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Frage zu Unfall

32 Antworten

Hallo,

ich hatte vor ca. 2 Monaten einen dummen Unfall mit meinem Golf 5 ca. 2 Jahre alt.

Ich war nach feierabend noch abends ins Schwimmbad gefahren. Dort habe ich an einer Steige auf dem Schwimmbadparkplatz geparkt. Ich würde sagen es waren so ca. 5% Gefälle nach unten.
5 Meter vor mir hatte auch noch ein Audi Q7 geparkt.
Ich hatte die Handbremse gezogen aber kein Gang eingelegt. (Anscheinen war die Handbremse nicht fest genug angezogen gewesen)
Als ich nach 3 Std. wieder zu meinem Auto kam, lag mein Auto 5 Meter weiter vorne auf der hinteren Stoßstange des Q7 drauf.

Dachte mir scheiße, ist ja deine Schuld ( warum auch immer das Auto losgerollt ist, Gang hatte ich keinen drinne) bin aber Vollkasko- Versichert.

So Polizei gerufen um eben Unfall mit Gegner aufzunehmen, Polizei hat mir die 35€ aufgrund keiner Möglichkeit mit ec zu zahlen erspart.

Für mich un Polizei war aber klar ich bin schuldig.

So, Versicherung kontaktiert, Unfall am Tel. geschildert, Versicherung hat Gutachter zu mir rausgeschickt, habe Auto zum 🙂 gebracht, Schaden letztendlich 4.500€
OK, Auto reparieren lassen und beim 🙂 die Abtretung unterschrieben.

Auto is nun heile, aber sehe heute im Briefkasten einen Brief von der Versicherung um bitte zur Schilderung des Unfallhergangs.
Solch einen Brief habe ich am Anfang auch schon bekommen, habe den aber durch den Stress irgendwie vergessen zu beantworten - also gleicher Brief nochmal.

Auserdem wollen die wissen wie hoch die Steigung war etc.

Naja das macht mir nun Sorgen, nicht das die noch am Ende drauf kommen das ich irgendwie fahrlässig oder so gehandelt/geparkt habe.

Also Handbremse war gezogen, gang hatte ich aber vergessen, durch das feuchte Wetter (starker Nabel und so) , ist der Wagen warsch. zum Rollen gekommen.

Frage musste der 1ste Gang drinne gewesen sein?

Danke für eure Tipps.

David.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Wird man dir zwar nicht beweisen können aber es liegt auf der Hand.

Aber hallo: nichts leichter als das: Die Situation ist doch zu 100% reproduzierbar. Besser als jeder Unfall.

Also findet ein Ortstermin statt, das klägerische Auto wird an der Unfallstelle abgestellt und Handbremse und Gang eingelegt.
Wenn dann nix rollt, ist die Klage verloren und der (nicht Rechtschutz versicherte) Schlaumeier ist nochmal 2200  EUR an Verfahrenskosten los (1400 Gerichts & Anwaltskosten, Rest geschätzte SV-Kosten).

Was will er  denn gegen den Grad seines Verschuldens einwenden? Wegrollen ist der klassische vermeidbare Bedienungsfehler. Da sind die 50% sogar noch entgegenkommend.

Gruß
Hafi

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Ich könnte mir vorstellen, dass man das zumindest ansatzweise so sehen könnte, dass das Parken am Hang ohne eingelegten Gang, nur mit Handbremse gesichert, grob fahrlässig ist. Das könnte deine Gesellschaft bei der nicht unerheblichen Schadensumme ausloten wollen, denn wenn in deinem Tarif noch grob fahrlässige Beschädigungen ausgeschlossen sind (wovon ich jetzt mal ganz stark ausgehe...), dann könnten sie evtl. den Schaden ablehen. Bei 4500 € lohnt sich der Aufwand schon denke ich.

grob?
auch ein eingelegter gang bewahrt nicht vor allem... (den nimmt dir schnell ein spassvogel ohne last raus)
klar ..gang rein (bei gefaelle sogar RW) lenkeinschlag und handbremse sind schon fahrschulstoff.
ob das aber zu grob reichen wird?
PS
Cl25 du pfuscher du hast das grob entfernt :P

Fahrlässig war das schon würde ich sagen, wenn ein eindeutiges Gefälle ist dann sollte man schon Handbremse ziehen und Gang einlegen. Ich parke immer mit eingelegten Gang, weil da bei Kalten und nassen wetter nichts einfrieren kann aber am Hang ziehe ich trotzdem die Handbremse.

Die Bedenken des TE sind berechtigt.

Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe aus dem Jahre 2006 handelt man grob fahrlässig, wenn man an einem Gefälle das Fahrzeug nicht mittels eingelegtem Gang gegen Wegrollen sichert - sprich die Vollkasko ist leistungsfrei.

Untere Instanzen haben in Folgeprozessen dies sogar ausgedehnt auf den "richtigen Gang", also einen kleinen Gang, der das Fahrzeug auch wirkungsvoll gegen Wegrollen sichern kann.

Es kommt natürlich immer auf den konkreten Einzelfall an, z.B. wie steil das Gefälle nun ganz genau gewesen ist usw. - aber gewisse Probleme könnten schon entstehen.

@TE

Mal in die Vertragsbedingungen sehen, ob du evtl. einen Vertrag hast, bei welchem die grobe Fahrlässigkeit nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führt - das würde sicherlich in diesem Falle einige Probleme ersparen.

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@Harry: Du hast Hallzuzinationen und ich rede nicht von Fakten, dass es die nicht gibt, sondern über meine persönliche Meinung zur Rechtsauslegung. Ich habe kein "grob" gestrichen...

@twelferider: Warum glaubst Du sollte seine Gesellschaft ihn diesbezüglich anschreiben wenn die grobe Fahrlässigkleit über deren AKB eingeschlossen ist???!?!!

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


@Harry: Du hast Hallzuzinationen und ich rede nicht von Fakten, dass es die nicht gibt, sondern über meine persönliche Meinung zur Rechtsauslegung. Ich habe kein "grob" gestrichen...

hattest du, sonst haette ich nicht extra "grob?" nachgefragt.

aber auch egal. du hast recht.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25



@twelferider: Warum glaubst Du sollte seine Gesellschaft ihn diesbezüglich anschreiben wenn die grobe Fahrlässigkleit über deren AKB eingeschlossen ist???!?!!

Vielleicht deshalb, weil von ihm noch

gar keine

schriftliche Schadenanzeige vorliegt???!?!!

Zitat:

Original geschrieben von royjones



Auto is nun heile, aber sehe heute im Briefkasten einen Brief von der Versicherung um bitte zur Schilderung des Unfallhergangs.
Solch einen Brief habe ich am Anfang auch schon bekommen, habe den aber durch den Stress irgendwie vergessen zu beantworten - also gleicher Brief nochmal.

-

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


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Diesmal nicht!

@Twelferider
Bist aber wieder Streng heute und das nur weil die Leute nicht richtig lesen. 😁
Gruß
Frank

Genau, in den Schadenanzeigen die ich kenne wird auch jedes Mal standardmässig das Gefälle einer Steigung abgefragt...Die Schadenanzeige hat er quasi schon am Telefon erledigt und jetzt prüft die Gesellschaft die Möglichkeit der groben Fahrlässigkeit ab... Aber es kann natürlich auch sein, dass es ganz anders ist.

Hier geht es um einen Schaden von EUR 4500.

Da kenne ich keine Gesellschaft, die sich hier allein mit einer telefonischen Schadenanzeige zufrieden gibt, aufgenommen i.d.R. durch ein Call-Center.

Telefonische Aufnahmen reichen bei einfachen Glasschäden aus, bei höheren Vollkasko-Schäden werden standardmässig schriftliche Schadenanzeigen angefordert...........Aber es kann natürlich auch sein, dass es ganz anders ist.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Da kenne ich keine Gesellschaft, die sich hier allein mit einer telefonischen Schadenanzeige zufrieden gibt, aufgenommen i.d.R. durch ein Call-Center.
Telefonische Aufnahmen reichen bei einfachen Glasschäden aus, bei höheren Vollkasko-Schäden werden standardmässig schriftliche Schadenanzeigen angefordert...........Aber es kann natürlich auch sein, dass es ganz anders ist.

Kenne ich auch so. Telefonische Schadenanzeige und dann kommt der Fragebogen. 😁

Gruß

Frank

Wenn der Schadenhergang tel. geschildert wurde und der GA vor Ort den Schaden als plausibel schlüsselt, dann kommt in der Regel kein Fragebogen mehr in der Kaskoversicherung.
Vlt. hält uns der Teilnehmer ja auf dem laufenden, was daraus geworden ist. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die Gesellschaft in diesem Fall bereits ihre Möglichkeiten prüft auf Grund grober Fahrlässigkeit abzulehnen.

Hallo, Danke für die vielen Antworten.

Wenn auch nicht ganz legal, wenn ich sagen würde, ich hatte den 1sten eingelegt (ist wohl irgendwie rausgesprungen) hätte ich dann bessere Chanzen.

Mich als Azubi würden 4500€ zusätzlich in den Ruin treiben.

Ich werde den Wisch Montag zurücksenden und euch dann nochmal Meldung geben sobald die Versicherung antwortet.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von royjones


Hallo, Danke für die vielen Antworten.
 
Wenn auch nicht ganz legal, wenn ich sagen würde, ich hatte den 1sten eingelegt (ist wohl irgendwie rausgesprungen) hätte ich dann bessere Chanzen.
 
Mich als Azubi würden 4500€ zusätzlich in den Ruin treiben.
 
Ich werde den Wisch Montag zurücksenden und euch dann nochmal Meldung geben sobald die Versicherung antwortet.
 
Grüße

wenn du das machst, dann hast du erst Recht ein Problem. Unwahre Angaben gegenüber der Versicherung führen zur sofortigen Leistungsfreiheit.

Bleib bei der Warheit und warte ab, was passiert. Mehr kanst du jetzt nicht machen. Alles andere würde die Sache nur "verschlimmbessern"

Gruss

Delle

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