Frage zu Zeichen 306 Vorfahrt

Hallo Zusammen,

bei mir in der Nähe gibt es folgende Situation:
- Wir befinden uns innerorts.
- Erst kommt eine Einmündung von rechts, vor der Einmündung steht ein Vorfahrtsschild Zeichen 306.
- Nach etwas 200 m kommt eine weitere Einmündung ohne jegliche Beschilderung.

Was gilt dort? Weiterhin Vorfahrt oder Rechts-vor-links?

Vielen Dank.

Grüße,

diezge

Beste Antwort im Thema

Die Beschilderung ist hier bei dem TE nicht korrekt bzw. viele Antworten sind hier falsch, denn:

Zitat:

Wenn es die Verkehrsverhältnisse erfordern, wird die Vorfahrt durch entsprechende Zeichen geregelt. Dabei müssen Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen eindeutig erkennen können, welche Regel gilt. Es gibt also immer ein negatives (Wartepflicht) und ein positives (Vorfahrt) Verkehrszeichen. Meistens wird die Wartepflicht durch Fahrbahnmarkierungen noch verdeutlicht.

Eine Kreuzung / Einmündung Ohne Beschilderung gilt immer als Aufhebung der Vorfahrt.

Ausnahmen gibt es auf der Landstraße, steht hier Schild 306 vor der Kreuzung gilt es auch nur für diese, steht es hinter der Kreuzung befindet man sich bis einschließlich der nächsten Kreuzung auf der Vorfahrtsstraße.

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@diezge , danke für den Link und die Beschreibung.
Für mich ist da eindeutig Rechts vor Links. Unabhängig ob es an einer falschen Beschilderung, oder sonst was liegt.

Für mich sieht das so aus, dass die Einmündung über einen abgesenkten Bordstein geht. Dann hat die Einmündung keine Vorfahrt und es müssen keine Schilder aufgestellt sein.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Mai 2020 um 22:57:13 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Mai 2020 um 22:57:13 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Mai 2020 um 22:14:33 Uhr:


Eine Kreuzung / Einmündung Ohne Beschilderung gilt immer als Aufhebung der Vorfahrt. …

Das ist leider bei einer Vorfahrtstraße nicht richtig.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Mai 2020 um 22:57:13 Uhr:



Zitat:

Zeichen 306 muss nicht zwingend an jeder Einmündung oder Kreuzung wiederholt werden, damit man Vorfahrt hat. Wenn du an einem Zeichen 306 vorbeigefahren bist, hast du an der darauffolgenden Kreuzung auch dann Vorfahrt, wenn dort kein Zeichen 306 aufgestellt ist (BGH, Urt. v. 21.12.1976 – VI ZR 257/75; BGH, Urt. v. 05.10.1976 – VI ZR 256/75; BGH, Urt. v. 18.11.1975 – VI ZR 172/74).

Quelle

Der von rechts kommende Verkehr muss aber Zeichen 205 haben, sonst wäre die Beschilderung wieder fehlerhaft.

Das würde aber heißen das sich eine Art 2 Klassengesellschaft aufbaut. Die einen wissen, das sich sich auf einer "Vorfahrtsstraße" befinden (Schild306), die aus den Seitenstraßen Aufgefahrenen wissen es nicht, denn:

Zitat:

Das Zeichen 205 ordnet dem Fahrzeugführer an, an der nächsten Kreuzung die Vorfahrt zu gewähren. Das Zeichen kann entweder unmittelbar vor der Kreuzung, oder mit einem gewissen Abstand und einem die Entfernung zu der Kreuzung angebenden Zusatzzeichen aufgestellt werden.

In der Bedeutung von Schild 205 müsst nun doch eigentlich darauf hingewiesen werden, das die Straße der man die Vorfahrt gewähren muss eine "Vorfahrtsstraße" ist. Vllt. stand da ja nur Schild 301 ?

Verstehe ich alles nicht.

Eine Kreuzung die für mich unbeschildert war, war die letzten 40 Jahre für mich Rechts vor Links.

Vermutlich wird das auch so bleiben. Ich muss mal drauf achten ob es so etwas überhaupt in der Realität gibt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Mai 2020 um 07:22:02 Uhr:


… In der Bedeutung von Schild 205 müsst nun doch eigentlich darauf hingewiesen werden, das die Straße der man die Vorfahrt gewähren muss eine "Vorfahrtsstraße" ist.

Eigentlich nicht, weil es für die untergeordnete Straße ja egal ist, durch welches Zeichen der andere Vorfahrt hat. Wenn das Zeichen 205 aber fehlt (wie es der TE ja schildert), wird die Regleung unklar.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Mai 2020 um 07:22:02 Uhr:


… Eine Kreuzung die für mich unbeschildert war, war die letzten 40 Jahre für mich Rechts vor Links. …

(Fettung durch mich). Für mich auch. Woher sollte ich auch wissen, dass die querende Straße eine andere Vorfahrtregelung hat?

Aber nachdem die Beschilderung wohl wie vom TE geschildert ist, ist sie einfach fehlerhaft.

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Zitat:

@FocusMk2 schrieb am 22. Mai 2020 um 05:59:11 Uhr:


Für mich sieht das so aus, dass die Einmündung über einen abgesenkten Bordstein geht. Dann hat die Einmündung keine Vorfahrt und es müssen keine Schilder aufgestellt sein.

Hallo,

die erste Einmündung, da wo das Zeichen 306 steht hat keinen abgesenkten Bordstein.
Die zweite Einmündung (Glärnischstraße) hat einen abgesenkten Bordstein.
Die dritte Einmündung (Polozker Straße) hat keinen abgesenkten Bordstein. Meine Frage bezog sich auf diese dritte Einmündung.

Grüße,

diezge

Hier mal der Ausschnitt um den es geht:

Unbenannt

Würde mich auch interessieren wie der aus der dritten Kreuzung kommende wissen soll das es sich um eine Vorfahrtsstraße handeln soll oder nicht, kein Schild wäre für mich rechts vor links, und handhabe ich auch immer so.
In meiner Gegend gibt es auch Ortschaften mit vielen Kreuzungen, an jeder Kreuzung ist dort ein Schild um die Vorfahrt zu regeln.

Da hilft nur Klärung durch die Behörden, also ruhig mal darauf aufmerksam machen, man kann auch nur mal zum nächsten P-Revier fahren und darauf hinweisen.
Wenn die "Nebenstrasse" auch kein Schild hat , dann rechts vor links.
Manche meinen auch, dass eine Strassenführung die geradeaus verläuft, Vorfahrt hat - hat mir neulich einer erzählt, "ich bin auf dem Hauptfahrweg"?!

An einer Kreuzung ohne Beschilderung gilt immer rechts vor links.

Auf der Vorfahrtstraße (Schild 306) gilt diese Regelung nicht, aber an jeder Kreuzung muss dann auch die entsprechende Beschilderung vorhanden sein.

http://www.strassenschilder.de/richtzeichen/vorfahrt/

https://www.t-online.de/.../...-links-hier-gilt-diese-regel-nicht.html

Würde ich von rechts kommen und hätte kein Schild wäre ich auch dieser Meinung, aber es wurde ja schon geklärt, das dass Schild solange gültig ist bis es aufgehoben wurde.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. Mai 2020 um 11:01:45 Uhr:


An einer Kreuzung ohne Beschilderung gilt immer rechts vor links.

Stimmt. Es gibt aber für den, der auf der Glärnischstraße unterwegs ist, das Zeichen 306. Für ihn gilt nicht "rechts vor links", weil er wegen Zeichen 306 auf einer Vorfahrtsstraße fährt.

Es ist, wie @U.Korsch ja schon ganz zu Beginn festgestellt hat, ein Beschilderungsfehler an der einmündenden Polozker Straße. Ich vermute, dass diese beim Bau dieser Reihenhaussiedlung neu angelegt wurde und die Straßenbehörde versäumt hat, die Beschilderung anzupassen oder noch nicht dazu gekommen ist. Ein Hinweis an die Behörde kann nicht schaden, denn es besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Die Verkehrsteilnehmer können nicht erkennen, dass es hier zwei widerstreitende Regelungen gibt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@diezge schrieb am 21. Mai 2020 um 19:18:44 Uhr:


Hallo Zusammen,

bei mir in der Nähe gibt es folgende Situation:
- Wir befinden uns innerorts.
- Erst kommt eine Einmündung von rechts, vor der Einmündung steht ein Vorfahrtsschild Zeichen 306.
- Nach etwas 200 m kommt eine weitere Einmündung ohne jegliche Beschilderung.

Was gilt dort? Weiterhin Vorfahrt oder Rechts-vor-links?

Vielen Dank.

Grüße,

diezge

Ist an der nächsten folgenden Kreuzung wieder das Schild 306?

Zitat:

@Tarnik schrieb am 22. Mai 2020 um 10:29:11 Uhr:


In meiner Gegend gibt es auch Ortschaften mit vielen Kreuzungen, an jeder Kreuzung ist dort ein Schild um die Vorfahrt zu regeln.

Das ist ja auch so vorgeschrieben.

http://www.strassenschilder.de/richtzeichen/vorfahrt/

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Mai 2020 um 22:14:33 Uhr:



Eine Kreuzung / Einmündung Ohne Beschilderung gilt immer als Aufhebung der Vorfahrt.

Ausnahmen gibt es auf der Landstraße, steht hier Schild 306 vor der Kreuzung gilt es auch nur für diese, steht es hinter der Kreuzung befindet man sich bis einschließlich der nächsten Kreuzung auf der Vorfahrtsstraße.

Da steht in der StVO aber etwas anderes:

Zitat:

Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) lfd. Nr. 2
Zeichen 306
Ge- oder Verbot
...
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. Mai 2020 um 11:10:15 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 21. Mai 2020 um 19:18:44 Uhr:


Hallo Zusammen,

bei mir in der Nähe gibt es folgende Situation:
- Wir befinden uns innerorts.
- Erst kommt eine Einmündung von rechts, vor der Einmündung steht ein Vorfahrtsschild Zeichen 306.
- Nach etwas 200 m kommt eine weitere Einmündung ohne jegliche Beschilderung.

Was gilt dort? Weiterhin Vorfahrt oder Rechts-vor-links?

Vielen Dank.

Grüße,

diezge

Ist an der nächsten folgenden Kreuzung wieder das Schild 306?

Muss ich mal drauf avhten, wenn ich da mal wieder hinkomme.

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