Frage zu Zeichen 306 Vorfahrt

Hallo Zusammen,

bei mir in der Nähe gibt es folgende Situation:
- Wir befinden uns innerorts.
- Erst kommt eine Einmündung von rechts, vor der Einmündung steht ein Vorfahrtsschild Zeichen 306.
- Nach etwas 200 m kommt eine weitere Einmündung ohne jegliche Beschilderung.

Was gilt dort? Weiterhin Vorfahrt oder Rechts-vor-links?

Vielen Dank.

Grüße,

diezge

Beste Antwort im Thema

Die Beschilderung ist hier bei dem TE nicht korrekt bzw. viele Antworten sind hier falsch, denn:

Zitat:

Wenn es die Verkehrsverhältnisse erfordern, wird die Vorfahrt durch entsprechende Zeichen geregelt. Dabei müssen Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen eindeutig erkennen können, welche Regel gilt. Es gibt also immer ein negatives (Wartepflicht) und ein positives (Vorfahrt) Verkehrszeichen. Meistens wird die Wartepflicht durch Fahrbahnmarkierungen noch verdeutlicht.

Eine Kreuzung / Einmündung Ohne Beschilderung gilt immer als Aufhebung der Vorfahrt.

Ausnahmen gibt es auf der Landstraße, steht hier Schild 306 vor der Kreuzung gilt es auch nur für diese, steht es hinter der Kreuzung befindet man sich bis einschließlich der nächsten Kreuzung auf der Vorfahrtsstraße.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. Mai 2020 um 11:15:37 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Mai 2020 um 22:14:33 Uhr:



Eine Kreuzung / Einmündung Ohne Beschilderung gilt immer als Aufhebung der Vorfahrt.

Ausnahmen gibt es auf der Landstraße, steht hier Schild 306 vor der Kreuzung gilt es auch nur für diese, steht es hinter der Kreuzung befindet man sich bis einschließlich der nächsten Kreuzung auf der Vorfahrtsstraße.

Da steht in der StVO aber etwas anderes:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. Mai 2020 um 11:15:37 Uhr:



Zitat:

Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) lfd. Nr. 2
Zeichen 306
Ge- oder Verbot
...
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.

Grüße vom Ostelch

Ja, das weiß ich alles.
Ist aber doof geregelt, erklären kann es auch keiner.

Stell Dir mal vor Du fährst in Berlin von Westen die B5 ein, die Heerstraße, die Herrstraße ist etwa 8 Km lang. Nun stellen wir ganz vorne einmal ein Schild 306 hin und schon wissen alle die die geschätzten 35 Kreuzungen und Einmündungen ohne Schild 306 passieren was los ist. Ja meist stehen da auch Ampeln aber die sind nachts aus.

Was nun ? Du kommst als Ortsfremder vom Olympiastadion biegst nach rechts oder links in die Heerstraße ein und jetzt sind alle Kreuzungen für dich ohne Vorfahrtsbeschilderung, weil die STVO sagt ja es reicht wenn wir vorne irgendwo ein Schild 306 hinstellen ist es gültig bis..."bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“"

Vllt. kannst Du ja erklären wie das zu laufen hat.
Was übersehe ich ?
Dem TE geht es ja um eine Einmündung ohne Schild 306, aber weiter vorne im Straßenverlauf an einer Einmündung steht es.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. Mai 2020 um 11:10:15 Uhr:



Ist an der nächsten folgenden Kreuzung wieder das Schild 306?

Die folgende Kreuzung ist "rechts vor links"

Nä Kreuzung

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 22. Mai 2020 um 12:05:05 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. Mai 2020 um 11:10:15 Uhr:



Ist an der nächsten folgenden Kreuzung wieder das Schild 306?

Die folgende Kreuzung ist "rechts vor links"

Die ist aber wohl auch so ausgeschildert - den auf Google Maps erkennbaren Haltelinien nach zu urteilen. Hat man vielleicht vergessen, das Zeichen 306 weiter oben mal zu entfernen? Denn dann wäre die Strecke ja eindeutig StVO-konform geregelt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Mai 2020 um 11:40:52 Uhr:


Was übersehe ich ?

Das Grundprinzip des deutschen Straßenverkehrsrechts besteht aus der StVO, die in erster Linie die Verhaltensvorschrift für den Verkehrsteilnehmer darstellt und der VwV-StVO, die als Handlungsanweisung für die Behörde dafür sorgt, dass "da draussen" alles so ausgeführt ist, dass es mit den Verhaltensvorschriften der StVO konform ist. In der Regel passt das auch alles zusammen - mit gewissen Ausnahmen, die insbesondere aus der jüngsten Änderungshistorie resultieren, aber das ist ein anderes Thema.

Weicht die Behörde von den Vorgaben ab, gibt es ggf. ein Problem - so wie in diesem Fall. Zu erklären gibt es da nichts, denn es ist einfach falsch und das ist wiederum in der StVO nicht vorgesehen.

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Vor der Regenerstraße ist eine 30 auf der Fahrbahn. Beginnt irgendwo auf der Strecke eine Tempo 30 Zone? Innerhalb einer Tempo 30 Zone gibt es keine Vorfahrtsstraße, folglich ist Zeichen 306 in einer Tempo 30 Zone aufgehoben.

Das ist ein guter Ansatz, aber der falsche Schluss. Eine Tempo-30-Zone darf sich zwar nicht Vorfahrtstrassen erstrecken, aber das relevante Verkehrszeichen hebt eine Vorfahrtstrasse auch nicht auf.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. Mai 2020 um 11:12:48 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 22. Mai 2020 um 10:29:11 Uhr:


In meiner Gegend gibt es auch Ortschaften mit vielen Kreuzungen, an jeder Kreuzung ist dort ein Schild um die Vorfahrt zu regeln.

Das ist ja auch so vorgeschrieben.

http://www.strassenschilder.de/richtzeichen/vorfahrt/

Stimmt, darum glaube ich es handelt sich hier um einen Irrtum der Straßenverkehrsbehörde.

Hallo,

also, ich war heute nochmals vor Ort und es liegt alles innerhalb einer 30er-Zone.

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 24. Mai 2020 um 20:02:01 Uhr:


Hallo,

also, ich war heute nochmals vor Ort und es liegt alles innerhalb einer 30er-Zone.

Grüße,

diezge

Dann ist das einsame Vorfahrtschild bei der Einrichtung der Zone wohl übersehen worden. Ein Grund mehr, der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (dürfte bei dieser Art von Straße wohl die Gemeinde sein) mal einen Wink zu geben.

Grüße vom Ostelch

...oder es handelt sich um eine durchaus beliebte Fehlinterpretation der VwV-StVO

Zitat:

"Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen 307 entbehrlich"

Entsprechend wird beim Übergang einer Vorfahrstraße in eine Tempo-30-Zone auf das Zeichen 307 verzichtet - was so natürlich falsch ist.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 24. Mai 2020 um 21:15:13 Uhr:


...oder es handelt sich um eine durchaus beliebte Fehlinterpretation der VwV-StVO

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 24. Mai 2020 um 21:15:13 Uhr:



Zitat:

"Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen 307 entbehrlich"

Entsprechend wird beim Übergang einer Vorfahrstraße in eine Tempo-30-Zone auf das Zeichen 307 verzichtet - was so natürlich falsch ist.

Nein, das Vorfahrtsschild befindet sich auch in der 30er-Zone.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. Mai 2020 um 20:13:16 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 24. Mai 2020 um 20:02:01 Uhr:


Hallo,

also, ich war heute nochmals vor Ort und es liegt alles innerhalb einer 30er-Zone.

Grüße,

diezge

Dann ist das einsame Vorfahrtschild bei der Einrichtung der Zone wohl übersehen worden. Ein Grund mehr, der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (dürfte bei dieser Art von Straße wohl die Gemeinde sein) mal einen Wink zu geben.

Grüße vom Ostelch

Werd ich mal bei Gelegenheit machen. Danke.

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