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Frage zu Steuerkettenproblem bei 1.2 TSi DSG 110PS

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)
Themenstarteram 3. Juni 2021 um 18:08

Hallo, habe einen Golf Sportsvan von 2014 angeboten bekommen. Pensionistenauto mit 20.000km.

Der Golf hat den 1.2 TSi mit 110 PS. Ist das einer der Motoren bei dem es das Problem mit der Steuerkette gibt?

Danke

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30 Antworten

Du hast doch selbst geschrieben, dass Du mit dem Thema Zahnriemenwechsel mit dem Verkäufer verhandeln willst. Das Einzige an einem Service bei 20Tkm Gesamtlaufleistung für den Zahnriemen ist die Sichtprüfung und ob er Geräusche von sich gibt. Was willst Du da für eine Summe verhandeln? Überleg doch mal wie Du Autos erwerben willst...

Keine Angst, ich lasse Dich jetzt mit Deinen Gedanken und Sichtweisen in Ruhe...

Themenstarteram 4. Juni 2021 um 11:57

Ich habe nicht geschrieben, dass ich das Thema Zahnriemenwechsel mit dem Verkäufer Verhandeln möchte, sondern, dass ich es bei der Preisverhandlung berücksichtigen möchte.

Ich muss natürlich bei der Preisverhandlung auch anstehende Servicekosten kennen, um einen für mich sinnvollen Preis ermitteln zu können, unabhängig davon, ob ich dem Verkäufer dann auf bestimmte einzelne Punkte, die ich als Kostenfaktor betrachte, anspreche!

Zitat:

@KGR84 schrieb am 3. Juni 2021 um 20:08:52 Uhr:

Hallo, habe einen Golf Sportsvan von 2014 angeboten bekommen. Pensionistenauto mit 20.000km.

Der Golf hat den 1.2 TSi mit 110 PS. Ist das einer der Motoren bei dem es das Problem mit der Steuerkette gibt?

Danke

Ich zitiere dich noch einmal! Wo wird nach einem Preis gefragt!?:confused::rolleyes: Und um deine eben gestellte Frage, was es kostet, im Fall des Falles €uros, und davoin viele.:o

Und du willst mit dem Verkäufer über ein Serviceereignis preismindernd verhandeln, welches erst in 190.000 km relavant ist?! Ich würde dich auslachen und dir ein anderses Fahrzeug empfehlen.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 4. Juni 2021 um 12:29:20 Uhr:

 

Der Wechselintervall ist klar und bei einem Wechsel bei 210.000 km mit 15.000 km p.a. bedeutet das 14 Jahre.

Nee nee das ist Falsch auch wenn dein Tip 2 Danke Klix erhalten hat.

VW schreibt beim 7er den Zahnriemenwechsel bei 210000 KM bei 30000 Km p.a. vor.

D.b. ganz Klar das der ZR nach 7 Jahren erneuert werden muß wenn weniger als 30000 KM p.a. gefahren wird.

210000KM : 30000KM = 7 Jahre.

Der vom TE angesprochene Golf 7 Bj. 2014 ist jetzt Stand der Dinge 7 Jahre alt und somit muß der Zahnriemen erneuert werden. Fakt.

Das ist kein Fakt, denn die Jahresfahrleistung ist auf 15.000 km ausgelegt, siehe QI6, Ölwechsel spätestens bei 2 Jahren oder 30.000 km. Das gilt auch für den ZR. Fährt einer mehr, ist er mit 210.000 km dabei. Zeitvorgaben gab es seitens VW noch nie. Aber vieleeicht ist das im Ösi-Land anders.

Und wie die höhere Mathematik funktioniert, mußt du mir nicht vorrechnen.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 4. Juni 2021 um 17:09:16 Uhr:

Das ist kein Fakt, denn die Jahresfahrleistung ist auf 15.000 km ausgelegt, siehe QI6, Ölwechsel spätestens bei 2 Jahren oder 30.000 km. Das gilt auch für den ZR. Fährt einer mehr, ist er mit 210.000 km dabei. Zeitvorgaben gab es seitens VW noch nie. Aber vieleeicht ist das im Ösi-Land anders.

Und wie die höhere Mathematik funktioniert, mußt du mir nicht vorrechnen.

Vaja con Dios,entonces.

Themenstarteram 4. Juni 2021 um 15:58

Zitat:

@PKGeorge schrieb am 4. Juni 2021 um 16:59:54 Uhr:

210000KM : 30000KM = 7 Jahre.

Der vom TE angesprochene Golf 7 Bj. 2014 ist jetzt Stand der Dinge 7 Jahre alt und somit muß der Zahnriemen erneuert werden. Fakt.

Dank, dass sich wenigstens einer sagen traut was Sache ist!

Leider gibt es wohl zu viele Leute die Aufmerksamkeit brauchen, und um die zu bekommen, Leute mit Dingen anstänkern, die nicht mal gefragt sind ...

Leider gibt es mehr von denen, als solche die ohne Beleidigungen mit Fakten auf Fragen antworten!

Wo siehst du Beleidigungen und keine Fakten? Ich glaube, es ist schon zu heiß. So als Denkanstoß, was bedeutet ein LL-Intervall nach QI6? Den Rest kannst du dir selbst ausrechnen. Und zeige doch mal irgendetwas mit einem zeitlichen Wechselintervall des ZR bei VW! Du wirst nichts finden. Das sind Fakten und keine kruden Ideen.

Dann bin ich schon mal gespannt was die Werkstatt dieses Jahr zu unserem 2014er mit 50tkm sagt wenn nächsten Monat die Inspektion ansteht.

Bei unserem aus 04/2013 und 120.000 KM wurde im März 2021 bei der Inspektion bei VW gar nichts am Zahnriemen gemacht.

Ich weiß nicht woher Eure Infos kommen. Bei TSI Motoren 1.2 und 1.4 ist das Wechselintervall gar nicht fest. Es heißt lt. VW Vorgabe Zahnriemen PRÜFEN nach 240.000 km und wenn OK danach alle 30.000 km.

Aber macht ruhig weiter... :rolleyes:

Zitat:

@KGR84 schrieb am 4. Juni 2021 um 17:58:43 Uhr:

Zitat:

@PKGeorge schrieb am 4. Juni 2021 um 16:59:54 Uhr:

210000KM : 30000KM = 7 Jahre.

Der vom TE angesprochene Golf 7 Bj. 2014 ist jetzt Stand der Dinge 7 Jahre alt und somit muß der Zahnriemen erneuert werden. Fakt.

Dank, dass sich wenigstens einer sagen traut was Sache ist!

Leider gibt es wohl zu viele Leute die Aufmerksamkeit brauchen, und um die zu bekommen, Leute mit Dingen anstänkern, die nicht mal gefragt sind ...

Leider gibt es mehr von denen, als solche die ohne Beleidigungen mit Fakten auf Fragen antworten!

Nur weil einer schreibt, was du hören möchtest, ist das noch lange kein Fakt. Aber diese Einstellung ist ja inzwischen üblich.Fakt ist das du keine schriftlich definierte zeitliche Vorschrift finden wirst.

Zitat:

@MichaelN schrieb am 6. Juni 2021 um 10:43:11 Uhr:

Zitat:

@KGR84 schrieb am 4. Juni 2021 um 17:58:43 Uhr:

 

Dank, dass sich wenigstens einer sagen traut was Sache ist!

Leider gibt es wohl zu viele Leute die Aufmerksamkeit brauchen, und um die zu bekommen, Leute mit Dingen anstänkern, die nicht mal gefragt sind ...

Leider gibt es mehr von denen, als solche die ohne Beleidigungen mit Fakten auf Fragen antworten!

Nur weil einer schreibt, was du hören möchtest, ist das noch lange kein Fakt. Aber diese Einstellung ist ja inzwischen üblich.Fakt ist das du keine schriftlich definierte zeitliche Vorschrift finden wirst.

Aha!

Bin gespannt wie du einen Motorschaden bei Riß des ZR über VW nach 7 Jahren (oder nach 10/11/13 Jahren)abrechnen willst.

Ich sag VW übernimmt da nix.

Jeder weiß das ein Zahnriemen ein Verschleißteil ist.

Ich halte es für Gefährlich und Sinnlos einen Zahnriemen Länger als 7 Jahre drin zu lassen.

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 11:05

Zitat:

@MichaelN schrieb am 6. Juni 2021 um 10:43:11 Uhr:

 

Nur weil einer schreibt, was du hören möchtest, ist das noch lange kein Fakt. Aber diese Einstellung ist ja inzwischen üblich.Fakt ist das du keine schriftlich definierte zeitliche Vorschrift finden wirst.

Schau, es geht nicht darum was einer schreibt, oder ob er Recht hat, es geht darum wie einer schreibt.

Wenn einer anderer Meinung ist als ich, und das kund tut, ob nun mit oder ohne Fakten, ist ja kein Problem, aber wenn er mich, oder den mit der anderen Meinung, dabei vom ersten Wort an anfuckt, kann er sich seine Meinung behalten. Und wenn derjenige, so wie in dem Fall hier, dann aus irgendwelchen Fragen ganz andere Sachen selber heraus interpretiert, und dann einem das Wort im Mund umdreht und ohne sinnvollen Fakten einfach nur blöd herumpöpelt ... und sich andere davon noch anstecken lassen, ja dann bewundere ich es sehr wohl wenn noch einer ausser mir (dem TS) sich etwas dagegen sagen traut.

Zum Thema Zahnriemen: VW gibt keine Altersgrenze vor, ob man dann von einer Laufleistung von 15.000 pro Jahr ausgeht oder 30.000 ja darüber lässt sich vielleicht streiten, zumal es verschiedene Wartungsintervalle mit beiden km Angaben gibt.

Aber über was sich nicht streiten lässt, ist der Fakt, dass Weichmacher aus Kunststoffteilen im Alter verschwinden. Bei einem Fahrzeug, das 20.000km (nicht mal genau sind es 18t) in 7 Jahren bewegt wurde, und das in unregelmässigen Abständen, zwischen durch über ein Jahr gar nicht bewegt wurde, kann man durchaus annehmen, dass sich das auf den Zahnriemen mehr negativ als positiv auswirkt. Du kennst vielleicht die Eigenschaft von Kunststoff, wenn es sich eine lange Zeit in der selben Form/Position befunden hat, und dann verformt wird, und das nach einer Zeit bei der man davon ausgehen kann, dass die Weichmacher schon weg sind.

Ob der Zahnriemen noch verwendet werden kann oder nicht obliegt schlussendlich der Entscheidung eines Fachmannes beim Service, und den habe ich bei einer Fahrzeugbesichtigung nicht in der Hosentasche eingesteckt, also muss ich mit den gegenständlichen Voraussetzungen davon ausgehen, dass ich die Kosten, und das war das einzige nach dem ich ursprünglich gefragt hatte, investieren muss, wenn ich beim Kauf auf der sicheren Seite sein will!

 

Die Diskussion kann man jetzt faktenbasierend, fachlich, mit oder ohne Beleidigungen bis ins Unendliche in die Länge ziehen.

Ich kann das ganze aber auch abkürzen, ich habe das Fahrzeug besichtigt, und der Punkt Zahnriemen wurde angesprochen. Der Verkäufer hat mir weder den Vogel gezeigt, noch hat er mich raus geschmissen, und er hat auch nicht gegen die Wand gesprochen. Der Punkt wurde bei der Preisfindung genau so berücksichtigt, wie andere Punkte die mir bei der Besichtigung aufgefallen sind, und wir haben uns auf einen Preis geeinigt. Nach Abholung des Fahrzeugs werde ich es in die Werkstatt bringen lassen, den über-ständigen Service durchführen lassen, und dabei den tatsächlichen Zustand, soweit rein optisch ersichtlich, vom ZR erheben lassen!

Danke für die sinnvollen Beiträge und Beratung, an diejenigen die hier auf eigene Interpretation meinten mich provozieren zu müssen ... sucht euch ein Leben, wenn ihr nichts besseres zu tun habt.

 

Deswegen schreibt VW ja auch eine Sichtprüfung vor!

Zitat:

@PKGeorge schrieb am 6. Juni 2021 um 11:35:14 Uhr:

Bin gespannt wie du einen Motorschaden bei Riß des ZR über VW nach 7 Jahren (oder nach 10/11/13 Jahren)abrechnen willst.

Ich sag VW übernimmt da nix.

Da stimme ich dir vollkommen zu.

Allerdings ist egal wie oft du den wechseln lässt,nach 7 Jahren zahlt dir VW so oder so keinen neuen Motor.

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