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Frage zum Parkverbot-Schild

Themenstarteram 17. November 2010 um 11:29

Hallo Zusammen,

ich habe unter dem Schild (s. Bild) trotz Parkscheibe ein Knöllchen bekommen. Bin ich zu blöd oder handelt es sich um Willkür seitens der Politessen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Darty13

Das ist nicht richtig, das Halteverbot gilt in beide Richtungen, sonst wäre ein weißer Pfeil auf dem Halteverbotsschild!

Völliger Unsinn.

Ein Schild gilt immer ab dem Schild und nicht vorher.

Ein Schild mit den Pfeilen deutet lediglich auf eine Verlängerung bzw. Ende des Verbotes hin.

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Wenn er, wie er schreibt, unter dem Schild gestanden hat, dann ist sicher interressant, welches Verbot für den Bereich vor diesem, im Foto zu sehende Verkehrszeichen gild. :confused:

MfG aus Bremen     

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ein Schild gilt immer ab dem Schild und nicht vorher.

Das kann man so nicht sagen. Laut §41 (2) StVO kann ein Schild auch den Ort der Vorschrift bestimmen. Ein Halteverbotsschild kann also durchaus an einem Ort stehen und dort gelten und muss nicht zwangsläufig in Fahrtrichtung vor diesem stehen.

Ob dies aber auch hier zutrifft, lässt sich aus dem Foto allein nicht wirklich erkennen.

Grüße

Caravan32

Zitat:

Original geschrieben von Freddy Krueger

Hallo,

 

ich stand dort von 10.30 bis 11.10 Uhr. Also laut Parkscheibe wäre das o.k.

Ich hatte schon im Verdacht, dass die Richtung wichtig wäre. Der Wagen vor mir hatte auch ein Knöllchen; das Fahrzeug vor diesem aber nicht!?!? Also hinter dem Schild in Blickrichtung.

 

Kann man wegen der schiulder sowas angehen oder hat das keinen Zweck?

 

mfg

Ich lach mich Kaputt....

Du solltest dringend ein paar freiwillige Std mit Prüfungsfragen verbringen - Speziell Schilderkunde.

 

Das Schild heist:

Halteverbot

von Mo-Fr 9-18Uhr

und Sa von 9-16Uhr

Ansonsten Parken nur mit Parkscheibe

max 1Std.

 

 

Der Hierarchie der Schilder nach zu beurteilen ist das Ganze sehr widersprüchlich.

So wie das Schild da steht, beginnt für mich die Parkverbotszone ab dem Schild in Blickrichtung, und nicht schon davor.

 

Ich würde das Knöllchen anfechten und nicht bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Ich lach mich Kaputt....

Du solltest dringend ein paar freiwillige Std mit Prüfungsfragen verbringen - Speziell Schilderkunde.

Bevor du dich kaputtlachst und anderen eine Fortbildung empfiehlst, solltest du erst mal deine eigene Meinung überdenken. Die gezeigten Schilder sind nämlich ein schönes Beispiel für eine Fehlbeschilderung: Ein Zusatzzeichen, das auf die Benutzungspflicht einer Parkscheibe hinweist, darf nämlich nur unter Zeichen 314 angebracht sein (das ist das blaue P-Schild). Unter einem Haltverbotszeichen hat dieses Zusatzzeichen nichts verloren.

Hier kann man zu ganz unterschiedlichen Interpretationen kommen. Ich selbst würde es anders interpretieren: Nur zu den angegebenen Zeiten gilt eingeschränktes Haltverbot. Dann darf man (ohne Parkscheibe) 3 Minuten halten und zeitlich unbegrenzt be- und entladen, ein- und aussteigen, oder (mit Parkscheibe) 1 Stunde parken. Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das eingeschränkte Haltverbot nicht gültig, es darf ohne Parkscheibe geparkt werden.

Wo der TE stand, wissen wir aber immer noch nicht, zumal er vermutlich "vor dem Schild" mit "nach/hinter dem Schild" verwechselt hat. Alleine, weil er nachfragt, ob es etwas mit der Richtung zu tun haben könnte, muss man mit großer Wahrscheinlichkeit seine Ausgangsfrage "Bin ich zu blöd" mit "Ja" beantworten.

Themenstarteram 18. November 2010 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Ich lach mich Kaputt....

Du solltest dringend ein paar freiwillige Std mit Prüfungsfragen verbringen - Speziell Schilderkunde.

[...]

Wo der TE stand, wissen wir aber immer noch nicht, zumal er vermutlich "vor dem Schild" mit "nach/hinter dem Schild" verwechselt hat. Alleine, weil er nachfragt, ob es etwas mit der Richtung zu tun haben könnte, muss man mit großer Wahrscheinlichkeit seine Ausgangsfrage "Bin ich zu blöd" mit "Ja" beantworten.

Danke für die nette Bemerkung und wirklich aufrichtig Danke für die anderen konstruktiven Beiträge.

Ich habe tatsächlich ca. 6 m vor dem Schild gestanden und wie das Fahrzeug vor mir das Knöllchen bekommen. Die Fahrzeuge vor diesem widerum, also in Fahrtrichtung nach dem Schild, hatten keine Knollen.

Ich werde jetzt den Bescheid der Bussgeldstelle abwarten und sehen, was man mir überhaupt vorwirft. Auf dem Zettel der Stadt stand nämlich nix genaues.

So long

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Unter einem Haltverbotszeichen hat dieses Zusatzzeichen nichts verloren.

.

Richtig. Da waren wieder " Experten " am Werk. Ein Z. 286 dient schließlich dazu, Ladetätigkeiten zu ermöglichen. Wie soll das gehen, wenn der ganze Streifen belegt ist mit Parkscheibenparkern ? :confused:

Ohne jetzt auf das Knöllchen oder die verwaltungsrechtliche Ebene einzugehen, halte ich das Schild dort für mind. ungeschickt bis untauglich. Ich würde mal ein Foto davon an die zuständige Behörde schicken und nachfragen, was das bedeuten soll.

Ich kenne ähnliche Situationen (siehe Bild im Anhang), aber da ist das meiner Meinung nach eindeutiger gelöst.

am 18. November 2010 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Darty13

Das ist nicht richtig, das Halteverbot gilt in beide Richtungen, sonst wäre ein weißer Pfeil auf dem Halteverbotsschild!

:confused::confused::confused::confused::confused:

:confused::confused::confused::confused::confused:

:confused::confused::confused::confused::confused:

:confused::confused::confused::confused::confused:

:confused::confused::confused::confused::confused:

Wo hast du denn das bitteschön her???

ich zitier mal für dich aus § 41 StVO:

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrnbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke widerholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.

Und wie du lesen kannst, kann ein Pfeil den Beginn anzeigen. Wenn dieser (und die beiden Pfeile für die Wiederholung fehlen) fehlt gilt das Verbot ab dem Schild bis zur Aufhebung bzw. zur nächsten Kreuzung od. Einmündung auf der gleichen Straßenseite.

Also ganz ruhig bleiben und vorallem ruhig mal etwas glauben!

Hm, dann war unsere Strasse also jahrzehntelang falsch beschildert...

Frage wäre, wann wurde der Paragraph das letzte Mal überarbeitet?

Bei uns in der Strasse wurde Anfang und Ende des Halteverbots nämlich mit besagten Pfeilen markiert und zwischendrin mit Schildern ohne Pfeile mehrmals wiederholt.

Dieses Halteverbot existiert nicht mehr, da die Strasse inzwischen eine Einbahnstrasse ist.

Beim googeln kam ich übrigens auf diesen $41:

§41 Vorschriftzeichen

(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.

Also kann das Halteverbot durchaus auch VOR dem Schild schon gelten.

cu Darty

am 18. November 2010 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von Freddy Krueger

Ich habe tatsächlich ca. 6 m vor dem Schild gestanden und wie das Fahrzeug vor mir das Knöllchen bekommen. Die Fahrzeuge vor diesem widerum, also in Fahrtrichtung nach dem Schild, hatten keine Knollen.

Es kann demnach durchaus sein, dass Du im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots ohne freigegebenes Parken mit Parkscheibe gestanden hast und das Parken erst nach besagter

Schilderkombination freigegeben ist. Ich würde mir ggf. die Beschilderung bis zurück zur nächsten Einmündung/Kreuzung anschauen, bevor Du gegen das Knöllchen vorgehst.

am 18. November 2010 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von Darty13

Hm, dann war unsere Strasse also jahrzehntelang falsch beschildert...

[…]

Bei uns in der Strasse wurde Anfang und Ende des Halteverbots nämlich mit besagten Pfeilen markiert und zwischendrin mit Schildern ohne Pfeile mehrmals wiederholt.

Nein, falsch war es nicht, denn ein Halte- oder Parkverbot kann

  • durch ein Zeichen mit oder ohne Pfeil eingeleitet
  • durch ein Zeichen mit oder ohne Pfeile fortgeführt
  • explizit durch ein Zeichen mit Pfeil beendet

werden.

 

Wenn ich irgendwo am Straßenrand halten oder parken will, gucke ich schon zu Beginn des Straßenabschnitts, ob mein Vorhaben irgendwie durch Schilder eingeschränkt sein könnte. Hab ich nicht darauf geachtet und ich finde einen Stellplatz, laufe ich ggf. bis zur vorherigen Kreuzung/Einmündung zurück und gucke, ob ein Halteverbot existiert.

Neben der Frage, ob er jetzt vor hinter oder unter dem Schild parkte, nochmal als Zusammenfassung: Schilder liest man von oben nach unten, vom Allgemeinen zum Konkreten. Also "Halten verboten" "In der Zeit von 9-18 Uhr [..]" "Mit Parkscheibe für max. 1 Std. erlaubt".

 

Und sicher ist es etwas ärgerlich und man findet vielleicht auch einen wütenden Richter, der sich der Meinung anschließt, dass die Eindeutigkeit der Beschilderung nicht gegeben ist, es damit  grundsätzlich so nicht exisitiert und deshalb das Ticket kassiert. Das wäre aber eine Mindermeinung.

 

Gruß

 

Stefan

(Wäre noch ergänzbar um den Anwohnerparkausweisbonus)

 

Wenn er vor dem Schild hielt/parkte hat es eh keinerlei Auswirkung. Die Frage dann welches Schild vorher stand.

Schilder liest man aber nicht von oben nach unten. Ein Zusatzschild bezieht sich auf das Schild darüber. Hier Parkverbot. Eingeschränkt auf die Zeiten von bis. Das mit der Parkscheibe ist dann aber zweideutig. Kann heißen außerhalb der Zeiten wo kein Parkverbot herrscht parken bis 1h mit Scheibe erlaubt, dann sollte aber ein P dabei stehen. So kann es ggf. auch die Ladezeit auf 1h einschränken, denn theoretisch darf ja im Parkverbot unbegrenzt lange gehalten werden wenn man lädt.

1h Parken mit Scheibe zu den Zeiten erlaubt passt gar nicht, dann müsste statt dem Parkverbot ein P drüber stehen. Parken erlaubt, in den Zeiten eingeschränkt auf 1h mit Parkscheibe. Ein Parkverbot gibt es dann ja zu keiner der Zeiten, ein Parkverbotsschild wäre dann ja widersinnig.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Schilder liest man aber nicht von oben nach unten. Ein Zusatzschild bezieht sich auf das Schild darüber.

Kommt auf's gleiche raus.

Neben der Frage, ob er da überhaupt parken (mit Parkscheibe) durfte, bleibt ja auch noch die Frage, was er auf der Parkscheibe eingestellt hatte. Auch hier kann man Fehler machen.

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