Frage zum Kaufvertrag eines Volvo XC 60
Hallo zusammen,
endlich konnten wir uns unseren Traum erfüllen und haben uns einen Volvo XC 60 gekauft. Nach endlosen Diskussionen mit dem Verkäufer, der nicht groß etwas am Preis machen wollte, haben wir uns dann aber doch zu dem Kauf entschieden.
Nun stellten wir fest, dass das Auto etwas anders ausgestattet ist als angegeben. In der Artikelbeschreibung im Internet wurde als "Highlight" von einer Premium-Sound Anlage gesprochen. Nur leider scheint sich in dem Auto "nur" eine High-Performance Anlage zu befinden. Laut Volvo Preisliste entsteht so ein Preisunterschied von ca. 1700€.
In der Artikelbeschreibung im Internet hat der Händler natürlich "Alle Angaben ohne Gewähr" untergebracht.
Der Kaufvertrag ist schon unterschrieben. Es handelt sich um einen Vertrag, in dem die Ausstattungsmerkmale NICHT aufgeführt sind. Bezahlt ist der Wagen noch nicht. Dies wird in den nächsten Tagen geschehen.
Kann man den Verkäufer belangen, nun doch etwas am Preis zu machen oder müssen wir es einfach so hinnehmen?
Über zahlreiche Antworten würden wir uns freuen.
Liebe Grüße
18 Antworten
Das Auto hört sich soweit gut an .. mit der Audioanlage hast du zwar nicht die TOP Version, allerdings ist die High Performance nicht schlecht .. die Preisdifferenz beim Neukauf bekommst du nicht raus, das steht außer Frage. Ich denke, dass das ein guter Deal wäre, wenn du eine Inspektion oder vllt einen Satz Winterreifen raus kitzeln kannst ?!
Zitat:
Original geschrieben von v1P
Das ist dumm gelaufen... aber es ist so, dass der Vertag bindend ist... und man unterschreibt (speziell sowas) nur mit exakter Ausstattungsauflistung..
Ich antworte jetzt hier mal auf diesen Beitrag, aber stellvertretend für verschiedene andere Antworten in dem FRED.
Ich habe noch nie ein Automobil gekauft mit einem Kaufvertrag mit exakter Austattungsauflistung. Das ist mMn nicht üblich. Es wird sich in dem Kaufvertrag jedoch auf ein konkretes Angebot bezogen mit einem Fahrzeug mit einer bestimmten Fahrgestellnummer oder Angebotsnummer und damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen auf Basis eines Angebotes und einer annahme des selbigen durch den Käufer. Das ist gänige Praxis und das lernt jeder Kaufmann im ersten Ausbildungsjahr, wenn er es nicht vorher schon in der Schule gelernt hat.
Ich habe bereits mehrfach Immobilien gekauft und die sind deutlich teurer als ein XC60 und auch hier wurde im Kaufvertrag nicht genau spezifiziert welchen Klodeckel, Waschbecken oder Badewanne ich kaufe. Der Kaufvertrag wurde auf Basis einen Exposé/Angebotes abgewickelt.
My 2 cent!
Tante Edith: Allerdings finde ich es auch übel, wenn ein VOLVO Händler in seinen Angeboten nicht korrekt formuliert und es dadurch zu solchen Missverständnissen kommt!
Zitat:
...Ich habe bereits mehrfach Immobilien gekauft und die sind deutlich teurer als ein XC60 und auch hier wurde im Kaufvertrag nicht genau spezifiziert welchen Klodeckel, Waschbecken oder Badewanne ich kaufe. Der Kaufvertrag wurde auf Basis einen Exposé/Angebotes abgewickelt.
...
Na, ja, das die Standardsachen nicht drin stehen ist klar. Aber spezielle Sonderausstattungen (Wintergarten, vergoldete Klodeckel mit inkludierter Ar***abwischanlage o.ä.) sollten schon speziell aufgeführt werden und werden i.A. auch ausgezeichnet.
Genauso sollte es beim Fahrzeug auch sein. Bei den I-net- Autobörsen finde ich es auch immer nervig, wenn beim Fahrzeug Standardsachen als Exklusiv angegeben werden, nur damit die "Ausstattungsliste" länger scheint. 🙁
Das macht die Sachen meist sehr unübersichtlich.
LG Volker
Zitat:
Original geschrieben von volker d5
Da hast du völlig recht, das macht das ganze unübersichtlicher als nötig!Zitat:
Bei den I-net- Autobörsen finde ich es auch immer nervig, wenn beim Fahrzeug Standardsachen als Exklusiv angegeben werden, nur damit die "Ausstattungsliste" länger scheint. 🙁
Das macht die Sachen meist sehr unübersichtlich.