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Frage zum Reifen-LI (Load Index = Tragfähigkeitskennziffer)

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)

Hallo, mit dem LI (Load Index) an meinem Golf SV komme ich nicht klar.

Die max. Achslasten lt. Zulassungsbescheinigung Teil I Ziff. 8 sind für die Vorderachse 990 kg und die Hinterachse 960 kg. Also je Reifen 495 (VA) bzw. 480 kg (HA), was einem LI 84 (500 kg) entspricht. Hier eine LI-Tabelle dazu.
Doch mein SV wurde ab Werk mit Reifenindex 94V ausgeliefert, also LI 94 = 670 kg für eine max. Achslast von 1340 kg, immerhin 350 kg mehr als erforderlich bzw. vorgeschrieben.

Ich frage mich, warum Wolfsburg Reifen montiert, die nicht zu den technischen Daten passen? ME wird der höhere Reifen-LI bzw. dessen höhere Tragfähigkeit durch eine festere bzw. steifere Karkasse erreicht. Und ich könnte mir vorstellen, dass die Reifen dadurch schwerer und steifer werden mit entsprechend negativen Auswirkungen hinsichtlich Rollwiderstand, Abrollgeräusch und Dämpfung bzw. Komfort? Warum also LI 94 montieren, wenn auch LI 84 ausreichen würde?

Wäre es ratsam, beim nächsten Reifenwechsel einen niedrigeren LI zu wählen?

Beste Antwort im Thema

Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.
Zugelassen sind für das Fahrzeug nur die Reifen gem. CoC.
Sicherlich wären rechnerisch / technisch auch Reifen mit einem geringerem Li möglich, aber rechtlich sind sie es halt nicht da sie nicht im CoC aufgeführt sind. Du kannst sie ja kaufen (wenn sie denn angeboten werden) und per Einzelabnahme abnehmen lassen. Dann kannst du ja von deinen Erfahrungen berichten.

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28 Antworten

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 27. März 2019 um 21:49:35 Uhr:


Letzter Versuch: Zugelassen ist als Minimum die in den Fahrzeugpapieren stehende Tragfähigkeit.

definitiv nein.
Sowohl beim LI als auch beim Geschwindigkeitsindex kann quasi selbst berechnet werden....nur die Reifendimensionen und die entsprechenden Einpresstiefen und Durchmesser der Felgen in der CoC sind bindend. Alle weiteren Zusätze zu den Räderkombinationen, wie auch z.B. "Winterreifen" haben nur empfehlenden Charakter.

Einfach mal z.B. das entsprechende Info-Blatt der GTÜ anschauen....Infos darüber findet man aber auch sonst häufig.

@spreetourer:

Zitat:

Kein Geschwindigkeitsabschlag, wenn ich bei Index V bleibe, das hat aber mit dem LI nix zu tun.

Doch, wenn man den LI bestimmen will (darum ging es dir doch), spielt die offizielle Höchstgeschwindigkeit des Fz unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle.
Gleicher Tipp:
Einfach mal z.B. das entsprechende Info-Blatt der GTÜ anschauen...

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 27. März 2019 um 22:22:34 Uhr:


Sicherlich wären rechnerisch / technisch auch Reifen mit einem geringerem Li möglich, aber rechtlich sind sie es halt nicht da sie nicht im CoC aufgeführt sind.

Das stimmt nicht. Richtig ist das was navec geschrieben hat.

Hier:
https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

Das von navec schon angesprochene Infomaterial der GTÜ falls jemand zu faul zum googlen ist. 😛

Zitat:

@navec schrieb am 28. März 2019 um 09:43:08 Uhr:


wenn man den LI bestimmen will (darum ging es dir doch), spielt die offizielle Höchstgeschwindigkeit des Fz unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle.

Kann man die „bestimmten Voraussetzungen“ irgendwo nachlesen? Ich kenne nur die LI-Tabelle, aber die richtet sich nur und ausschließlich nach der Reifentragfähigkeit (bei PKW die Hälfte der max. Achslast lt Zulassung bzw. CoC). Rein rechnerisch ergibt die Tabelle für den SV einen LI von 84. Theoretisch müssten demnach auch Reifen mit 84V (bis 240 km/h) zulässig sein oder 84H (bis 210 km/h). Jetzt fehlen nur noch die „bestimmten Voraussetzungen“. 😉

Ansonsten ein dickes „Danke“ für deine Erklärung und Richtigstellung. Denn manche „Experten“ hier waren ja der Meinung, ich wäre bloß zu doof zum Lesen und Verstehen der CoC. 😁

Zitat:

@spreetourer schrieb am 28. März 2019 um 10:15:58 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 28. März 2019 um 09:43:08 Uhr:


wenn man den LI bestimmen will (darum ging es dir doch), spielt die offizielle Höchstgeschwindigkeit des Fz unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle.

Kann man die „bestimmten Voraussetzungen“ irgendwo nachlesen?

in dem verlinkten Info-Blatt vielleicht.....wenn die offizielle Vmax über 210km/h liegt, wären das die bestimmte Voraussetzung.

Ähnliche Themen

Zitat:

@navec schrieb am 28. März 2019 um 10:34:43 Uhr:


wenn die offizielle Vmax über 210km/h liegt, wären das die bestimmte Voraussetzung.

Offizielle Vmax ist 212 km/h und erfordert Speed-Index V (habe ich mit 94V jetzt auch drauf). Geringerer Speed-Index ist aber erlaubt. Am weiß-blauen 530er mit Vmax >230 km/h hatte ich WR mit Speedindex H, aber der Reifendienst hat neben das Lenkrad einen Warnaufkleber „210 km/h“ angepappt. Der Aufkleber war damals Vorschrift, heute im SV lässt sich die Vmax im BC begrenzen. IMHO würde also nichts gegen einen niedrigeren SI und LI als im CoC sprechen.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 28. März 2019 um 11:56:45 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 28. März 2019 um 10:34:43 Uhr:


wenn die offizielle Vmax über 210km/h liegt, wären das die bestimmte Voraussetzung.

Offizielle Vmax ist 212 km/h und erfordert Speed-Index V (habe ich mit 94V jetzt auch drauf). Geringerer Speed-Index ist aber erlaubt. Am weiß-blauen 530er mit Vmax >230 km/h hatte ich WR mit Speedindex H, aber der Reifendienst hat neben das Lenkrad einen Warnaufkleber „210 km/h“ angepappt. Der Aufkleber war damals Vorschrift, heute im SV lässt sich die Vmax im BC begrenzen. IMHO würde also nichts gegen einen niedrigeren SI und LI als im CoC sprechen.

WR sind außen vor. Ich nehme an, du meinst mit "Vmax im BC begrenzen" die Geschwindigkeitswarnung, die man flexibel einstellen kann. Das reicht im Ernstfall nicht. Die Info, wie schnell man wegen der Reifen fahren darf, muss vor Erreichen dieser Geschwindigkeit für den Fahrer sichtbar werden.

Steht auch in dem Info-Blatt.

Diese Begrenzung gilt nur für Reifen mit dem Wintersymbol (und das in einigen Ländern auch nicht über das ganze Jahr...). Für Sommerreifen darfst du m.E. keinen Speedindex verwenden, der unter deiner offiziellen Vmax liegt.

Um den V-Speedindex kommst du daher für SR nicht herum.

Laut GTÜ-Tabelle für den Lastindex, darfst du bei einer Vmax zwischen 210 und 220km/h bei einem Reifen mit V-Speedindex nur mit 97% der Reifentragfähigkeit rechnen.
LI 84 reicht bei dir daher nicht.
LI 85 müsste es minimal sein.

Zitat:

...
Laut GTÜ-Tabelle für den Lastindex, darfst du bei einer Vmax zwischen 210 und 220km/h bei einem Reifen mit V-Speedindex nur mit 97% der Reifentragfähigkeit rechnen.
LI 84 reicht bei dir daher nicht.
LI 85 müsste es minimal sein.

Zitat aus dem "GTÜ-Schriftstück":

Zitat:

Bei einer zwischen den Tabellenwerten liegenden Höchstgeschwindigkeit ist die maximale Tragfähigkeit durch lineare Interpolation zu ermitteln.

3% Minderung bei 10 "Mehr- Vmax" bedeutet für mich, dass die Minderung bei 212km/h Vmax lediglich 0,6% beträgt, der Reifen also mit 99,4% gerechnet werden darf.

Ich allerdings würde niemals bei einem derart sicherheitsrelevanten Bereich so an die Grenze gehen!
Ein falscher Luftdruck / falscher Sturz / Überladung / .... und es sind keine Sicherheitsreserven vorhanden.

Deswegen wird sich VW schon was dabei gedacht haben.

Und wer komfortable Reifen haben möchte, fährt keine GJR.
Z. B. die Uniroyal RainSport 3 fahren sich sehr gut und komfortabel.

Zitat:

@navec schrieb am 28. März 2019 um 14:46:48 Uhr:


Ich nehme an, du meinst mit "Vmax im BC begrenzen" die Geschwindigkeitswarnung, die man flexibel einstellen kann.

Nee, mir war so, als gebe es im BC einen Speedlimiter, der beim Überschreiten des eingestellten Wertes automatisch abregelt. Angeblich hilfreich beim Verborgen des Autos zB für die Fahrt des eigenen Nachwuchses zur Disco. Habe mich aber noch nicht genauer damit befasst, weil ich‘s nicht brauche und selber eh nicht mehr über 200 km/h fahre. 😁

Ansonsten alle meine Fragen umfassend beantwortet, sehr gut erklärt und damit die Falschinformationen der „Experten“ richtiggestellt. War sehr hilfreich, jetzt weiß ich Bescheid, danke!

Kompromiss Vorschlag:

Die gewünschte Reifenkombination beim TÜV als Einzelabnahme eintragen lassen und alle sind zufrieden 😁

Zitat:

@Ganove schrieb am 29. März 2019 um 06:18:37 Uhr:


Die gewünschte Reifenkombination beim TÜV als Einzelabnahme eintragen lassen

Müsste gar nicht eingetragen werden, siehe Zulassungsbescheinigung Teil I: Hinweis zu Pkt. 15.1-3. Und wenn die gewünschte Reifenkombination eine Typgenehmigung (KBA-Nr. / Freigabebescheinigung) hat, braucht‘s auch keine Einzelabnahme beim TÜV. Ist aber nur meine isolierte Einzelmeinung. 😁

Zitat:

@ledewo schrieb am 28. März 2019 um 16:04:43 Uhr:



Zitat:

...
Laut GTÜ-Tabelle für den Lastindex, darfst du bei einer Vmax zwischen 210 und 220km/h bei einem Reifen mit V-Speedindex nur mit 97% der Reifentragfähigkeit rechnen.
LI 84 reicht bei dir daher nicht.
LI 85 müsste es minimal sein.

Zitat aus dem "GTÜ-Schriftstück":

Zitat:

@ledewo schrieb am 28. März 2019 um 16:04:43 Uhr:



Zitat:

Bei einer zwischen den Tabellenwerten liegenden Höchstgeschwindigkeit ist die maximale Tragfähigkeit durch lineare Interpolation zu ermitteln.

3% Minderung bei 10 "Mehr- Vmax" bedeutet für mich, dass die Minderung bei 212km/h Vmax lediglich 0,6% beträgt, der Reifen also mit 99,4% gerechnet werden darf.

Ich allerdings würde niemals bei einem derart sicherheitsrelevanten Bereich so an die Grenze gehen!
Ein falscher Luftdruck / falscher Sturz / Überladung / .... und es sind keine Sicherheitsreserven vorhanden.

Ich würde es auch nicht machen und immer einen "Respektabstand" lassen.
Bei Anhängern geht man aber ziemlich häufig an die Grrenzen.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 29. März 2019 um 09:23:54 Uhr:



Zitat:

@Ganove schrieb am 29. März 2019 um 06:18:37 Uhr:


Die gewünschte Reifenkombination beim TÜV als Einzelabnahme eintragen lassen

Müsste gar nicht eingetragen werden, siehe Zulassungsbescheinigung Teil I: Hinweis zu Pkt. 15.1-3. Und wenn die gewünschte Reifenkombination eine Typgenehmigung (KBA-Nr. / Freigabebescheinigung) hat, braucht‘s auch keine Einzelabnahme beim TÜV. Ist aber nur meine isolierte Einzelmeinung. 😁

es geht ja nur darum, dass Tragfähigkeits- und Speedindex eventuell abweichen dürfen. Alle sonstigen Eigenschaften der, in der CoC angezeigten Radkombinationen müssen ja durchaus beachtet werden.

Wenn du laut CoC zulässige Radkombinationen mit berechnetem, minimal möglichem LI verwendest, muss gar nichts eingetragen werden.

Zitat:

@navec schrieb am 29. März 2019 um 10:31:53 Uhr:


Wenn du laut CoC zulässige Radkombinationen mit berechnetem, minimal möglichem LI verwendest, muss gar nichts eingetragen werden.

Genau so!

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