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Frage zu Reifen

Ford
Themenstarteram 23. Juni 2018 um 21:53

Wer kann mir eine Frage zur Reifenwahl beantworten:

im KfZ Brief steht:165R13 82S

Darf ich dann nur 165er fahren oder geht auch 185er ?

Als Anlage eine Kopie des KFZ-Scheins

Cci23062018-00000
Beste Antwort im Thema

bis man ein Unfall hat wo Menschen verletzt oder getötet werden, wird dein Auto überprüft und bekommt das die Versicherung mit das es nicht entsprechend der Zulassung war, man also hätte damit gar nicht fahren dürfen, stellt sich sone Versicherung auch einfach mal quer... warum sollte sie auch nicht wenn sie im Recht ist...

Aber sind ja alle alt genug...

Stell dir nur mal vor @matze, so einer erwischt dein Kind und seine Versicherung bezahlt nicht, dann nimmst du die ganze Sache bestimmt nicht mehr auf die leichte Schulter...

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ist glaskugel beratung

je nach modell,sofern es sich um einen sierra handelt

185/70-13

175-13

195/70-13

185/65-14

195/65-14

195/60-14

205/50-15

kein anspruch auf vollständigkeit,geh zum tüv prüfer

Grundsätzlich gilt...was nicht eingetragen ist, darf nicht auf die Felgen

Unsere "Kappelträger" haben das immer so gehandhabt..

Eine Nummer größer oder kleiner wurde toleriert..mehr nicht

Kommt man einen "Jungspundkappelträger" dann wird es eng :-(

in den neuen zul besch steht in der regel nur eine größe,die kleinste

heißt nicht das man die vom fhrz hersteller freigegebenen nicht fahren darf

Zitat:

@macspeed schrieb am 24. Juni 2018 um 08:14:42 Uhr:

Grundsätzlich gilt...was nicht eingetragen ist, darf nicht auf die Felgen

Unsere "Kappelträger" haben das immer so gehandhabt..

Eine Nummer größer oder kleiner wurde toleriert..mehr nicht

Kommt man einen "Jungspundkappelträger" dann wird es eng :-(

Das stimmt mal einfach nicht!

Wie schon geschrieben wurde ist in der Zulassungsbescheinung Teil 1 nur noch eine Größe eingetragen, aber das Auto darf auch weitere die man beim Tüv oder Autohersteller erfragen kann.

Und das mit eine Reifengröße größer oder kleiner ist in Deutschland ebenso wenig zulässig.

Ist die Reifengröße für das Auto nicht zugelassen erlischt die Betriebserlaubnis, mehr muss man ja nicht erwähnen.

Themenstarteram 24. Juni 2018 um 11:17

Modell ist 1,6 i, falls das weiterhilft.

Gruss, Sigi_VII

Das stimmt mal einfach nicht!

Was soll an dem Satz nicht stimmen "Grundsätzlich gilt...was nicht eingetragen ist, darf nicht auf die Felgen" { { Das ist das Gesetz

Bei uns in A muss jede Bereifung eingetragen sein in der Zulassungpappe.

Unsere "Kappelträger" haben das immer so gehandhabt..

Eine Nummer größer oder kleiner wurde toleriert..mehr nicht

Kommt man einen "Jungspundkappelträger" dann wird es eng :-( { {< Das ist die Realität bei Oltimern

 

Ich habe in den letzten 40 Jahren die Erfahrung gemacht, dass, egal ob ich mit LKW PKW o.ä. beim TÜV war, nur 1x die Reifengröße nach Zulassungsschein kontrolliert wurde ( war aber nie mit Sondereigenumbauten die nicht eingetragen beim TÜV wo es optisch schon ersichtlich gewesen wäre, dass etwas nicht stimmt )

Wichtig war dem Prüfer nur, das genug Profil / keine Beschädigungen oder Risse ect sind

Kurzfristig gab es in A den irrwitzigen Vorschlag des Gesetzes, dass Reifen max 5 Jahre ab DOT alt sein durften. Das wurde aber schnell wieder fallengelassen, da sonst 80 % der Fahrzeuge sofort keinen TÜV mehr hätten. Selbst bei Neukauf kann die DOT Zahl fast 1 Jahr alt sein

Zitat:

@dassonntagskind schrieb am 24. Juni 2018 um 12:28:36 Uhr:

Zitat:

@macspeed schrieb am 24. Juni 2018 um 08:14:42 Uhr:

Grundsätzlich gilt...was nicht eingetragen ist, darf nicht auf die Felgen

Unsere "Kappelträger" haben das immer so gehandhabt..

Eine Nummer größer oder kleiner wurde toleriert..mehr nicht

Kommt man einen "Jungspundkappelträger" dann wird es eng :-(

Das stimmt mal einfach nicht!

Wie schon geschrieben wurde ist in der Zulassungsbescheinung Teil 1 nur noch eine Größe eingetragen, aber das Auto darf auch weitere die man beim Tüv oder Autohersteller erfragen kann.

Und das mit eine Reifengröße größer oder kleiner ist in Deutschland ebenso wenig zulässig.

Ist die Reifengröße für das Auto nicht zugelassen erlischt die Betriebserlaubnis, mehr muss man ja nicht erwähnen.

@macspeed

Deine eigenen Erfahrungen hin oder her,

sind Rad/Reifenkombinationen in Deutschland nicht zugelassen für ein Auto erlischt die Betriebserlaubnis, hat man mit solch einem Auto selbst einen unverschuldeten Unfall hat man ein Problem.

Solche "Tips" zu geben, einfach eine Nummer größer oder kleiner, wird schon klappen, sind einfach nicht mehr Zeitgemäß!

Wie das in A gehandhabt wird spielt hier keine Rolle, wie man erkennt handelt es sich um eine Deutsche Zulassung!

Ich hatte noch keine HU Prüfungen in D wo nicht die Rad/Reifenkombination überprüft wurde.

Ein Beamter ???

Dann hast du den Prüfer irgendwann beleidigt, sonst kann ich mir das nicht vorstellen

 

Ich werde das mal so erklären, länderübergreifend von A zu D und umgekehrt

Ein Freund von mir baut Expitionsmobile, so V8 Benz Allrad / Rahmenverlängerungen ect max 16 to

Da die Spenderfahrgestelle meist aus D stammen ( noch immer nach Umbau deutsche Zulassung ), nimmt die fertigen Fahrzeuge der deutsche TÜV ab

Grund, wenn er in D abgenommen wurde, ist es in A leichter zu typisieren

Und genau da ist der springende Punkt

Nach mittlerweile 6 LKW die er umgebaut hat, seine Erfahrung. Es ist in D leichter ein Fahrzeug zu typisieren und zuzulassen als in A, da dort zwar genau, aber fair begutachtet wird

Bei uns nur wirre irre Beamte, die ihre "Macht" demonstrieren wollen

Mach dir selbst einen Reim daraus !!!

Zitat:

@dassonntagskind schrieb am 24. Juni 2018 um 19:57:42 Uhr:

@macspeed

Deine eigenen Erfahrungen hin oder her,

sind Rad/Reifenkombinationen in Deutschland nicht zugelassen für ein Auto erlischt die Betriebserlaubnis, hat man mit solch einem Auto selbst einen unverschuldeten Unfall hat man ein Problem.

Solche "Tips" zu geben, einfach eine Nummer größer oder kleiner, wird schon klappen, sind einfach nicht mehr Zeitgemäß!

Wie das in A gehandhabt wird spielt hier keine Rolle, wie man erkennt handelt es sich um eine Deutsche Zulassung!

Ich hatte noch keine HU Prüfungen in D wo nicht die Rad/Reifenkombination überprüft wurde.

Das hat nix mit Beamter zu tun, es gibt Leute die kennen die Regeln und halten sich dran.

Ich persönlich würde nie irgendwelche Tips oder Erfahrungen teilen die nicht zulässig sind...

Irgend Jemand unbedachtes/unerfahrener/blauäugiger nimmt einen beim Wort und dann haste den Salat...

Bei uns in A muss jede Bereifung eingetragen sein in der Zulassungpappe.

aaaber der themenstarter ist in D

am 26. Juni 2018 um 16:48

:rolleyes::rolleyes:seit wann ist der TÜV-Prüfer Beamter??

Zitat:

@Bruno7788 schrieb am 26. Juni 2018 um 18:48:27 Uhr:

:rolleyes::rolleyes:seit wann ist der TÜV-Prüfer Beamter??

Na er meinte das so das ich Beamter bin weil ich es sehr genau nehme...^^

Ich war neulichs aufn Ford Treffen und man kann teilweise wirklich die Hände übern Kopf zusammen schlagen das es immer noch so dumme Leute gibt die nix dazu gelernt haben...

nicht eingetragene Räder

unzulässige LED Leuchtmittel

1 Jahr Tüv abgelaufen usw usw...

am 26. Juni 2018 um 18:48

verstehe.........:D

am 27. Juni 2018 um 3:26

ja ja ja ich kenne das ,jetzt will wider jemand schlauer sein als alle anderen ,ich aus eigener Erfahrung ,kann sagen fahre 3 scorpios und hatte auf allen schon mal ne Nummer kleiner Bzw auf mein cossy ne Nummer größere Reifen drauf und weder bei der Kontrolle noch beim Tüv haben die was gesagt ,weil ???????? es nur was mit den abroll Umfang zu tun hat wegen dem Tacho und nichts mit Sicherheit ,so mehr nicht deswegen sollt man die Reifen fahren die in den papieren stehen ,nur wegen einer kleineren oder größeren reifen Größe sagt keine was ,nur ok müssen sie sein .es gibt natürlich Leute die es übertreiben ,

MFG Matze

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