Frage zum Fahrzeugschein
Hallo,
habe heute mal zufällig in meinen Fahrzeugschein geschaut - und unter Bemerkungen den Text gefunden "Fahrzeug ist mit werkseitig montierter AHK mit spez. Fahrdyn. Sabil. System ..." ausgestattet.
Steht das bei euch auch in den Fahrzeugscheinen? Und: was heisst das denn - eine Anhängerkupplung hat das Auto auf jeden Fall nicht.
Freue mich über postings.
Beste Antwort im Thema
Vieleicht nur falsch "verstanden"
Wenn Fahrzeug mit werkseitig montierter AHK dann mit spez. Fahrdyn. Sabil. System ..." ausgestattet.
Wenn keine werksseitiege dann auch nicht mit spez. Fahrdyn. Sabil. System ..." ausgestattet.
Hat ja was mit den 100 km/h erlaubnis auf der BAB zu tun.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ChristianNeuHb
Hab nochmal nachgeschaut. Dort steht eindeutig "Fzg. ist mit werkseitig montierter AHK mit spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr. f. Temp. 100 km/h gem. (...) ab Tag Erzul."
Dann ist doch alles klar:
Wenn Fahrzeug mit Werksseitig montierter AHK dann mit spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr. f. Temp. 100 km/h gen.
Wenn
nichtmit Werksseitig montierter AHK dann
ohnespez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr.
also nur 80km/h gen.Es sei, man codiert das: spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr.
Zitat:
Original geschrieben von fmdjsch
Dann ist doch alles klar:Zitat:
Original geschrieben von ChristianNeuHb
Hab nochmal nachgeschaut. Dort steht eindeutig "Fzg. ist mit werkseitig montierter AHK mit spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr. f. Temp. 100 km/h gem. (...) ab Tag Erzul."
Wenn Fahrzeug mit Werksseitig montierter AHK dann mit spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr. f. Temp. 100 km/h gen.
Wenn nicht mit Werksseitig montierter AHK dann ohne spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr. also nur 80km/h gen.Es sei, man codiert das: spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr.
o.k., bleibt nur noch die Frage, warum es überhaupt eingetragen ist.
Als hinweis für dich und die Renleitung.
Das System ist eine von mehreren Voraussetztungen damit du 100 km/h auf der BAB mit Anhänger fahren darfst. Das System kann man aber nicht sehen.
Könnte ja auch ein anderer Wagen sein der dieses System nicht hat, dann können die anderen Voraussetztungen erfüllt sein aber du darfst nur 80 km/h fahren.
Oder weist du aus dem Kopf welche Wagen so ein System haben und welche nicht.
Und 20 km/h drüber kann schon teuer werden.
Edit:
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung ............ muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Edit2:
Eine andere Voraussetzung sind die Gewichte. Stehen auch in den Fahrzeugscheinen.
Mit seinem ungebremsten 750 kg Anhänger hinter dem Passat 3C darf man trotzdem keine 100 hm/h auf der BAB fahren.
Um mit dem Anhänger 100 km/h fahren zu dürfen muß das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 2500 kg haben.