch erst seit 5 Jahren Anwalt. Kann natürlich sein, dass es vor 10-15 Jahren noch einfacher war.

Gruß
Patrick

Zitat:

Original geschrieben von Andy_xy


nein, die Punkte sollten "nur" 2 Jahre bleiben. Wenn du innerhalb dieser 2 Jahre auch nur einen dazu bekommst dann hast du insgesamt 4 und musst ab dem zeitpunkt wieder 2 Jahre sauber bleiben, dann verfallen alle. Die anderen 3 verfallen aber nicht vorher... 😉

Bei Unfällen mit Personenschaden bspw. bleiben die Punkte 5 Jahre drin. Überhaupt siehst du die Punkte auf Auszügen (ich wohne in Flensburg und hab mir mal einen solchen geholt) länger als 2 oder 5 Jahre, es gibt da sogenannte Überliegefristen. Bei einer Gerichtsverhandlung lassen sich deine Vergehen also noch ein Jahr länger nachvollziehen bevor sie dann endgültig raus sind... hab das in der Familie durch 😉

Ich darf hier mal korriegierend eingreifen ?!

Richtig ist: Punkte verfallen nach 2 Jahren wenn keine neuen in dieser Zeit dazu kommen....
Richtig ist: kommen in dieser Zeit Punkte dazu verlängern sich die anderen um weitere 2 Jahre bzw Du schleppst sie weiter mit !

Falsch ist: das Punkte aus Unfällen länger als 2 Jahre drinn bleiben sondern nur Punkte aus Straftaten also Fahrerflucht, Alkoholfahreten über 1,5 Prom usw
Falsch ist: das die Punte nur ein Jahr läner zu sehen sind......

Das ganze Register seit anbeginn Deiner Fahrzeit liegt bei Gerichtsauskunft vor.... vom ersten Punkt an...gelöscht wird in Flensburg generell nichts !

Erst einer neues Gesetzt soll totale Löschung nach 5 Jahren bringen, leider ist das erst in vorbereitung.
Sodele......
Nun noch was zum Blitzlicht der Ampel.... es blitzt nur 2 mal weil mit Vorderrad und Hinterrad über die Schleife gefahren wird..... hast Du nur einen Blitz gesehen wars unter 1 Sek Rot, der einen qualifizierten Rotlichtverstoss darstellen würde und mind 1 Monat Fahreverbot nach sich ziehen würde.

Aber die anderen haben auch Recht......einfach mal geschmeidig abwarten und lesen was im anhörungsbogen steht......vieleicht war der Film ja schon voll ! 😁 :-D

Grüße nach FL

Senti

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Nun noch was zum Blitzlicht der Ampel.... es blitzt nur 2 mal weil mit Vorderrad und Hinterrad über die Schleife gefahren wird.....

...also das glaube ich ja nun mal gar nicht, bei den "Kontaktschleifen" handelt es sich um Induktionsschleifen und die reagieren nicht auf Reifen. Achte mal auf die Schleifen im Bereich einer überwachten Kreuzung, da gibt es normalerweise eine Schleife kurz hinter (aus Fahrersicht) der Haltelinie und eine etwas weiter mittig in der Kreuzung. Daher auch die zwei Blitze. Ich lasse mich (unter Quellenangabe) auch gerne eines besseren belehren.

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Zitat:

Original geschrieben von Andy_xy


nein, die Punkte sollten "nur" 2 Jahre bleiben. Wenn du innerhalb dieser 2 Jahre auch nur einen dazu bekommst dann hast du insgesamt 4 und musst ab dem zeitpunkt wieder 2 Jahre sauber bleiben, dann verfallen alle. Die anderen 3 verfallen aber nicht vorher... 😉

Bei Unfällen mit Personenschaden bspw. bleiben die Punkte 5 Jahre drin. Überhaupt siehst du die Punkte auf Auszügen (ich wohne in Flensburg und hab mir mal einen solchen geholt) länger als 2 oder 5 Jahre, es gibt da sogenannte Überliegefristen. Bei einer Gerichtsverhandlung lassen sich deine Vergehen also noch ein Jahr länger nachvollziehen bevor sie dann endgültig raus sind... hab das in der Familie durch 😉

Ich darf hier mal korriegierend eingreifen ?!

Falsch ist: das Punkte aus Unfällen länger als 2 Jahre drinn bleiben sondern nur Punkte aus Straftaten also Fahrerflucht, Alkoholfahreten über 1,5 Prom usw
Falsch ist: das die Punte nur ein Jahr läner zu sehen sind......

Meiner Meinung nach nicht richtig, denn ein Unfall kann gleichzeitig eine Straftat sein. Mein Vater hat vor ein paar Jahren mal einen Fussgänger beim Abbiegen angefahren. Den genauen Wortlaut der "Anklage" weiß ich nicht mehr, es hatte jedoch irgendetwas mit fahrlässiger Körperverletzung zu tun. Er musste 800€ Strafe zahlen, bekam 5 Punkte die 5 Jahre im VZR standen und wurde hinterher zivilrechtlich verklagt (Schmerzensgeld etc). So wurde aus einem "einfachen Unfall" eine "Straftat". Bei einer anderen Sache (mein Vater fuhr bei Gelber Ampel, die Schaltung war sehr kurz, die Kreuzung sehr groß und ein Motorrad fuhr neben einem LKW ohne die Kreuzung einzusehen bei grün los wie eine Rakete und rammte meinen Vater --> letztlich Freispruch!) wurde ihm der vorherige Unfall bzw. die Punkte daraus vorgelesen (quasi Vorstrafen), von früheren (gelöschten) Sachen wurde nichts gesagt, insofern denke ich das die tatsächlich nicht mehr zu sehen waren. Fakt ist auf jeden Fall das es auf den Auszügen die man sich in FL holen kann nicht mehr zu sehen ist und nur das habe ich behauptet.

Alkohol- und Drogenfahrten bleiben übrigens 10 Jahre im VZR, nicht 5... 😉

Und das mit dem Rotlichtblitzer und Vorder- und Hinterrad stimmt so auch nicht:

Zitat:

2) Stationäre Überwachung
Stationär wird die Einhaltung des Rotlichts durch "normale" Starenkästen überwacht, allerdings mit anderen technischen Voraussetzungen. In diesem Fall werden in den Kreuzungsbereich zwei Felder mit Induktionsschleifen eingelassen. Das erste liegt i.d.R. kurz hinter der Haltelinie und noch vor dem geschützten Bereich der Kreuzung. Das nächste Feld ca. 5 m weiter direkt in der Kreuzung.

Schaltet die Ampel nun auf Rot, wird die Anlage gewissermaßen "scharf" geschaltet. Bei jedem Überfahren der Induktionsschleifen (Registrierung von größeren metallischen Gegenständen über der Schleife) löst die Kamera aus. Insgesamt also zweimal. Dadurch wird sichergestellt, dass das gesamte Überfahren der Kreuzung bei Rot dokumentiert wird. Neben der Auslösung durch Überfahren der zweiten Schleife ist es auch möglich, den zweiten Blitz nach einer festgelegten Zeit (z.B. 2,5 Sekunden) automatisch auszulösen.

Quelle:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23927

Der zweite Blitz wird also auch ausgelöst wenn du nicht drüberfährst, z.B. in Fällen in denen man nur über die Haltelinie rutscht und das erste Feld passiert. Auf dem zweiten Bild kann man dann erkennen das der Fahrer nicht weitergefahren ist und oftmals passiert dann auch nichts (hatte das mal im Winter).

Deine Antwort