Frage zu Standlicht und Abblendlicht
Ich habe mir jetzt von MTEC die Super White MT-440 fürs Abblendlicht gekauft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist
leuchtet das Standlicht ja mit. Welche Birnen könnte ich denn
fürs Standlicht einsetzten ?
19 Antworten
dann sag ich: Kann ich nicht. Ich bin schließlich kein Mechaniker. 😮
Zitat:
Original geschrieben von won.42
Nur frag ich mich, achtet der TÜV bei der Grunduntersuchung darauf welche Standlichtbirnen verbaut wurden?
ja.
tuev wird es wohl schon bemaengeln, kannst du von ausgehen.
zur frage nach dem ausbau bei einer kontrolle.
wenn alles legal ist, wuerde ich mich weigern, die lampen auszubauen.
entweder der polizist macht es selber, was er aber auch wegen der gefahr, etwas kaputtzumachen, unterlassen wird
oder es kann dann sein, das auto wird in eine werkstatt gebracht.
fuer den fall liesse ich mir das schriftlich geben und wuerde ein taxi rufen. anschliessend mietwagen.
da die untersuchung in der werkstatt positiv ausgehen wird, gibt es einen rueffel fuer den polizeibeamten vom vorgesetzten und mir muessen die kosten erstattet werden.
beide faelle haben also ein restrisiko fuer den polizisten. meist reicht es dann, ihm zu sagen, was man verbaut hat und dass ein e-zeichen drauf ist.
wenn nicht alles legal ist, bitte solche spielchen lassen, geht nach hinten los. dann wuerd ich ihm ne lampe ausbauen in der hoffnung, standlicht interessiert ihn dann nimmer. 😉
oft sieht man aber auch von vorne durch den scheinwerfer bereits das e-zeichen der lampen.
gruss,
tom
so ungefähr habe ich mir das auch gedacht. Ich bastel doch da nicht am Wagen rum. 😁
Wenn ich mich richtig erinnere war es auch das Standlicht, dass am umständlichsten von allen Birnen war beim Ein- bzw Ausbau .. grrrrr
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Zitat:
Original geschrieben von t00i
da die untersuchung in der werkstatt positiv ausgehen wird, gibt es einen rueffel fuer den polizeibeamten vom vorgesetzten und mir muessen die kosten erstattet werden.
Nö, auf den Rüffel wirste in den meisten Fällen lange warten, denn wenn ein begründeter Verdacht besteht, das es sich um illegale Leuchtmittel handelt, wird der Polizist keine Rüge kriegen...
Genauso dürfen Polizisten bei begründetem Verdacht dein Auto komplett auf den Kopf stellen, und ein begründeter Verdacht ist ein sehr dehnbarer Begriff...