Frage zu Unfall
Hallo,
ich hatte vor ca. 2 Monaten einen dummen Unfall mit meinem Golf 5 ca. 2 Jahre alt.
Ich war nach feierabend noch abends ins Schwimmbad gefahren. Dort habe ich an einer Steige auf dem Schwimmbadparkplatz geparkt. Ich würde sagen es waren so ca. 5% Gefälle nach unten.
5 Meter vor mir hatte auch noch ein Audi Q7 geparkt.
Ich hatte die Handbremse gezogen aber kein Gang eingelegt. (Anscheinen war die Handbremse nicht fest genug angezogen gewesen)
Als ich nach 3 Std. wieder zu meinem Auto kam, lag mein Auto 5 Meter weiter vorne auf der hinteren Stoßstange des Q7 drauf.
Dachte mir scheiße, ist ja deine Schuld ( warum auch immer das Auto losgerollt ist, Gang hatte ich keinen drinne) bin aber Vollkasko- Versichert.
So Polizei gerufen um eben Unfall mit Gegner aufzunehmen, Polizei hat mir die 35€ aufgrund keiner Möglichkeit mit ec zu zahlen erspart.
Für mich un Polizei war aber klar ich bin schuldig.
So, Versicherung kontaktiert, Unfall am Tel. geschildert, Versicherung hat Gutachter zu mir rausgeschickt, habe Auto zum 🙂 gebracht, Schaden letztendlich 4.500€
OK, Auto reparieren lassen und beim 🙂 die Abtretung unterschrieben.
Auto is nun heile, aber sehe heute im Briefkasten einen Brief von der Versicherung um bitte zur Schilderung des Unfallhergangs.
Solch einen Brief habe ich am Anfang auch schon bekommen, habe den aber durch den Stress irgendwie vergessen zu beantworten - also gleicher Brief nochmal.
Auserdem wollen die wissen wie hoch die Steigung war etc.
Naja das macht mir nun Sorgen, nicht das die noch am Ende drauf kommen das ich irgendwie fahrlässig oder so gehandelt/geparkt habe.
Also Handbremse war gezogen, gang hatte ich aber vergessen, durch das feuchte Wetter (starker Nabel und so) , ist der Wagen warsch. zum Rollen gekommen.
Frage musste der 1ste Gang drinne gewesen sein?
Danke für eure Tipps.
David.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Wird man dir zwar nicht beweisen können aber es liegt auf der Hand.
Aber hallo: nichts leichter als das: Die Situation ist doch zu 100% reproduzierbar. Besser als jeder Unfall.
Also findet ein Ortstermin statt, das klägerische Auto wird an der Unfallstelle abgestellt und Handbremse und Gang eingelegt.
Wenn dann nix rollt, ist die Klage verloren und der (nicht Rechtschutz versicherte) Schlaumeier ist nochmal 2200 EUR an Verfahrenskosten los (1400 Gerichts & Anwaltskosten, Rest geschätzte SV-Kosten).
Was will er denn gegen den Grad seines Verschuldens einwenden? Wegrollen ist der klassische vermeidbare Bedienungsfehler. Da sind die 50% sogar noch entgegenkommend.
Gruß
Hafi
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von royjones
Hallo, Danke für die vielen Antworten.Wenn auch nicht ganz legal, wenn ich sagen würde, ich hatte den 1sten eingelegt (ist wohl irgendwie rausgesprungen) hätte ich dann bessere Chanzen.
Mich als Azubi würden 4500€ zusätzlich in den Ruin treiben.
Ich werde den Wisch Montag zurücksenden und euch dann nochmal Meldung geben sobald die Versicherung antwortet.
Grüße
Das würde ich mir gaaanz gut überlegen, vor allem vor dem Hintergrund was Du bisher so schon am Telefon und zum GA bezüglich des Gangeinlegens gesagt hast...
Ist der Frageboden überhaupt wegen des VK Schaden und vieleicht wegen dem Schaden am Q7. Evtl wollen die auch nur prüfen in wie weit der Q7 beschädigt worden sein kann. Also einfach ausfüllen und schauen was passiert.
Schon aus formellen Gründen wollen die regelmäßig ne schriftliche Schadensmeldung.
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Wenn der Schadenhergang tel. geschildert wurde und der GA vor Ort den Schaden als plausibel schlüsselt, dann kommt in der Regel kein Fragebogen mehr in der Kaskoversicherung.
Vlt. hält uns der Teilnehmer ja auf dem laufenden, was daraus geworden ist. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die Gesellschaft in diesem Fall bereits ihre Möglichkeiten prüft auf Grund grober Fahrlässigkeit abzulehnen.
Hallo, heute habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen.
Sehr geehrter Herr xxxx.
aufgrung der uns vorliegenden Unterlagen müssen wir davon ausgehen, dass Ihr Fahrzeug beim Verlassen nicht ausreichend gesichert wurde. Auf einem abschüssigen Gelände ist ein Kraftfahrzeug bekanntlich nur unter Benutzung der erforderlichen Scherheitsregeln - anziehen der Handbremse und Einlegen eines Ganges - abzustellen.
Dies war vorliegend nciht der Fall, da sich Ihr Fahrzeug eigenständig in bewegung setzte.
Wir haben einen Sachverständigen mit der Ortsbesichtigung beauftragt. An der Unfallstelle ist ein Gefälle von 11 bis 11,5. Sie haben damit grob fahrlässig gehandelt . Gemäß §81 VVG n.F. ist der Versichererin diesen Fällen berechtigt, seine Leißtungen in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältniss zu kürzen.
Aufgrung der Gesammtzustände bewerten wir ihr Verschulden mit 50%
Mit freundlichen Grüßen
Also was ich mich jezt frage, woher stammen ihre vroliegenden Unterlagen?
Ich habe angegeben, das ich Handbremse wie auch 1ste. Gang eingelegt hatte.
Der Polizei habe ich gesagt das ich die Handbremse angezogen Gang habe ich gar nicht erwähnt, weil die ganze Zeit darauf rumgepocht haben, dass die Handbremse nicht gezogen war.
Ich habe dene aber gesagt, leute was soll ich sagen, sie war halt angezogen - unterscheiben musste ich nix - habe auch niemals Post oder ein Aktenzeichen bekommen.
Auch hat die Versicherung am Anfang nix von "sie haben evl. eine Teilschuld oder so" gesagt. Dann hätte ich auch mein Auto nicht teuer per Abtretung bei einem Vertragshändler reparieren lassen.
Warum zahlt die Vollkasko unds sagt mir im Anschluss, Sie haben eine Teilschuld. Dann hätte ich die Vollkasko gar nicht in Anspruch genommen.
Die Rechnung beläuft sich auf 4500€, also 2250€ die ich lt. Ver. zu zahlen habe.
Bin leider nicht Rechtsschutz versichert, werde aber trozdem morgen ein Paar Anwälte kontaktren.
Auszüge aus Deinem ersten Post ........
Und nun stellen wir fest .........Zitat:
Original geschrieben von royjones
Ich hatte die Handbremse gezogen aber kein Gang eingelegt. (Anscheinen war die Handbremse nicht fest genug angezogen gewesen)
.............
Dachte mir scheiße, ist ja deine Schuld ( warum auch immer das Auto losgerollt ist, Gang hatte ich keinen drinne) bin aber Vollkasko- Versichert.
.............
Naja das macht mir nun Sorgen, nicht das die noch am Ende drauf kommen das ich irgendwie fahrlässig oder so gehandelt/geparkt habe.Also Handbremse war gezogen, gang hatte ich aber vergessen, durch das feuchte Wetter (starker Nabel und so) , ist der Wagen warsch. zum Rollen gekommen.
Lügen haben kurze Beine .......Zitat:
Original geschrieben von royjones
Ich habe angegeben, das ich Handbremse wie auch 1ste. Gang eingelegt hatte.
😎😁
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Also ich würde erstmal selber mit der Versicherung sprechen und sagen, dass Du damit nicht einverstanden bist und Du das Gutachten dahingehend nicht nachvollziehen kannst dass dein FZG mit Handbremse und Gang gesichert war und Du es dennoch nicht ausreichend gesichert haben sollst.
Wir befinden uns auf einem relativ neuen Rechtsgebiet nach der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes VVG in der Hinsicht, dass es kein "entweder oder mehr gibt" in der Form dass entweder bezahlt wird oder nicht wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt gibt sondern dass die Versicherung jetzt ein Grad des Verschuldens festlegen muss um dass sie deine Versicherungsleistung kürzt. Die Festlegung deiner Gesellschaft auf 50 % ist IMHO sehr selbsbewusst und verhandlungsfähig. Entweder verhandelst Du das selber und drohst mit rechtlichen Schritten oder Du nimmst Dir einen Rechtsbeistand der das für dich macht und notfalls gegen deine Versicherung klagt. Da würde ich aber hoffen, dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast, denn "vor Gericht und auf hoher See...". Das Thema ist noch relativ neu und wurde noch nicht allzu oft vor Gericht verhandelt, was da so rauskommt weiss genau noch keiner, zu wenig Urteile halt..
Meiner Meinung nach trifft dich objektiv gesehen auf jeden Fall ein Verschulden, denn ein mit Gang und Handbremse gesichertes Auto rollt nunmal nicht den Hang runter und die Mainzelmänner waren es auch nicht. Wird man dir zwar nicht beweisen können aber es liegt auf der Hand. Dies untermauert deine Versicherung durch ein gerichtsbeständiges Gutachten. Eine 50% iges Grad des Mitverschuldens halte ich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung für ziemlich wahrscheinlich, da sich da kein Richter direkt in den Wind stellen wird...
So far,
Cl25.
Zum Thema falsche Aussage: Wenn deine Versicherung dir nachweisen könnte, dass der Gang nicht eingelegt war müsste sie in der Tat nichts zahlen, da sie sich dann auf eine Obliegenheitsverletzung berufen könnte (unwahre Angaben zum Hergang) und diese befreit den VR voll und ganz von der Leistungspflicht...
Zitat:
Original geschrieben von royjones
.........
Bin leider nicht Rechtsschutz versichert, werde aber trozdem morgen ein Paar Anwälte kontaktren.
Ja, das macht Sinn ....... dann haste gleich ne Meinung von dem Einen, und die Gegenmeinung von dem anderen Rechtsanwalt. Wenn Du es dann noch schaffst, denen klar zu machen das Dich der Q7 beim Zurücksetzen in die Parklücke gerammt hat ......... na, dann haste doch Gewonnen. Das mit der Versicherung iss dann nur noch nen Klacks. 😁
@ TE
Ich würde an deiner Stelle den Ball ganz ganz flach halten.
Der (geplante) Schuss kann auch ganz schnell nach hinten losgehen!
Wenn auch die Rechtsprechung in Bezug auf die Anwendung des neuen VVG noch nicht so gefestigt ist, DIESE Rechtsprechung hier ist es:
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Zum Thema falsche Aussage: Wenn deine Versicherung dir nachweisen könnte, dass der Gang nicht eingelegt war müsste sie in der Tat nichts zahlen, da sie sich dann auf eine Obliegenheitsverletzung berufen könnte (unwahre Angaben zum Hergang) und diese befreit den VR voll und ganz von der Leistungspflicht...
Und was soll jetzt das Rumgejammere wegen der Kosten, auf denen du sitzenbleibst?
Wurde dir nicht in DIESEM Posting eindeutig gesagt, was hier auf dich zukommt?
http://www.motor-talk.de/.../frage-zu-unfall-t2138572.html?...
So, jetzt hat man es bei der Versicherung mal mit falschen und wissentlich unwahren Angaben versucht (sind ja auch alle blöde, die Versicherungsheinis) und nun folgt der Katzenjammer!
Diese Suppe, die du dir eingebrockt hast, darfst du jetzt schön selbst wieder auslöffeln!
Wenn du ein paar Euros mehr ausgegeben hättest um grobe Fahrlässigkeit auszuschließen, hätteste das Problem jetzt nicht. Wohl leider am falschen Ende gespart. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Wird man dir zwar nicht beweisen können aber es liegt auf der Hand.
Aber hallo: nichts leichter als das: Die Situation ist doch zu 100% reproduzierbar. Besser als jeder Unfall.
Also findet ein Ortstermin statt, das klägerische Auto wird an der Unfallstelle abgestellt und Handbremse und Gang eingelegt.
Wenn dann nix rollt, ist die Klage verloren und der (nicht Rechtschutz versicherte) Schlaumeier ist nochmal 2200 EUR an Verfahrenskosten los (1400 Gerichts & Anwaltskosten, Rest geschätzte SV-Kosten).
Was will er denn gegen den Grad seines Verschuldens einwenden? Wegrollen ist der klassische vermeidbare Bedienungsfehler. Da sind die 50% sogar noch entgegenkommend.
Gruß
Hafi
Der FAll ist recht Interessant.
Ich finde die Versicherung hat Falsch gehandelt.
Warum schicken die Dich in eine Werkstatt, wenn die Sache noch gar nicht 100%ig geklärt ist.
Immerhin ist das Frage/Antwort spiel noch gar nicht bei denen eingegangen, und die Entscheidung, ob der Schaden übernommen werden kann, ist doch noch gar nicht abschließend geklärt.
Die machen es sich ziemlich einfach. Erstmal Reparieren schicken, dann die Rechnung nur zu 50% übernhemen, und im Anschluss noch Beiträge in der SF Klasse anheben, weil ein Schaden vorliegt.
Nicht schlecht!!! Was ist das für eine Versicherung? Ein "Direktversicherung"?
Hättest Du von der Entscheidung vorher kenntnis gehabt, wäre ja auch evtl. eine Rep. ohne Rechnung möglich gewesen.
(Nachbarschaftshilfe) Und die Rechnung hier wäre Garantiert unter 2000 Euro gewesen, und die Höherstufung in der VK hättest Du Dir auch erspart.
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Ich finde die Versicherung hat Falsch gehandelt.
hierbei wäre erstmal zu klären ob die versicherung nicht "unter vorbehalt" der reparatur zugestimmt hat
(wovon der te dank abtretungserklärung noch nichtmal zwingend etwas von mitbekommen haben muss)was damit begründet sein könnte das der te angegeben hat auf das auto angewiesen zu sein.....
da der te den ersten brief zum unfallhergang nicht an die versicherung abgeschickt hat, konnte diesbezgl. auch keine überprüfung stattfinden was nun im nachhinein als die unterlagen komplett waren gemacht wurde....und wenn dann noch die zahlung unter vorbehalt (wovon bei fehlenden unterlagen auszugehen ist) dazukommt kann man der versicherung relativ wenig bis garnichts ankreiden
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Der FAll ist recht Interessant.
Für den TE wird es jetzt so richtig interessant....stimmt😁
Zitat:
Original geschrieben von Vaterx25xe
Hättest Du von der Entscheidung vorher kenntnis gehabt, wäre ja auch evtl. eine Rep. ohne Rechnung möglich gewesen.
Und hättest du den Thread von Anfang an langsam durchgelesen, hättest du gelesen, dass der TE bei der Versicherung
wissentlich falsche und unwahreAngaben zum Schadenhergang gemacht hat, indem er nämlich wahrheitswidrig angegeben hat, dass der Gang am Fahrzeug eingelegt gewesen ist.
Wie gesagt: Die von der Versicherung sind ja auch doof und haben keine Ahnung, wie so etwas läuft - und jetzt ist der TE doch an einen Sachbearbeiter geraten, der etwas Ahnung hat und da ist der ganze Schwindel (ich möchte hier nicht von einem versuchten Betrug sprechen) aufgeflogen.
Und jetzt ist natürlich die Versicherung sooooooooooo gemein und böse..............
An Stelle des TE würde ich einfach nur noch die Klappe halten und froh sein, dass ich auf diese Tour die Hälfte des Schadens bezahlt bekommen habe!
Aber wenn er meint mit Anwalt usw. - denn los!
Ja ja, der Volkssport die böse Versicherung für die "hohen" Prämien zu bestrafen.
Wenn man schon die Wahrheit flexibel auslegt sollte man sich wenigstens merken können was man schreibt/sagt.
Im Threat war der Gang nicht eingelegt bei der Unfallschilderung an die Versicherung schon.
Das Wort was mir dafür einfällt schreibe ich jetzt mal bewusst nicht.
50% Kostenübernahme durch die Versicherung finde ich in diesem Fall sehr kulant.
Aber das Einschalten eines Anwaltes wird es sicher richten.
Eventuell Kosten für Anwalt, Verfahren und keine Kostenübernahme durch die Versicherung wenn die Wahrheit rauskommt.
Gruß
Frank, Ehrlich fährt am längsten.
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Ja ja, der Volkssport die böse Versicherung für die "hohen" Prämien zu bestrafen.
...
Frank was du meinst ist doch bestimmt das schöne Wort mit B.....!?
Wir können doch mal abwarten was noch alles von der Versicherung kommt:
Bei nem Vororttermin findet der Gutachter der Versicherung bestimmt noch was schönes raus (Handbremse und Getriebe 1A und i.O. = der muss gelogen haben!) dann wird es richtig teuer:
100% Eigenantail für den TE, Anzeige wegen B... und nicht zu vergessen die Kostenübernahme für den Schaden am anderen Auto!
Ich bin auf alle Fälle gespannt.
Bliebt nur zu hoffen, dass der TE auch bei so einer klaren Niederlage hier weiter berichtet!
Wie schon weiter vorn jemand geschrieben hat: DER FALL IST SPANNEND!!!