Frage zu Unfall

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Hallo,

ich hatte vor ca. 2 Monaten einen dummen Unfall mit meinem Golf 5 ca. 2 Jahre alt.

Ich war nach feierabend noch abends ins Schwimmbad gefahren. Dort habe ich an einer Steige auf dem Schwimmbadparkplatz geparkt. Ich würde sagen es waren so ca. 5% Gefälle nach unten.
5 Meter vor mir hatte auch noch ein Audi Q7 geparkt.
Ich hatte die Handbremse gezogen aber kein Gang eingelegt. (Anscheinen war die Handbremse nicht fest genug angezogen gewesen)
Als ich nach 3 Std. wieder zu meinem Auto kam, lag mein Auto 5 Meter weiter vorne auf der hinteren Stoßstange des Q7 drauf.

Dachte mir scheiße, ist ja deine Schuld ( warum auch immer das Auto losgerollt ist, Gang hatte ich keinen drinne) bin aber Vollkasko- Versichert.

So Polizei gerufen um eben Unfall mit Gegner aufzunehmen, Polizei hat mir die 35€ aufgrund keiner Möglichkeit mit ec zu zahlen erspart.

Für mich un Polizei war aber klar ich bin schuldig.

So, Versicherung kontaktiert, Unfall am Tel. geschildert, Versicherung hat Gutachter zu mir rausgeschickt, habe Auto zum 🙂 gebracht, Schaden letztendlich 4.500€
OK, Auto reparieren lassen und beim 🙂 die Abtretung unterschrieben.

Auto is nun heile, aber sehe heute im Briefkasten einen Brief von der Versicherung um bitte zur Schilderung des Unfallhergangs.
Solch einen Brief habe ich am Anfang auch schon bekommen, habe den aber durch den Stress irgendwie vergessen zu beantworten - also gleicher Brief nochmal.

Auserdem wollen die wissen wie hoch die Steigung war etc.

Naja das macht mir nun Sorgen, nicht das die noch am Ende drauf kommen das ich irgendwie fahrlässig oder so gehandelt/geparkt habe.

Also Handbremse war gezogen, gang hatte ich aber vergessen, durch das feuchte Wetter (starker Nabel und so) , ist der Wagen warsch. zum Rollen gekommen.

Frage musste der 1ste Gang drinne gewesen sein?

Danke für eure Tipps.

David.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Wird man dir zwar nicht beweisen können aber es liegt auf der Hand.

Aber hallo: nichts leichter als das: Die Situation ist doch zu 100% reproduzierbar. Besser als jeder Unfall.

Also findet ein Ortstermin statt, das klägerische Auto wird an der Unfallstelle abgestellt und Handbremse und Gang eingelegt.
Wenn dann nix rollt, ist die Klage verloren und der (nicht Rechtschutz versicherte) Schlaumeier ist nochmal 2200  EUR an Verfahrenskosten los (1400 Gerichts & Anwaltskosten, Rest geschätzte SV-Kosten).

Was will er  denn gegen den Grad seines Verschuldens einwenden? Wegrollen ist der klassische vermeidbare Bedienungsfehler. Da sind die 50% sogar noch entgegenkommend.

Gruß
Hafi

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Naja, sicherlich hat er Wahrheitswidrig geantwortet.
Aber das muss ihm auch erstmal nachgewiesen werden, zumal er am Telefon (zumindestens habe ich nichts anderes gelesen) der Versicherung nichts davon erzählt hat, das der Gang nicht eingelegt war.

Ein Gang kann auch mal nicht richtig sitzen, und dann bei Belastung herausfallen.
Dies Passiert aber meistens nur wenn der Motor aus ist.

Aber Grundsätzlich habt ihr schon recht. Sein Verhalten ist nicht gerade Vorbildlich.

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