Frage zum Rotlichtverstoß

Audi A6 C6/4F

War heute leider passiert, knapp vor der Linie hat das Licht in Rot gewechselt, bin weiter gefahren dann ist der Blitz angegangen. Laut Bußgeldkatalog wenn länger als 1 Sekunde.... dann 200 euro 1 Monat Fahrverboten. Wie berechnet man diese Sekunde? Ich war in dem Moment 30 kmh unterwegs, dies entspricht 8,33 Meter, so viel hatte ich nicht, war es höchstens nur 0,5 Meter. Oder war es nicht für mich, konnte ich nicht genau beobachten war alles schnell gelaufen, und den Blitz habe ich von der rechten Blickwinkel gemerkt, da ich auf der Linksabbiegerspur war.

Beste Antwort im Thema

Es bringt nichts jetzt darüber zu spekulieren. Warte einfach den Bußgeldbescheid ab.

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Es bringt nichts jetzt darüber zu spekulieren. Warte einfach den Bußgeldbescheid ab.

Es blitzt normalerweise zweimal, so dass die Geschwindigkeit nachgewiesen werden kann. Außerdem wird automatisch auch die Zeit gemessen zwischen der Rotphase und dem Übertfahren derselbigen. Wenn Du Glück hast wird es unter einer Sekunde gewesen sein, d.h. 90 Euro und drei Punkte, sollte keine Gefährdung (entweder indirekt, also hätte, wenn oder direkt, also es ist jemand zu schaden gekommen) anderer vorgelegen haben.

Ruhe bewahren, Bescheid abwarten!
Bist Du auf dem Bild zu erkennen kommst Du nicht drum rum, wenn nicht hast Du Gedächtnisschwund und weist nicht wer (aus der Familie) gefahren ist. Darf man nicht zu oft machen sonst droht ein Fahrtenbuch.
In ca. 6 Wochen bist Du schlauer.

dann kommt die Frage wann das Foto aufgnommen wurde, bei dem ersten Blitzen oder dem zweiten? Bei dem zweiten war ich schon außerhalb dem Kamerawinkel, es sei den die Kamera hat 120° Breitwinkel. Ich spekuliere nun drauf dass es unter der Sekunde war so dass ich noch weiter fahren darf. Ich habe noch gegooglet die Punkte werden jetzt 3 Jahre bleiben, auch wenn inwischen neue Punkte zukommen, werden die alten in drei Jahren verfallen, stimmt das?

nein, die Punkte sollten "nur" 2 Jahre bleiben. Wenn du innerhalb dieser 2 Jahre auch nur einen dazu bekommst dann hast du insgesamt 4 und musst ab dem zeitpunkt wieder 2 Jahre sauber bleiben, dann verfallen alle. Die anderen 3 verfallen aber nicht vorher... 😉

Bei Unfällen mit Personenschaden bspw. bleiben die Punkte 5 Jahre drin. Überhaupt siehst du die Punkte auf Auszügen (ich wohne in Flensburg und hab mir mal einen solchen geholt) länger als 2 oder 5 Jahre, es gibt da sogenannte Überliegefristen. Bei einer Gerichtsverhandlung lassen sich deine Vergehen also noch ein Jahr länger nachvollziehen bevor sie dann endgültig raus sind... hab das in der Familie durch 😉

Zitat:

Original geschrieben von Andy_xy


nein, die Punkte sollten "nur" 2 Jahre bleiben. Wenn du innerhalb dieser 2 Jahre auch nur einen dazu bekommst dann hast du insgesamt 4 und musst ab dem zeitpunkt wieder 2 Jahre sauber bleiben, dann verfallen alle. Die anderen 3 verfallen aber nicht vorher... 😉

Bei Unfällen mit Personenschaden bspw. bleiben die Punkte 5 Jahre drin. Überhaupt siehst du die Punkte auf Auszügen (ich wohne in Flensburg und hab mir mal einen solchen geholt) länger als 2 oder 5 Jahre, es gibt da sogenannte Überliegefristen. Bei einer Gerichtsverhandlung lassen sich deine Vergehen also noch ein Jahr länger nachvollziehen bevor sie dann endgültig raus sind... hab das in der Familie durch 😉

In welchem Jahrhundert lebst Du denn😕.

Seit 01.01.2009 verfallen alle Punkte nach drei Jahren, auch wenn welche dazukommen. Diese verfallen dann ebenfalls nach drei Jahren. Eingetragen wird nach Ende der Einspruchsfrist, somit enden diese dann auch drei Jahre nach der Eintragung, nicht nach dem besagten Unglückstag.

Ist das wirklich so, dass die Punkte von leichten Vergehen (Geschwindigkeit, Ampel, Handy etc.) jetzt nach konstant 3 Jahren gelöscht werden? Ich dachte, das wäre erst in Diskussion?

Gruß

Elvince

Zitat:

Original geschrieben von machjo3



Zitat:

Original geschrieben von Andy_xy


nein, die Punkte sollten "nur" 2 Jahre bleiben. Wenn du innerhalb dieser 2 Jahre auch nur einen dazu bekommst dann hast du insgesamt 4 und musst ab dem zeitpunkt wieder 2 Jahre sauber bleiben, dann verfallen alle. Die anderen 3 verfallen aber nicht vorher... 😉

Bei Unfällen mit Personenschaden bspw. bleiben die Punkte 5 Jahre drin. Überhaupt siehst du die Punkte auf Auszügen (ich wohne in Flensburg und hab mir mal einen solchen geholt) länger als 2 oder 5 Jahre, es gibt da sogenannte Überliegefristen. Bei einer Gerichtsverhandlung lassen sich deine Vergehen also noch ein Jahr länger nachvollziehen bevor sie dann endgültig raus sind... hab das in der Familie durch 😉

In welchem Jahrhundert lebst Du denn😕.
Seit 01.01.2009 verfallen alle Punkte nach drei Jahren, auch wenn welche dazukommen. Diese verfallen dann ebenfalls nach drei Jahren. Eingetragen wird nach Ende der Einspruchsfrist, somit enden diese dann auch drei Jahre nach der Eintragung, nicht nach dem besagten Unglückstag.

Ich lebe in 2010, du vielleicht in 2015?

Ich zitiere:

Zitat:

Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf nachfolgender Fristen getilgt.
2 Jahre Eintragungen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Ausnahme von Alkohol- und Drogentaten)
5 Jahre Entscheidungen wegen Straftaten, mit Ausnahme von Alkoholstraftaten, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre der Fahrerlaubnis nach dem Strafgesetzbuch angeordnet worden ist. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.
10 Jahre Alkoholtaten und Entscheidungen, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 a STGB) angeordnet worden ist.

Kommt innerhalb des Tilgungszeitraumes ein weiterer Eintrag hinzu, erfolgt eine Löschung erst mit der Löschung der letzten Eintragung.

Die Tilgung beginnt gem. § 29 Abs. 4 StVG bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen sowie bei anderen Verwaltungsentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft oder der Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung.
Allerdings tritt seit 01.02.2005 eine Ablaufhemmung ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist (1 Jahr) zu einer Eintragung führt. D.h., ein Alteintrag bleibt bestehen, wenn vor Ablauf der Tilgungsfrist des Alteintrages eine neue Tat begangen wird und diese Tat durch rechtskräftige Entscheidung später zu einer Eintragung führt.

Quelle:

http://www.auto-und-verkehr.de/artikel/766/index.php?page=482

Diese Informationen habe ich auf alle gängigen Verkehrsportalen gefunden, solltest du einen Bußgeldkatalog finden aus dem etwas anderes hervorgeht lasse ich mich unter Angabe einer Quelle gern eines besseren belehren!
Im übrigen habe ich nichts über die Wirksamkeit geschrieben, natürlich wird die Entscheidung mit Ablauf der Einspruchfrist rechtswirksam.

Zitat:

Original geschrieben von Andy_xy



Zitat:

Original geschrieben von machjo3


In welchem Jahrhundert lebst Du denn😕.
Seit 01.01.2009 verfallen alle Punkte nach drei Jahren, auch wenn welche dazukommen. Diese verfallen dann ebenfalls nach drei Jahren. Eingetragen wird nach Ende der Einspruchsfrist, somit enden diese dann auch drei Jahre nach der Eintragung, nicht nach dem besagten Unglückstag.

Ich lebe in 2010, du vielleicht in 2015?

Ich zitiere:

Zitat:

Original geschrieben von Andy_xy



Zitat:

Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf nachfolgender Fristen getilgt.
2 Jahre Eintragungen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Ausnahme von Alkohol- und Drogentaten)
5 Jahre Entscheidungen wegen Straftaten, mit Ausnahme von Alkoholstraftaten, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre der Fahrerlaubnis nach dem Strafgesetzbuch angeordnet worden ist. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.
10 Jahre Alkoholtaten und Entscheidungen, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 a STGB) angeordnet worden ist.

Kommt innerhalb des Tilgungszeitraumes ein weiterer Eintrag hinzu, erfolgt eine Löschung erst mit der Löschung der letzten Eintragung.

Die Tilgung beginnt gem. § 29 Abs. 4 StVG bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen sowie bei anderen Verwaltungsentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft oder der Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung.
Allerdings tritt seit 01.02.2005 eine Ablaufhemmung ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist (1 Jahr) zu einer Eintragung führt. D.h., ein Alteintrag bleibt bestehen, wenn vor Ablauf der Tilgungsfrist des Alteintrages eine neue Tat begangen wird und diese Tat durch rechtskräftige Entscheidung später zu einer Eintragung führt.

Quelle: www.auto-und-verkehr.de/artikel/766/index.php?page=482

Diese Informationen habe ich auf alle gängigen Verkehrsportalen gefunden, solltest du einen Bußgeldkatalog finden aus dem etwas anderes hervorgeht lasse ich mich unter Angabe einer Quelle gern eines besseren belehren!
Im übrigen habe ich nichts über die Wirksamkeit geschrieben, natürlich wird die Entscheidung mit Ablauf der Einspruchfrist rechtswirksam.

Entschuldige, ich dachte ehrlich, das wäre schon lange durch.

hier der Link zum aktuellen Gesetz:

http://www.kba.de/.../gesetz__p29__stvg.html

steht im § 20 Straßenverkehrsgesetz, danke für die Berichtigung, ich hätte mich voll auf die "Neuregelung" verlassen.🙁

morning,

so, gestern in stuttgart hats mich erwischt. der rote-ampel-blitzer schlug zu. vor mir fuhr noch ein transporter (sprinter-format). es hat insgesamt 2 mal geblitzt (geschätzter abstand von ca. 0,5 sec). einige beiträge weiter oben habe ich gelesen, dass das es 2x blitzt. sprich 2x pro fahrzeug???

ich hoffe auch inständig, dass das taxi neben mir auch mit auf dem bild ist, wenn es mich erwischt hat. die punkte und die kohle sind mir absolut hupe, mir gehts nur um den möglichen monat.

danke schon mal für eure antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Friedel_R


morning,

so, gestern in stuttgart hats mich erwischt. der rote-ampel-blitzer schlug zu. vor mir fuhr noch ein transporter (sprinter-format). es hat insgesamt 2 mal geblitzt (geschätzter abstand von ca. 0,5 sec). einige beiträge weiter oben habe ich gelesen, dass das es 2x blitzt. sprich 2x pro fahrzeug???

ich hoffe auch inständig, dass das taxi neben mir auch mit auf dem bild ist, wenn es mich erwischt hat. die punkte und die kohle sind mir absolut hupe, mir gehts nur um den möglichen monat.

danke schon mal für eure antworten.

wenn jemand mal in travemünde war wird von den fest installiereten blitzanlagen in ner VIERZIGER zone wo angeblich ne baustelle ist aber nie gebaut wird wissen.

wurde dort ende april geblitzt. wohne selbst in hessen. bis jetzt kam nix an...

ist es so dass wenn innerhalb von 6 wochen nachm blitz keine post da ist, man fein raus ist? bzw dauern bescheide aus nem anderen bundesland länger?

6 wochen ist zu wenig. sollten glaub ich schon 3 monate sein. wenn da nix kommt ist die wahrscheinlichkeit grösser ungestraft davonzukommen.

Zitat:

Original geschrieben von insyder19


ist es so dass wenn innerhalb von 6 wochen nachm blitz keine post da ist, man fein raus ist? bzw dauern bescheide aus nem anderen bundesland länger?

Innerhalb von 3 Monaten müssen Sie begonnen haben, gegen Dich zu ermitteln.

Wenn Du nach 3 Monaten keinen Bescheid bekommen hast, bist Du draussen.

sooo,

ich hab jetzt nochmal im netz gelesen zum thema rotlichtüberwachung (rote ampel blitzer). da steht: das ding blitzt immer 2x. der erste blitz kommt, wenn man die haltelinie überfährt. dieser blitz ist aktiviert, sobald die ampel auf "rot" steht. der 2. blitz löst aus, wenn man in den bereich der überwachung des blitzers kommt. so kann festgestellt werden, ob man nur die haltelinie überfahren hat oder durchgefahren ist und die strafe vermindet sich etwas wenn man mit der schnauze hinter der haltelinie steht.

so, mal schauen wie das bei mir war. der erste blitz müsste den transporter vor mit voll erwischt haben. in den 2. blitz hab ich voll reingeschaut (so kam es mir vor). wenn 2 fahrzeuge über rot fahren, dann müsste es ja theoretisch 4x blitzen, hats aber nicht.

bin ich vllt als "anhänger" betrachtet worden? und wer hat schon nen "anhänger 3.0tdi quattro" 😁?!? wenn der transporter noch auf dem möglichen bild zu sehen ist und mein nummernschild auch, könnt ich dann glück haben?
abwarten werde ich den bescheid auf jeden fall. ankot*** tuts mich wie sau aber die hoffnung stirbt zuletzt!

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