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Frage zu Kennzeichen an der Vorderseite - Anbringung

Mercedes CLA C117
Themenstarteram 29. September 2014 um 17:18

Hallo,

eine Frage zum CLA an alle Besitzer hier :)

Ist von Werk aus dieses Kunststoffteil montiert um den Knick an der Front "passend" für ein

Nummernschild zu machen?

Oder kann man auch das Kennzeichen in das Gitter/Lufteinlass unten drunter montieren?

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 11. Juli 2018 um 17:19

Zitat:

@Lutz1979 schrieb am 11. Juli 2018 um 13:56:17 Uhr:

Hat eine eine gute Lösung für CLA 45 AMG Facelift das Nummernschild anzubringen , da meins kleiner ist als die vorgesehene Halterung . War bei Mercedes und die Schweizer und Italienisch Halterung die kleiner sind , aber die Kosten 50 Euro plus Mehrwertsteuer und das wollte ich nicht dafür bezahlen , gibt es die Halterungen eventuell wo anders .

AMG fahren und dann bei 50€ rumdrucksen? Sorry ist nicht böse gemeint aber es kostet nunmal alles Geld .. und wenn du dir extra ein anderes Kennzeichen geholt hast dann brauchst du eben auch ne andere Halterung .

Zusätzlich wirst du dann auch noch schön Löcher sehen wenn du eine kleinere Halterung anbringst ..

 

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Seit wann ist denn der linke Bereich mit dem D in schwarz erhältlich? Oder hast du das auch foliert? :-)

am 17. August 2018 um 17:34

Das ist ein Aufkleber und es ist eine Ordnungswidrigkeit!

Nein ist es nicht , Google mal , es gibt kein Gesetz das das blau sein muss

 

Der §10 Abs. 2 Satz 2 der FZV widerspricht diesem in Verbindung mit der Anlage 4. Was zufolge hat, dass EU-Zeichen hat somit keinen Bestandsschutz! Zumal der §10 Abs. 2 Satz 2 FZV nicht im §48 FZV als Ordnungswidrigkeit aufgenommen ist.

Mit dem EU-Zeichen wird ein Staat dargelegt, den es nicht gibt. Denn laut §10 Abs. 10 darf ja nur der Zulassungsstaat angebracht werden. Die EU ist kein Zulassungsstaat und somit hat das EU-Zeichen keinen Bestandsschutz auf dem Kennzeichenschild.

Selbst das "D" hat auf dem Kennzeichenschild nichts zu suchen, da es dem §10 Abs. 1 in Verbindung mit §10 Abs. 10 FZV widerspricht.

am 17. August 2018 um 22:40

Boa so ein Blödsinn eh!

Die Diskussion ist auch schon so alt eh...

 

§10 FZV Abs.2

Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften.

Das stimmt leider mir hat mal einer einen Flügel sauf Aufkleber hinten aufs E geklebt und ich wurde deswegen angehalten und musste 40€ bezahlen.

Hab ich woanders her kopiert

 

Also wohl doch nicht erlaubt

 

 

Das Überkleben des EU-Sternenkranzes ist daher eindeutig verboten.Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt nach Nr. 179 BKat zu einem Bußgeld in Höhe von 10€.

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