Frage zu Lastindex bei Serieneifen 150/70/16r

BMW Motorrad R 1200

Guten Abend!
Ich bin gerade auf der Suche nach einem neuen Hinterreifen. Meine 1200er GS Adventure Bj. 2010 hat serienmäßig hinten 150/70/17 69 V. Jetzt hab ich herausgefunden, dass der Lastindex von 69 einem Gewicht bis 325kg entspricht. Nachdem meine Dicke schon 250kg Leergewicht hat und ich 80kg wiege, dürfte ich den Reifen doch gar nicht mehr fahren oder?! Geschweige denn mit Sozius…Oder muss ich berücksichtigen, dass sich das Gesamtgewicht dann logischerweise auch auf den Vorderreifen verteilt? Danke schon mal für eure Hilfe.
Grüße

25 Antworten

Scotty hatte aber mit Commander McLane nichts zu tun. Erster war Raumschiff Enterprise, der zweite Chef auf dem Raumschiff Orion( Raupatrouille) 😁😁

Meinen Spitznamen hatte ich schon, bevor Enterprise im deutschen TV lief- und am Beamen arbeite ich noch🙂🙂, da brauchts auch keinen Lastindex.

Ok, OT

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 11. Oktober 2022 um 19:08:55 Uhr:


Höchstgeschwindigkeit der K25 mit 110PS ist aber 215km/h

Das glaube ich nicht.

Ich habe in die Typgenehmigung geschaut.
Da stehen nur 198 oder 203 km/h (72kW vs. 77kW)
(andere Leistungsstufen kamen nach 2010)

Bei 203km/h und der Achslast von 302kg reicht natürlich auch der 69V aus.
Theoretisch, und praktisch könnte man auch den 67W (den es wahrscheinlich nicht gibt, sondern eh 69W hat) fahren.

Es geht hier um eine aus 2010, wenn du den Eingangsthread liest, wirst du es sehen

Gs.jpg

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 12. Oktober 2022 um 10:46:40 Uhr:


Es geht hier um eine aus 2010, wenn du den Eingangsthread liest, wirst du es sehen

Richtig. Warum legst du dann einen Fz.Schein aus 2011 vor?

Und hättest du gelesen, es geht um eine Adventure. Und die fährt auch im MJ 2011/2012 nur 203 km/h.
Du hast die "normale" GS. Die ist eben ein wenig schneller 🙂

Warum? Weil ich nur eine GS besitze. Das Datum muss aber einen bürokratischen( EU Tygenehmigung, COC vom 30.05.2012) Grund haben, meine GS wurde erst am 20.05.2012 gebaut...und ja, die Fahrgestellnummer stimmt.

Motortechnisch ( bei 110PS) gibts aber keinen Unterschied zwischen 2010 und 2012

IMG_20221012_131604.jpg

Ja na das Datum der Typgenehmigung ist immer < Erstzulassung/CoC.

Keine Ahnung warum es da überhaupt so viele Unterschiede gab, 72,77,79 und 81kW.

Ab 2010 ein anderer Zylinderkopf, zwei Nockenwellen.

Für die K25 mit einer Vmax 210 Km/h reicht ein H-Reifen mit einem Speedindex von 210 halt nicht aus. Siehe Formel:

[Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz] x 0,01 + 6,5 = Sicherheitsaufschlag

Wenn ein vor dem 1. Mai 2009 zugelassenes Auto also 210 km/h Höchstgeschwindigkeit aufweist, errechnet sich der Sicherheitsaufschlag wie folgt:

210 x 0,01 + 6,5 = 8,6

Addiert man den Sicherheitsaufschlag mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, erhält man die zu montierende Reifenklasse. Das Auto im Beispiel müsste also nicht zu Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H, sondern zu Geschwindigkeitsindex-Reifen mit V (mit 218,6 km/h) wechseln.

Die K25 benötigt in diesem Fall also einen Index V

Zitat:

@JoergFB schrieb am 13. Oktober 2022 um 09:09:08 Uhr:


Für die K25 mit einer Vmax 210 Km/h reicht ein H-Reifen mit einem Speedindex von 210 halt nicht aus. Siehe Formel:

[Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz] x 0,01 + 6,5 = Sicherheitsaufschlag

Wenn ein vor dem 1. Mai 2009 zugelassenes Auto also 210 km/h Höchstgeschwindigkeit aufweist, errechnet sich der Sicherheitsaufschlag wie folgt:

210 x 0,01 + 6,5 = 8,6

Addiert man den Sicherheitsaufschlag mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, erhält man die zu montierende Reifenklasse. Das Auto im Beispiel müsste also nicht zu Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H, sondern zu Geschwindigkeitsindex-Reifen mit V (mit 218,6 km/h) wechseln.

Die K25 benötigt in diesem Fall also einen Index V

In dem Fall ging es ja nicht um eine K25 non-Adventure. Die Adventure fährt eben nicht 210km/h.

Die Rechnung ist halt für ein Motorrad mit EG-Typgenehmigung nicht anzuwenden. Wenn du das schon so beispielhaft einbringst, sollte die Quelle auch stimmen. Ändert aber auch nichts am Endergebnis.

Die Berechnung ist:

Vmax = bbH + 0,05 x bbH

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Oktober 2022 um 14:09:02 Uhr:



In dem Fall ging es ja nicht um eine K25 non-Adventure. Die Adventure fährt eben nicht 210km/h.

Die Rechnung ist halt für ein Motorrad mit EG-Typgenehmigung nicht anzuwenden. Wenn du das schon so beispielhaft einbringst, sollte die Quelle auch stimmen. Ändert aber auch nichts am Endergebnis.

Die Berechnung ist:

Vmax = bbH + 0,05 x bbH

Mein blau markierter Teil bezog sich auf Kfz im Allgemeinen und die dort enthaltenen 210 Km/h waren reiner Zufall.

Vmax bei dir, nehme ich mal an soll die eingetragene Höchstgeschwindigkeit sein und entspricht damit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH)

Dann wäre das bei dir und deiner R12GSA mit einer Vmax von 203 Km/h:
Vmax = 203 + 0,05 x 203 = 213,15 Km/h daher V-Reifen nötig

O.K.
alle öffentliche Quellen incl. Wikipedia und etlicher Reifenhersteller und was sonst noch folgt der oben von mir ziterten Formel mit: bbH x 0,01 + 6,5 als Sicherheitszuschlag.
Vmax = 203 + (203 x0,01 + 6,5) = 211,53 Km/h

Wobei es sicher, wie geschrieben noch einen Unterschied macht, wann die Typengenehmigung erteilt wurde. Die dürfte für die besagte GSA aber auch vor dem 01.05.2009 datiert sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

bbH ist die eingetragene, Vmax die errechnete Höchstgeschwindigkeit mit dem Zuschlag.

Mir ist das Internet dahingehend gleichgültig, weil nicht rechtskonform. Wikipedia ist eine reine Glaubensmaschine, wo jeder was schreiben kann, und keinen Anspruch auf naja lassen wir das.

Ich beziehe mich wann immer es geht auf die gesetzlichen Vorschriften.

Übrigens ist das Erteilungsdatum der Typgenehmigung nicht entscheidend.

Hierbei wird ausschließlich nach StVZO (also ABE oder EBE Fahrzeuge) oder nach EG Typgenehmigten Fahrzeugen unterschieden.

Wobei das ganze schon ziemlich OT ist.

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