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Frage zu Zeichen 306 Vorfahrt

Hallo Zusammen,

bei mir in der Nähe gibt es folgende Situation:
- Wir befinden uns innerorts.
- Erst kommt eine Einmündung von rechts, vor der Einmündung steht ein Vorfahrtsschild Zeichen 306.
- Nach etwas 200 m kommt eine weitere Einmündung ohne jegliche Beschilderung.

Was gilt dort? Weiterhin Vorfahrt oder Rechts-vor-links?

Vielen Dank.

Grüße,

diezge

Beste Antwort im Thema

Die Beschilderung ist hier bei dem TE nicht korrekt bzw. viele Antworten sind hier falsch, denn:

Zitat:

Wenn es die Verkehrsverhältnisse erfordern, wird die Vorfahrt durch entsprechende Zeichen geregelt. Dabei müssen Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen eindeutig erkennen können, welche Regel gilt. Es gibt also immer ein negatives (Wartepflicht) und ein positives (Vorfahrt) Verkehrszeichen. Meistens wird die Wartepflicht durch Fahrbahnmarkierungen noch verdeutlicht.

Eine Kreuzung / Einmündung Ohne Beschilderung gilt immer als Aufhebung der Vorfahrt.

Ausnahmen gibt es auf der Landstraße, steht hier Schild 306 vor der Kreuzung gilt es auch nur für diese, steht es hinter der Kreuzung befindet man sich bis einschließlich der nächsten Kreuzung auf der Vorfahrtsstraße.

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Es geht um die Frage der Vorfahrtregelung, Rechtschreibprüfungen werden hoffentlich recht bald in den Schulen dieses Landes wieder durchgeführt.
Hier sehe ich sie als überflüssige Spitzfindigkeit und Rechthaberei.
Zusätzlich hat der Autor solcher Bemerkungen offensichtlich recht wenig zum Thema beizutragen.

Etwas von dem OT ist also beseitigt im Eimer für überflüssiges.

Moorteufelchen/Moderator

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 21. Mai 2020 um 20:44:28 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 21. Mai 2020 um 19:18:44 Uhr:


- Nach etwas 200 m kommt eine weitere Einmündung ohne jegliche Beschilderung.

Da müssen noch Schilder stehen die dem "aus der Einmündung Kommenden" verklickern, dass er Vorfahrt gewähren muss.

Ich bitte um Aufklärung.........

so ist es doch in der Regel. Allerdings hab ich oft das Gefühl, dass bei mehrspurigen Vorfahrtsstraßen (die dem Einmündenen automatisch Vorsicht und Respekt einflößen), das Schild auch mal fehlt.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 21. Mai 2020 um 20:44:28 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 21. Mai 2020 um 19:18:44 Uhr:


- Nach etwas 200 m kommt eine weitere Einmündung ohne jegliche Beschilderung.

Da müssen noch Schilder stehen die dem "aus der Einmündung Kommenden" verklickern, dass er Vorfahrt gewähren muss.

Ich bitte um Aufklärung.........

Nein, an der zweiten Einmündung gibt es keinerlei Schilder. Auch nicht von der Seitenstraße.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Peugeot408 schrieb am 21. Mai 2020 um 20:40:00 Uhr:


Kann mich noch gut erinnere als mein Fahrlehrer meinte, das Strassenschilder nur bis zur naechsten kreuzung gelten. Als beispiel nannte er "worher soll der fahrer der von rechts auf die strasse abgiegt wissen das hier nur 30 erlaubt waer, wenn das schild hinten vor der kreuzung steht" .

Hab mich immer gefragt deswegen, wenn das so richtig waere, wozu das Zeichen 301 dann.

Aber gut zu wissen, danke euch

Du verwechselst hier was. Es geht um Vorfahrt, nicht um Geschwindigkeitsbeschränkungen. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten über eine Kreuzung hinaus auch wenn sie nicht wiederholt werden. Dies ist unstrittig und auch nicht Gegenstand dieses Threads. Danke.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Peugeot408 schrieb am 21. Mai 2020 um 21:43:33 Uhr:


Und woher soll man jetzt wissen, wer vorfahrt hat?

Da es sich hier offenbar um einen Beschilderungsfehler handelt (die in dieser Form garnicht so selten sind), bleibt die Situation vor Ort natürlich unklar. Im Falle eines Unfalls sitzt die Behörde haftungsrechtlich mit im Boot.

Die Beschilderung ist hier bei dem TE nicht korrekt bzw. viele Antworten sind hier falsch, denn:

Zitat:

Wenn es die Verkehrsverhältnisse erfordern, wird die Vorfahrt durch entsprechende Zeichen geregelt. Dabei müssen Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen eindeutig erkennen können, welche Regel gilt. Es gibt also immer ein negatives (Wartepflicht) und ein positives (Vorfahrt) Verkehrszeichen. Meistens wird die Wartepflicht durch Fahrbahnmarkierungen noch verdeutlicht.

Eine Kreuzung / Einmündung Ohne Beschilderung gilt immer als Aufhebung der Vorfahrt.

Ausnahmen gibt es auf der Landstraße, steht hier Schild 306 vor der Kreuzung gilt es auch nur für diese, steht es hinter der Kreuzung befindet man sich bis einschließlich der nächsten Kreuzung auf der Vorfahrtsstraße.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Mai 2020 um 21:49:12 Uhr:



Zitat:

@Peugeot408 schrieb am 21. Mai 2020 um 21:43:33 Uhr:


Und woher soll man jetzt wissen, wer vorfahrt hat?
Da es sich hier offenbar um einen zwei Beschilderungsfehler handelt (die in dieser Form garnicht so selten sind), bleibt die Situation vor Ort natürlich unklar. Im Falle eines Unfalls sitzt die Behörde haftungsrechtlich mit im Boot.

Die Erklärung von Diedicke1300 bringt die Sache in ein ganz neues Licht.
Eine einmalige Vorfahrt wird aber mit Schild 301 gekennzeichnet.

@diezge , nennst Du uns die Stelle um es mal auf Gockl-Earth anzuschauen?

@Diedicke1300: Woher stammt denn das Zitat? Und wie bringst du dein Aussage mit der Festlegung zu Zeichen 306 in der StVO in Einklang? Wenn es nach dem Selbsterhaltungstrieb geht, stimme ich dir zu - rechtlich gesehen sieht die Sache aber anders aus.

Landstraßen bzw. Straßen außerorts bilden da im Übrigen keine Ausnahme. Es handelt sich bei Zeichen 306 um die Kennzeichnung einer Vorfahrtstraße, nicht um die einer Vorfahrtkreuzung /-Einmündung - für letzteres gibt es Zeichen 301.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Mai 2020 um 22:21:16 Uhr:


@Diedicke1300: Woher stammt denn das Zitat? Und wie bringst du dein Aussage mit der Festlegung zu Zeichen 306 in der StVO in Einklang? Wenn es nach dem Selbsterhaltungstrieb geht, stimme ich dir zu - rechtlich gesehen sieht die Sache aber anders aus.

Aber dennoch muss ja an jeder Seitenstraße das "Vorfahrt achten "-Schild stehen. Das schlimmste was passieren kann ist also, dass beide stehen bleiben und den anderen vorlassen wollen...

Steht dort aber nicht...

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 21. Mai 2020 um 22:18:21 Uhr:



Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Mai 2020 um 21:49:12 Uhr:


Da es sich hier offenbar um einen zwei Beschilderungsfehler handelt (die in dieser Form garnicht so selten sind), bleibt die Situation vor Ort natürlich unklar. Im Falle eines Unfalls sitzt die Behörde haftungsrechtlich mit im Boot.

Die Erklärung von Diedicke1300 bringt die Sache in ein ganz neues Licht.
Eine einmalige Vorfahrt wird aber mit Schild 301 gekennzeichnet.

@diezge , nennst Du uns die Stelle um es mal auf Gockl-Earth anzuschauen?

Hallo,

aber sicher:
https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3?hl=de

Ich fahre die Glärnischstraße von oben nach unten.
Zuerst kommt die namenlose Straße von rechts. Hier steht das Vorfahrtsschild 306.
Dann kommt eine weitere Straße von rechts, die auch Glärnischstraße heißt (unterhalb INGLAS Produktions). Diese hat aber einen abgesenkten Bordstein. Hier ist der Fall klar.
Weiter unten mündet die Polozker Straße ein. Hier sind keinerlei Schilder. Weder auf der Glärnisch-, noch auf der Polozker Straße.

Grüße,

diezge

Vielleicht ist die zweite "Einmündung" nur ein Feldweg?

Zitat:

@manvo schrieb am 21. Mai 2020 um 22:52:33 Uhr:


Vielleicht ist die zweite "Einmündung" nur ein Feldweg?

Nein, es sind alles asphaltierte Straßen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Mai 2020 um 22:14:33 Uhr:


Eine Kreuzung / Einmündung Ohne Beschilderung gilt immer als Aufhebung der Vorfahrt. …

Das ist leider bei einer Vorfahrtstraße nicht richtig.

Zitat:

Zeichen 306 muss nicht zwingend an jeder Einmündung oder Kreuzung wiederholt werden, damit man Vorfahrt hat. Wenn du an einem Zeichen 306 vorbeigefahren bist, hast du an der darauffolgenden Kreuzung auch dann Vorfahrt, wenn dort kein Zeichen 306 aufgestellt ist (BGH, Urt. v. 21.12.1976 – VI ZR 257/75; BGH, Urt. v. 05.10.1976 – VI ZR 256/75; BGH, Urt. v. 18.11.1975 – VI ZR 172/74).

Quelle

Der von rechts kommende Verkehr muss aber Zeichen 205 haben, sonst wäre die Beschilderung wieder fehlerhaft.

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