Frage zu Reifensicherheit !! Traglastindex/Querschnitt DIESEL !

Hi, ich habe im Internet meine Reifen inkl. montierten Felgen privat angeboten zum Verkauf, die ich selbst gefahren habe auf einem A3 8L (1.8T Benziner).

Folgende Mase der Reifen: 215/35 R18 84W // Felge: 18" ET35

Die Mase waren natürlich alle in der Beschreibung, sodass der Käufer für sich selbst entscheiden musste ob er diese Reifen fahren darf oder nicht.

Es kam jemand, hat sie besichtigt und direkt gekauft und montiert! Montiert auf einem Golf 5  2.0TDI.

Jetzt hat mir aber mein Vater erzählt nachdem ich ihm gesagt habe, dass der Käufer ein Diesel hatte, dass der die garnicht fahren darf auf seinem 2.0TDI ! Der Traglastindex 84W ist zuwenig für ein Diesel. Und der Querschnitt von 35 darf auf einem Diesel auch nicht gefahren werden !

Nun habe ich schlechtes Gewissen, dass die Reifen diese schwere Achslast vom Diesel nicht tragen!

Ich muss aber ganz ehrlich gestehen, dass mir das nicht bewusst war dass ein Diesel mehr Traglast braucht. Nun mache ich mir etwas sorgen...

Wie sieht das ganze Sicherheitsmäsig aus? Packen das die Reifen? Muss ich mir nun sorgen um den Käufer machen???

Und wie schaut's hier Rechtsmäsig aus? Bekomme ich Ärger bei sowas, oder ist hier einzig und allein der Käufer verantwortlich für seine Kaufentscheidung?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von T0bii


...oder ist hier einzig und allein der Käufer verantwortlich für seine Kaufentscheidung?

Was der Käufer mit den erworbenen Teilen macht, liegt zu 100% in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

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Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 29. April 2025 um 11:59:12 Uhr:


Zitat:@ampfer schrieb am 29. April 2025 um 11:12:51 Uhr:

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 29. April 2025 um 11:59:12 Uhr:



Zitat:

Ich glaube keiner hier hat das Foto angesehen 😁, ich hätte wohl doch einen weiteren Thread aufmachen müssen 😉.

Das links auf deinem Bild ist irgendein Datenblatt, aber nicht die CoC zum Fahrzeug. Von daher ist es nicht relevant, was da steht.

Such mal die CoC raus und schaue, was da steht.

Doch, ist 100%ig das CoC, Seite 4 von 4.

Zitat:

@Twinni schrieb am 29. April 2025 um 12:18:36 Uhr:


Meins auch. Aber vermutlich gelten diese A4 Zettel aus dem Laserdrucker nicht. 😁

Das Auto ist ja nicht superschwer. Daher würd ich an deiner Stelle die geringere Tragfähigkeit aus dem COC einfach aufziehen lassen, wenn du meinst, dass es was bringt. Auf eine Diskussion bei einer Verkehrskontrolle würde ich es dann ankommen lassen. Spricht ja auch nix dagegen, dass du deine COC Papiere mitführst. Persönlich kann ich weiche Seitenflanke aber nicht leiden, weil dadurch die Präzision verloren geht.

Ist ein guter Einwand, so hatte ich es noch nicht gesehen.

@windelexpress: Hast du denn sichere Quellen (oder das Wissen😉) was hier gilt?

Möchtest Du wissen, ob ich schon mal ein Original COC von Volvo gesehen hab?
Der kleine Ausschnitt den Du gezeigt hast, sieht nach einem Original aus.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. April 2025 um 17:30:41 Uhr:


Möchtest Du wissen, ob ich schon mal ein Original COC von Volvo gesehen hab?
Der kleine Ausschnitt den Du gezeigt hast, sieht nach einem Original aus.

Nein 😉, ich meinte ob du weißt was gilt: Die Angabe im CoC oder die in der ZB Teil I.

Das CoC ist definitiv original, bin Ersthalter.

Zitat:

@ampfer schrieb am 29. April 2025 um 18:29:26 Uhr:


Nein 😉, ich meinte ob du weißt was gilt: Die Angabe im CoC oder die in der ZB Teil I.

Glaubst Du der Antwort von 10:45 Uhr nicht?
Der User wird es wissen!

Die vom werten Kollegen @MZ-ES-Freak gegebene Antwort "Es reicht rechnerisch, und rechtlich, 89W oder 91V aus." stimmt zu den Angaben im abgebildeten Fahrzeugschein (insofern spielt es auch keine Rolle, ob das CoC echt ist oder nicht.). Ich hatte das selbst noch in den argeTP-Rechner eingegeben und war zum selben Ergebnis gekommen!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. April 2025 um 11:26:48 Uhr:


... und unser KIA Sportage, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 201 km/h, V-Reifen.

Nein, da er sicher eine EG-BE hat, reicht 'H'. Wie oft haben wir das schon durch hier ?

zudem:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. April 2025 um 11:40:15 Uhr:



Und da ein V-Reifen > 210km/h Vmax nur noch 97% Tragfähigkeit hat

Traglastabschläge beziehen sich aber auf die tatsächliche BBH (in deinem Beispiel 208km/h), nicht auf die hypothetisch hochgerechnete für den Speedindex bei nationaler BE ...

Wenn ich mich nicht irre, hat der DEKRA-Prüfer mir gesagt, das bei EG-Zulassung sogar nur 95 % berücksichtigt werden.
Aber ich bin nicht der Fachmann dafür, vielleicht irre ich mich diesbezüglich auch.

Vielleicht könnte man auch ein neues Thema unter Reifen & Felgen eröffnen, anstatt hier 13 Jahre alte Threads auszugraben.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 29. April 2025 um 11:02:01 Uhr:


Das fängt doch schon damit an, ob die Felgen überhaupt eine Freigabe/ABE/Gutachten für den Golf haben. Auch wenn sie von den Maßen und auch technisch her auf den AUDI gepasst haben, heißt das noch lange nicht, dass diese auch auf einem VW Golf gefahren werden dürfen, von den Reifen mal ganz abgesehen. Wobei die Reifen sicher das kleinere Problem sind. Die lassen sich relativ schnell anpassen.

Bei Zubehörfelgen noch ganz simpel, da steht alles in der ABE/Gutachten, bei Original Audifellgen wird es schwierig, dort wird eine Freigabe von Audi bzw. wenn möglich VAG für das jeweilige andere Modell (VW) benötigt, sprich die Audi-Teilenr oder eben VAG Teilenr von deinem Audi A3 8l MUSS auch zu dem Golf 5 2,0TDI passen, gelistet sein.

Nicht nur die Abmessungen such Traglast der Felgen und Reifen muss stimmen. Freigängigkeit der Bremsen muss gewährleistet sein.

Aber all dies ist eigentlich Sache/Problem des Käufers

Schade dass der Beitrag so alt ist, irgendwas stinkt da nämlich. Der 8L hat 5x100 Lochkreis, der Golf V 5x112. Also müssten die Räder einen Doppellochkreis gehabt haben, und damit keinesfalls original.

Vergiss den TE, und ob da was "stinkt", der ist lange abgemeldet, von daher obsolet. Vor allem ist die Sache 13 Jahre her...

kann auch zu.

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